Protocol of the Session on October 18, 2000

Der Gesetzent\'llurf sieht eine gesetzliche N.euregelung des Förderanspruchs und der Fördergrundlagen vor, die die von der Verwaltungsgerichtsbarkeit geforderten Anforderungen erfüllt. Neu ist gegenüber der bisherigen Regelung die Festsetzung einer einheitlichen Förderpauschale für die Personal

und Sachkosten einer hauptamtlichen Fachkraft der anerkannten Betreuungsvereine, die im Jahr 2000 42 000 DM be

trägt und ab dem Jahr 2001 gemäß den im Gesetz konkret bestimmten Grundlagen fortzuschreiben ist.

Die Festlegung dieser Pauschale entspricht der bisherigen an Obergrenzen orientierten tatsächlichen Förderung aller Betreuungsvereine und bedeutet somit für diese_keine wesent

liche Änderung des Förderumfangs. Die Gewährung der Pau

schale stellt eine angemessene Förderung dar und führt zu ei

ner weitgehenden Gleichbehandlung aller Betreuungsvereine. Sie bedeutet eine Verwaltungsvereinfachung für die Zu

: schussnehmerund die Bewilligungsbehörde.

Die Landes- und Kommunalförderung wird in ihrem Umfang auf dem bisherigen Niveau beibehalten. Insgesamt entstehen durch die vorgesehene Gesetzesänderung weder für das

Land noch für die kommunale Seite Mehrkosten.

Ich möchte mich für die allseitige Zustimmung bedanken, die der Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen gefunden

hat, und hoffe auf Ihre Zustimmung in der heutigen zweiten Beratung·.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen dann zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf- Drucksache 13/6165- in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.

Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung ·zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Danke schön. Gegenstimmen?- Enthaltungen?- Ich stelle fest, dass der Ge

setzentwurf in zweiter Beratung einstimmig beschlossen ist,

MeineDamen und Herren, wir kommen nun zur Schlussab

stimmung. ·Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstim

mung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erl}eben!- Danke schön. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen ist.

Ich rufe nun Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädgogen (SoAnG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6119

Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Familie

.- Drucksache 13/6366

Ich erteile der Berichterstatterin, Frau Christine Schneider, das Wort.

Der Ausschuss für Kultur, Jugend und Familie hat den Gesetz-.·

entwurf eines Landesgesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie So

zialpädagoginnen und Sozialpädagogen in seiner 32. Sitzung am 26. September 2000, der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung in seiner 39. Sitzung am 28. September 2000 und der Rechtsausschuss in seiner 45. Sitzung am 17. Oktober 2000 beraten. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Bisehel das Wort. Die Fraktionen haben eine Redezeitvon fünf Minuten vereinbart.

Abg, Bische!, CDU:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe davon

aus, dass diesem Gesetz eine einstimmige Zustimmung zuteil wird. Ich will mich aus diesen Gründen kurz fassen, obwohl ich als Vertreter unsererzuständigen Sprecherin einige Wor

te sagen will.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Ausbildung der Sozialarbeiterinnen, der Sozialarbeiter, der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Rheinland-Pfalz bisher so geregelt war, dass jeder ein sechssemestriges Studium an einer Fachhochschule ableisten musste. Danach hat sich dann eine Prüfung angeschlossen. Anschließend war noch ein Praktikum, ein Ausbildungsjahr, abzuleisten, um dann die staatliche Aner

kennung zu erhalten.

Dieses System der so genannten zweiphasigen Ausbildung hat sich in Rheinland-Pfali über viele Jahre hinweg bewährt. Dass es darüber keinen Zweifel gibt, ergibt sich daraus, dass wir in Rheinland-Pfalz hoch qualifizierte Damen und Herren haben, die diesen sehr bedeutsamen Beruf gerade auch im sozialen Bereich in den Verwaltungen, in den Betrieben, ausüben können. Aber die Entl!vicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist fortgeschritten.

In vielen-anderen Ländern gibt es die Möglichkeit, dass man

~uch auf eine andere Art und Weise diese staatliche Anerkennung erhalten kann, als Sozialarbeiterin, als Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge tätig zu sein, indem ein achtsemestriges Studium an einer Fachhochschule abzuleisten ist und sozusagen die praktische Ausbildung in diesen Studienteil mit einbezogen wird. Dieser Entwicklung wollen wir uns in Rheinland-Pfalznicht verschließen.

Wir begrüßen deshalb die Vorlage des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung, die dieser Entwicklung auch in Rheinland-Pfalz Rechnung tragen will. Wir versprechen uns davon, dass die Ausbildung dieser Damen und Herren in diesem wichtigen Beruf genauso qualifiziert_ abgeleistet werden kann wie in dem bisherigen Verfahren, das nach wie vo_r in Rheinland-Pfalz Gültigkeit haben soll.

Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

(Beifall' bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion -erte-ile ich Herrn Abgeordneten Hartloft dasWort. -

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sehr erfreulich, wenn wir in diesem Häuse einmal Einigkeit demonstrieren können, und Herr Bisehelvon der Opposition sagt, dass er die Vorlage ausdrücklich begrüßt. Ich hoffe, dass dies von den anderen Fraktionen ebenso erfolgt. Jedenfalls wurde in den verschiedenen Ausschüssen übereinstimmend Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisiert.

Es ist der Zug der Zeit, dass die Ausbildung einphasig wird. Diesem Umstand tragen wir mitdiesem Gesetz Rechnung. Ich möchte nicht wiederholen, was bereits gesagt wurde.

In der Diskussion im Ausschuss stellte sich die Frage, ob in

_ Rheinland-Pfalz beide Alternativen nebeneinander angeboten werden sollten. Ich bin jemand, der die Lösung sehr stark befürwortet, sowohl die einphasige als auch die zweiphasige Ausbildung parallel anzubieten. Gerade die zweiphasige Ausbildung wird von denjenigen Studentinnen und Studenten

-angenommen und nachgefragt, die bereits eine Berufsausbildung hinter sich haben und dies besser miteinander verbinden können. Ich befün'lforte ~usdrücklich, dass dies auch weiterhin in Rheinland-Pfalzals Angebot besteht. Sollte es in einigen Jahren nicht mehr angenommen werden, so hindert uns nichts daran, nur noch die einphasige Ausbildung -anzubieten.

Bei der Anhörung des Ministeriums wurden einige Anregungen gegeben, die- wenn ich es richtig gesehen habe- in den wesentlichen Punkten in das Gesetz aufgenommen worden sind oder aber als Anregung an die Fachhochschulen weitergegeben werden, weil sie dort in den Bereich der Hochschulkompetenz der Fachhochschulen fallen, eigenverantwortlich geregelt werden und nicht im Gesetz vorgegeben werden müssen.