Protocol of the Session on January 18, 2001

Bearbeitung von den Hoch5chulver11valtungen auf die Stu

dent€:nwe-rke zu übertragen. Sowohl Herr Dr. Sdimidt als auch Herr Kuhn haben deutlich ausgedrückt, dass siE, durchaus für eine solche Löwng offen sind, dass e3 aber keinen Sinn macht, diese Lösung auf die Schnelle herbeiführen zu wollen. Meine Damen und Herren, ich meine auch, dass es durchaus angemessen ist, diese Frage in Ruhe zu beraten und das Pro und Kontra auszutauschen; denn früher war di;o

BAföG-Förderung bei den Studentenwerken angesiedelt, Frau Kohnle-Gros. Unter Regie der CDU-Regierung wurde

_dies geändert, und sie wurde auf die Hochschulverwaltungen übertragen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ich kenne die Geschichte!)

Die Argumente, weshalb man dies damals so gemacht hat, muss man".sich doch zumindest an~chauen; denn ich gehe einmal davon aus, das war damals alles seriös begründet.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Aber nach 23 Jahren kann man anders denken!)

Man muss prüfen, ob solche Dinge heute-nicht mehr gelten, ob wir dafür eine neue Basis schaffen können, um dies vernünftig zu lösen.

Meine Damen und Herren, ich halte fe!Ct: Was wir vorschlagen und per Gesetz regeln mü~sen, ist eine organisatorische Veränderung in der Struktur der Ämter und in der Organisation von lnformationsVI[egen. Es ist eher eine qualitative Ver

be~serung als eine Verschlechterung in der Bearbeitung, wie Sie es behaupten wollen, und ist im Übrigen weftertgehend schon ein Vollzug der bereits praktizierten ~e3rbeitung. So

hat beispielsweise das BAföG-Amt der- Universit3t 1\Jiainz schon in den vergangenen beiden Jahren mit seinem Personal andere Standorte unterstutzt und_die Anträge zur Zufriedenheit der Antragsteller bearbeitet. Ich halte diesen Org-anisationsvorschlag für solide und praktikabel una bin-Ihnen dank

bar, wenn Sie zustimmen.

-Beifall derF.D.P. und derSPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen dazu vor.

Meine Damen un-d Herren, wir kommen nun zur unmittelba

ren Ab~timmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf- DrucksachE 13/6406 -,da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf

seine Zustimmung geben möchte, d~:n bitteich um das Handzeichen! - Danke schön. Gegenstimmen!- Danke sehr. Dann ist der Ge5etzentwurf mit den Stimmen der SPD und der

F.D.P. gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN angenommen.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Schlussab

stimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! - Danke. - Gegenstimmen?- Danke sehr. Dann.ist

- das Lande$gesetz mit den Stimmen der SPD und der F.D.P. ge

gen die Stjmmen dtr CDU und des BÜNDNIS-90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe nun Punkt 8 derTagesordnung auf:

Euro-Anpassungsgesetz Rheinland-Pfalz

Gesetzentwurf der Landesregierung

- Drucksache 13/6490

Zweite Beratung

Besch_lus:s;:mpfehlung_des Haushalts

und Finanzausschusses

- DrucksachE 13/6696

Die Fraktionen ~ind _übereingekommen,- diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln, bitten aber noch um die Berichterstattung durch He:rrn Kollegen Bracht.

_Abg. Bracht, CDU:

Herr Präsident, meine Darrien und Herren! Mit dem EuroAnpas;ungsgesetz soll da~ bestehende LandesrEcht aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit sowohl fur die Bürgerinnen und Bürger als auch für die rechtsanwendenden Stellen dem europäischen Recht, mit dem der Euro einge

-führt wurde bzw. wird, angepasst werden.

-Durch Beschlu5s des Landtags vom 14. Dezember 2000 ist der Gesetzentwurf an den Haushaltsund Finanzausschuss

- federführend - und an den ·Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetz

entwurf in seiner 72. Sitzung am 11. Januar 2001 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung ebenfalls am 11. Januar 2001 beraten. Die Ausschüsse empfehlen dem P;ulament, den Gesetzentli'llurf mit folgenden Änderungen anzunehmen:

1. Artikel 2 wird gestrichen. Dies betrifft das Abgeordneten

gesetz. Hierzu ~owie auch zu den weiteren Streichungen liegen dem Parlament heute separate Gesetzentwürfe vor.

2. Der bishErige Artikel3 wird Artikel2.

3. Der bisherige Artikel 4 wird gestrichen. Er betrifft das·

Fraktionsg esetz:.

4. Die bisherigen ArtikelS bis 16werdenArtikel3 bis 14.

5. Der bisherige Artikel 17 wird gestrichen. Er betrifft das Landesreisekostengesetz.

6. Die bisherigen Artikel18 bis 80 werden Artikel15 bis 77.

7. Der bisherige Artikel81 wird Artikel 78 und wie f~lgt ge

ändert:

Die Verweisung.,Artikel 80" ~vird jeweils durch die Verweisung.,Artikel 77" ersetzt.

So lauten die von den Ausschüssen empfohlener. Änderungen bezüglicH des Gesetzentwurfs.