schaftliche Anforderungen massiv und kolossal verändert. Deswegen war unser Landesfischereigesetz diesen neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. ·
lnsbespndere in der Wechselbeziehung zu Natur-· u·nd Umweltschutz gab es Erhebliches in- diesem Fischereigesetz zu verändern. Unsere Gewässer sind weit mehr als der Aufenthaltsraum von Fisch~n. Unsere Gewässer sind ein vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und für Tiere und damit auch als Bestandteil des Naturhaushaltes für uns Mens
setzen·geregelt sind, nämlich in Bezug auf die Wasserqualität, auch die biologische Vielfalt in unseren Gewässern, um.. sie so, wi~ wir sie heute vorfinden- und noch bess~r, füge ich hinzu -, an nachfolgende Generationen weiterzugeben. Deswegen waren der Schutz, die Erhaltung und die Fortentwkklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt ein zen
_tung der Kultur und Erholungslandschaft beiträgt. Deshalb ist nach dem Landesfischereigesetz der Fischereirechtsinhaber auch befugt, zu fangen und sich die Fische, Neunaugen,
Krebse und Muscheln im Gewässer anzueignen, aber er hat auch gleichzeitig die Verpflichtung zur Pflege und Unterhaltung des Gewässers.
Es ergab sich insbesondere in Bezug auf naturschutzgerechte Durchführung von Besatzmaßnahmen ein. Regelungsbedarf. Dieser ist dahin gehend erledigt worden, dass künftig Besatzmaßnahmen nur mit heimischen Fischarten in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit, Artenzusammensetzung und Artenvielfalt des Gewässers durchgeführt werden dürfen:
Dies gilt so' lange, bis sich dieser Regelungsbedarf, also bis sich dieses Gleichgewicht wieder eingestellt hat. Meine Da
men und Herren, es gelten darüber hinaus auch Regelungen über Scho11zeiten, und zwar sowohl für geschlossene Gewäs
ser als auch für so genannte offene Gewässer. Natürlich müssen auch Fließwasserstrecken, und zwar natürliche Strecken, erhalten bleiben.
Meine Damen und Herren, es ist sicher auch wichtig, dass wir · in diesem Gesetz neben vielen anderen Punkten, auf die ich jetzt nicht näher einzugehen brauche, etwas Besonderes gemacht haben, dass wir nämlich einen Sonderfischereischein für Personen eingeführt haben, die.das.16. Lebensjahr vollendet haben, aber aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen kön- ·
nen. Deshalb haben wir in Analogie zum Jugendfischereisehein eine Regelung getroffen, nach der für die Dauer eines Jahres ein gültiger Sonderfischereischein ausgestellt werden kann, deraber nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der die entsprechende Qualifikation hat, ausgeübt we·r-·
Meine Damen und Herren, ich möche die Diskussion nicht un- · nötig verlängern. Ich möchte nur noch einmal darauf hfnwei
sen, dass zum Erwerb eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins-diese Fischereiprüfung nicht erforderlich ist, irvenn der.
Nachviieis über.eine in einem-anderen Bundesland gesetzlich vorgeschriebene Pri)fung. vorliegt, die der rheinland-pfälzischen Püfung vergleichbar ist. Deshalb haben wir auch ei. nen Beitrag zur Vereinheitlichung und, wenn Sie so wollen,
Meine Damen und Herren, mit dieser jetzt vorliegenden Novelle des Landesfischereigesetzes wird den Belangen des
~atur- und Umweltschutzes stärker Rechnung getragenals in unserem alten Gesetz. Die Rahmenbeqingungen für eine ordnungsgemä-ße und nachhaltige Fischerei werden verbessert. Ich freue mich, dass fast alle im Landtag vertretenen Fraktionen ihre Zustimmung· zu diesem Gesetzentwurf signalisiert haben.
Zunächst stirnmen wir Ober den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN- Drucksache 13/6810- ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Danke. Gegenstimmen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der
Wir kommen zur Abstimmungüber die Beschlussempfehlung -Drucksache 13/6794 -:Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe! - Enthaltungen?
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf - Drucksache 13/6482 -_in zweiter Beratung unter Berütksich-tigung der beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen- möchnte, den bitte ich um das Handzeichen! - G~genstimmen? - Danke. Der Gesetzentwurf ist· mit den Stimmen der SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE-GRÜNEN angenommen.
Meine Dam-en und Herren, wir kommen zur Schlussabstim- mung. Wer dem Gesetzentwurf in der SchlussabstimmUng
ben! - Gegenstimmen? - Danke sehr. Der Gesetzentl.vurf ist mit den Stimmen d_er SPD, der CDU und der F.D.P. gegen die
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsan~ trag - Drucksache 13/6809 -. Wer diesem Entschließungsan~ trag zustimmen möchte, ·den bitte ich um das Handzeichen! Danke. Gegenstimmen? - Der Entschli~ßungsantrag ist m~t den Stimmen der SPD, der CDU. und der F.D.P. gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Rheinland-Pfalzund dem Saarland über die Errichtung einer Verkaufsstelle_ nach ~er ~usatzabgabenverordnung