Protocol of the Session on March 30, 2000

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Mertes, SPD: Sie sind der richige Lehrmeister!)

Der Herr Wirtschaftsminister hat den Landräten und Oberbürgermeistern gesagt, sie sollten das Geld nicht mehr entge

gennehmen. Er hat gesagt, Sie sollten das Gutachten ~esen. So klar bin 'eh noch, dass ich mitbekommen habe, Herr Minister Bauckhage, was Sie dort gesagt haben.

Ich möchte jetzt noch eine kurze Bemerkung zur Sache machen. Wir möchten daran festhalten, dass Landrat und Oberbürgermeister weiterhin Vorsitzender des Verwaltungsrats bleiben. Es gäbe auch denkbare Alternativen, man greift bei

spielsweise zum Mittel einer Wahl. Man würde alle_ Rechts-.

problerne beenden. Man hält es für 9enkbar, dass der Wirtschaftsbeige.ordnete, Finanzbeigeordnete bzw. - bürgermeisterden Vorsitz des Verwaltungsrats übernimmt:

(Beifall des Abg. Creutzmann, F.D.P.)

ln Mannheim wäre das vielleicht eine glückliche Lösung gewesen, wenn nicht Herr Widder, sondern Herr Südmersen, der Erste Bürgermeister, Vorsitzender des Verwaltungsrats gewesen wäre.

Ich bin dagegen, dass man jede Person ins Auge fasst. Es soll

te auf die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder im Stadtvorstand oder im Kreisvorstand begrenzt sein. Das ist eine persönliche Intention. Meine Fraktion neigt dazu nicht. Ich sage das ganz offen. Nach den bisherigen Diskussionen will die Fraktion am Landrat und Oberbürgermeister festhalten.

wachsenen Verantwortung festhalten. Die Eigenkapitalausstattung der Hälfte der rheinland-pfälzischen Sparkassen

liegt weit unter dem, was notwendig ist, unter den 8 %. Die Sparkassen müssen ihre Eigenkapitalausstattung verbessern.

Es ist zum Teil ungeheuer populär, ~uch _in der Öffentlichkeit, wenn die Konsequenzen diskutiert werden, wenn die Großbanken fusionieren, wenn die Bayerische Hypovereinsbank Mittelständler als Exit-Kunden bezeichnet, also als diejenigen, die man abschreibt, in den Orkus wirft usw. Dann wächst die Bedeutung der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen. Ich habe in der letzten Zeit auch sehr dazugelernt.

Meine Damen und Herren, der Kreditrahmen, den die Sparkassen vergeben werden, wird erheblich über dem der Vergangenheit iiegen, weil Mittelständler bei· den vornehmen Großen Kredite von 2, 3, 4 oder 5 Millionen DM- Peanuts, Pipifax, interessiert nicht - überhaupt nicht mehr bekommen werden.

(Si:aatsminister Zuber: So ist es!)

Das heißt, die Arbeit wird verantwortungsvoller. Vor diesem Hintergrund sollte man meines Erachtens auch eine aus meiner Sicht sogar angemessene Entschädigung ins Auge fassen.. Wie man das macht, darüber sollten wir gemeinsam reden.

Meine Damen und Herren, Herr Dr. Frey, im Übrigen kann die CDU-Fraktion zu der Frage in der nächsten Fraktionssitzung eine Anhörung von Herrn Püttner, Herrn Hufen und noch zwei weiteren beschließen. Dann haben wir die öffentliche Diskussion. Ich bin wenigstens dafür, dass wir, wenn das schon durch das Gutachten der SPD angestoßen worden ist, fair miteinander darüber diskutieren.

(Glocke des Präsidenten)

Vielleicht ist es auch möglich, dass die Diskussion in der Regierungskoalition noch nicht ganz abgeschlossen ist, bevor man mit uns darüber redet. Da ich bezüglich der Regierung nicht zu viel erwarte, bitte ich wenigtens die Fraktionsvorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen, dass man uns in die Überlegungen mit einbezieht. Wenn nicht, mache!1 wir vor d~r Sommerpause eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Diese können wir beantragen. Diese stößt dann auf ein ausreichend breites Interesse. Ob Nebenamt, ob Nebenbeschäftigung, das werden wir sehen. Vielleicht kommen wir doch noch zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis.

Ich bedanke mich.

(Beifall derCDU und desAbg. Dr. Braun, BÜNDNIS GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Wirtschaftsminister Bauckhage das Wort.

und Weinbau:

Meine Damen und Herren, zunächst einmal ist es schon interessant, wer hier wie benotet und aus welcher Position heraus man benotet. Es ist auch interpretationsfähig. Das will ich jetzt nichttun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal erscheint mir eine Klarstellung erforderlich. Der Teil des Sparkassengesetzes, dessen Rechtmäßigkeit durch ein Gutachten in Zweifel gezogen wurde, war nicht Gegenstand der Sparkassengesetzesnovelle des Jahres 1999. Vielmehr hat der Landtag bereits im Jahr 1982 bei einer Änderung des Sparkassengesetzes die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eindeutig ge

klärte Rechtsstellung der Mitglieder der Verwaltungsräte von

_ Sparkassen geregelt. Übrigens war das damals alles auch rechtsförmlich geprüft.

Diese Regelung gilt noch heute, übrigens in sechs Ländern genauso und in vier weiteren ähnlich. Dabei hat der Landtag in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes festgelegt, dass die Verwaltungsratsmitglieder ehrenamtlich tätig sind. ln der Gesetzesbegründung heißt es, dies gelte auch für den Verwaltungsratsvorsitzenden, weil seine Tätigkeit dem Amt eines Bürgermeisters oder eines Landrats nicht unmittelbar zu

gerechnet werden könne.

