Protocol of the Session on September 13, 2000

lieh eine einphasige und eine zweiphasige-Ausbildung durchzuführen, von mir weise zu nennen ist. Ich halte es aus den Gründen, die Frau Ministerin Dr. Götte erläutert hat, für ver-· nünftig, da in Rheinland-Pfalz beide Möglichkeiten bestehen, auch wenn es den bundesweiten Trend zur einphasigen Ausbildung eindeutig gibt. ·

Dies war vor fünf Jahren in Ansätzen vorhanden. Das war nicht zwischen den Ministerien umstritten, wie ich es bei der -Vorbereitung dieser Rede aus den Unterlagen des Kollegen Dr. Schmidt erfahren konnte, sondern insbesondere bei den Fachhochschulen selbst gab es im Ausbildungsbereich sehr unterschiedliche Auffassungen, zum Beispiel, wo der Weg hingehen soll.

Bundesweit istsicherlich der Trend auszumachen, dass es eine einphasige Ausbildung gibt. Gerade das Anerkennungsj'!hr mit den Möglichkeiten der Teilzeit, die herausgestellt wurde, bietet andere Chancen, eine sokhe Ausbildung zu absolvieren. Wenn auch die Gehälter, die es dort gibt, nicht groß sind, _ sind sie trotzdem nach einem Studium herzlich willkommen.

Das weiß ich von vielen Praktikantinnen und Praktikanten. Man bekommt ein paar Mark für die Arbeit, die man sinnvoll in einer Einrichtung schon vorbereitet ausführen-kann.

Insofern sind wir auf einem sehr guten Weg. Bei der Umsetzung und Berücksichtigung aller Belange gibt es dennoch ei

- nen kleinen Wermutstropfen. Die einphasige Ausbildung

wird über BAföG finanziert, sodass es keine Gehälter gibt und ein entsprechender Kostenaufwand entsteht. Für die Studentinnen und Studenten bestehtjedoch die Möglichkeit, beides zu machen. Es ist der anderen Fachhochschulausbildung angeglichen. Das sind alles positive Elemente, die wir im Ausschuss besprechen werden.

Die Redezeit beläuft sich auf fünf Minuten. Aus diesem _Grund werde ich meine Ausführungen beenden und danke

Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und F.D.P.)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Bill das Wort.

Abg. Frau Bill, BÜNDNI~ 90/DIE GRÜNEN:

Meine Damen und Herren! Ich werde etwas länger reden, weil wir auch im Landesjugendhilfeausschuss länger über dasThema diskutiert haben und es nichtganz so einfach Ist.

Auch wir begrüßen es, dass beide Möglichkeiten bestehen. Das finden wir sehr gut, da beide Möglichkeiten Licht- und Schattenseiten haben. Die einphasige Ausbildung wird natürlich auch von den Trägern sehr begrüßt, weil diese nicht mehr die Berufsanerkennungsjahre finanzieren müssen.

(Hartloff, SPD: Das Problem besteht!)

-Das Problem besteht. Aber es besteht natürlich auch für diejenigen, die studieren.

Dieses Problem möchte ich noch einmal aufgreifen, da es meiner Ansicht nach zu kurz kam. Gerade in diesem Bereich haben meines Wissens 46% bereits eine Erstausbildung. Also, auch die Gewährung von BAföG ist nicht mehr so einfach möglich. Hinzu kommt, dass 70% bis 75% der Studierenden Frauen sind, deren Durchschnittsalter 27 Jahre beträgt. Dies hängt natürlich damit zusammen, dass diese Frauen zum Teil eine Erstausbildung haben. Das sind zum Teil auch Frauen mit Kindern.

Es ist schwierig, wenn in den Praktikumsse!flettern keine tarifliche Absicherung besteht, wie dies zuvor bei den Anerkennungsjahren der Fall war. Die Frauen sind zum Teil berufstätig und müssen quasi diesen Job aufgeben. Andererseits haben die Anerkennungsjahre. mit sich gebracht, dass junge Leute in diesen Studienbereichen aus diesen Anerkennungspraktika heraus direkt in den Beruf gingen und von den lnsti-_ tutionen übernommen wurden. Ich denke, das ist heute ein Problem:

Deswegen bin ich froh, dass wenigstens zwei Möglichkeiten vorhanden sind; denn dieses Problem ist nicht aus der Welt zu räumen. Ich erachte es als Hauptproblem in dieser Sache, über das wir im Ausschuss noch einmal diskutieren müssten. ln diesem Zusammenhang wäre es ganz sinnvoll, die Betroffenen anzuhören. Die Regierung hat eine Anhörung durchgeführt, und vielleichtwäre es gut, wenn Sie uns die Unterlagen zur Verfügung stellen könnten, wenn es keine ausSchussinterne Anhörung geben sollte.

Ich hätte es für wichtig erachtet, dass beispielsweise eine Vertreterin oder ein Vertreter des Erzieherinnenverbands oder des Berufsverbands Stellung nehmen würde, der/die sich mit dem auskennt, was-die Leute zumeist vorher gemacht haben. Es sind zum großen Teil Erzieherinnen, die nachher dieses Studium absolvieren.

