Protocol of the Session on March 30, 2000

Es ist in diesem Gesetzentwurf auch geregelt, dass für die Aufstellung der Wahlvorschläge - § 5 - Frauen angemessen berücksichtigt werden sollen. Auch hier schlagen die GRÜ~

NEN mit ihrem Antrag eine Änderung vor, dass bei der Auf

stellung der Wahlvorschläge Frauen und Männer zu gleiChen Anteilen zu berücksichtigen seien. Wir sind der Auffassung, dass mit der Gesetzesformulierung, dass sie-angemessen be

rücksichtigt werden, weil sie bisher unterrepräsentiert waren, dem Anliegen nach Gleichstellung Rechnung getragen wird. Den weitergehenden Änderungsantrag können wir so nicht nachvollziehen.

Es ist auch begrüßenswert, dass neben dem Mindestalter von 35 Jahren eine Altersgrenze nach oben festgesetzt wird. Im Vergleich zu den hauptamtlichen RiChtern, die mit 65 aus dem Amt scheiden, ist es bei den ehrenamtlichen nicht zwi.n

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lerdings ist die Altersgrenze von 70 Jahren ein tragfähiger und sinnvoller Kompromiss, dem auch wir zustimmen werden.

Meine Damen und Herren, soweit der Änderungsantrag von

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Artikel 3 eine sprachliche Überarbeitung dergestalt fordert, dass die geschlechtsneutrale Personen- und Funktionsbezeichnung anzuwenden ist, glaube ich, feststellen zu sollen, dass in diesem Parlament Übereinstimmung darin besteht, dass wir dies berücksichtigen wollen und werden, wen!l wir neue Gesetzesvorhaben anpacken. Hier handelt es sich jedoch um eine Gesetzesänderung in geringerem Umfang, die es nicht zwingend nach sich zieht, das ganze Gesetz in dieser Form zu überarbeiten. Ich denke, dies sollten wir vielleicht in Angriff nehmen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Gesetz insgesamt neu gefasst werden müsste. (Glocke des Präsidenten)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der maßvollen Erhöhung der Aufwandsentschädigung wollen wir zu

stimmen, sodass_ ich abschließend sagen kann, den Ände

rungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir ablehnen, dem Gesetzentwurf werden wir zustimmen.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Ich erteile Himn Abgeordneten Redmer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zum Verfassungsgerichtshof findet eine jahrelange Verfassungsdebatte ihren Abschluss, die wir im Groben mit der Verfassungsänderung zum Jahresbeginn abgeschlossen hatten und die auch die Grundlage für den jetzigen ~esetzentwurf darstellte. Ich glaube, bei dem, was uns auf dem Tisch liegt, gibt es wenige Kontroversen. Abgesehen von den Positionen der GRÜNEN sind die anderen drei Fraktionen sehr nah beieinander, was den Inhalt des Gesetzentwurfs anbetrifft.

Zur Verfassungsbeschwerde hat der Kollege Schneiders schon einiges ausgeführt. Er hat die Fallzahlen genannt. Sie sind nicht weltbewegend. Aber egal, wie gering sie sind, es scheint mir trotzdem absolut sinnvoll zu sein, die modifizierte Bundesrechtsklausel aufzunehmen und somitdie Möglichkeit zu eröffnen, dass auch Bundesrecht überprüft VIierden kann, soweit es bei uns Anwendung findet; denn es ist niemandem vermittelbar, warum er mit seinem berechtigten Anliegen allein deshalb scheitern soll, weil Bundesrecht zur Anwendung. kommt. Ich glaube, dies ist wirklich bürgerfreundlich und schafft auch mehr Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn wir diese Änderung vornehmem.

Was die Altersgrenze anbetrifft, war bisher schon das Mindestalter im Gesetz geregelt. Nun regeln wir auch noch das Höchstalter. Man kann darüber streiten, ob 65 oder 70 Jahre die angemessene Aitersgrenze sein soiite. Aber ich denke, auch darüber muss man keinen Glaubenskrieg führen. Man

·kann mit der Altersgrenze von 70 Jahren leben, auch diejeni

gen, die das Mindestalter gern etwas geringer gesehen hät7 ten.

