Protocol of the Session on September 14, 2000

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in ihrer-Problembeschreibungdarauf hingewiesen, dass viele Verwaltungsvorschriften, die das Schulleben

und die Schullandschaft nachhaltig berühren, am Parlament vorbei wirksam werden. Genau das ist der Fall, und das ist auch meine Beobachtung. Auch wir als Parlament sollten uns mit dem Thema befassen und darüber nachdenken.

Auch ich bin der Meinung, dass sich im Lauf der Zeit die Maßstäbe verschoben haben u'nd wir als Parlament gefordert sind, das eine oder andere wieder zurückzuholen; denn auch die Lehrerarbeitszeit, neue Schularten, die Aufhebung eines Drittelparagraphen für die IGS usw. müssen im Parlament be

sprochen werden.

- Bei der Beschreibung der Regelbedürfnisse fordert die Frak

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Schaffung von Gestaltungsräumen fürdiekommunale Verantwortlichkeit;

Natürlich kann vieles besser vor Ort geregelt werden, als wenn das von oben geschieht. Hierbei habe ich aber erhebliche Bedenken; denn eines müssen wir sehen: Die Kommunalisierung der Bildungspolitik ist nicht das Wahre. Es gibt einen natürlichen Gegensatz zwischen den kq.mmunalen Interessen und den Interessen der Bildungspolitik, den wir beachten müssen. Der Kommunalpolitiker wird zuallererst an Eigennutz und an seine Wähler denken müssen.

Demgegenüber wird die Bildungspolitik nach übergeordne

ten Gesichtspunkten abwägen müssen und insbesonder_e dfe

Qualität der Bildung im Auge haben müssen. Also Hände weg davon, die Verantwortung des Landes und der Landesregie

rung zu beseitigen oder auszuhöhlen. Nach unserer Verfas

sung steht sie in der Verantwortung und soll meiner Meinung nach auch in der Verantwortung bleiben.

Als nächsten Punkt en1vähnen Sie, dass die Strukturdebatte obsolet sei. Dazu kann ich nur Jein sagen. Sie haben weitestgehend-Recht, aber ich kann nicht den Konsequenzen folgen, die Sie daraus ziehen. Wenn Sie Rechenscliaftsberichte der einzelnen Schulen über die Verwirklichung des Bildungsauftrags einfordern, ist das eine Verschiebung der Ver

lichkeit, die meiner Meinung nach nichts bringt; de~n jede Landesregierung, ega·l wer sie stellt, ist für die Rahmenbedin

gungen, die Qualität der Lehrerausbildung und andere Dinge mehrveranti/Vortlich. Das hat sich meiner Meinung nach bewährt und sollte auch so bleiben.

Die individuelle_ Förderung muss stärker in den Mittelpunkt des Schulrechts gestellt werden. Auch dem kann ich zustim

men. Wenn ich beobachte, wie es um die Förderung der schwächeren und der hoch begabten Schüler steht, kann ich derzeit nur Defizite feststellen. Deshalb müss.en wir uns mei

ner Meinung nach stärker an unserem Prinzip orientieren, das heißt: fördern und fordern.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN}

Zu Ihren Lösungsvorschlägen: Sie wollen den Landtag stärker in die Steuerungsprozesse einbeziehen. Dem stimme ich zu. Ich habe das zuvor schon gesagt. Ich bezweifle aber, ob die Einführung von Gastschulbeiträgen, die grundsätzlich einzu

führen sind, eine Lösung-ist. Ich weise darauf hin, dass auch bei allen Nachteilen in Bezug auf die Schulstandorte die Schulstandorte selbst Vorteile im Kaufverhalten und dergleichen mehr haben.

Ein gewichtiger Kritikpunkt meinerseits sind die neuen Gremien, die Sie schaffen wollen - regionaler Schlichtungsaus

schuss, Schulforum und Schulkuratorium. Das ist ein Aufblä-. hen der Bürokratie. Auf das Schulforum werde ich nachher noch näher eingehen.

Nun zu einigen Einzelaspekten Ihres Gesetzentvvurfs, bei

spielsweise zum Rechenschaftsbericht der Schule gegenüber der Öffentlichkeit. Den kann ich nur ablehnen, da dadurch allzu viele Fragen aufgeworfen werden. Gegenüber wem wird der Bericht abzugeben sein? Soll das als Jahresbericht wie bei der Universität erfolgen? Wer bewertet dies? Wer führt dann eine Erfolgskontrolle durch? Ein entscheidender Punkt ist auch in diesem Fall für mich wieder, dass die Landesregierung letztlich für die Bildungspolitik verantvvortlich ist und sie darüber Rechenschaft ablegen muss.

