Frau Brede-Hoffmann, mich wundert, dass Sie keine -f.-llergie bekommen haben oder mit Pickeln hierher gekommen sind, nachdem Sie das Schulg!?setz gelesen haben.
So ungefährhaben Sie sich geäußert. Zu einigen wesentlichen Punkten und Grundlinien haben Sie natürlich keinen Ton gesagt,
weil Sie _dann bezüglich Aufgabenverteilung, Lehrerinnenund Lehrerausbildung, Qualitätssicherung und Evaluation Farbe bekennen müssten. Das ist etwas, was wir in diesem Hause schon häufig diskutiert haben. Sie sind der Meinung, dass das ganz gut ankommt, wenn Sie sagen, die Schulen soll-ten Berichte schJE!iben. ln dem Moment, in dem sich Schulen
eigene Zielvorgaben setzen, in dem wir sie in die Freiheit entlassen und sie gestalten lassen, müssten natürlich wir als Parlamentarier und müsste auch das Mininisterium erwarten, dass genau solche Zielüberprüfungen stattfinden. Das haben wir schon oft diskutiert.
Das haben Sie selbst bereits angesprochen, und sie wissen, dass das in diesem Bereich noti!Vendig ist. Insofern müssen Sie
nicht vortragen, welche Berichtspflichten es gibt; denn all das, was Sie vorgelesen haben, trifft natürlich bei verschiede-·
nen Schulen zu. Weshalb soll eine Regelschule über eine Versuchsschule schreiben? - Genau das haben Sie alles aufgeführt. ln dieser Hinsicht ist es schon sehr differenziert aufgeteilt.
Sie haben sich über die Frage echauffiert, weshalb in einem Gesetz geregelt werden müsse, welche Sanktionen an Schulen gegenüber Schülerinnen und Schüler möglich sein sollen. Ich will Ihnen sagen: Es ist wichtig, w_eil Sanktionen die Grundrechte von Sc-hülerinnen und Schülern berühren.
Schülerinnen und Schüler müssen wissen - ich bin der Meinung, dass das in einem Gesetz festgelegt werden muss, \IVenn man sie und ihre Grundrechte ernstnimmt -, wie Sanktionen an einer Schule ausgeführt werden können. Es geht darum, dass Schülerinnen und ~chülern dadurch bestimmte Rechte eingeräumt werden. Ich stehe dazu, dass genau dieser Bereich nicht in irgendeine Verordnung, sondern in ein Schul
Unsere Vorschläge hinsichtlich der Aufgabenverteilung haben Sie etvvaslächerlich auf die Spitze getrieben. Natürlich legen njcht einzelne Schulen einen kompletten Lernrahmenplan fest, sondern das ist Aufgabe des Ministeriums. Wir diskutieren im Parlament darüber, ob grundsätzliche Inhalte in den Schulen Einzug halten sollen. Dies soll aber auch beschlossen werden.
Wenn die F.D.P.-Fraktion ein gesondertes Fach.,Wirtschaft" fordert, wird natürlich darüber diskutiert;
vielleicht noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt, weil Sie sich noch nicht einig sind. Wenn es im Parlament darum geht, wie neue Medien in den Schulen Einzug halten sollen, hat diese Diskussion auch im Parlament stattgefunden. Dann sollte auch im Parlament eine Entscheidung getroffen werden und nicht dem Ministerium überlassen werden. Genau das ist dort dargelegt und nicht diese Form der lächerlichen Detailregelung, die Sie vorgetragen haben.
Frau Kollegin, ich wiederhole, was ich heute Morgen gesagt habe: Lesen Sie doch bitte uns-ere Anträge sorgfältig durch,
dann finden Sie alle Thesen, Forderungen und Vorschläge zur Lehrerinnen- und Lehrerausbildung. Sie finden Aspekte der Qualitätssicherung, der Evaluation, der Zielüberprüfung in dem entsprechenden Antrag mit dem Titel: Gute Schule machen. -Wir haben diese Dinge nicht in der Notwendigkeit einer Gesetzesregelung gesehen, sondern wir haben die Lan
phen, sondern einen Antrag und die Auseinandersetzung mit der Landesregierung sowie die Sicherheit, dass die Landesregierung die Aufgaben tatsächlich umsetzen kann und dafür nicht jedes Schulforum jeder Schule einbeziehen muss und nicht - in dieser Hinsicht haben Sie anscheinend Ihr Gesetz nicht gelesen- mitjeder einzelnen Schule Rücksprache halten muss bezüglich dessen, was jede einzelne Schule zu dem Thema zu sagen hat.
Sie haben ihren Gesetzentwurf anscheinend nicht konsequent durchgelesen: Jede einzelne Schule setze sich ins Benehmen mit dem Ministerium über jeden einzelnen Bildungsplan jeder einzelnen Schule. - Wir haben heute Morgen gehört, dass es 1 700 oder mehr sind.
Zum Thema.,Strafen": Natürlich treffen Strafen jeglicher Art jedes Kind und jeden Jugendlichen sehr direkt, Natürlich halten wir es für richtig, dass den Schulen klare Grenzen und Rahmen für Strafen und Zielsetzungen, weshalb Strafen aus
gesprochen werden müssen, gegeben werden. Dies muss aber- ich bin der Meinung: sollte- nicht in einem Gesetz ver
ankert sein, weil die Empfindung dafür, was eine Strafe ist und was sie bewirkt, sich im Laufe der Zeit sehr schnell än
(Zurufe aus dem Hause) - Danke, wahrscheinlich habe ich es verdient. Sie mögen das beurteilen. Gott sei Dank haben Eltern, Bildungspolitiker, Erzieherinnen und Erzieher festgestellt, dass es auch bei mir nichts bewirkt - hat und es die falsche Strafe ist. Dafür benötigten wir dann wieder Gesetzesänderungen. Ich willihnen dennoch ein Beispiel nennen, damit wir uns im Klaren darüber sind, was Sie formuliert haben. Erziehungsmaßnahmen zweiten Grades sind: Der schriftliche Tade~. diekünstlerische oder schriftliche Strafarbeit und das Nachsitzen. Sie ~'\!erden durch die Lehrkraft ausgesprochen und der Schulleitung mitgeteilt.· (Zuruf des Abg. Dr. Mertes, SPD)
Können Sie mir erklären, weshalb das in dieser Form in einem Gesetz festgeschrieben werden muss? Weshalb ist eigentlich nicht die sportliche Strafarbeit mit aufgenommen worden? Manchmal ist. eine Runde auf dem Sportplatz viel wirkungsvoller als das Malen eines Bildes.
Meine Damen und Herren, als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich Mitglieder der Feuervvehr Wallmerod und Mitglieder des Kollegiums der Grundschule WormsHerrnsheim. Seien Sie herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zweifellos eine Fleißarbeit vor
weil es viele Punkte gibt,_über die wir ernsthaft streiten müssen. Wir sollten das nicht auf die Art und Weise abtun, wie Sie