Ich komme zum Wahlverfahren. Bisher war·eine Wahlzeit von vier Jahren geregelt. Nun regeln wir sechs Jahre sowie auch die Zweidrittelmehrheit, die im Parlament erforderlich

Wir müssen die doppelte Anzahl von zu Wählenden vorschlagen. Wenn bei dieser doppelten Anzahl 5~ % Frauen wären, alle Frauen jedoch nicht gewählt würden, hätten Sie hinter

hertrotzIhrer Quote, die Sie im Gesetz festschreiben wollen,

einen frauenlosen Verfassungsgerichtshof. Ich denke, das ist niCht hilfreich.

Ich glaube, die Regelung, wie sie nun ins'Gesetz geschri~ben wird, ist die brauchbarere, wenngleich sie keine Festschreibung beinhaltet.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Das ist mir sehr wohl_ bewusst, aber ich habe an Ihrem Beispiel gerade aufgezeigt, selbst ·bei Ihrer Lösung kann es zu null Frauenanteil kommen.

(Frau Grützmach er, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schlagen Sie etwas Besseres vor! Wir sind jederzeit bereit!)

Von daher halte ich diese Erklärungsabsicht, wie sie nun ins Gesetz hinein kommt, doch für den besseren Weg. Ich glaube, im Endeffekt wird einen dies mehr verpflichten als das

Vorschlagsrecht, dass Sie quotieren wollen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein, nein!)

Zur Aufwandsentschädigung möchte ich nur zwei Sätze sagen. 30 Jahre lang ist daran nichts geändert worden. Von daher ist, wie ich glaube, eine Änderung angemessen.

Wir sind so nah am Euro, dass wir ihn eigentlich schon hätten hineinschreiben können. Dies würde zur Folge haben, dass wir uns in den nächsten Jahren nicht noch einmal mit dem Text befassen müssten.

sein soll. Wir hätten uns durchaus auch andere WahlverfahLetzter Punkt sind die geschlechtsneutralen Formulierungen, ren vorstellen können. Aber wir können auch mit dieser die die GRÜNEN anmahnen. Ich habe mir dies im bisherigen

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leben und sind der Meinung, damit ist in jedem Fall eine Vernen eine rein maskuline Form steht. Wenn ~ie diese 140 Stelbesserung gegenüber der bisherigen Situation gewährleistet. len überarbeiten wollen und dies einfach so mit einer Klausel Wir halten es auch für sinnvoll, dass künftig die einmalige abtun, wie Sie sie im Gesetzentwurf enthalten haben, möchWiederwahl geregelt ist und nicht eine beliebige Abfolge te ich nicht dafür meine Hand heben, weil ich nicht wüsste,

von Wiederwahlen, wie dies bisher im Gesetz der Fall war.

Was den Frauenanteil anbetrifft- auch diesbezüglich gibt es nun eine Änderung -, halte ich nur wenig von dem Vorschlag der GRÜNEN, Quoten einzuführen.. Quoten beim Vorschlagsrecht besagen überhaupt nichts über das Wahlergebni's. Sie

· können bei den Vorschlägen eine Quote einhalten und dann doch anders wählen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist richtig!)

wie der Gesetzestext hinterher aussieht.

(Beifall bei der SPD- Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es sind zu viele Stellen. Sie müssen genau hinschauen. Am En

de müssten Sie dann sagen; diese Formulierung kann ich mittragen, jene kann ich nicht mehr mittragen, dort 'ändert sich inhaltlich etwas, dort ändert sich inhaltlich nich~. Das ist so kompliziert, dass man das mit einer einfachen Klausel, wie Sie

sie vorschlagen, nicht hinbekommt.

Von daher glaube ich, dass es sinnvoll ist, den. Text zunächst einmal so zu belassen, wenngleich dies schon zu gewissen