Protocol of the Session on December 14, 2000

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich

begrOße Sie zur 123. Plenarsitzung des Landtags RheinlandPfalz.

Wir haben gestern die Tagesordnung beschlossen. Gibt es Wünsche zur Änderung der Tagesordnung?

Herr Kollege Bruch·.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen haben sich gestern noch einmal über die Frage unterhalten, ob es möglich ist, einen gemeinsamen Antrag zu den Themen.. Konsequenzen aus der BSE-Krise",.. Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zurbckgewin

nen" zu stellen. Es liegen Ihnen heute drei Anträge vor, nämlich in den Drucksachen 13/6598/6599/6600.

Wir sind_ übereingekommen, dass diese drei Anträge nach aer Aktuellen Stunde aufgerufen werden. Über die Behandlung der Anträge wird in der Aktuellen Stunde sicherlich gesprochen. Wir können aber jetzt schon signalisieren, dass wir einer Behandlung in den Ausschüssen zustimmen werden.

Meine Damen und Herren, sollen wir so verfahren?- Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren werden. Damit sind auch die Fristen abgekürzt.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde -Drucksache ·13/6577

Es ist zunächst die Frage zu stellen, ob es aus Ihrer Sicht etvvas

dagegen ein:zuwenäen gibt, wenn die thematisch zusammenhängenden Fragen auch zusammen aufgerufen werden.

Es handelt sich dabei um die Themen.. Einführung einer Entfernungspauschale" und.. DIZ".- Ich sehe, dass sich kein.Widerspruch erhebt. Dann verfahren wir so.

Entschuldigtfehlten dieAbgeordneten Friederike Ebli, Ute Grano/d,

Margot Nienkämper, Ul/a Schmidt und Guido Dahm.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anne Kipp (5PD) , Neuordnung der Schwangerschaftskonfliktberatung betreffend, auf.

Abgeordnete Frau Kipp trägt ihre Mündliche Anfrage vor.

Vor dem Hintergrund der Neuordnung der Schwanger-. schaftskonfliktberatung frage ich die Landesregierung:

1. Steht mit der durch den Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung notwendig gewordenen Neuordnung -der Beratungsstellen in Rhein

lang-Pfalz ein wohnortnahes und plurales Beratungsangebot zur Verfügung?

2. Wird der bundesgesetzlich vorgegebene Beratungsschlüs

sel, nach dem für jeweils 40 000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Berat~ngsstelle zur Verfügung stehen muss, mitder Neuordnung in Rheinland-Pfalz erfüllt?

3. Wie stellt sich auf der neuen Grundlage der Anteil an konfessionellen und nichtkonfessionellen Trägern dar?

4. Welche zusätzlichen Beratungsinstitutionen sind auf der Grundlage des neuen Konzeptes in die Beratung einbezogen worden?

Für die Landesregierung antwortet Staatsministerin Frau Dr. Rose Götte.

Herr Präsident, meine Damen und H_erren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kipp beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, es steht auch ab dem 1. Januar 2001 ein wohnortnahes und plurales Kngebot der Schwangerenberatung zur Verfügung.

Es war nicht leicht, nach dem Aussteigebeschluss der katholi

-schen Bischöfe in so kurzer Zeit neue Beratungsstellen zu fin

den, zumal alle infra-ge kommenden Träger erklärt haben, dass sie den bisher von der Caritas finanzierten Trägeranteil nicht oder nur zum Teil aufbringen konnten. Die neuen Beratungsstellen machen also erheblich mehr Mittel erforderlich als die alten.

Wie wir dieses Problem gelöst haben, ergibt sich aus der Antwortzu Frage 2.

