Protocol of the Session on May 10, 2000

Wie verhält es sich mit.der Großen A~frage der CDUFraktion?

(Zuruf von der CDU: Ist erledigt!)

- Sie ist erledigt.

Ich rufe die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung auf:

Landeswaldgesetz (LWaldG) Gesetzentwurf der Landesregierung ·

- Drucksache 13/5733Erste Beratung

Waldzustandsbericht für Rheinland-Pfalz 1999 Besprechung des Berichts der Landesregierung

(Vorlage 13/3434) auf Antrag der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/4885

Ich erteile Umweltministerin Frau Martini das Wort..

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, mejne Herren Abgeordneten! Wegen der grundsätzlichen forstpolitischen Neuorientierung betrachtet es die Landesregierung als folgerichtig, unser geltendes Landesforstgesetz nicht nur zu novellieren, sondern eine konstitutive Neuregelung insgesamt vorzulegen.

Damit wollen wir das Forstrecht in Rheinland-Pfalzauf eine

·neue, und zwar langfristig tragbare Grundlage stellen. Der

Entwurf des neuen, jetzt Landeswaldgesetz genannten Gesetzes, der sich in wesentlichen Punkten von dem geltenden Landesforstgesetz unterscheidet, stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Waldbesitzer und y.Jaldbenutzer. Das ist mit Sicherheit eine unserer Hauptbotschaften in diesem Gesetz.

Es werden ferner die Rahmenbedingungen zugunsten einer ökonomisch leistungsfähigen und effizienten Waldwirtschaft neu definiert. Die Gemeinden werden finanziell entlastet. Die ökologische Waldwirtschaft wird gestärkt.

Nicht zuletzt wegen diesergrundlegenden Bedeutung wurde erstmals bei einem Gesetzesvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt eine.so genannte prospektive Gesetzesfolßjeabschätzung vorgenommen. Ziel dieser Gesetzes

folgeabschätzung war es, dass wir durch eine systematische und mit wissenschaftlichen Methoden abgestützte Überprü

fung von verschiedenen Programmalternativen eine o'ptimal an die gesellschaftliche Entwicklung angepasste Alternative auswählen.

Wir haben in diesem Zusammenhang drei Programmalternativen-sozusagen drei Gesellschaftsentwürfe- entwickelt. Das erste Programm ist eine moderate staatliche Steuerung. Das zweite Programm war eine strikte staatliche Steuerung, und das dritte Programm war eine reine Marktsteuerung. Zwi· sehen diesen drei Gesellschaftsentwürfen wurde dann die Diskussion durchgeführt.

Eine Expertenkommission kam zur Empfehlung, die Programmalternative 1, das Bild einer moderaten staatlichen Steuerung, dem Referentenentwurf zugrunde zu legen. Von dieser Alternative kann erwartet werden, dass sie sich am besten in die voraussichtliche gesell~chaftliche Gesamtentwick

lung einpasst.

Für die wissenschaftliche Betreuung des Projekts und auch die erfolgreiche Kooperation hierbei darf ich mich bei Herrn Universitätsprofessor Dr. Böhret und seinen Mitarbeitern von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer herzlich bedanken.

Meine Damen und Herren, welches sind nun die Ziele der neuen Forstpolitik in Rheinland-Pfalz? Erstes Ziel ist selbstver

ständlich die Erhaltung des Waldes in seiner Fläche und seiner Qualität. Die Waldmehrung, insbesondere in den waldarmen Gebieten unseres Landes, trägt mit Sicherheit zum langfristigen Erhalt der jeweiligen Waldwirku-ngen bei.

Als zweites Ziel der Forstpolitik ist die nachhaltige Sicherung aller Wirkungen des yvaldes, auch und gerade für künftige Generationen, zu benennen. Das bedeutet, dasswir auch die ökologische Weiterentwicklung des Waldes und der Waldge

sellschaften im Auge behalten. Wir werden weiterhin alles. tun, auch in den außerhalb der Forstpolitik liegenden Bereiche, um gegen Luftschadstoffe vorzugehen und die kon

sequente Umsetzung der _von der Landesregierung mit allen Fraktionen im Landtag entwickelten Konzeption der ökologi· sehen Waidbewirtschaftung weiter voranzutreiben.

Meine Damen und Herren, beide Anträge - sowohl die Diskussion um das Gesetz als auch der Waldzustandsbericht •

sind in einer gemeinsamen Befassung zusammengebunden. Deshalb darf ich natürlich auch einige Ausführungen zum Waldzustandsbericht machen. Die Schäden bei den empfind

lichen Laubbäumen Eiche und Buche befinden sich leider nach wie vor auf einem hohen Niveau. Bei der besonders be

troffen~n Eiche konnte im letzten Jahr ein Rückgang der Kro

nenschäden beobachtet werden. Insgesamt hat sich der Zu

stand unseres Waldes gegenüber dem Vorjahr· also 1998 •

kaum verändert. Durch den Eintrag der Luftschadstoffe versauern nach wie vor unsere Waldböden. Den Bäumen stehen. dadurch weniger Nährstoffe zur Verfügung. Sie können ins·

besondere aus dem versauerten Milieu die Nährstoffe weniger leicht aufnehmen, und damit stehen ihnen weniger zur •

Verfügung. Das wiederum bedeutet eine Schwächung der Widerstandskraft der Ökosysteme gegenüber anderen Stressfaktoren wie Witterungsextreme, Insektenfraß oder auch in den Sommerzeiten extrem hohe Ozonkonzentrationen.

