men, sonst werden die allein erziehenden Mütter von der Sozialhilfe abhängig, für die das Land und die Kommunen aufkommen. Deshalb müsste bereits jetzt eine gewisse Motiva
sehen, weil die Mutter der Elternteil ist, der im Gegensatz zum Vater auf die Sozialhilfe angewiesen ist, dem noch ein Selbstbehalt aus seinem Einkommen zur Verfügung steht und der wesentlich besser dasteht. Das heißt, die Mütter und die Kinder sind die Dummen. Das kennen wir. Dass die Frauen und die Mütter die Dummen sind, hat oft ein System. Ob dieses Gesetz etwas an dieser Situation, nämlich dass das System hat, ändert, wissen wir erst dann, wenn wir das Thema im Ausschuss für Kultur, Jugerid und Familie gründ[ich diskutiert haben und
gegebenenfalls die dazu anhören, die im Vorfeld nicht angehört worden sind. Der Landesjugendhilfeausschuss hat das kritisiert und hat mitgeteilt, dass die Jugendhilfe darunter leidet, wenn diese Maßnahmen nicht ordentlich in Angriff genommen werden.
destag hat am 22. Dezember 1999 das Haushaltssanierungsgesetz verabschied~t. Von. besonderer Bedeutung für die nachgeordneten Ebenen sind dabei natürlich immer jene Be
stimmungen, die die Haushalte der Ländertangieren und wie die Länder dann ihrerseits die kommunalen Haushalte mit ins Boot nehmen. Einsparungen beim Bund und bei der Haushaltssanierung werden durch Mehrausgaben bei Ländern und Kommunen kompensiert. Das ist Fakt.
belastung führt nach Berechnungen des Landkreistages zu Mehrausgaben bei den Kommunen in Höhe von ca. 10 Millionen DM. Da das Land Rheinland-Pfalz genauso wie andere Bundesländer nicht die 66,6 % Belastung aus dem Haushalts
sanierungsgesetz des Bundes alleine tragen will, schöpft es 'die Möglichkeit der Bestimmungen von§ 8 Abs. 1 Satz 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes voli aus. Dana'ch -ist die Beteili
güng_d.::r G.::,-.-,eind.::n e:m den zu tragenden Geidieistungen möglicti. Mit dem vorliegenden Gesetz teilt sich das Land die anfallenden Kosten für den Unterhaltsvorschuss hälftig mit den Gemeinden. Damit entstehen den Gemeinden letztlich
Beim Blick in den Haushalt meines Kreises prangt beim Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben zu den Unterhaltsvorschüssen immer eine freundliche Null, die dann aber beim Rechnungsabschluss durchaus einmal nach oben oder nach unten nicht unwesentlich abweicht. Die Ausgaben bewegten sich in den letzten Jahren ziemlich konstant um 2,5 Millio
nen DM pro Jahr. Bei den Rückflüssen spiegelte sich durchaus das Bemühen wider, gezahlte Gelder wieder zurückzuholen.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass der Bundesgesetzgeber diesem Bemühen noch mehr Nachdruck verleihen will.
Zwar liegen wir in Rheinland-Pfalz mit 20 % Rückflüssen aus dem Unterhaltsvorschuss im Durchschnitt höher als andere Bundesländer, dennoch wollen wir einen größeren Rückfluss erreichen. Die Zukunft wird zeigen, ob dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetz erreicht werden kann.
allen Anstrengungen des Landes für die Kommunen- das ist unbestritten - mit diesem Gesetz die Kommunen an entstehenden Kosten beteiligen und dadurch ihre Haushalte belas
ten. Die kommunale Seite wird uns dafür nicht loben. Es ist aber angebracht, Verständnis für _diese Maßnahme aufzu
Land und Kommunen haben ein gemeinsames Interesse, die entstehendep Unterhaltskosten zu minimieren. Wenn verändertes Verwaltungshandeln in den Krefsen und Städten dazu
beitragen kann, wird das nun mit Si~herheit intensiver aufgegriffen werden. Die Anstrengungen vor Ort werden nun auch durch Einsparungen im eigenen Haushalt belohnt. Dabei darf man ehrlicherweise nicht von illusorisch hohen Einsparungen ausgehen. Unser erklärtes Ziel ist es, eine Rückflussquote von mehr als 20% zu erreichen.
Herr Härter, den Letzten beißen die Hunde. Ich möchte, dass das die unterhaltsunwilligen Väter sil)d.
glücklichen Lage, weitgehend dem zustimmen zu können, was Frau Bill und Frau Pahler gesagt haben. Ich setze mich nur mit einigen Argumenten auseinander, die meines Erach
Zunächst zu.Ihnen, Herr Härter. Wenn Sie sagen, das Land Rheinland-Pfalz habe sich als treuer Erfüllungsgehilfe von
· Hans Eichel produziert, muss ich mit Jochen Hartlaff darauf hinweisen: Wenn Oberhaupt, dann verdienen wir in dieser Frage allenfalls den zweiten Platz. Den ersten Platz hat Herr Ministerpräsident Koch bereits eingenommen. Allein an die
Es geht natürlich um die Frage, ob die Mehrbelastung, die wir den Koll)munen zumuten, zu rechtfertigen ist. Wir sind der Meinung, es ist zu rechtfertigen, weil Entlastung auf der Sozialhilfeseite entsteht und -wie es die Vorredner bereits dargestellt haben- weil es reale Chancen zur Verbesserung der
Uns liegt die Übersicht Ober die Rückholquote aus dem Jahre 1999 vor. Wir können erkennen, dass wir es trotz eines Durchschnitts von 20 % durchaus mit beachtlichen Abweichungen zu tun haben. So schaffen es acht Jugendämter schon nach geltendem Recht, eine Rückholquote von über
30 % zu realisieren, während auf der anderen Seite 17 Jugendämter unter 20 % liegen. Der Rest- 16 Jugendämterliegt bei Ober 20 %.
Man kann es auch konkret machen, indem ich sage, dass sich nach den uns vorliegenden Zahlen von 1999 die Spannbreite von dem, was man sich von den nichtzahlungswilligen Vätern zurückholt- es sind in aller Regel die Väter-, von 13 % mini