hat. Das deckt sich im Übrigen mit den Ausführungen der von mir zitiert_en Urteile. Es beste~t nämlich ein Anspruch auf Finanzierung sowohl der allge[lleinen Schwangerenberatung als auch der Konfliktberatung. Frau Ministerin Götte, wir unterstützen natürlich Ihre Bemühungen um den Erhalt des katholischen Elements-in der Konfliktberatung,
aber wir bedauern allerdings, dass Sie in Speyer die Anerkennung abgesprochen haben, nachdem der Schein nicht mehr
ne Doppelfinanzierung komme nicht infrage. Wie ich gehört habe, hat Speyer Widerspruch eingelegt. Ich hoffe, dass es noch zu einem Konsens kommt und ein Gerichtsverfahren nicht eingeleitet werden muss. Bischof Lehmann hat seinen Anspruch klar und deutlich kundgetan, dass er eine staatliche, Bezuschussung fordert.
Wenn zum 1. Januar 2001 ein neues Finanzierungsmodell angedacht ist, dann sollte man dabei beachten, dass die ·unterschiedlichen Beratungsfelder entsprechend ihrer Ausgestal. tung gefördert werden. Es darf weder zur Verschiebung der Förderung zu Lasten der allgemeinen Schwangerernbera
ment zu erhalten, und bittet darum, dass bei der Finanzierung beide Beratungsmodelle, nämlich allgemeine Schwangerenberatung und Konfliktberatung, angemessen berück-sichtigt werden. Nach unserer Auffassung ist nur damit die. Beratung im Rahmen des Gesetzes, also eine plurale Bera
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Diskussion, die wir führen, ist sehr schwierig, weil unter
schwellig unglaublich viele unterschiedliche Meinungen und Urteile mitschwingen. ln der Sache sind wir uns eigentlich einig, ein Beratungsangebot für Frauen in der Schwanger
Frau Granold hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass die Pflicht des Landes, nämlich das Angebot an pluraler wohnortnaher Beratung, pro 40 000 Einwohner eine Ganz
- tagsberatungsstelle, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur damaligen Fristenlösung entstanden ist. Das Verfassungsgericht hat ganz klar gesagt, im Fall des Konflikts der Frau hat das Land bzw. der Bund, der es an die Länder weitergegeben hat, die Aufgabe, die Position des nicht gebo-. renen Kindes zu übernehmen, nämlich zum Leben hin zu beraten.
Das Bundesverfassungsgericht hat auchklare Richtlinien gezeigt, an denen wir nicht vorbeikommen, weil sie verfassungsrechtlich durch diese Rechtsprechung abgesichert sind. ·
Für das Leben des Kindes beraten bedeutet: Ihr müsst als Land erstens die Beratungsstellen einrichten. - Diese Bera
tungsstellen müssen sowohl die Schwangerschaft insgesamt beraten als aber-auch zweitens den Konfliktfall beraten. Das Bundesverfassungsgericht hat in se.inem Urteil definitiv beide Aspekte benannt und beide Aspekte zur Pflichtaufgabe des Landes oder der Länder gemacht, also sowohl die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch die Konfliktberatu ng, weil das Verfassungsgericht'damals davon ausgegangen ist - das hat sich leider bis heute definitiv nicht verändert-, dass
-Frauen sehr oft in Gewissensnöte und Zwänge hineingeraten, da ihre persönlichen Lebensumstände nicht.so sind, wie sie sich das wünschen.
48 % aller Fr~uen sagen, sie sind deswegen etwas ins Schwanken oder in Konflikt geraten, weil ihr Lebenspartner nicht da. ist und nicht zur Seite steht. Aber daraus direkt einen Schwangerschaftskonflikt machen zu wollen, ist.zu weit gegriffen. Das heißt, es muss eine Beratung in zweifacher Hinsicht geben, einmal die Beratung während der Schwangerschaft und die Familienberatung. Familienberatungsangebote, die bis zur Schwangerschaftsverhütung führen, sind vom Land flächendeckend- sprich: pro 40 000 Einwohner- anzubieten. Das haben wir aufgebaut. Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Beratungsangebot aufgebaut, das diesen Erfordernis
bot des Landes, bevor die katholische Kirche, die diesem Kompromiss damals explizit zugestimmt hat, ausstieg, als Beratungsangebot ausreichend. Deswegen ist es auch hier nur die Aufgabe, sozusagen diesen einen Aspekt zu diskutieren. Frau Bill, ich gebe Ihnen Recht, dass das eventuell zu katholisch ausgerichtet ist, aber das ist der einzige Konfliktfall, den wir haben. ln allen anderen Fällen besteht weiterhin eine exzellente Beratung, die dem Gesetz entspricht. Wir haben nur an dieser einen Schnittstelle den Rückzug von Beratungen, die wir nach damaliger Angebotslage für die Erfüllung der Rechtspflichten gebraucht haben. Darum müssen wir uns
kümmern~ Das ist heute der DiskussionsfalL Es geht darum, weiterhin das, was wir als Land darzustellen haben, auch einzubringen.