Dies wurde im Landesjugendhilfeausschuss diskutiert, und es wurden auch Probleme- iunger Leut(: angesprochen, die Sozialarbeit oder Sozialpädagogik studieren. Mit 27 gehört

man eigentlich fast schon nicht mehr zu dieser Gruppe. Wohlgemerkt, 27 Jahre ist das Durchschnittsalter. Das heißt, es gehtvon 19 bis 40 oder älter. Es ist mein Hauptanliegen, noch einmal darüber nachzudenken.

Ich möchte daruher hinaus wissen, ob es Pläne gibt, wie die Entlohnung der Studierenden in den praktischen Semestern aussehen soll. Derzeit ist alles seh.- vage geregelt. Auchoie lnhalte der Praxissemestersind im Gegensatz zum Berufspraktikum, das im Gesetz bis ins Detail geregelt ist, nur sehr vage

dargestellt. ·

(Frau Kohnle-Gros, CDU:

Es gibt kein Geld!}

Diese Regelungen könnten möglich sein. Die?e Praktika haben nichts mit Forschung und Lehre zu tun. Das heißt, wir könnten dies genauso regeln,_wie dies auch bei den Anerkennungsjahren der Fall ist. Mich ·beschäftigt die Frage: Kann man das einfach so lapidar in den Raum stellen, dass es eine gleichwertige Ausbildung sein soll?

Praktische Studiensemester müssen dem- Berufsprakti~um insbesondere hinsichtlich des Abschlusses gleichwertig sein.

Aber ich frage mich: Wer definiert die Kriterien der Vergleichbarkeit?- Das müsste aus meiner Sicht irgendwo festgeschrieben werden, da es ansonsten sehr problematisch ist.

Frau Dr. Götte, vielleicht können Sie mir diese Fragen im Aus

schuss beantworten.

Ich glaube, dass konkretere Regelungen für alle- Seiten hilfreich wären. Mich würde auch interessieren, wie die Studierenden diese Neuregelung betrachten.

(Glocke des Präsidenten)

-Meinen Sie mich?

Ja, selbstverständlich!

Ich würde es für sinnvoll halten, eine eigene Anhörung dürchzuführen, da dies einen sehr großen Be'reich betrifft, oder aber dass wir die Anhörungsunterlagen der Regierung bekommen ,um dies noch einmal im Detail zu diskutieren.

. - Wenn, wie Sie sagen, nur einer dagegen gesprochen hat, die anderen jedoch dezidierte Änderungsvorschläge gemacht haben, so wäre es für den Ausschuss äußerst ir.richtig, sie zu kennen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/D!E GRÜNEN)

Frau Pahler, ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bisher kennt die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterihnen und Sozialarbeitern sowie von Sozialpädagog innen und- Sozialpädagogen nur eine Voraussetzung, nämlich die der zweiphasigen Ausbildung. Dieses Ausbildungsangebot findet eine hohe Ak- - · zeptanz vor allem in der Praxis: Dennoch soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch einer Entwicklung Rech

nung getragen werden, die sich bundesweit hin zu einer einphasigen Ausbildu_ng in den Studiengängen Sozialarbeit lind

Sozialpädagogik herauskristallisiert.

Maßgeblich dai'Or ist die stärkere Vernetzung von theoreti

schen und praktischen Aspekten innerhalb des Studiums. Dass man den Studenten und Studentinnen damit zwei Möglichkeiten der Ausbildung eröffnet,_ ist inhaltlich nachvollziehbar. Sie eröffnen jedoch die Frage, inwieweit zukanftige Studenten in einer Beratung Hilfestellung bekommen, welcher Weg fOr sie der sinnvollere sein-kann. Inwieweit das Ne

beneinander von ein- und zweiph_asiger Ausbildung sich auch in Zukunft erhält, wird das Wahlverhalten der Studierenden von selbst entscheiden.

Es ist positiv zu vermerken, dass zwischen den Ausbildungszeiten der Ausbildungsstationen derSozialarbeiterinnen-und Sozialarbeiter bzw. der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen keine Unterscheidung mehr vorgesehen ist. Mit dem Gesetzentwurf denkt man also bereits weiter in eine Richtung hin zu einer Entwicklung, die das Berufspraktikum für beide Studiengänge gleich gestalten_soll, um möglicherweise zu Bestrebungen zu einem übergreifenden gemeinsamen Berufsbild zu kommen.

Dass sich der Gesetzentwurf bei der einphasigen Ausbildung darauf beschrän~~. die Rahmenbedingungen für die prakti

schen Studiensemester und die staatliche Anerkennung fest

zulegen, ergibt sich ganz einfach aus dem Recht der Fachhochschulen, die inhaltliche Ausgestaltung selbst vorzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf werden damit bewährte und bestehende landesrechtliche Regelungen fortgesetzt, und es ·