Sie versuchen, sich von diesen Punkten zu distanzieren, indem Sie Forderungen aufstellen, die teilweise bestehendem Recht und Gesetz entgegen stehen, und zwar gegen Rechte, die Sie auf Bundesebene mit zu verantworten haben.
Ich will Ihnen das an diesem Punkt noch einmal deutlich machen. Wenn Sie die Landesregierung auffordern und jetzt wieder suggerieren, Sie wollen das auch an dem Beispiel Haßloch demonstrieren, dass Rheinland-Pfalz eigentlich gentechnikfrei sein sollte, dann widerspricht das dem, was Sie auf Bundesebene rechtlich mit zu verantworten und selbst auf den Weg gebracht haben.
Ich will nicht behaupten, dass die SPD unbeteiligt war – weil sie mit Ihnen in der Koalition war –, aber vergessen wir nicht, dass damals Frau Künast die zuständige Ressortministerin war.
Was passiert in Haßloch? Daran merkt man, dass Sie sich gar nicht ernsthaft mit dem Thema auseinander setzen, sondern es Ihnen darum geht, Stimmung zu machen. Das ist es.
Deswegen ist es mir in fünf Minuten auch nicht möglich, mich fachlich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Dies tue ich gern. Wir finden vielleicht noch eine Ebene, aber das geht an dieser Stelle nicht.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es wäre schön, wenn Sie einfach die Redezeit verlängern könnten!)
Ich möchte Ihnen einfach noch einmal deutlich machen, dass in Haßloch das Bundessortenamt bei einer zugelassenen Maissorte eine Sortenprüfung durchführt, die
von ihm gesetzlich verlangt wird. Dies hinzustellen, als sei es des Teufels und als sei es von der Landespolitik zu verhindern, wenn eine Bundesbehörde das tut, was durch ein Bundesgesetz vorgeschrieben ist, ist mehr als makaber und führt die Menschen in die Irre. Das muss ich Ihnen einfach so sagen.
Ich komme nun zu der Politik einer gentechnikfreien Zone. Es ist Ihnen genauso klar wie mir – das weiß ich, dafür sind Sie eigentlich viel zu intelligent, und dafür kennen Sie die Materie zu gut –, dass weder europäisches noch nationales Recht eine solche Umsetzung auf landespolitischer Ebene zulassen würde. Wenn sie es wünschen, werden die Landwirte selbstverständlich von der Landespolitik sowie von den zuständigen landwirtschaftlichen Kammern und Beratungseinrichtungen unterstützt. Wenn sie es wollen, können sie sich in ihren Vermarktungsschienen privat als Eigentümer oder als Pächter von Grund und Boden zusammenschließen und können sich im Sinne einer Selbstverpflichtung zum gentechnikfreien Anbau verpflichten und werden dabei unterstützt. Es obliegt ihrer Entscheidung. Ich denke, dies sind Wege, mit denen wir deutlich machen, dass wir es tatsächlich ernst meinen mit dem Thema „Wahlfreiheit bei den Produzenten“, aber auch mit der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und der Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Wenn man über die Gentechnik und die grüne Gentechnik redet, muss man wissen, worüber man redet. Dies ist sicherlich eine relativ neue Technologie, die wie seinerzeit die rote Gentechnologie von den GRÜNEN verurteilt wird. Wären wir damals den GRÜNEN gefolgt, hätten wir heute keine gentechnologischen Impfmittel, denn die rote Gentechnologie wurde von Ihnen am Anfang genauso abgelehnt. Gott sei Dank haben Sie das heute zurückgenommen.
1. Wir werden die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen nach sicheren, gesunden und – wenn sie wollen – auch gentechnikfreien Lebensmitteln unterstützen und wahren, auch durch eine klare Kennzeichnung sowie durch die Kontrolle der Kennzeichnung.
2. Wir werden auch den Schutz der Umwelt gewährleisten und die Interessen der Landwirtschaft an einem störungsfreien Nebeneinander unterschiedlicher Anbauarten gewährleisten. Dazu gehört auch der biologische Anbau, den ich ausdrücklich begrüße, sowie der gentechnikfreie Anbau, wenn er gewünscht wird. Natürlich freuen wir uns auch darüber, dass gerade der biologische Anbau in der letzten Zeit deutliche Fortschritte und positive Marktentwicklungen erzielt hat.