Meine 'Damen und Herren, die Entscheidung des damaligen Gesetzgebers für die Ehrenamtlichkeit muss im Zusammenhang mit folgender Sonderregelung gesehen werden. Diese besagt, dass Verwaltungsratsmitglieder an Aufträge. und Weisungen auch des Gewährträgers nicht gebunden sind. Sie

üben ihr Amt uneigennützig und unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrags aus. Aus der Aufnahme von weiteren Verwaltungsratsmitgliedern, die nicht der Vertretung des Gewährträgers angehören, ergibt sich eine vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit des Verwaltungsrats vom Gewährsträger und seinen Organen.

Ferner wurde im Jahr 1982 ein weitgehender Gleichklang mit den Sparkassengesetzen der anderen Bundesländer hergestellt. Von einigen Ausnahmen abgesehen ist die ehrenamtliche Tätigkeit des Verwaltungsratsvorsitzenden einer Sparkasse überall als öffentliches Ehrenamt ausgestaltet.

Meine Damen und Herren, aus einer Presseveröffentlichung der ,.Rheinpfalz" vom 8. März dieses Jahres habe ich erstmals von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags und den darin geäußerten rechtlichen Bedenken er

fahren. Nach diesem Bericht sahen die Gutachter einen Wi

d~rspruch im Sparkassengesetz - ·übrigens ein Gutachten nicht explizit zum Sparkassengesetz oder zu den Verwal

tungsratsmitgliedern der Sparkassen, sondern insgesamt ein Gutachten zur Tätigkeit der ehrenamtlich Tätigen. Einerseits würde das Gesetz dem Leiter der Verwaltung des Gewährsträgers den Verwaltungsratsvorsitz zuweisen, was für eine

hauptamtliche Tätigkeit spreche, andererseits würde es die Verwaltungsratstätigkeit als Ehrenamt definieren.

Meine Damen und Herren, diese Bedenken siiid nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Ich gehe nicht so weit, wie man heute gegangen ist, und sage,.ich schließe mich dieser Rechtsauffassung an. Es ist ein einziges Institut- der Wissenschaftliche Dienst-, der diese Rechtsauffassung bisher in dieser Form vertreten hat. Da gehe ich nicht so weit, wie es andere vor mir getan haben, und betrachte dies schon als grundgesetzrechtsmäßig. Da wir an einer fundierten und tragfähigen Antwort in

teressiert sind, liegt ein Ergebnis heute naturgemäß noch nicht vor. Einerseits besitzen wir ein seriöses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, in dem ich zwar nicht die klare und deutliche Aussage lesen kann, das Gesetz sei in dem angesprochenen Punkt verfassungswidrig, andererseits liegt aber auch nicht der typische Fall· eines' öffentlichen Ehrenamts vor; denn per Gesetz wird der Verwaltungsratsvorsitz einem kommunalen Wahlbeamten zugewiesen.

Neben diesen ernst zu nehmenden Bedenken gibt es aber auch die im damaligen Gesetzgebungsverfahren angeführt.en Gegenargumente. ln dieser Situation habe ich den betroffenen Verwaltungsratsvorsitzenden den Ratschlag -mehr. nicht - gegeben, die Klärung der Rechtsfrage abzuwarten. Herr Dr.' Gölter, ich füge hinzu, wenn Sie die Fragen wüssten, könnte ich Ihnen auch sagen, warum ich so geantwortet habe. Man hat damals bei der Fragestellung auf die einfache Gesetzmäßigkeit hingewiesen. Ich habe auf das Gutachten abgehc;'ben, also auf den Verfassungsrang. Daher ergibt sich auch der Hinweis, dies einmal zu lesen. Es ist ein Unterschied, ob ich mich auf ein einfaches Gesetz berufe oder auf die Verfassung.

Meine Damen und Herren, dieser Appell ist für Sie 'rechtlich nicht verpflichtend; denn noch so gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken führen nicht unmittelbar zur Ungültigkeit eines Gestzes, Frau Thomas.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, sie machen schon die Notwen- digkeitzum Handeln!)

-Das ist eine andere Frage. Dann muss man erst eine breitere Grundlage haben und nicht von einem, einzigen Nebensatz

·ausgehen.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann ich Ihnen versichern, dass die berührten Ressorts intensiv mit der rechtlichen Prüfung der aufgeworfenen Fragen befasst sind. Unter

and~rem ist das Ministerium der Justiz um eine gutachterliehe Stellungnahme gebeten worden. Wir sind also um eine baldige Klärung bemüht. Ich füge hinzu, zu diesem Passus ist das Ministerium der Justiz jetzt bei der Novellierung nicht mehr gefragt worden, weil die rechtsförmliche Prüfung schon einmal1982 geschehen ist.

Meine Damen und Herren, dies darf jedoch nicht zu Lasten der Qualität der Antwort gehen. Die Frage, ob Handlungsbed_arf besteht, kann erst dann beantwortet werden, wenn die Erg_ebnisse der Prüfung vorliegen. Ich bin selbstverständlich gern bereit, den Landtag über das Ergebnis der Überprüfung anschließend zu informieren.

Es sind heute mehrere Debatten aufgekommen. Ich kann Ihnen noch eins sagen, wie wichtig das auch in Zukunft sein wird. Wir können jetzt lange über Bankenfusionen, wer wen übernimmt, diskutieren. Wir können auch lange darüber diskutieren, wie die Geldbeschaffung geregelt wird. Machen wir uns nichts vor. Es wird sozusagen eine Wettbewerbsfrage sein, wer zu welchen Konditionen anbieten kann.