Darüber hinaus wurde von der Ministerin sinnvollerweise in unserer Sprecherkonferenz am 4.-September in Mainz klarge
stellt, Sie können mit auswärtigen Senaten arbeiten, wie dies jetzt schon in Bayern und in Baden-Württemberg_ möglich ist. Das heißt, keiner, der eine Berufungsverhandlung hat, muss von Trier oder von Bad Kreuznach nach Koblenz fahren. Sie können dort auswärtige Kammern einrichten. Vor diesem Hintergrund ist es einfach unsinnig, Bürgernähe an Kilome
tern festmachen zu wollen. Das Kilometerargument trägt schon gar nicht mehr. Es ist auch unsinnig, eine Standortdis
kussion zu führen. Diese Diskussion können Sie getrost einmotten; denn kein Amtsgericht muss wegen dieser Justizreform geschlossen werden. Wer allerdings Gerichte schließen will, braucht umgekehrt auch diese Reform nicht. Er könnte sie auch jetztschon schließen, wenn er denn wollte.
Fazit: Wir in Rheinland-Pfalz werden die Reformdiskussion weiterverfolgen und uns auch weiterhin kritisch einklinken. Dazu gehört auch unsere Forderung nach einer Gesetzesfol
genabschätzung. Dies verlangen wir nach wie vo~. Das, was vor einigen Monaten im ,.Spiegel" als vermeintliche Gesetzesfolgenabschätzung veröffentlicht wurde, war ein Rechtsgespräch in Recklinghausen, aber keine Gesetzesfolgenabschätzung.
Meine Damen und Herren insbesondere von der CDU! Für das Anliegen, wie es in Ihrem Antrag steht, die Justiz mit Sinn und Verstand zu reformieren, hatten Sie- man kann beinahe sagen- jah!zehntelang Zeit.
Sie hätten Reformschritte in die Wege leiten können; denn dass es schon lange überfällig war, eine Justizreform in die
-Wege zu leiten, haben die Klagen über die Überlastung der Justiz in den letzten zehn Jahren gezeigt, die permanent auf der Tagesordnung standen. Aber es wurden von Ihnen keine Konzepte entwickelt.
Die Probleme wurden - das kennen wir bereits - wie immer ausgesessen, und die CDU!F.D.P.-Bundesregierung hat es in all den Jahren nicht geschafft, den Einstieg in die Reform der Justiz in das 21. Jahrhundert zu organisieren. Darum ist es nur
mehr als durchsichtig, dass Sie mit diesem Antrag versuchen, einen Keil hineinzutreiben und auf der Grundlage dieser sehr wichtigen JustizreforQl Ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen.
Meine Damen und Herren, endlich liegt nun ein kompletter Gesetzentwurf für die Zivilrechtsreform als Ergebnis langer Debatten vor uns. Herr Redmer hat gesagt, dass gerade in der letzten Zeit durch die Debatten noch vieles in diesem Entwurf verändert wurde, da man zuhört, was einzelne Leute sagen. Auch wir haben uns auf Bundesebene in eine sachliche Dis
ferentenentwurf eingeklinkt. Meine Damen und Herren von der CDU, das hätten wir auch von Ihnen erwartet. Natürlich gab es anfänglich einige Punkte der Kritik, die aber in vielen Fällen auch durch unsere Arbeit auf Bundesebene entschärft wurden·.