Der nächste Punkt lautet Kooperation mit Jugendhilfe und Sozialarbeit. Auch das ist meiner Meinung nach ein sinnvoller· Vorschlag. Wir beobachten, dass vieles aneinander vorbeiläuft, Doppeltes geschieht und nicht alles koordiniert i~t. ln diesem Bereich haben wir erheblichen Nachholbedarf, um Abgleichungen vorzunehmen und Ressourcen sinnvoll einzusetzen.

Die Integration in die Regelschule als Regelfall - das ist einer der wesentlichen Punkte Ihres Schulgesetzes- würde das Ende der Sonderschule bedeuten. Dann wäre die Sonderschule nur noch die Ausnahme. Das würde nach meiner Meinung auch den Verzicht auf die Sonderfördermöglichkeiten einer Sonderschule bedeuten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU- Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, völlig falsch!)

Deshalb ist das der falsche Weg. Auch in Zukunft sollten die Einzelfallbewertung und die gegebenen Rahmenbedingungen entscheidend sein, damit eine Integration in eine Regelschulklasse vorgenomm_en werden kann.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) _

Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass es· vielleicht sinnvoll wä

re, nicht mehr von der Sonderschule zu sprechen, sondern von der Förderschule; denn das ist ihr eigentlicher Auftrag.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Etiketten brauchen wir nicht!)

-Ja, neue Etiketten schaffen Sie auch, wenn Sie nur noch von Bildungsgängen und Schulformen sprechen, Frau Thomas. ln meinen Augen ist das ein bisschen Augenwischerei. Sagen Sie

doch klipp und klar, was Sie wollen. In § 25 wird das ein.bisschen angedeutet. Ihr Konzept läuft nach wie vor und eindeutig darauf hinaus, die IGS zu verwirklichen. Ich verweise· aber auf die Entwicklung in.Nordrhein-Westfalen. Sie geht dort ganz eindeutig von der IGS weg. Ich verweise auch auf die TIMS-Studie, die dazu doch große Fragezeichen ges~tzt hat.

Nun zu dem Schulforum, das Sie kreieren und das eine ganze Reihe von wichtigen Aufgaben in Zukunft haben soll, bei

spielsweise die Veränderung der Stundentafel, die Ausweitung der Anwesenheitspflicht auf den Nachmittag, der Erlass vieler Statuten, die Wahl der Mitglieder der Schulleitung usw. Das alles soll schulöffentlich geschehen. Da muss man sich wirklich fragen, ob das auch noch mit unserer Landesverfassung in Einklang zu bringen ist. Ich habe da meine größten Bedenken,

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jst es, Herr Lelle!)

auch wenn ich beispielsweise an das Urteil zum Personalvertretungsgesetz denke, in dem festgehalten ist, dass bestimmte Dinge nur über das Parlament laufen können. Nur das Par

lament hat die Legitimation für solch staatliches Handeln. Ich glaube nicht, dass in diesem Punkt Ihr Schulgesetz einer verfassungsmäßigen Prüfung standhalten würde. Vom Zeitaufwand, der mit diesen neuen Schulforen getrieben werden müsste, möchte ich gar nicht sprechen.

(Schweitzer, SPD: Y'Jenn keine Schüler mehr da sind, haben wir doch genug Zeit!)

- Ja, da haben Sie allerdings Recht. Mir läuft aber auch die Zeit davon. Deshalb will ich noch zwei P1,1nkte ansprechen.

Das ist zum einen der Punkt, dass in Zukunft die Personalver

waltung auf die Schulen verlagert werden soll. Ich bin der Auffassung, Sie überfordern die Schulen maßlos. Die Schulen haben weder die Übersicht über die Bewerber noch. über ihren Platz in der Rangliste und Gber ihre Notenschnitte. All das soll dann auch noch über eine Ausschreibung erfolgen. Es ist meiner Meinung nach absolut unmöglich, diesen Aufwan·d den S

Ich möchte noch zwei Punkte ansprechen, und zwar zum einen Ihre Arbeitszeitdefinition. Die ArbeitSzeit einer Lehrerin

bZ\IIJ. eines Lehrers wäre danach in Zukunft so zu definieren,

dass 40 % auf Unterricht, 40 % auf Vorbereitung/Nachbereitung und 20 % auf Konferenzen entfallen. Das bedeu