Protocol of the Session on February 14, 2001

schaftliche Anforderungen massiv und kolossal verändert. Deswegen war unser Landesfischereigesetz diesen neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. ·

lnsbespndere in der Wechselbeziehung zu Natur-· u·nd Umweltschutz gab es Erhebliches in- diesem Fischereigesetz zu verändern. Unsere Gewässer sind weit mehr als der Aufenthaltsraum von Fisch~n. Unsere Gewässer sind ein vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und für Tiere und damit auch als Bestandteil des Naturhaushaltes für uns Mens

schätzbarer Wichtigkeit. Deswegen brauchen wir natürlich

neben den Dingen, die im.Wasserrechtund in denWasserge-. ·

setzen·geregelt sind, nämlich in Bezug auf die Wasserqualität, auch die biologische Vielfalt in unseren Gewässern, um.. sie so, wi~ wir sie heute vorfinden- und noch bess~r, füge ich hinzu -, an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Deswegen waren der Schutz, die Erhaltung und die Fortentwkklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt ein zen

trales A~liegen dieser Novellierung des Fischereigesetzes.

Ich darf noch einmal_unterstreichen, dass die ordnungsgemä

. ße umweltverträgliche und nachhaltige Fischerei zur Erhal

_tung der Kultur und Erholungslandschaft beiträgt. Deshalb ist nach dem Landesfischereigesetz der Fischereirechtsinhaber auch befugt, zu fangen und sich die Fische, Neunaugen,

Krebse und Muscheln im Gewässer anzueignen, aber er hat auch gleichzeitig die Verpflichtung zur Pflege und Unterhaltung des Gewässers.

Es ergab sich insbesondere in Bezug auf naturschutzgerechte Durchführung von Besatzmaßnahmen ein. Regelungsbedarf. Dieser ist dahin gehend erledigt worden, dass künftig Besatzmaßnahmen nur mit heimischen Fischarten in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit, Artenzusammensetzung und Artenvielfalt des Gewässers durchgeführt werden dürfen:

_ (Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie einmal genau, was das ist, eine heimische Fischart!)

Dies gilt so' lange, bis sich dieser Regelungsbedarf, also bis sich dieses Gleichgewicht wieder eingestellt hat. Meine Da

men und Herren, es gelten darüber hinaus auch Regelungen über Scho11zeiten, und zwar sowohl für geschlossene Gewäs

ser als auch für so genannte offene Gewässer. Natürlich müssen auch Fließwasserstrecken, und zwar natürliche Strecken, erhalten bleiben.

Meine Damen und Herren, es ist sicher auch wichtig, dass wir · in diesem Gesetz neben vielen anderen Punkten, auf die ich jetzt nicht näher einzugehen brauche, etwas Besonderes gemacht haben, dass wir nämlich einen Sonderfischereischein für Personen eingeführt haben, die.das.16. Lebensjahr vollendet haben, aber aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen kön- ·

nen. Deshalb haben wir in Analogie zum Jugendfischereisehein eine Regelung getroffen, nach der für die Dauer eines Jahres ein gültiger Sonderfischereischein ausgestellt werden kann, deraber nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der die entsprechende Qualifikation hat, ausgeübt we·r-·

den darf.

Meine Damen und Herren, ich möche die Diskussion nicht un- · nötig verlängern. Ich möchte nur noch einmal darauf hfnwei

sen, dass zum Erwerb eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins-diese Fischereiprüfung nicht erforderlich ist, irvenn der.

Nachviieis über.eine in einem-anderen Bundesland gesetzlich vorgeschriebene Pri)fung. vorliegt, die der rheinland-pfälzischen Püfung vergleichbar ist. Deshalb haben wir auch ei. nen Beitrag zur Vereinheitlichung und, wenn Sie so wollen,

Entbürokratisierung geschaffen.

Meine Damen und Herren, mit dieser jetzt vorliegenden Novelle des Landesfischereigesetzes wird den Belangen des

~atur- und Umweltschutzes stärker Rechnung getragenals in unserem alten Gesetz. Die Rahmenbeqingungen für eine ordnungsgemä-ße und nachhaltige Fischerei werden verbessert. Ich freue mich, dass fast alle im Landtag vertretenen Fraktionen ihre Zustimmung· zu diesem Gesetzentwurf signalisiert haben.

Vielen Dank. (Beifall bei SPD und F.D.P.).

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Meine. Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur Abstimmung.

Zunächst stirnmen wir Ober den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN- Drucksache 13/6810- ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Danke. Gegenstimmen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der

SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Sti~men des BÜND

NI? 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmungüber die Beschlussempfehlung -Drucksache 13/6794 -:Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe! - Enthaltungen?

·Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der

F.D.P.-gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an

genommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf - Drucksache 13/6482 -_in zweiter Beratung unter Berütksich-tigung der beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen- möchnte, den bitte ich um das Handzeichen! - G~genstimmen? - Danke. Der Gesetzentwurf ist· mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE-GRÜNEN angenommen.

Meine Dam-en und Herren, wir kommen zur Schlussabstim- mung. Wer dem Gesetzentwurf in der SchlussabstimmUng

zustimmen möchte; den bitte ich, sich vom Platz zu erhe

ben! - Gegenstimmen? - Danke sehr. Der Gesetzentl.vurf ist mit den Stimmen d_er SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die

Sti~men des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsan~ trag - Drucksache 13/6809 -. Wer diesem Entschließungsan~ trag zustimmen möchte, ·den bitte ich um das Handzeichen! Danke. Gegenstimmen? - Der Entschli~ßungsantrag ist m~t den Stimmen der SPD, der CDU. und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesoranung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem land

Rheinland-Pfalzund dem Saarland über die Errichtung einer Verkaufsstelle_ nach ~er ~usatzabgabenverordnung

Gesetzentwurf der Landesregierung - Dr.ucksache 13/6542

Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses. für Landwirtschaft und Weinbau

~ Drucksache 13/6796

Die Fraktionen sind übereingekommen, de-n Gesetzentvyurf

ohne Aussprache zu behandeln. Wir kommen demnach un