- Sind die fünf Minuten·schon wieder vorbei? Dann müssen Sie mich nachher noch einmal zwei Minuten ertragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir stehen wieder. einmal vor dem Dilemma, dass unterschiedliche juristische Meinungen politisch befrachtet werden und jeder für sich das herausliest, was er meint, was für seine politische Position wichtig ist. Hinzu kommt, dass wir uns in einer Vorwahlkampfphase befinden, in der Listen aufgestellt werden, Posi
(Dr. Gölter, CDU: Sagen Sie lieber einmal etwas zur Sache!- Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch albern!)
Es müssen dann natürlich auch Punkte gemacht werden. Das ist nicht albern. Wir haben morgen eine Aktuelle Stunde zu dem Thema.,Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz". Das
Thema ist noch nie hier diskutiert worden, aber auf dem Parteitag der GRÜNEN. Das muss man doch einmal deutlich sagen.
Lassen Sie mich wirklich zum Thema "Sparkassengesetz" und der rechtlichen Würdigung kommen. Herr Dr. Gölter- hat darauf hingewiesen, dass es einen Zwiespalt gibt. In§ 5 des Sparkassengesetzeswird genau definiert, dass jeder Oberbürgermeister und Landrat diesem Verwaltungsrat vorsteht. In § 7 steht, dass dieses Amt ehrenamtlich ausgeübt wird. Beide Bestimmungen- ich betone dies- existieren seit 18 Jahren. Es wurde nichtS geändert. Dem wurde damals möglicherweise von anderen zugestimmt. Nun haben wir es so übernommen. Dann muss man sich überlegen, wie das rechtlich zu würdigen ist.
Thomas vom Februar· und ein Gutachten. Beide kommen zu unterschiedlichen rechtlichen Folgerungen. Ich sage für meine Fraktion und für meine Person, mich überzeugt die Stellungnahme des Innenministeriums mehr als das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. Das möchte ich auch begründen.
ln"§ 5 dieser Bestimmung steht, dass der Landrat oder Oberbürgermeister dieses Amt ausübt. Wenn man aber die ganze Funktion dieses Amtes sieht, dann wird man unschwer erkennen, dass er weder an Weisungen gebunden ist, dass ihm weder sein Kreistag noch seine Stadtversammlung, also sein
hängig. Er haftet darüber hinaus mit seinem persönlichen Vermögen voll umfänglich für Fehlentscheidungen, die er dort trifft.
Das heißt, er ist dort zwar aufgrund seines Amtes, aber er ist völlig abgelöst von seinen Aufgaben als Landrat oder als Oberbürgermeister.
Wenn Sie eine·GmbH haben, bei der die Stadt 100 %iger Gesellschafter ist, mag das anders sein. Aber hier haben wir ei
nen Gewährträger, der abgekoppelt ist. Das müssen Sie auch einmal sehen. Deshalb können wir diese Hauptamt-/Nebenamtdiskussion nicht führen. Es ist etwas komplett anderes, was damit gemeint ist. Das hat der Gesetzgeber auch vor 18 Jahren so gesehen. Daranhat sich zwischenzeitlich nichts
Ich bin froh, dass mein Kollege Mertes bereits darauf hingewiesen hat, dass das, was bisher gezahlt worden ist, das, was in anderen Bereichen gezahlt wird, bei weitem nicht über
steigt. Man kann über die Höhe diskutieren, aber ich denke, dass steht uns auch nicht·zu. Das entscheiden die Sparkassen und der Verwaltungsrat vor Ort. Das entscheidet nicht der Landtag, nicht die Landesregierung und nicht die Parteien, die im Land regieren.
Wenn wir uns einmischen, dann sollten wir uns fragen, was uns das letztlich angeht. Dann kommen wir nämlich wirklich in den Geruch, eine Neiddebatte zu führen.
-Herr Dr. Braun, wenn Sie diese juristischen Argumente nicht verstehen, dann kann ich Ihnen leider auch nicht helfen. Es wird hier gesagt, dass es hier ein Problem mit der Verfassung gibt. Es ist zumindest verfassungswidrig. Wissen Sie, wenn Sie h_eute bei Rot über die Ampel gehen, dann ist das möglicherweise auch verfassungswidrig. 'Es ist leider so - ich möchte dem Wissenschaftlichen Dienst seine Sachkenntnis nicht absprechen, ganz im Gegenteil-, dass man es auch anders sehen kann. Vor dem Hintergrund, dass eine deutliche Trennung zwischen dem Vorsitz dieses Verwaltungsrats und dem Amt dargelegt ist, kann man nicht davon sprechen, dass es eine Doppelbesoldung ist, die gegen die Grundsätze des Berufsbeamtenturns verstößt. Deswegen ziehen wir die anderen Schlüsse. Wir unterstützen die Rechtsmeinung, die das Innenministerium hat, sind aber für Gespräche auch mit den Ver
Wir werden gemeinsam mit Ihnen darüber diskutieren, wie man diesen Zwiespalt, der in der Öffentlichkeit vorhanden ist, aus der Welt schafft. Wir wollen eine breite und öffentliche Sparkassenversorgung, die gerade angesichts der Fusionen der Großbanken an Bedeutung gewinnt.
Wir möchten keine Neiddebatte derer, die sich in diesen Verwaltungsräten engagieren. Wir brauchen auch diese Gremien, die diese Prüfungen vornehmen. Wir brauchen auch Personen, die diese persönliche Verantwortung übernehmen, in diesen Gremien zu arbeiten.
, Diese werden durch die Diskussion, die geführt wird, mehr diffamiert als in ihrer Arbeit unterstützt.
Wenn sich die Landesregierung, drückt und wenn das alles so furchtbar ist, dann rede ich ein paar Sätze.
Herr Dr. Frey, die GRÜNEN können sagen, was sie wollen, das Problem haben die GRÜNEN gar nicht ausgelöst. Dann könn
ten Sie sich gelegentlich bezüglich der Angriffe gegenüber den GRÜNEN manchmal etwas Geistvolleres einfallen lassen.