Protocol of the Session on June 14, 2000

(Beifall des Abg. Creutzmann •. F.D.P.)

Herr Kollege.Rieth, genau dies, was Sie auch im Ausschuss ge

sagt haben, ist yvieder einmal falsch. Der VGH hat an viele~

Punkten exakt festgestellt, dass das, was Sie beispielsweise machen würden, ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wäre. ;

(Beifall der SPD und des Abg. Creutzmann, F.D.P.)

Nehmen Sie also bitte Ihren Gesetzentwurf zurück; denn ich denke, es ist eine Zumutung für ein Parlament, sich mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der offensichtlich gegen unsere Verfassung verstößt.

(Zuruf des Abg. Schnabel, CDU- Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Zuruf des Abg. Creutzmann, F.D.P.)

Meine Damen und Herren, ich komme nun zu einigen Aussa

gen des Urteils, weil es sich mit dem deckt, was SPD und F.D.P. während der ges~mten Debatte gesagt haben. Ich möchte an dieser Stelle auch dem Innenministerium und insbesondere der Kommunalabteilung meinen Dank dafür aussprechen, dass sie, offens-ichtlich durch den VGH bestätigt, eine sorgfäl

tige Arbeit bei dem Gesetzentwurf betrieben haben.

Meine D-amen und Herren, wir haben gesagt, dass die we

sentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge von diesem Gesetz überhaupt nicht betroffen sind. Genau das hat der VGH ·

nun bestätigt. Wir haben gesagt, dass die neue Subsidiaritäts

klausel nicht bedeutet, dass sich Gemeinden nicht mehr wirt

schaftlich betätigen dürfen. Wir. haben Recht gehabt, und

dies übrigens auch in der Praxis; denn trotz all Ihrer

Kassandra-Rufe ist keinem einzigen Stadtwerk in RheinlandPfalz verboten worden, aufgrund der Subsidiaritätsklausel

seine Arbeit einzustellen oder ~u verändern. Es gab keinen e.inzigen Fall, und Sie wissen das.

(Zuruf des Abg. Rieth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Zuruf des Abg. Schnabel, CDU)

Sie haben weiterhin gesagt, dass die Kommunen na.ch wie vor

einen erheblichen Ermessensspielraum hab.en. Herr Kollege

Schnabel, das ist doch nichts Neu es. Auch dies wird vom VGH

bestätigt,

(Zuruf des Abg. Schnabel, CDU)

indem er den Kommunen einräumt, beide Seiten der Medail

le, nämlich die Wirtschaftlichkeit und die Qualität· oder Güte,

wie es der VGH ausdrückt, zu berücksichtigen. Insofern wird

den Kommunen ein erheblicher Ermessensspielraum ge

währt.

Wir haben gesagt, dass die kommunalen Einrichtungen Be

standsschutz haben. Auch dies ist durch den VGH bestätigt worden. Das ist wiederum nichts Neues. Herr Kollege Schna

bel, schließlich ist es falsch, wenn Sie und die GRÜNEN be

haupten, dass sich Private nur lukrative Angebote heraus

picken könnten.

(Glocke des Präsidenten) ·.

Der VGH sagt nämlich in Übereinstimmung mit unserem Ge

setz, dass nicht nur einzelne Sparten berücksichtigt werden

können, sondern kommunale Unternehmen insgesamt be

trachtet werden müssen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie kennen ihr eigenes Gesetz nicht! So etwas kann man nicht ins Gesetz. hineinschreiben, !'Jerr Schweitzer!).

Meine Damen und Herren, insofern bin ich zuversichtlich,

dass wir eine moderne Gemeindeordnung beschlossen haben, die den Gemeinaen hilft und die Auswüchse, wie sie von

Teilen der GRÜNEN durch ihren Gesetzentwurf ausgelöst

werden, verhindert.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und.der F.D.P.)

Ich. erteile Herrn Abgeordneten Dietmar Rieth das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem nun das

Landesverfassungsgericht die von der SPD/F.D.P.-Koalition

beschlossene Änderung des § 85 Abs. 1 der Gemeindeord

nung als verfassungskonform bestätigt hat, scheint für einige