3. Wir setzen auf allen Entwicklungsstufen der grünen Gentechnik von Anfang an auf hohe Sicherheitsstandards, und zwar vom Labormaßstab bis hin zu den Freisetzungsversuchen, die vorgeschrieben sind. Erst dann, wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind und alle Überprüfungen positiv ausfallen, darf in Deutschland und in Europa ein solches Produkt tatsächlich zugelassen werden. Auch die Freisetzung darf nur unter bestimmten Bedingungen, auch des Miteinanders unterschiedlicher Anbauformen, erfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass dies zum einen fair ist und zum anderen den wirtschaftlichen Interessen und auch den Verbraucherinteressen gerechter wird, als wenn wir ihnen Perspektiven suggerieren, die unrealistisch sind und möglicherweise Emotionen schüren, die aber weder das Land noch die Verbraucher und Verbraucherinnen weiterbringen.
Lassen Sie mich auch noch einmal etwas zur Lebensmittelkontrolle sagen. Ich bin Frau Elsner und Herrn Hohn sehr dankbar, die dies noch einmal deutlich gemacht haben: Wir nehmen die Lebensmittelkontrolle als einen Baustein sicherer Lebensmittel sehr ernst. Sie ist wichtig, damit Verbraucher und Verbraucherinnen Vertrauen in unsere Lebensmittel haben können.
Ich sage aber bewusst, es ist nur ein Baustein, weil wir dabei auch auf die Verantwortung der Produzenten und ihre Eigenkontrolle setzen müssen. Wir setzen zunehmend – dies ist die Entwicklung im Sinn von Produkt- und Ressourcenverantwortung – auf die Eigenkontrolle der Unternehmen und kontrollieren diese internen Kontrollen.
Ich möchte eine pauschale Kritik von Frau Abgeordneter Schäfer bezüglich der Situation der Lebensmittelkontrolleure und -kontrollen in unserem Land zurückweisen. Ich stelle mich ausdrücklich vor unsere Landkreise und kreisfreien Städte, weil es in erster Linie ihnen gegenüber ungerecht ist; denn sie sind für eine sichere Lebensmittelkontrolle verantwortlich.
Es ist ihnen gegenüber ungerecht, so zu tun, als würde in Rheinland-Pfalz vor Ort in den Kreisen und Städten die Lebensmittelkontrolle vernachlässigt. Dies ist nicht wahr, und dies weise ich ausdrücklich zurück.
Die Lebensmittelkontrolle wird von den Lebensmittelkontrolleuren überwiegend in hoher Qualität und sehr engagiert wahrgenommen. Dasselbe gilt für die Fleischkontrolleure sowie die dafür zuständigen Amtstierärzte. Ich denke, wir können damit sehr zufrieden sein.
Ich möchte noch auf eine oder zwei Statistiken hinweisen, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen. In Deutschland existieren keine guten Vergleiche über die Zahl der Lebensmittelkontrollen in den Betrieben, weil wir keine guten Betriebsstättenregister haben. Wie sollte es sonst sein, dass wir in Rheinland-Pfalz 26,5 Betriebe pro 1.000 Einwohner haben, und dann kommt mit großem Abstand Baden-Württemberg, das nächstdichteste Bundesland,
Nordrhein-Westfalen ist mehr als viermal so groß wie Rheinland-Pfalz, hat aber noch nicht einmal doppelt so viele Betriebe angegeben. Damit sehen Sie, dass allein die Registrierung der Betriebe nicht stimmt und damit auch die Statistiken falsch sind.
Ich kann Ihnen aber eine andere Statistik nennen, die dann schon vergleichbarer ist. Dies ist die Zahl der Lebensmittelkontrolleure pro 1.000 Einwohner. In Rheinland-Pfalz liegen wir mit einem Kontrolleur pro 40.000 Einwohner mit an der Spitze aller alten Bundesländer. Nur die neuen Bundesländer haben aufgrund ihrer größeren Personaldichte im öffentlichen Dienst einen besseren Wert. Nordrhein-Westfalen hat nach seiner eigenen Statistik einen Lebensmittelkontrolleur auf 63.000 Einwohner, Schleswig-Holstein einen Lebensmittelkontrolleur auf 51.000 Einwohner, und Rheinland-Pfalz hat einen Kontrolleur auf 40.000 Einwohner. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, bei der gesamten Betrachtung der Debatte auch solche Zahlen mit zu gewichten. Dies sagt noch nichts über die Qualität aus. Das ist vollkommen klar. Deswegen setzen wir auf Qualitätsstandards, auf das Betriebsstättenregister und auf eine risikoangepasste Kontrolle.
