Protocol of the Session on October 19, 2000

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Billen.

Herr Minister, teilen Sie die Auffassung, dass die von Ihnen

angestrebte verbrauchernahe Produktion durch die hohen Belastungen bei den kleinen Schlachthöfen dazu führt, dass das relativiert wird und dadurch weitere Tiertransporte erfolgen müssen, weil eine Schlachtung vor Ort kaum noch möglich ist?

Herr KollegE Billen, Sie machen Folgendes: Sie wollen erfahren, welche Kreisvervvaltung sich wie verhält.

(Dr. Weiland, CDU: Beantvvorten Sie doch einfach die Frage!)

- Herr Kollege Dr. Weiland, ich kenne doch die Hintergründe der Fragen. Natürlich spielt das eine Rolle, aber nicht die einzige Rolle. Natürlich kann jeder Kreis seine Gebühren

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Billen.

Herr Minister, meine FragEn haben Sie nicht beantv,;ortet. Sie

streben eine verbrauchernahe Produktion an. Diese wird doch dadurch, dass wir vielleicht nachher in Rheinland-Pfalz nur noch zwei Schlachthöfe haben, und durch weiterE: Tiertransporte relativiert. Sehen Sie dadurch eine Schädigung Ih

res Programms, weil dEr Verbraucher bereit i;t, in näherer Umgebung mehr GEld für das Fleisch auszugeben, das er während des Wachstums beobachten kann?

Ich sehe die Schädigung nicht; denn wir setzen nach.wie vor auf schlachtende Metzgereien und Betriebe; denn bei denen kann der Verbraucher die Herkunft des Fleischesam ehestE:n nachvollziehen.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit ist die MündlichE Anfrage beant\IIJortet.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordnetem lse

Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN}, R\fiiE erklärt "Aus" für AKW Mülheim-Kärlich öffentlich - Konsequenzen für das land Rheinland-Pfalz betreffend, auf.

Frau Thomas, tragen Sie bitte Ihre Fragen vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass nach der öffentlichen Verkündung durch_ RVIJE-Vorstandschef Dietmar Kuhnt, das AKW Mülheim-Kärlich endgültig aufzugeben, es höchste Zeit wäre für eine vollständige Rücknahme der Schadt:nsersatzklage de~ RWE gegEn das land Rheinland-Pfalz?

2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Verfahrenskosten für das land Rheinland-Pfalz momentan und welche

Zahlungen in welcher Höhe musste die Landesregierung im Zusa-mmenhang mit dem Schadensersatzprozess bereits-verausgaben?

3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Ver

fahrenskosten und die Aufwendungen des Landes für

Rechtsanwaltskosten de5 Schadensersatzprozesses vollständig von der Klägerin RWE übernommen werden?

4. Wann ist mit der Rücknahme des Genehmigungsantrags zur 1. TG Neu/2 von der Antragstellerio RWE zu rechnen und in welchem Stadium befindet-sich die endgültige Stilllegung des Atomkraftwtrks i\llülht:im-Kflrlich?

Herr Staatssekretär, ich erteile Ihnen das Wort.

Härte I, Staatssekre:tär:

Herr Präsident, meinE: Damen und Herren! Die r... 1ündliche Anfrage beantworte ich namensder Landesregierung wiE folgt:

Zu den Fragen 1 und 3: ln der Vereinba-rung vom 14. Juni die

se~ Jahres zwischen der Bundesregierung und den -EnergieversorgungsunternEhmen über die geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung ist auch eine Regelu_ng hinsichtlich der Schadensersatzklage der RWE Energie AG, die sich nunmehr RWE Power AG nennt, gegen das Land Rheinland-Pfalz enthalten. Danach wird das Unternehmen die SchadensErsatzklage zurücknehmen. Darüber hinaus sollen mit der Vereinbarung alle rechtlichen und tatsächlichen AnsprüchE im Zusammt:nhang mit dem Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich sowie mit den Stillstandszeiten der Anlage abgegolten sein.

Die Vereinbarung ist am 14. Juni dieses Jahres paraphiert worden. Sie beruht auf der Grundlage, dass die Vereinba- rungsinhalte in einer Atomgesetznovelle umgesetzt werden.

Ob die Umsetzung in der Atomgesetznovelle den Vereinbarungsinhalten entspricht, wird auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zwischen den Verhandlungspartnern noch beraten werden. Dann kann auch der Termin zur Unterzeichnung bestimmt werden.

Sobald die Konsensvereinbarung förmlich unterzeichnet und in Kraft-getreten ist, wird sie auch hinsichtlich der Verpflich

tung des RWE zur Rücknahme der Schadensersatzklage zu vollziehen sein. Mit der Beendigung des Rechtsstreits wird auch eine Regelung hinsichtlich der Prozesskosten verbunden sein.

Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass das RWE den Vollzug der förmlich unterzeichneten Vereinbarung verweigern will. Daher stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht die Frage, welche Schritte konkret zu unternehmen sind, falls di~ Vereinbarung nicht erfüllt werderi sollte.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Einhaltung der Kon

sensvereinbarung von der Bundesregierung und den vertragschließenden Energieversorgungsunternehmen zu gewähr

leisten ist.

Zu Frage 2: ln dem Schadensersatzprozess gibt es derzeit kei

ne gerichtliche Entscheidung, die das Land Rheinland-Pfalz zurTragung von Verfahrenskosten verpflichtet. Keine!

Im Übrigen ven.'Veise ich zu dieser Frage auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3.

Was bereits erfolgte Zahlungen angeht, hat das Land Rheinland-Pfalzbisher-wie bekannt- rund 34 Millionen DM für An\'l!altshonorare gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte aufgewendet.

. Zu Frage 4: Das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich befindet sich derzeit im kalt konservierten Zustand. Die endgültige Stilllegung des Kernkraftwerks sowie der nachfolgende Abbau sind n-ach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes genehmigungsbedürftig. Ein entsprechender Antrag des RWE liegt noch nicht vor. Ebenso hat das RWE noch keine Erklärung zur Frage der Rücknahme des Antrags auf Erteilung der 1. TG f\leu/2 abgegeben..,

Im Übrigeil ven.'Veise ich darauf, dass Frau Staatsministerin. Martini in der Plenarsitzung am 18. August 2000 bei der Be

antwortu_ng.einer Mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Rieth mitgeteilt hat, dass die damalige RWE Ener

gie AG gegenuber dem Ministerium für Urriwelt und Forsten erklärt habe, sie werde über den genauen Zeitpunkt einer Antragstellung befinden, sobald die BuQdesregierung die notvvendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zur -Umsetzung der Konsensvereinbarung in die Wege geleitet habe.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, federführend für die Novellierung des Atomgesetzes ist das Bundesumweltminis

terium, das von Herrn Minister Trittin geführt wird. Ichstelle an heim, die entsprechenden Fragen an ihn zu richte~.

(Staatsminister Bauckhage: Sehr gut!- Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind doch ständig in Kontakt!)

Eine Zusatzfrage des He~rn Abgeordneten Rieth.

Herr Staatssekretär, hat die Landesregierung Hinweise darauf, ob und gegebenenfalls wann der zuständige Energiekonzern -wie er im Moment heißt, ist bei den Fusionen nur schwer herauszufinden - beabsichtigt, ein Zwischenlager für atomare Abfälle am Standort Mülheim-Kärlich einzurichten?