Jetzt kommen wir einmal Zl! den Zahlen, die immer wieder genannt werden. Mit Zahlen kann man vieles argumentativ begründen. Es wurde gesagt, die konfessionellen Beratungs
konfessionellen Beratungsstellen überproportionaL sbiu~ man sich aber die Beratungsgespräche an, dann findet man genau das Umgekehrte. Bei 60 konfessionell gebundenen Be
ratungsstellen finden im Jahr ca. 3 100 Beratungsgespräche statt. ,.Gespräche" heißt, 3'100 Frauen, die ein Beratungsgespräch suchen, kommen dorthin. Oft finden die Beratungsgespräche öfter und hintereinander statt, aber das ist sozusagen die FallzahL Bei den sieben nicht konfessionellen Beratungsstellen finden dahingegen 3 780 Beratungen statt. Das heißt, bei sieben Stellen haben wir deutlich mehr Beratungen als bei den 60 konfessionellen Beratungsstellen.
Womit hat das zu tun? Es hat damit zu tun, dass die nicht konfessionellen Beratungsstellen in den Städten eing~richtet
sind und mit sehr starker personeller Ausstattung auch einen sehr hohen Zugang und eine sehr große Nachfrage. haben. Bei den konfessionell gebundenen Be·ratungstellen befinden wir uns auf dem so genannten flachen Land. Da gibt es Bera-. tungsstellen, die nur mit einer oder eineinhalb Kräften ausgestattet sind. Das ist sozusagen das wohnortnahe Angebot, das bisher im Wesentlichen von den konfessionell gebunde
nen Beratungsstellen - von d~r katholischen Kiche und von der evangelischen Kirche- bereit gestellt wurde.
Fragt man jetzt- Frau Bill, das müssen Sie mir zugestehen, das haben wirbeidegetan-die nicht konfessionellen, ob sie ein
springen können, also aufs so genannte flache Land gehen. können, dann sagen sie einem ganz klar:. Das können wir nur bei einer bestimmten Wirtschaftlichkeit tun. Das heißt, wir müssen mindestens soundso viel Beraterinnen einsetzen, wir müssen drei oder vier oder zumindest zwei einsetzen, wir müssen also 80 000 Menschen an unsere Beratungsstelle bin
den. 40 000 Menschen bedeuten eine Ganztagsberatungsstelle. Bei zwei Stellen ,müssen wir 80 000 Menschen an uns binden. Wir können das. nicht überall machen. Es muss eine
gewisse Grundstruktur vorhanden sein. Wir können das auch· nicht mit unserem eigenen Anteil machen. Das muss man auch noch einmal neu verhandeln. Es kann sein, dass das Land voll finanzieren muss.
Wir haben also in der Vergangenheit davon profitiert, dass die katholische Kirche und die evangelische Kirche auf dem Land in vorhandenen Gebäuden mit vorhandener Logistik Beratungsstellen angeboten haben. Das kam uns sehr zugute. Das bedeutet aber auch -da gebe ich Ihnen Recht-, wenn man sich die Landkarte anschaut, sind sechs nicht konfessionelle in den Städten, und auf dem so genannten flachen Land sind es die konfessionellen Stellen. Das bedeutet zum Bespiel für das nördliche Rheinland-Pfalz mit vier ländJich gebundenen Kreisen, die. direkt aneinander liegen, da gibt es sozusagen ein Beratungsdefizit nicht konfessioneller.Stellen. Es ist aber nicht ganz so einfach, wie man das s
Ich komme jetzt direkt auf Ihren Antrag. Sie haben in Ihrem Antrag gesagt, um eine Beratung effizient zu machen, wollen wir zwei oder drei Leute. Das heißt, wir decken mit einer Beratungsstelle schon einen kompletten Kreis ab. Wenn man
120 000 und 150 000 Einwohner, dann heißt das, da würde ich das schon abdecken. Ich kann auch kein Überangebot machen. Ich muss dann immer mehrere Kreise zusammenpacken, oder ich muss räumlich schauen. Die.Pflicht, das plurale Angebot auf Kreise herunter zu deklinieren, geht schlicht und ergreifend nicht. Ich kann nicht auf die Kreise herunter, sondern ich muss ll)ir immer Räume anschauen. Natürlich sind es sinnvollerweise Räume, die auch im verkehrliehen Verbund sind oder Ähnliches. Aber zu glauben, man könnte in einem Kreis das plurale Angebot anbieten, das geht nicht.