Protocol of the Session on August 16, 2000

nommen hat. Sie hat die Aufgabe obernommen, die bundesrechtlichen Verwertungsnachweise, sprich die Begleitscheine, zu überprüfen. Es ist das, was jeder zu leisten hat, der besonders Oberwachungsbedürftige Abfälle zur Ven.'llertung oder zur Verbringung oder was auch immer erzeugt. Er hat zu belegen, was er mit diesem Abfall macht. Er muss sagen, dass er soundso viel Abfall erzeugt hat und wo er ihn hinbringt. Dort, wo er ankommt, muss bescheinigt werden, dass der Ab

fall dort angekommen ist und was damit gemacht wird, Dieser Schein geht dann zurück in den Betrieb. Ein Schein kommt

zum Staat. Wir haben also sozusagen in den Betrieben eine doppelte Buchhaltung. Was ist weg? Wo ist es weg? Dies wird bescheinigt. Beim Staat muss das geprüft werden.

Das Prüfen dieser Nachweise hat vor der SAM bei den Bezirksregierungen gelegen. In den Bezirksregierungen lag es in großen Teilen in irgend\.11/elchen Kisten-, was auch im Untersuchungsausschuss deutlich geworden ist, und konnte nicht bewältigt werden. Das ist schon im Untersuchungsausschuss GBS, den mein Kollege Professor Reisinger mitbetreut hat, deutlich geworden.

Da_s hatdie SAM auf Landesebene alles gebündelt. Sie hatdie ganzen Verwertungsnachweise einer geregelten behördlichen Verwendung zugeführt und es erstmalig ermöglicht, sich einen konkreten und guten Überblick zu verschaffen. Das ist für die Leute in der SAM heute tägliches Geschäft. Darüber redet überhaupt niemand mehr, weil es einfach reibungslos gut und zur Zufriedenheit funktioniert. Das, was also sozusagen das Hauptgeschäft und die Haupttätigkeit der SAM ist, läuft reibungslos und gut und wird von allen aner

kannt.

\'Vir sprechen über einen Teil der Tätigkeit der SAM~ nämiich

da, wo es um die Andienungspfficht für einen Teil des Abfalls geht. Nur darüber unterhalten wir uns. Ich halte es deswegen schon für schwierig, aus diesem Grunde die ganze Konstruktion infrage zu stellen, weil Sie dann nämlich die Frage beantworten müssen, wer denn diesen Job -danach macht. Es ist dann nicht so, dass plöt?lich 50 Leute nichts mehr zu tun hätten, sondern diese Arbeit, die vielleicht bei 25 oder 30 Positio

nen angesiedelt ist, inuss.auch weiterhin getätigt werden, wenn vieHeicht auch in anderen Strukturen._Aber darüber kann man diskutieren.

Überflüssig wird diese Arbeit definitiv nicht. Dies taugt auch nicht für eine Begründung. Ich glaube, da sind wir uns einig. Die Arbeit muss auch weiterhin gemacht werden. Zu nennen ist auch die ganze EDV-Problematik, die damit zusammen

_hängt, das ganze Aufbauen der Logistik, das ganze Aufbauen

des Know-hows. Dies muss auch weiterhin betrieben werden.

Es wird auch unzweifelhaft von den Menschen, von denen es dort betrieben wird, gut und ordentlich gemacht. Man kann es sich in anderen Strukturen vorstellen, aber deswegen-wird die Arbeit nicht überflüssig.

Von daher plädiere ich dafür, Schnittstellenprobleme zu klären, die uns sehr erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Ich wa

ge für die F.D.P. vorauszusagen - wir haben uns das fange überfegt -, dass wir es nicht schaffen werden, indem wir noch ein Schräubchen drehen und noch fünf Aktenordner mit Definitionen auf den Tisch stellen, sondern wir werden das Abfallrechtvöllig neu überdenken müssen.

Das können wir jetzt mit einer Änderung, wie sie die CDU vorschlägt, nicht leisten- ganz im Gegenteil. Wir würden damit noch zu einer erheblichen Verwirrung beitragen.

Vielen Dank. (Beifall bei F.D.P. und SPD

Licht, CDU: Machen Sie einen besseren Vorschlag! Es ist Ihnen unbenommen, et\.111as

Besseres zu machen!)

VizepräsidentHeinz:

Ich erteile Frau Staatsministerin Martini das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf will die Fraktion der CDU die in diesem Landtag vom Landesgesetzgeber 1998 bekräftigte Andienungspfficht für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung aufheben. Dies ist, wie die Vorredner schon erwähnten, erstaunlich, weil sic:h bekanntermaßen auf dem Entsorgungs

markt die Dinge stärker dahin entwickelt haben, dass auf Bie

gen und Brechen versucht wird, unter missbräuchlicher Aus

nutzung des Verwertungsbegriffs Entsorgungsvorgänge als Verwertungsvorgänge zu bezeichnen.

Der Gesetzesvorschlag der CDU-Fraktion ist insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten f\echtsprechung des Bundes: verwaftung-sgerichts zur rheinland-pfälzischen Andienungsregefung nicht nachvollziehbar. Die gewünschte Rechtsänderung würde zwangsläufig zu einer Aushöhlung des seit Jahren in unserem Land bewährten Instituts der Andienungspfficht für Sonderabfälle führen, worauf schon hingewiesen

wurde.