Zu Frage 2: Der bundesgesetzlich vorgegebene Schlüssel verlangtfür je 40 000 Einwohner eine Beraterin für Schwangere. Das sind für Rheinland-Pfalz mit rund 4 Millionen Einwohnern 100 Fachpersonalstellen. Es wird aber in allen Bundesländern akzeptiert, dass die Beratung Schwangerer- nicht nur in staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stattfindet. Eine Vielzahl von Ratgebern, zum Beispiel auch Ärztinnen und Ärzte, vor allem aber au

Wir werden diesen Weg auch in Rheinland-Pfalz gehen und die ab dem 1. Januar 2001 bestehenden 76 Ehe-, Familienund Lebensberatungsstellen mit Fachpersonal mit 20 o/:: ihrer Beratungstätigkeit in die Bedarfsrechnung einbeziehen. Das

. bedeutet, dass wir nun nicht 40 neue Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen brauchen, sondern 20.

Dass wir ab dem 1. Januar 2001 freiwillig die ehemaligen katholische-n Schwangerschaftskonfliktberätungsstellen, die keine Scheine mehr ausste.llen, wie andere Ehe- und Familienberatungsstellen mit 25 % der Personalkosten_ unterstützen, bedeutet, dass die Zahl der Beratungsstellen für Familien· in Rheinland-Pfalz insgesamtdeutlich ansteigt.

Ich fasse zusammen, wie der Schlüssel in Rheinland-Pfalz erfüllt wird:

20 neue und höher finanzierte Stellen in der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung,

59 "alte" Stellen - die es schon gab- in der anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung und

22 Stellen rechnerisch aus d.er sozialen Beratung, aus der

~he-, Familien- und Lebensberatung. ·

Insgesamt also 10i Stellen. Damit ist der Schlüssel erfullt.

Zu den Fragen 3 und 4: Zwei Beratungseinrichtungen werden

auch künftig wie bisher in katholischer Trägerschaft bleiben, nämlich das Bistum Limburg mit 2,5 Fachkräften.

35 Einri!=htungen sind in evangelischer Trägersc!Jaft mit 40,7 Fachkräften aktiv. Neun Einrichtungen von Pro Familia verfügen über 29 Fachkräfte. Donum Vitae hat sechs Fachkräfte. E.ine Einrichtung von "FriiUenwürde" aus der Aktion "Kirche von unten" hat eine Fachkraft.

Je nachdem, wie Sie ein konfessionelles Angebot definieren, haben wir in Rheinland-Pfalzmit dieserneuen Verteilung der Fachkräfte ein überwiegend konfessionelles Angebot. Bei den unmittelbar kirchlichen Trägern, also bei den evangeli

sehen und den katholischen Kirchen, sind rund 43 Fachkräfte beschäftigt. Der konfessionellen Beratung ordne ich weiter

die Träger Donum Vitae und "Frauenwürde" mit zusammen sieben Fachkräften zu. Somit sind rund 50 Fachkräfte in der Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatung konfessionell orientiert.

Pro Familia wird sein Angebot von derzeit sieben Beratungseinrichtungen mit bisher21 Fachkräften um weitere zwei Beratungseinrichtungen erhöhen und dann mit rund 29 Fachkräften tätig sein.

Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, dass die Umsetzung der Sicherstellungsverpflichtung zwa~ Aufgabe des Landes ist, das Land jedoch den Standort und die Personalausstattung des Trägers im Benehmen mit den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten festlegt. Hierbei gab es vereinzelt Probleme, weil einige Landkreise das Prinzip der Pluralität im Beratungsangebot zw~r grundsätzlich anerkennen, aber nicht im eigenen Landkreis verwirklicht sehen wollen. Wir werden aber auch diese Gespräche bis zum Jahresende abgeschlossen haben. Der zuständige Abteilungsleiter und _ die zuständige Referentin sind derzeit vor Ort, um in Gesprächen die letzten Fragen zu klären. Wir können jetzt mit Befriedigung feststellen, dass ein schwieriges Problem rechtzeitig gelöst werden kon.r_Jte und sich die dem Land durch den P.,usstieg entstehenden Mehrkosten auf 1.4 Millionen Dfvl begrenzen ließen.

Vor allen Dingen ist sichergestellt, dass jede Frau, die durch eine Schwang_erschaft vor große Probleme gestellt worden ist

·oder in tiefe Konflikte gestürzt wird, in Rheinland-Pfalz qualifizierten Rat und Unterstützung finden kann.