Sie sind überhaupt nicht darauf eingegangen. Man kann doch nicht dort die Präferenzen setzen, wo die wenigsten Leute hingehen.
ferenzen dort setzen, wo die meisten Frauen hingehen, wo der Bedarf arri größten ist. Es ist nicht so, wie es uns die evangelische Kirche in den Schreiben, die sie herumgeschickt hat, weismachen wollte, dass die evangelische Kirche ganz viele Beratungsangebote und zum Beispiel.,Pro Familia" nur Kon
fliktberatung macht. Das ist nicht wahr. Deren Konfliktberatungsanteil liegt bei 25 % ihres Gesamtangebots. Sie sind so
gar fast die einzigen, die auch das, was im Gesetz vorgeschrieben ist, nämlich Verhütung und Aufklärung, betreiben. Sie sind die einzigen, die das machen.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das der Anlass dafür ist, dass wir uns für eine wirklich bedarfsgerechte und wohnortnahe Form von Schwangerenberatung einsetzen, wobei wir mit unserem Vorschlag die katholischen Frauen nicht außer· Acht lassen.
(Glocke des Präsidenten). Ich möchte noch einmal unterstreichen, diesen Antrag wollen wir hier nicht entschieden haben. Wir hätten ihn gern an den Ausschuss überwiesen, weil er ein neuer Vorschlag ist, der auch auf der Landesebene bei Frauengruppen und überall in Fr
Ich darf inzwischen weitere Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar eine Seniore'1gruppe aus Roßbach. Seien Sie herzlich willkomen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs zunächst etwas zu den Ausführungen der Kollegin Bill sagen. Das Bundesverfassungsgericht hat in den Jahren 1993
und 1995 einen eindeutigen Auftrag zum Schutz. des ungeborenen Lebens erteilt. Es hat dem Gesetzgeber eine Kontrollpflicht auferlegt. Dieser Kontrollpflicht haben wir nachzukommen. ln einer der letzten Sitzungen haben wir unsere Verfassung geändert und den Schutz des ungeborenen Lebens in die Verfassung aufgenommen. Das geschah zwar gegen die Stimmen der GRÜNEN, aber es ist aufgenommen.
dann sagen, die CDU-Fraktion hätte abenteuerliche Vorstellungen von Schwangerschaftskonfliktberatung bzw. von den
Schwangerschaftsabbrüchen. Das ·bitte ich in der Diktion etwas zurückzunehmen. Auch den Begriff der Zwangsberatung halte ich für falsch ang_esetzt. Es ist eine Pflichtberatung.
Ich kann der Kollegin Elsner beipflichten, das war damals ein Kompromiss nach langem Ringen. Das war es zu Ihren Aus
·wir befassen unsin.diesem Hause seit Jahren regelmäßig mit einem Thema, das uns sehr wichtig ist, und zwar dem Schutz
des ungeborenen Lebens. Aus unterschiedlichen Gesichtspunkten heraus ist die Schwangerenkonfliktberatung immer wieder ein Diskussionspunkt. Anfangs waren es die bischöflichen Richtlinien, die dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion ein Dorn im Auge waren. Aber es wurde festgestellt, sie sind gesetzeskonform. Nach langer Zeit des Ringens der Bischöfe kam im Sommer letzten Jahres vom Vatikan das Aus aus Rom, das heißt, ein Beratungsschein darf nicht mehr ausgestellt werden. Das betrifft allerdings nur die Ausstellung des Scheins. Die Beratung an sich wird weitergeführt. Mit Ausnahme der GRÜNEN haben alle in diesem Hause·- wir haben lange darüber diskutiert~ die gute Beratungstätigkeit der katholischen Beratungsstellen gelobt und sich dafür ausgesprochen, dass man sich bemüht, das katholische Element zu behalten und zu bewahren.