Wir sind derzeit dabei, die örtlichen Behörden mit einer adäquaten Software auszustatten. Wir werden auch die Behörden örtlich durch Mitarbeiter des Landes bei der Umsetzung des ab 2007 vorgeschriebenen Qualitätsmanagementsystems unterstützen. Wir haben ihnen deswegen schon ein Qualitätshandbuch zur Verfügung gestellt. Sie hatten schon im Vorgriff ein Betriebsstättenregister zu führen und implementiert. Ich glaube, dass wir diesbezüglich auch im Ländervergleich auf gutem Wege sind, um diese Anforderungen, die EU-weit ab dem Jahr 2007 gesetzt werden, erfüllen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Versuchen wir auch in der jetzigen Zeit, redlich mit den sensiblen Themen der Menschen umzugehen. Auch bei der Frage der aktuellen Lebensmittelskandale richte ich sowohl an Sie, Frau Thomas, als auch an Sie, Frau Schäfer, den Appell, tun Sie nicht so, als sei das Gammelfleisch, das wirklich ein bedenkliches Thema ist und einen schwarzen Fleck auf diese Branche wirft, ein rheinlandpfälzisches Thema gewesen. Wir haben in RheinlandPfalz bisher kein Gammelfleisch gefunden. Ich möchte nicht ausschließen, dass bei uns bei der großen Zahl der Betriebe etwas vorkommen kann. Aber tun wir nicht so, als wäre in Rheinland-Pfalz die Überwachung deswegen schlecht gewesen.
Wenn wir jetzt im Zuge der Gammelfleischdiskussionen fast alle Fleisch erzeugenden und Fleisch verarbeitenden Betriebe, die zugelassen sind, untersucht und keine größeren Probleme festgestellt haben, dann spricht dies eher für den Zustand in den Betrieben und für die Kontrolle, als dass es dagegen spricht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Weil wir wissen, dass wir so etwas in Zukunft besser beherrschen können, werden wir uns auch bewusst für die Möglichkeit, schwarze Schafe an den Pranger zu
stellen, stark machen, dass wir die rechtlichen Grundlagen dafür erhalten, Betriebe nennen zu können, die wissentlich oder vorsätzlich die Gesundheit von Menschen gefährden oder wiederholt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen. Wir werden uns deswegen im Übrigen – wie in der Vergangenheit auch schon – für ein Verbraucherinformationsgesetz einsetzen, das die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information und die Pflichten der Behörden zu Informationen stärkt und uns die Grundlagen an die Hand gibt, dass wir so handeln können, wie wir tatsächlich auch gern handeln würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verbraucherinnen und Verbraucher können in Rheinland-Pfalz sowohl, was den Umgang mit den Bedürfnissen der Gentechnik und gentechnikfreien Lebensmitteln, aber auch, was die Lebensmittel und die Fleischqualitätskontrolle betrifft, davon ausgehen, dass wir auf einem hohen Niveau arbeiten, dass wir uns nicht ausruhen, sondern uns ständig auch um Verbesserungen bemühen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Conrad, ich möchte nur eines klarstellen: Die Kontrolleure müssen in ihrer Arbeit entlastet werden. Genau das habe ich gesagt. Es geht nicht darum, die Verantwortung auf die Kommunen abzuschieben, sondern darum, dass das Land die Verantwortung für die Lebensmittelkontrolle übernehmen muss. Nichts anderes habe ich auch gesagt.
Ich habe im Einzelnen konkrete Maßnahmen angesprochen, wie man die Lebensmittelkontrolle in den Kommunen seitens des Landes unterstützen kann. Dort gibt es ein riesiges Programm, das abgearbeitet werden muss. Es geht natürlich auf keinen Fall darum, dass man die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure nicht wertschätzen würde. Es geht vielmehr darum, dass man die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit verbessern muss. Genau das ist der Punkt.
Leider hatte ich in den fünf Minuten kaum die Zeit, die einzelnen Facetten herauszuarbeiten. Ich habe dies auch am Anfang betont. Lebensmittelkontrolle braucht Zeit. Ich habe davon gesprochen, dass bei der Arbeit der
Lebensmittelkontrolleure die Verwaltungsarbeit einen großen Anteil ausmacht. Davon müssen wir sie entlasten.
Die Lebensmittelkontrolleure brauchen nicht nur Zeit zur Kontrolle. Es geht auch um die Eigenkontrolle, um die Eigenverantwortung. Aber es geht auch darum, dass sie die Zeit haben müssen, um die Betriebe zu beraten. Davon haben wir heute überhaupt noch nicht gesprochen. Das steht noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.
Vielleicht schauen Sie einmal in die Antwort auf die Große Anfrage hinein. Wir haben nach der Eigenkontrolle von Unternehmen gefragt. Das gibt es in vielfältiger Weise. Das hilft auch. Sie sind aber in ihrer Antwort gar nicht darauf eingegangen. Man hat zumindest den Eindruck, dass das für Sie überhaupt keine Rolle spielt.