Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 16. August 2000, nachzule
Der Ausschuss für Bildung,_ Wissenschaft__und Weiterbildung hat den Gesetzentwurf in seiner 38. Sitzung am 31. August 2000 und der Rechtsausschuss in seiner 44. Sitzung am 12. September2000 beraten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! ln der Problembeschreibung des Gesetzentv'Jurfs ist der Hinweis enthalten, qass sich regionale Elternvertretungen an der Organisations
struktur der Schulaufsichtsbehörde vor _der Neuordnung -sprich vor der Abschaffung - der Bezirksregierungen orientieren.
Mit der Abschaffung der Bezirksregierung sind, wie wir wissen, auch die Bezirkselternbeiräte obsolet geworden. Nun dämmert der Landesregierung, dass damit die Elternarbeit und Elternmitl.virkurig nachhaltig gestört bzw. abgebaut
Diese Erkenntnis der Landesregierung, dass weiterhin ein elementares Bedürfnis besteht, die Elternarbeit und Elternmitwirkung durch regionale Gremien zu stärken und zu fördern, kommt meiner Meinung nach reichlich spät.
_Die CDU·Fraktion hat in den vergangeneo Monaten immer wieder darauf hingewiesen: Für uns war diese Ven:valtungs
reform nicht durchdacht. - Sie war kontraproduktiv. Noch nicht umgesetzt, geschweige denn im reibungslosen Ablauf, müssen Sie heute5chon die erste Korrektur vornehmen.
Herr Minister, wenige Monate vor der Wahl habe ich den Verdacht, dass dies natürlich etwas mitdem Wahlga~g zu tun hat; denn die Negativwirkung Ihrer Ven1valtungsreform wo(: len Sie offensichtlich jedenfalls iri Teilen einkassieren. Mit den drei Regionalelternbeiräten unternehmen Sie meiner Meinung nach den untauglichen Versuch,.dies zu tun. Mit
.. untauglich" meine ich nicht die Einrichtung, die lnstallie. rung, sondern die beabsichtigte Kompetenzzuweisung. Die
jaht. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Ihre Kompetenz ist allerdings lächerlich und mit der bisherigen Kompetenz der alten Bezirkselternbeiräte nicht vergleichbar.
Mit einer gewissen Ironie will ich allerdings feststellen, dass die Installierung· einen Bruch Ihrer Verwaltungsreform darstellt Aus nachvollziehbaren, vielleicht auch wahltaktischen Gründen durchbrechen Sie damit das selbst gestellte Prinzip und kehren zu altert Strukturen zurück. Allerdings fehlt die
sen Regionalbeiräten iukünftig ein entsprechender Ansprechpartner auf staatlicher Seite. Das ist ein RiesennachteiL Entsprechend winden Sie sich in der Aufgabenzuweisung.
Im Entwurf heißt es: ,.Zentrale Aufgabe-ist es, zu beraten, zu - unterstatzen oder die Kooperation zwischen den Schuleltern
beiräten und dem Landeselternbeirat zu unterstützen." Was heißt das konkret? Wo gibt es originäre Aufgaben und Mit
Meine Damen und Herren, es gibt keine Mitsprache- und keine Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb der 5chulverwaltung. Herr Zöllner, damit definieren Sie allerdings Elternmitsprache und Elternmitr~ir!
Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Ich habe dort das Beispiel mit den Schulleitern an ehemaligen verbundenen Grund- und Hauptschulen angesprochen. Hier besteht offensichtlich Handlungs- und Regelungsbedarf. Die Leute vor Ort fühlen sich von der derzeitigen Regelung nicht gerade begünstigt. Viele fühlen sich sogar verschaukelt.
Herr Zöllner, Sie wissen,-dass hier in Bezug auf die Zuständigkeit, die rechtliche Stellung, aber auch die Anrechnung der·
Dinge mit einzubringen. Es wäre not11vendig und möglich ge--wesen, es sei denn, Sie wollen einen anderen Weg gehen, nämlich zukünftig eine Trennung dieser ehemals verbundenen Grund- und Hauptschulen vorzunehmen. Ob das billiger und effektiver ist, wage ich zu bezweifeln. Deshalb sollten Sie
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Beziri'.selternbeirat vertritt die Eltern der Schüler des Regierungsbezirks gegenober den Schulen, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit. So steht es im geltimden_Schulgesetz.
Der Anlass, das Schulgesetz zu ändern, ist offensichtlich; denn es gibt keine Bezirksregierungen und damit auch kei!'e
Für den Schulelternbeirat vor Ort steht die eigene Schule im Mittelpunkt. Der Landeselternbeirat vertritt die Eltern der Schüler des Landes in grundsätzlichen schulischen Fragen. Die Regionalelternbeiräte sollen - ich halte dies für einen richti-_ gen Schritt- künftig verstärkt eine BrOckenfunktion zwischen Schulelternbeiräten und dem Landeselternbeirat einnehmen.
Die Änderungen des Schulgesetzes zielen damit nicht nur auf -einen grundsätzlichen Erhalt der bewahrten regionalen Schulelternvertretungen._ Die Änderungen wurden ·auch genutzt, den Regionalelternbeiräten neue zukunftsgerichtete Aufgaben zu Obeitragen. Sie beraten und unterstütz1m zum Beispiel die Schulelternbeiräte. Sie haben dabei eine koordinierende Funktion;- Sie unte~richten die Schulelternbeiräte Ober wesentliche Entwicklungen in der Elternarbeit. Sie för
dern die Elternfortbildung. Sie unterrichten die Eltern in den Schulen über den Meinungs- und Diskussionsstand der aktu
_(;I~ ichzeitig informie~en sie den Landeselternbeirat über das, was für Schulelternbeiräte lokal und regional wichtig ist. Sie stärken und sichern- _damit die Zusammenarbeit zwischen dem Landeselter.nbeirat und den Schulelternbeiräten. Sie ver
netzen diese Gremien. Dieses Vernetzen ist sogar im neuen Gesetz institutionalisiert. Die Regionalelternsprecher sind stimmberechtigte Mitglieder im Landeselternbeirat und vertreten dort direkt die Anliegen der Schulelternbeiräte.