Auch lässt der Gesetzentwurf in seinen Begründungen jegliche Auseinandersetzung mit der entscheidenden Kernaussa

-ge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April dieses Jahres vermissen, worauf Herr Kollege Nagel schon hingewiesen hat; denn diese höchstrichterliche Rechtsprechung-hat ganz klar und in dieser Art und Weise eindeutig ein Bekenntnis für eine umfassende Kontrolle und umweltgerechte Entsorgung von Sonderabfällen abgegeben.

Ich darf dazu ausführen, das Bundesverwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass für besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung die rheinfand-pfälzische Andie

nungspflicht - ich zitiere -.,durch hinreichende sachliche Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt ist". Es hat ferner die rheinland-pfälzische Regelung als ein- Zitat-.,Instrument zur Optimierung der Sonderabfallbeseitigung und

-verwertung" bezeichnet. Meine Damen und Herren, deutlicher kann ein höchstes deutsches Gericht wohl keine Aussagen in dieser Frage treffen. Dazu kommt in dem Gesetzesantrag der CDU-Fraktion nichts vor.

Deshalb wäre es auch wichtig, sich gerade vor diesem wirklich _ unter unterschiedlichsten Aspekten nach wie vor nochspan

nenden Geschehen noch etwas stärker mit der Situation auf dem Entsorgungsmarkt auseinander zu setzen. Ich darf beispielhaft aus einem Presseorgan des Verbandes der deutschen Ingenieure, den VDI-Nachrichten, zitit\ren. Darin war unter der Überschrift.,ln der Abfallentsorgung nimmt das Chaos ständig zu" am 30. Juni dieses Jahres Folgendes zu lesen- mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich-:

.,Immer mehr Müll in -De-utschland ist auf Abwegen. Zwischen Öko-Dumping und Scheinverwertung, zwischen High-TechRecycling und Billigdeponie haben auch Insider den Durchblick verloren. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist aus den Fugen. Abfälle,-die eigentlich recycelt werden könnten,- landen immer häufiger auf billigen Deponien. Industrieabfälle verschwinden im Bergversatz oder als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat in den vergange-nen zwei Jahren den Umgang mit dem Abfall nicht einfacher, sondern komplizierter gemacht."

Ich meine, plastischer kann die Situation c;~uf dem Entsorgungssektor in Deutschland wirklich nicht geschildert werden. Deshalb finde ich es bedauerlich, dass sich der Gesetzentwurf lapidar dahin gehend versteigt, die- Situation auf dem Abfallmarkt als qualitativ und quantitativ grundlegend veränderungsbedürftig zu beschreiben.

Auch die Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom De- zember letzten Jahres, v.on der Herr Nagel schon sprach, macht diese Gesamtlage deutlich. Das Umweltbundesamt geht sogar so weit, dass es von der Notwendigkeit einer bundesweiten Einführung vqn Andienungspflichten für Abfälle zur Verwertung spricht. Es sei nicht schlüssig, solche Andienungspflichten auf den Beseitigungsbereich zu beschränken, da die größere Gefahr von so genannten Scheinverwertungen ausgehe.

Unmissverständlich hat auch das Umweltbundesamt deutlich gemacht, dass die bundesrechtlichen Überwachungsvorschriften in diesen Fragen nicht ausreichen. Hier ein Zitat:.,Minderwertige, niederrangige oder nicht ordnungsgemäße Entsorgungsvorgänge werden nicht verhindert, sie werden bestenfalls nachträglich verhindert, soweit dies möglich ist."

Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt selbstverständlich auf Marktkräfte. Sie tat dies in der Vergangenheit und tut dies auch in der Zukunft. Aber wir müssen auch

alle wissen, dass gerade in diesem Bereich der Markt auch ei

nen Rahmen braucht. Dieser Rahmen ist uns vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung dieses Jahres bestätigt worden. Es ist ausgeführt worden, dass dieser Rahmen ein lnstru ment ökologischer Marktlrvi r"LSchaft darstellt.

Dies möchte ich vor allen Dingen noch einmal vor dem Hin

tergrund des Missverhältnisses in der Abfallwirtschaft unterstreichen, zum Beispiel zwischen dem Bereich der Sonderab

fallwirtschaft und _dem Bereich des Umgangs mit Ver

packungsabfällen. Während wir im Bereich der Verpackungsabfälle, die nur einen Bruchteil der Sonderabfälle im Land Rheinland-Pfalzund in der Bundesrepublik insgesamt ausmachen, hitzige Debatten Ober noch so feine Steuerungsinstrumente in diesem Land führen, laufen in der gleichen Zeit rie

sige Mengen an Sonderabfällen über Scheinven.vertungen in Kanäle, die nicht mehr nachvollzogen, geschweige denn kon

trolliert und gesteuert werden können. Zur gleichen Zeit wird

Ober Dosenpfand rauf und runter diskutiert. Das ist ein ökologisches Missverhältnis. qas ist natürlich auch ein ökonomisches Missverhältnis, das wir so nicht weiter hinnehmen sollten.

Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalzsehen wir unsere gesetzliche Regelung durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigt. Selbstverständlich sind alle gesetzlichen Regelungen immer auf dem jeweiligen Prüfstand der Zeit oder anderer rechtlicher Vorgaben zu stellen. Auch die Europäische Kommission befasst sich seit geraumer Zeit mit diesen Fragen.

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion konterkariert unsere gute Situation, die wir in Rheinland-Pfalz haben. Wir werden die weiteren Entwicklungen abzuwarten haben. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keinen Anlass, dem Gesetzesvorschlag der CDU sinnvoll entsprechen zu können.