1. Gewerbliche wie landwirtschaftliche Unternehmen mit Liquiditätsproblemen können _von der ISB für ihren zusätzli
chen Kreditbeda_rf zu kapitalmarktnahen Zinssätzen günstigeKredite erhalten. Die Laufzeit kann bis zu vier Jahre betra-_ gen.
2. Für gewerbliche Unternehmen werden diese zinsgünstigen Liquiditätshilfedarlehen zusätzlich um 2 % verbilligt. Ange
sichts der derzeitigen Zinssituation ergibt sich dabei ein.e tatsächliche Zinsbelastung von etwa 3,5 bis maximal4 %.
3. Für landwirtschaftliche Unternehmen beträgt die Zinsverbilligl,lng im ersten Jafir bis zu 5 %, im~ zweiten -_Jahr bis zu
höhen wird. Die Darlehenshöhe wird sich am Rinderbestand orientieren und kann bis zu 50 000 DM betragen.
Dieses- neue Sonderprogramm- für Liquiditätshilfen bedarf. noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Chancen stehen aber nicht schlecht, dass die Europäische Kommission eine Prüfung nach den Vorschriften der außer
gewöhnlichen Ereignisse vornehmen wird. Wir werden dieses Programm entsprechen-d des ·verfahrensgangs so schriell wie möglich über die Hau~banken anbieten.
M_eine Damen und Herren! Herr B;mckhage, Ihre :Ausführungen zum BSE-Sonderprogramm möchte ich heute nicht kommentieren. Dazu wird morgen noch genug Zeitin-der Debat
-~e sein. -Aber was: Sie zum_ Thema Verbraucherschutz gesagt haben, kann nicht ohne Kommentar stehen bleiben.
Wend_ehals verkommen-. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wenn Sie sagen, Sie erhöhen die Zuschüsse für :die VerbrilUcherzentrale, und sagen nicht im gll~ictJen At~mzug, dass Sie 1997 die finanziellen Mittel genau U":J diesen Betrag gekürzt
Sie bleiben mit Ihren Zuschüssen immer noch unter dem Niveau von 1997. Das heißt, Sie haben die Arbeitsbedingungen
der Verbraucherzentrale-, dieses unabhängigen Anwalts der Verbraucherinnen und Verbraucher,.über die Jahre ver
rungserklärung in der letzten Woche verkündet hat, für sich in Anspruch nehmen und sagen: Wir haben das doch als Er
stes gesagt, so will ich Ihnen nur sagen, die offene Deklaration von Futtermitteln ist eine urgrüne Forderung, die wir im
Parlament bei jeder Debatte über das Prüfsiegel eingebracht haben. Nunsind Sie in Zugzwang gekommen. Nun haben Sie dazugelernt und haben diese Maßnahme aufgenommen. Jetzt glauben Sie, sagen zu k~nnen, die Bundesregierung schreibe aus Ihrem Programm ab.
Frau Hatzmann und Frau Elsner;ich empfehle Ihnen einmal, sich das Ministerium in Nordrhein-Westfalen anzuschauen. Dort ist Verbraucherschutz platziert und konzentriert, aber natürlich als Querschnittsaufgabe. Es ist nicht eine Unterab
teilung im Landwirtschaftsressort, sondern eine eig€mständige Abteilung, die-verbraucherpolitik in der gesamten Breite durchführt. Dies reicht von Verbraucherbildung über ECommerce - aus diesem Wirtschaftsministerium hört man noch nichts darüber, welche Verbraucherschutzmaßnahmen im Bereich des E-Commerce in Gang gesetzt wurden- bis hin zu Beratung und Platzierung bezüglich der privaten Alters" vc;>rsorge. Genau in dieser Breite wollen-wir es verankern und nicht als Unterabteilung.
gen, die Zuständigkeit sei klar verankert, und jemand, der etvvas darüber sucht, könne dies im Internet finden. Schauen Sie einmal, was dort angezeigt wird. Nichts! - Dort ist keine klare Verortung. Sie besteht vielleicht in Ihren Häusern mit einer Viertelstelle. Aber es gibt ke'ine klare Verortung. Bisher gab es noch nichteinmal eine Abteilung im Wirts_chaftsministerium dazu.
Bleiben wir also bei unserem Plädoyer: 5olange Sie uneinig sind über den Weg der institutionellen Verankerung -auch dieser muss diskutiert werden, Frau Elsner -,solange Sie sich darüber unklar sind, wer eigentlich_ dafür zuständig sein soll, und solange Sie sich nicht im Klaren darüber sind, wer tat