Protocol of the Session on November 15, 2001

In diesem Zusammenhang ist auch die Fertigung von Fingerabdrücken bei der Visumsbeantragung oder das Kopieren der Pässe vor der Visumserteilung zu diskutieren. Der automatische Abgleich der Fingerabdrücke mit dem Gesamtbestand der erkennungsdienstlichen Unterlagen auch der Länder ist auf der Grundlage des geltenden Asylverfahrensgesetzes bereits derzeit zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit zulässig. Den Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern hat Rheinland-Pfalz in der Innenm inisterkonferenz ausdrücklich befürwortet.

Meine Damen und Herren, ich weise allerdings darauf hin, dass die letzten drei Punkte allesamt in der Kompetenz des Bundes liegen.

Was die Anfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Einbürgerung anbelangt, so haben die Einbürgerungsbehörden nach der bisherigen Verfahrensweise Erkenntnisse bei den Verfassungsschutzbehörden nur dann abgefragt, wenn ihnen handfeste Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen und sonstige der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegende Tätigkeiten bekannt waren.

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Erkenntnissen durch die Verfassungsschutzbehörden ist im Landesverfassungsschutzgesetz gegeben, wonach in

jedem Einzelfall die Voraussetzungen für die Weitergabe personenbezogener Daten genau zu prüfen sind. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung durch die einzubürgernde Person vorliegen, steht es der Behörde aber nicht frei, die Einbürgerung abzulehnen. Eine Einbürgerung ist sodann ausgeschlossen.

Im Übrigen habe ich die zuständigen Behörden mit Schreiben vom 21. September 2001 angewiesen, bei einbürgerungswilligen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine Anfrage an die Verfassungsschutzbehörden zu richten. Eine obligatorische Anfrage bereits zu dem Zeitpunkt der Gewährung eines dauerhaften Bleiberechts halte ich dagegen für bedenklich. Insbesondere würde es dem Grundsatz der notwendigen Verstärkung der Integration widersprechen, wenn auf diese Weise bei einem Teil der Bevölkerung zu diesem Zeitpunkt generell Zweifel an der Verfassungstreue erhoben würden. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass bei konkreten Verdachtsmomenten natürlich eine andere Verfahrensweise angebracht ist.

Meine Damen und Herren, zu den Maßnahmen im Justizbereich, im Gesundheitswesen und im Umweltbereich verweise ich auf meine im Rahmen der Aktuellen Stunde gemachten Äußerungen. Sie stellen meines Erachtens eine deutliche Verbesserung gegenüber den von der Union gemachten Vorschlägen dar.

(Beifall bei SPD und FDP)

Dies gilt im Übrigen auch für die Maßnahmen, die im Alternativantrag der Fraktionen der SPD und FDP aufgeführt sind, soweit sie beispielhaft dem Sicherheitspaket der Bundesregierung entnommen wurden.

Ich persönlich halte diese vom Grundsatz her alle für unterstützenswert. Deshalb danke ich den beiden Fraktionen für die Einbringung ihres Antrags, mit dem die von der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen nachhaltig unterstützt werden. Wir werden über diese Maßnahmen in einer speziellen Innenausschusssitzung des Bundesrats am 21. November 2001 in Vorbereitung auf die abschließenden Verhandlungen im Bundesrat beraten.

Meine Damen und Herren, die Überarbeitung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ist auf dem Weg. Der Entwurf der Landesregierung geht von seinem Umfang her deutlich über die von der CDU-Fraktion eingebrachten Themen, wie Personenkontrollbefugnis, Vorbeugegewahrsam und Videoüberwachung, hinaus. Ich lade Sie schon jetzt sehr herzlich dazu ein, mit uns die weiteren beabsichtigten Änderungen zu diskutieren.

Hinsichtlich des Entwurfs des Zuwanderungsgesetzes wird die Landesregierung ihre Haltung, wie bei allen Entscheidungen im Bundesrat, erst in der Kabinettssitzung festlegen, die der Sitzung des Bundesrats vorausgeht, in der die Angelegenheit abschließend behandelt wird.

Ich hoffe, dass ich deutlich gemacht habe, dass die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den sie tragenden Fraktionen keinen Nachhilfeunterricht im Bereich der Inneren Sicherheit benötigen

und auch keinen Nachholbedarf im Bereich der Inneren Sicherheit haben.

(Anhaltend starker Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Enders das Wort. Herr Dr. Enders, Sie haben eine Redezeit von zwei Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich betone einen Punkt unseres Programms, nämlich die Verbesserung im Gesundheits- und Katastrophenschutz. Man hat den Eindruck, dass der Katastrophenschutz out und ein Relikt aus der Vergangenheit, ein alter Zopf ist. Dem ist nicht so.

(Pörksen, SPD: Der kommt jetzt wieder!)

Wir benötigen eine angemessene Ausstattung. Darauf werde ich gleich zu sprechen kommen. Das steht nicht nur im Zusammenhang mit dem Investitionsstau von 80 Millionen DM, nicht 70 Millionen DM.