Wenn Sie sich den Entwurf anschauen, so ist das H~.uptziel der Reform eine effiziente und bürgerfreundliche Ausgestaltung des, zivilen Rechtsschutzes. Diese ist nach unserer rlilei
Die erste Instanz wird gestärkt. Dies wurde heute auch von Herrn Mertin bestätigt. Die richterlichen Hinweispflichten werden ausgebaut. Die Güteverhandlung wird auch im Zivilprozess eingeführt. Meine Damen und Herren, gerade diese Forderung nach außergerichtlicher Streitbeilegung durch Gü
teverhandlung halten wir als Grüne ·für besonders wichtig und auch als eine Entlastung für die Justiz. Meine Damen und
Wie Herr Redmer schon sagte, wurden gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf in wesentlichen Punkten Änderungen vorgenommen, die auch wir von der Fraktion B8NDNIS 90/DIE GRÜNEN eifrig mit betrieben haben. Ich möchte nur einige Punkte nennen. So bleibt es entgegen der ursprünglichen Fassung des Entwurfs, der die Einzelrichterzu
hen hat, bei der Beibehaltu,ng des Kollegialprinzips in zahlreichen Fällen. Wir sind der Meinung, dass durch diese neue Regelung die Kammer weiterhin für mindestens so viele Streitigkeiten zuständig bleibt wie bis jetzt.
Ganz wichtig bei der Diskussion um die Reform war für uns, dass die Annahmeberufung in der zunächst vorgesehenen Form vo.m Tisch ist. Wir halten es so, wie es jetzt gemacht wird, dass immer einer Verwerfung der Berufung ein einstimmiger Beschluss der Kammer vorangehen muss und auch die Parteien ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass das Gericht die Berufung verwerfen möchte. Das halten wirfür bürgerfreundlich und für eine gute Rechtsform.
stizreform gefordert. Justizminister Caesar hat des Öfteren eine strukturelle justizreform gefordert, die natürlich auch eine Straffung der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch die Zusammenlegung von Amts- und Landgerichten vorsah. Sie sah natürlich auch vor, dass aus dem vierstufigen System ein drei
stufiges System werden sollte. All diese Dinge sind in einer Unterrichtung der Landesregierung vom 1. Dezember 1996 festgelegt. Darin wird all das deutlich ausgesprochen, was jetzt als Grundlage des vorliegenden Entwurfs der rotgrünen Bundesregierung zu sehen ist.
Wir halten also fest, die jetzige Diskussion, die durch die CbU angezettelt wird, ist nicht von sachlichen Intentionen geprägt, sondern von ideologischen und parteipolitischen Ab
sichten getragen. Wir meinen aber trotzdem, dass es deswegen besonäers wichtig ist, dass dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen wird. Dort wird sicher die Kostenfrage ein wichtiger Beratungspunkt sein.
Herr ililerl:in, ich bin sehr gespannt, ob sich Ihre Prämisse, dass alle Richter aus den jetzigen Berufungsgerichten bei den Landgerichten eine.Instanz höher in die Oberlandesgerichte gehen werden, wirklich von Experten so bestätigen lässt. Es _ soll doch gerade so sein, dass die erste Instanz gestärkt wird und dadurch weniger Berufungen kommen und weniger Per
sonal gebraucht wird. Warum Richter und Richterinnen, die jetzt vom Landgericht ins Oberlandesgericht gehen, automa
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die F.D.P.-Fraktion befürwortet alle Bestrebungen, die geeignet sind, die zivilrechtlichen Verfahren_ weiter zu vereinfachen, zu beschleuni
gen, Kosten zu verringern, ohne dadurch den Rechtsschutz zu schwächen, und Bürgern ortsnahen und effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen.
Wir können dabei feststellen, dass die Zivilgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalzund auch im ganzen Bundesgebiet insgesamt in einer guten Verfassung ist. Die Verfahren werden schnell abgehandelt. Sie werden zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger abgehandelt. Es gibt nur eine geringe Quote von Rechtsmitteln gegen erstinstanzliehe Verfahren. Das heißt, die Summe der Berufungen ist insgesamtsehr gering.
Der deutsche Gerichtsaufbau sieht bisher für die Zivilverfahren bei ·kleineren Streitwerten das Amtsgericht und bei größeren das Landgericht vor. Das hat sich auch bewährt. Seide Gerichte haben wir bisher ortsnah· für die Bürgerinnen und Bürger gehabt, deshalb auch bürgernah.