an krimineller Energie voraussetzen würde, um dort eindringen zu können. Es gibt nkht die geringste Wahrscheinlich- ·
Nach Vorlage der ersten Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs haben wir im Mai im _Innenministerium eine Arbeitsgruppe zusammengeführt, an der die Hauptkunden, al
so auch die Polizei, beteiligt waren._ Diese haben sich mit diesen Sicherheitsfragen auseinander gesetzt und die entsprechenden Maßnahmen beschlossen. Damit sind wir in der Lage, dem mittleren Schutzbedarf des Bundesamts für die Sicherheit in der lnformationstechnik, also dem BSI, entsprechen zu können.
Ich betone n(Jchmals, die P.olizei als Hauptnutzer sensibler Datenleitungen war hierbei beteiligt. Es ist ein Zeitplan erstellt vvorden, der vorsieht, dass auf der Grundlage einer umfangreichen Gefahrenanalyse eine Reihe von zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen bis zum ·Frühjahr 2001 abgeschlossen wird. Dazu gehört auch der Einsatz kryptagraphischer Verfahren zur Verschlüsselung und zur Sicherung der Übergangswege und der Schnittstellen, was liveiter vora_11getrie
ben wird. Damit wird das rlp-Netz - zu dieser Aussage hat mich der Landesdatenschutzbeauftragte gestern ausdrücklich ermächtigt- sicher sein.
Es wird sicher sein, aber es war im Prüfungszeitraum offensichtlich nicht sicher. Das ist der Punkt, über den wir uns unterhalten.
Herr Staatssekretär, Ihre Ausführungen über die Probleme bei der Sicherheit bei der Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der Privatisierung der Telekom bestätigen folg-lich- dies ist keine Feststellung, sondern eine Frage- die Aus- ·
führungen in der.,AZ" vom 8. November, in der der Vorvvurf des Rechnungshofs an das DIZ zu lesen ist, Telekom-Mitarbeiter, die an den Rechnern arbeiten, hätten theoretisch Zu_gang zu den Landesdaten erlangen können.
fährdung gesprochen, die nicht auszuschließen ist. Aber wiewahrscheinlich ist es, dass sich Telekom-Mitarbeiter auch jetzt als Angehörige, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Aktiengesellschaft, also einer privaten Firma, an diesem Netzknoten zu schaffen machen?- Meiner i\tieinung nach ist diese Gefährdung nahezu auszuschließen. Dennoch werden wir -den Vorstellungen des Landesdatenschutzbeauftragten und des Rechnungshofs folgend - die vorhin geschilderten Maßnahmen einführen.
Herr Staatssekretär Theilen, darf ich aus Ihren Äußerungen, die Sie auf die Frage von Herrn Weiland getan haben, dass Sie im ivlai dieses Jahres, also nach Vorlage der internen Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs, zu diesem Thema
.,Datenschutz - mögliche theoretische Datenschutzprobleme" eine Arbeitsgruppe einberufen haben, schließen, dass Sie in Reaktion auf den 17. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten innerhalb des DIZ und innerhalb des ln
nenministeriums keine Reaktion gezeigt haben?- Es war immerhin ein Bericht, der vorhervorlag und für das DIZ von zentraler Bedeutung sein muss.
Frau Abgeordnete Thomas, das DIZ selbst hat ein Gutachten zur Datensicherheit in Auftrag gegeben, das vorgelegt undausgewertet wurde. Aber es war für mich doch selbstverständlich, nachdem der Rechnungshofbericht im Mai dieses Jahres vorgelegen hat, dass ich ihn auf Schlussfolgerungen, die sich für uns ergeben, habe aus1rverten lassen.
Herr Staatssekretär, wann ist mit der Aufhebung der Vertraulichkeit des Sonderberichts zu rechnen, bzvv. wessen Zustimmung zur Aufhebung der Vertraulichkeit fehlt Ihnen noch?
dass eine ganze Reihe von Einzelpersonen von Unternehmen in dem vertraulichen Teil genannt worden ist. Diese müssen
alle gefragt werden. Unabhängig davon läuft ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft, um abzuklä_ren, ob ein Ermittlungsverfahren angestrengt wird oder nicht. Das ist abzuwarten.
Ich habe au~h darauf hingewiesen - wir haben über diesen Punkt im Zusammenhang mit der Deutschen Telekom gesprochen -, dass möglicherweise Geschäftsinteressen inv_olviert sind. Ich karm nicht sagen, wie schnell positive Antwor- _ ten von den Vertragspartnern des DIZ eingehen werden, wie diese ausfallen und wie diese vom Landesrechnungshof ge- _ wertet werden. Dass wir selbst ein sehr starkes Interesse daran haben, habe ich Ihnen dargelegt, auth dass der Vorstand
-und ich selbst auf Vertraulichkeit verzichtet haben. Wir würden dieslieber heute als morgen auf den Tisch legen, um dies klar zu sagen.
Herr Staatssekretär, auf welche Straftatbestände konzentrieren sich die von -Ihnen erwähnten Vorermittlungen, und gegen wen wird ermittelt?
Herr Abgeordneter Berg, wenn im Zusammenhang mit Vor-_ würfen bei der Auftragsvergabe Ermittlungen ang~stellt werden, dann engt sich der Kreis der möglichen Tatbestände relativ stark-ein. Welcher davon betroffen ist, kann ich nicht sagen. Ich kann auch nicht sagen, gegen wen ermittelt wird. Das normale Verfahren ist, dass zunächst gegen Unbekannt ermittelt wird.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie, war in diesem Verfahren zum ersten ivial der Fall eingetreten, dass eine Auftragsverga•
be an Firmen oder an eine Firma erfolgte, die sich an der Ausschreibung nicht beteiligt hat, und was waren gegebenenfalls in einem solchen Fall die tragenden Gründe dafür, da5s man so gehandelt hat?
Herr Abgeordneter Bische!, mir sind mögliche Verfahrensverstöße gegen Vergabevorschriften nach meine( Erinnerung erst mit der Vorlage der Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs bekannt geworden. Vorher nicht. Auch wenn im Verwal
tungsrat über größere Aufträge, Beschaffungen und Ähnliches beschlossen worden ist, konnte man davon ausgehen,_ dass die Vergabevorschriften eingehalten worden sind.
Herr Staatssekretär, kann es sein, dass die Auftragsvergabe an dieses bestimmte Unternehmen etwas damit zu tun hat, dass eine gewisse bekannt. gewordene Nähe zur Sozialdemokratischen Partei zu verzeichnen war?
Herr Abgeordneter Bische!, ich weiß nicht, auf welches Unternehmen Sie sich beziehen. Es gibt eine ganze Reihe von Un
ternehmen, die angesprochen worden sind. Es gibt auch eine ganze Reihe von führenden Wirtschaftsleuten, die der Sozialdemokratischen Partei nahe stehen. Sie sind nicht alle in dem Bericht enthalten.