Wir haben also nach wie vor leider ein hohes Schadniveau zu verzeichnen, aber wir können vor diesem nicht erfreulichen Hintergrund gleichwohl auch äie Sinnhaftigkeit der forstpoli

tisch getroffenen Maßnahmen feststellen. Als Beispiel dafür möchte ich die Bodenschutzkalkung und den natt,~rnahen. Waldbau nennen. Auch in der Luftreinhaltung konnte einiges erreicht werden. Zum Beispiel sind auf der einen Seite die Schwefeldioxidemissionen deutlich gesenkt worden; Stickstoffeinträgeund das sommerliche Ozon auf der anderen Seite wiederum führen zu weiteren Beeinträchtigungen der Sta

bilität des Waldökosystems.

Wir wissen allerdings auch, dass die Erfolge bei der Luftrein•

haltung erst in einer längeren Zeitachse· zum Erfolg führen und sich dann.in einer noch weiteren Zeitachse in der Verbesserung des Waldzustands niederschlagen. De~wegen wird das mit Sicherheit eine Daueraufgabe sein, die wir in den unter

schiedlichsten Bereichen auch weiterhin anzupacken haben.

Wenn wir so wollen, das Ökosystem Wald hat ein langes Gedächtnis. Nicht nur, dass die Bäume mit ihrer Lebenszeit uns Menschen weit voraus sind, sie haberi auch das längere Ge

dächtnis.

Meine Damen und Herren, ein weiteres Ziel der Forstpolitik, das auch durch den neuen jetzt vorliegenden Entwurf des Landeswaldgesetzes unterstrichen werden soll, ist die Stärkung der ökonomischen Leistungsfähigkeit und der Nutzungsmöglichkeiten des Waldes. Beides soll durch den Entwurf des Gesetzes gestärkt werden.

(Beifall des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Me_ine Damen und Herren, um das alles zu erreichen- sozusa· gen die ökologische und die ökono'"':lische Effizienz in und um den Wald zu verbessern·-, brauchen wir natürlich Instrumente. Wir brauchen zum Teil auch neue Instrumente in Bezug auf das geltende Forstgesetz, um diese zusätzlichen Ziele zu erreichen. Wir haben im Gesetzentwurf für die Gemeinden, die überwiegend die Waldbesitzer im Land·sind, [n einem großen Ausmaß Möglichkeiten realisiert, mit denen kommunale Strukturen in den Wäldern eigenverantwortlich. gestaltet und auch entwickeltwerden können. Beispielsweise legen die Waldbesitzenden die Bewirtschaftungsintensität und di.e Revierabgrenzung selbst fest. Hier kommt eine enorme zusätzliche Verantwort!Jng auf die waldbesitzenden Gemeinden zu, aber ich bin sicher, dass dies gut und selbstbewusst angenommen wird. An die Stelle der Genehmigungen, die bislang in vielen Bereichen nach dem geltenden Gesetz erforderlich waren, tritt lediglich die Forstaufsicht. Forstliche Förderung wird fortges.etzt und auch an den Zielen des Waldgesetzes ausgerichtet.

Schließlich wollen wir auch die Personalkosten in den Forstrevieren nur noch auf forstbetriebliche Leistungen erheben. Auch das wird eine finanzielle Verbesserung für die Kommunen bedeuten. Auch die viel diskutierte neue Möglichkeit, auch kommunale Forstämter einzurichten, ist im Gesetzent-. wurf enthalten.. Ob und wie viele Gemeinden oder gemeindliche Forstzweckverbände davon Gebrauch machen werden, wird -sich natürlich noch zeigen. Dem will ich auch nicht vorgreifen oder darüber spekulieren.

Meine Damen und Herren, immer noch das Bild vorausgesetzt, das wir am Anfang gezeichnet haben, nämlich eine moderate staatliche Steuerung als Grundprinzip für das Gesetz ist eben auch eine klar konturierte Abgrenzung der Ver~ antwortlichkeit von Staat und Körperschaft noch stärker zum Ausdruck gekommen, und hier insbesonde.re und vor allem der Dienstleistungscharakter der Landesforstverwaltung. Ge·

radeweil wir eine Vielzahl von Genehmigungsvorbehalten in diesem neuen Ges~tz nicht mehr haben, muss es im Interesse der Rechtsklarheit liegen, dass wir bestimmte Grundpflichten in der E.igenverantwortlichkeit der Waldbesitzenden im Ge"

setz festschreiben, diese dann umgesetzt werden und die. staatliche Forstverwaltung sozusagen als Dienstleister, als Ratgeber, als Beratungsgremium, wenn gewünscht, zur Verfügung steht und dann auch im Rahmen der Aufsicht, wenn Fragen anstehen oder Dinge zu betrachten sind, tätig wird.·