(Pörksen, SPD: 72 Millionen DM!)

Die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sind selbst eine Katastrophe. Es fahren Oldtimer durch die Gegend.

(Redmer, SPD: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben!)

Der „Allgemeinen Zeitung“ habe ich entnommen, dass ein Fahrzeug der Feuerwehr in Bad Kreuznach 27 Jahre alt ist. Vielleicht können Sie das bestätigen. Deshalb benötigen wir für Fahrzeuge im Katastrophenschutz,

(Pörksen, SPD: Das ist in Langenlonsheim, wenn Sie es genau wissen wollen!)

für die technische Ausstattung sowie für die Aus- und Weiterbildung finanzielle Mittel. Auch die Ausbildung gehört zum Katastrophenschutz.

Wenn junge Leute einen Führerschein machen wollen, besuchen sie einen Erste-Hilfe-Kurs. Diese Kurse sind reine Makulatur; denn sie dauern nur wenige Stunden. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Wissen nach wenigen Monaten weitgehend verschwunden ist. Deshalb benötigen wir eine Intensivierung der Ausbildung in erster Hilfe.

Entsprechende Projekte haben gezeigt, dass das in die Schule gehört.

(Zuruf des Abg. Schweitzer, SPD)

Die Ganztagsschulen bieten eine sehr gute Möglichkeit, um das umzusetzen. Denken Sie einmal darüber nach.

Darüber hinaus sollten wir mit den Kindern in den Schulen regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchführen.

(Pörksen, SPD: Gute Anregung! Wird gemacht!)

Ich weiß gar nicht, weshalb Sie dagegen sind. Versuchen Sie es doch erst einmal.

Die Sache ist natürlich schlecht, wenn die Bundesregierung wie im Jahr 2001 die Mittel für die Ausbildung in erster Hilfe drastisch reduziert.

(Pörksen, SPD: Dann müssen Sie ein paar Tage zurückrechnen!)

Nein, im Jahr 2001 ist das passiert. So viel zum Thema Katastrophenschutz. Darüber sollte man nachdenken und nicht nur schreien, Herr Pörksen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Katastrophen-Enders!)

Das Wort hat Herr Staatsminister Zuber.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Enders, ich weise zunächst einmal in aller Deutlichkeit darauf hin, dass wir heute in Koblenz eine neue Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule haben, nachdem mehr als zwei Jahrzehnte unter CDUgeführten Landesregierungen nur davon gesprochen worden ist.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Herr Schmitt, das müssen Sie sich schon anhören.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es ist das Verdienst dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, dass wir heute eine der modernsten Ausbildungsstätten diesbezüglich in der Bundesrepublik Deutschland haben.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es ist ebenfalls dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen zu verdanken, dass man durch eine personelle Aufstockung an dieser Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule nicht mehr, wie es früher der Fall war, drei oder vier Jahre warten muss, bis man an die Schule kommen durfte, wenn man dort ausgebildet werden wollte.

(Beifall bei der SPD – Unruhe im Hause)

Nun komme ich auf die Ausstattung im Bereich des Katastrophenschutzes zu sprechen. Es hat doch nicht damit begonnen, dass es im Jahr 1998 einen Regierungswechsel auf Bundesebene gegeben hat. Über ein Jahrzehnt hinweg und länger war es eine gemeinsame Auffassung, dass wir in Zeiten leben, in denen der erweiterte Katastrophenschutz und der Zivilschutz nicht mehr so im Blickpunkt des Interesses stehen müssen, weil sich die weltpolitische Lage verändert hat. Wir haben doch alle gemeinsam kräftig im Bund zurückgefahren.

Insofern müssen wir uns jetzt gemeinsam auf eine neue veränderte Sicherheitslage einstellen und versuchen, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Das geschieht.

Dem Bundesinnenminister sind entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt worden, mit denen er den Ländern die notwendigen Fahrzeuge für den erweiterten Katastrophenschutz zur Verfügung stellen kann. Die ersten Fahrzeuge sind bereits zur Verfügung gestellt worden. Auch wir werden daran partizipieren.

Natürlich ist es richtig, dass auch wir versuchen müssen, unsere Kräfte in diesem Bereich zu bündeln. Ich muss daran erinnern, aber nicht um eine Aufgabe wegzuschieben, dass der Katastrophenschutz eine kommunale Pflichtaufgabe darstellt. Wir unterstützen natürlich, aber insbesondere liegt es in kommunaler Verantwortung, sich entsprechend mit der Unterstützung des Landes zu engagieren.

Vor dem Hintergrund der geschilderten finanziellen Situation können wir das nur schrittweise tun. Ich habe in aller Deutlichkeit vor kurzem bei der Tagung des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz in Koblenz darüber gesprochen und dabei nicht den Betroffenen nach dem Mund geredet, sondern ich habe ihnen gesagt, dass wir nur schrittweise die Dinge ein Stück weit voranbringen können. Das wollen wir gern tun.