Die Bischöfe haben immer wieder betont, dass die katholische Kirche nach der Entscheidung des Papstes nicht nur in der Beratung bleibt,
sondern dass sie ihre Beratungstätigkeit intensivieren wird. Sie wird das Aufgabenspektrum erweitern und bestehende Beratungsangebote besser vernetzen. Ich denke, das ist das. Recht der katholischen Kirche; denn es waren doch schließ
lieh die katholische und auch die evangelische Kirche damals bei der Gesetzesberatung, die dafür gekämpft haben, dass die Beratungspflicht in das Gesetz mit a,ufgenommen wird.
So ist es im Übrigen auch nicht mehr als konsequent, wenn das Zentralkomitee eine gu~e Initiative mit "Donum Vitae" ergriffen hat, bei dem nach den bischöflichen Richtlinien beraten und versucht wird, einen entsprechenden-weg zu fin
den. Wir haben mittlerweile eine erste Beratungsstelle in Homburg, nachdem Speyer ausgestiegen ist. Eine zweite wird dieserTage in Landstuhl eingerichtet.
Es gehört ein Stück weit zur politischen Kultur, der verfassten katholischen Kirche und den Katholiken Zeit zu geben, sich im Laufe dieses Jahres auf die neue Situation einzustellen
Wenn Sie die Verlautbarungen der Bischofskonferenz- und aus der Diözesanversammlung in Mainz hören, werden Sie gehört haben, dass die Bischöfe davon ausgehen, bis Herbst einen Rahmen für die Schwangerenberatur:Jg entworfen zu haben. Es gibt auch eine Arbeitsgruppe aus der Staatskanzlei zusammen mit den Bischöfen, die nicht nur die Frage der Sicherung des katholischen Elements in der Konfliktberatung diskutiert, sondern über die Zukunft der Konfliktberatung überhaupt diskutiert. Auch hier soll eine Lösung bis Ende des Jahres vorliegen.
Das Bistum Speyer ist leider ausgestiegen. Aber die Lücken -sieben Stellen sind betroffen- sind zumTeil schon geschlossen und werden noch geschlossen. Hier geht ein Dank an die evangelische Kirche und an "Pro Familia",·dass sie ku-rzfristig eingesprungen sind. "Donum Vitae", was wir alle unterstützen, wird in Landstuhl am 1. Juni folgen.
Es freut uns, was Bischof Lehmann in der DiözesanversammIÜng gesagt hat, dass er in der Sorge um den 'Lebensschutz - ich zitiere wörtlich - bei aller Verschiedenheit der Ansätze
eine Gemeinsamkeit mit "Donum Vitae" und Frauenwürde sieht, die noch auszuloten ist. Warum soll es nicht auch innerhalb der katholischen Kirche ein plurales Angebot an Bera
sprechen. Dies wurde in der letzten Zeit doch etwas kontrovers diskutiert. Man sollte die Fakten nennen. Die Fakten sind, dass die Länderkraft Bundesrecht verpflichtet sind, nach
§ 2- allgemeine Schwangerenberatung- und nach § 5- Konfliktberatung -, wohnortnah und plural strukturiert, die Angebote sicherzustellen. Diese Sicherstellung ist· eine Pflichtaufgabe der Länder. Dabei. ist eine angemessene öffentliche Förderung sicherzustellen, das heißt, diese Förderung steht
nicht im Ermessen der Politik, sondern sie ist festgelegt. Es kann nicht sein, dass eine Reglementierung durch den Staat erfolgt, wenn die Kirche aus innerkirchlichen Gründen den Schein nicht mehr ausstellen kann.
Zur Angemessenheit gibt es zwei Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Da steht ganz klar, ein Kastendeckungsgrad von 50% darf nicht unterschritten werden. Ich denke, daran sollten wir uns messen lassen. Ich möchte betonen, wir sollten auf das Gutachten von Professor Tettinger aus Köln eingehen, der dies im Auftrag der Caritas erstellt
hat. Das deckt sich im Übrigen mit den Ausführungen der von mir zitiert_en Urteile. Es beste~t nämlich ein Anspruch auf Finanzierung sowohl der allge[lleinen Schwangerenberatung als auch der Konfliktberatung. Frau Ministerin Götte, wir unterstützen natürlich Ihre Bemühungen um den Erhalt des katholischen Elements-in der Konfliktberatung,