Protocol of the Session on December 14, 2000

- Drucksache 13/6587

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten

Dr. Enders, das_ Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten D-amen und Herren!

Durch Beschluss des Landtags vom 16. November 2000 ist der

Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten-fe-_

derführend - und an den Rechtsausschuss überwiesen wor

- Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat den Gesetzent

wurf in seiner 44. Sitzung am 7. Dezember 2000 und der

Rechtsausschuss in seiner 47. Sitzung am 12. Dezember 2000

beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit

folgender Änderung angenommen:

§ 13 Abs. 2 erhältfolgende Fassung:

.. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu

fünftausend Euro oder auch neuntausendsiebenhundert

neunundsiebzig Deutsche Mark und fünfzehn Pfennig geahndetwerden."

Ich bedanke mich bei dem Herrn Berichterstatter.

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Frau Martini das Wort.

Sehr geehrte-r Herr Präsident, meine Damen, meine Herren

Abgeordneten! Dass -der Gesetzentwurf.so breite Zustim

mung in den Ausschüssen, vor allem im Umweltausschuss, ge

funden hat, freut mich außerordentlich, weil dabei erkannt wird, wie wichtig das Problem des Lärms ist. Dieses Gesetz be

handelt genau diese Thematik.

Wir können mit der schnellen und zügigen Verabschiedung

auch verhindern, dass Brüssel das Land an den Pranger stellt,

die Seveso-11-Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetztzu haben.

Es gibt zwei wesentliche Schwerpunkte, die dieses Landes

Immissionsschutzgesetz regelt. Der eine Schwerpunkt ist,

dass wir verpflichtet sind, europäisches Recht, nämlich die so genannte Seveso-11-Richtlinie in innerdeutsches Recht umzusetzen, insbesondere in Bezug auf bestimmte Anlagen, die Immissionen verursachen, aber nicht wirtSchaftlichen

Zwecken dienen. Das sind zum Beispiel Hochschulinstitute oder wissenschaftliche Einrichtungen. Für diese wird jetzt die Störfallverordnung des Bundes entsprechend für anwendbar erklärt. Das war eine Lücke im Gesetz. Diese ist jetzt geschlossen. Das Zweite ist, dass dieses -europäische Recht fordert, dass neben den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplä- _

nen, die der Setreiber jeweils erstellen muss, auch Alarm- und Gefahrenabwehrpläne von außerhalb aufgestellt werden müssen. Das sind in diesem Fall die Länder.

Wir-haben uns- ich meine, erfolgreich- bemüht, dass wir bei der Umsetzung dieses europäischen Rechts in Gesetze des Landes Rheinland-Pfalz keine Widersprüche provozieren. lnsofern sind wir mit allen Bundesländern, was die Umsetzung und den Regelungsgehalt anlangt, einer Meinung.

Ein dritter Bereich, der Kernpunkt dieses Gesetzes ist, betrifft Regelungen, die das Miteinander der Menschen zum Teil erleichtern. So steht in diesem Gesetz zum Beispiel, dass es ein Verbot der_ lauten Nachtarbeit gibt und die Mittagsruhe einzuhalten ist. Es gibt auch das Verbot, dass Tongeräte, also Radio- oder Fernsehgeräte, mit- solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen belästigt werden können. Auch diese Vorschriften stehen jetzt in diesem Landeslmmis:;ionsschutzgesetz. Das hat den großen Vorteil, dass man dann, wenn man sich als Nachbar oder Nachbarin durch zu laute Geräusche gestört, erheblich belästigt fühlt, aufgrund dieses Gesetzes die entsprechenden Behörden zum Einschreiten anregen und zwingen kann. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Man ist jetzt als- Privatmensch nicht mehr darauf angewiesen, dass man sozusagen zum Amtsgericht gehen muss, um eine zivilrechtliche Unterlassungsklage wegen Störungen durch Lärm einzureichen.

Es ist wichtig, dass wir hierfür eine Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalzgeschaffen haben.

Meine Damen und Herren, es sind noch einige andere Punkte in dem Gesetz geregelt, die aber niCht zu den Schwerpunkten gehören. Ich darf noch erwähnen, dass wir im Rahmen des Gesetzgeb_ungsverfahrens auch die Wünsche der Winzer und des Bauernverbands weitestgehend berücksichtigt haben. Nicht berücksichtigen konnten Wir allerdings den Wunsch,

dass wir beim Betrieb von akustischen Einrichtungen und Ge

räten zur Fernhaltung von Tieren auf einen Erlaubnisvorbehalt verzichten. Ich glaube, das ist wichtig, zum Beispiel für die Starenschreckschussanlagen in den Weinbergen, die durchaus auch störend sein können und mit ihrem GeräuschMenschen beeinträchtigen können. Wir gehen aber davon aus, dass die Landwirte und Winzer die Anlagen dann einsetz-en, wenn sie notvvendig sind, um die Früchte zu schützen.

Meine Damen und Herren, wir haben auch festgelegt, dass die Behörde entscheiden soll, die das am besten kann, näm

lieh die vor Ort, die Gemeindeverwaltung, die weiß, wie die Situation, auch die Lärmsituation, vor Ort ist.

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf ein Stück inehr Rechtsklarheit in_ Rheinland-Pfalzformuliert haben. Wir wollten kein zusätzliches überflüssiges Gesetz auf den Weg bringen, sondern es besteht die Notwendigkeit, europäisches Recht umzusetzen, unabhängig davon, ob wir das befürworten oder nicht befürworten.

Wir haben Erleichterungen geschaffen, um sich als Nachbar gegen Störungen, zum Beispiel gegen die, die die Mittagsruhe betreffen, oder die lauten Radios, die es in der Sommerzeit überall gibt, einfacher zur Wehr setzen zu können. Ich

bin sicher, dass wir von diesem Gesetz guten und sinnvollen Gebrauch machen.

Ich bedanke mich für die zügige Beratung in den Ausschüs-sen.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Als_Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich B_ürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 46, Mitglieder des Kollegiums der Grundschule Hilgert sowie Mitglieder der Kommunalpolitischen Vereinigurig Neuwied. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Leonhard das Wort.

Herr P[äsident, meine Damen und Herren! Wir alle werden heutzutage auf vielfältige Weise mit Lärm konfrontiert, aber nicht alles klingt wie Musik in unseren Ohren. Verkehrslärm, von A~lagen ausgehender Lärm, Baulärm sowie Wohn- und Freizeitlärm begleiten uns. Lärmbewusstes Planen, lärmmindernde Konstruktionen und lärmmindernde Verhaltensweisen tragen dazu bei, das Problem Lärm in Grenzen zu halten, lösen es aber nicht.