1. Die Übernahme der nationalen Schutzlisten wird von uns auf jeden Fall begrüßt. Dieser Punkt, der jetzt im Staatsvertrag geregelt ist, macht auch deutlich, was möglich ist, wenn das Parlament frühzeitig eingebunden wird.
Sie werden sich alle noch daran erinnern, dass aufgrundeines Antrags, den wir als Fraktion eingebracht haben, in diesem Landtag eine Debatte aller Fraktionen stattfand, um diese Schutzziele auch in den Staatsvertrag hineinzubekommen. So
stelle ich mir auch ein Verfahren in anderen wichtigen Punkten vor: dass man diese vorher im Parlament diskutiert, um sie dann der Landesregierung mit auf den Weg zu geben, um
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt Mittel und Wege, dies zu tun. Wir würden uns wünschen und fordern dies auch dringend ein, dass das in Zukunft bei mehr als solchen Ausnahmepunkten geschieht.
2. Werbung im geteilten Bildschirm: Dies ist in diesem Staatsvertrag geregelt. Sie wissen, wie dies derzeit bei ntv oder anderen Privatsendern praktiziert wird. Führt das nun auch bei öffentlich-rechtlichen Sendern - dies sehen wir als negativen Punkt- zur Ablenkung und Verwirrung der Zuschauerinnen und Zuschauer?
Hier macht sich einmal mehr - Herr Creutzmann, Sie mögen dies etwas spaßig finden- der öffentlich-rechtliche Rundfunk ununterscheidbar von privaten Anbietern. Das ist etwas, wenn man auf Qualität von Rundfunk und Fernsehen Wert legt, dass man nicht zu einer Vermischung von privatem und öffentlichem Angebot kommt. Wir bedauern, dass diese Wer
3. Virtuelle Werbung: Wenn jetzt auch bei Live-Übertragungen die Verfremdung der Wirklichkeit durch virtuelle Werbung ermöglicht wird, führt das zur weiteren Abwertung des Informationsmediums Fernsehen mit Anspruch auf Authentizitäts-, Wirklichkeitsund Wahrheitsvermittlung.
Dies ist ganz einfach. Wenn Sie die Bandenwerbung, die in einem Fußballstadion zum Beispiel von irgendeiner Firma - ich will keine Markennamen nennen- vor Ort angebracht ist, sehen, und Sie sehen als Zuschauer virtuell eine ganz andere Firma, weil diese den höheren Preis für die Übertragung bezahlt hat, dann ist das eine Entwicklung, die wir für bedenklich halten. Das ist eine Verzerrung, eine Wahrheitsverzerrung, die wir nicht begrüßen und auch nicht mittragen können.
-Ja, gut, Herr ltzek. Sie mögen dies alles im Sinne von Kommerz und Akzeptanz akzeptieren. Wir empfinden dies als eine Aufweichung des Wahrheitsgehalts von Fernsehen und lehnen dies deshalb ab. Wir finden es auch schade, dass die Ministerpräsidenten das so mit in den Staatsvertrag hineingebracht haben.
ne EU-Kannbestimmung umgesetzt worden. Pies ist für uns ein Indiz, das die Politik vor den Machtinteressen der Industrie und der Werbewirtschaft eingeknickt ist.
Herr Kollege, im Medienpolitischen Ausschuss hatten wir vor einigen Jahren- Stichwort SAT 1 -noch eine ganz andere Debatte.
Herr Rüter, Sie wissen auch, dass wir uns durchaus für das Nettoprinzip bei der Werbung eingesetzt haben, damit nicht die Werbung insgesamt aus Werbung plus Sendezeit berechnet wird und zum Tragen kommt. Das ist ein Indiz, das zeigt, von wem das Fernsehen in Zukunft dominiert und geprägt
5. Rundfunkgebührenfreiheit für internetfähige PC bis zum Jahr 2003. Das ist offen, aber dann? Was passiert dann?
Herr Beck, aktuelle Absichten von Telekom und Kirch in den letzten Tagen, den internetfähigen Fernseher zu kreieren, zeigen, in welches Dilemma die Damen und Herren, die in Zukunft über Rundfunkgebühren zu bestimmen haben, kommen werden.
Wir stehen durch die beiden Entwicklungen, zum einen durch die Gebührenfreiheit des fernsehfähigen PC und zum ande
ren bei der GebOhrenentwicklung beim internetfähigen Fernsehen - dies sind die beiden Entwicklungen, die anstehen • vor einer Grundsatzfrage bei der GebOhrenerhebung.
bOhrenkopplung an die Endgeräte fraglich. Nach unserer Auffassung mOssen die Spezialisten, Fachleute und Politiker, die dies zu entscheiden haben und die es wahrscheinlich auch wieder entscheiden werden, nach anderen Lösungsansätzen suchen, als Ober die Endgeräte die Gebohren zu definieren. Dann ist dieser Staatsvertrag der Problematik noch einmal aus dem Weg gegangen. Ich denke, spätestens der nächste Rundfunkstaatsvertrag muss eine Lösung finden.
Vielleicht können Sie nachher noch einmal ausfahren, wie sich die GebOhrenentwicklung systematisch darstellen wird. Dies wOrde mich interessieren.
6. Jug~ndschutz: Ich will mich nur auf einen Punkt beschränken. Das, was an nachvollziehbaren und wirksamen Verbesserungen hineingeschrieben ist, wird von uns begrOßt.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Weiland hat dies mit diesen akustischen und optischen AnkOndigungen von jugendindizierten Filmen angesprochen, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gesendet werden. Wer sich das ausgedacht hat, muss sich fragen lassen, was er damit getan hat. Sie mOssen sich dies bildlich vorstellen.
in Zukunft werden -ganz praktisch ·jugendgefährdende Filme, ob Porno, Gewaltfilme odersonst etwas mit Klingeln und Blinken angekOndigt. Sie werden mit Klingeln und Blinken
angekOndigt, dass sie jetzt als Sendung laufen. Wenn man Oberlegt, welc:he Wirkung das auf die Zuschauerinnen und Zuschauer hat, dann ist doch klar, dass es sich bei diesen Filmen, die optisch und akustisch so angekOndigt werden und auf die noch während der Sendung hingewiesen wird, um jugendgefährdende Sendungen handelt. Diese werden gerade deshalb geschaut, weil eine so hohe Aufmerksamkeit auf diese Filme gelenkt wird. Das ist eher die Kreierung eines Labels fOr jugendgefährdende Filme, bei denen sich die Leute ihren
Ich behaupte, wenn solche Punkte im Parlament, in den FachausschOssen mit Anhörungen diskutiert worden wären, hätte
es zu solchen Ergebnissen, wie sie jetzt im Staatsvertrag stehen, an diesem Punkt nicht kommen können.
(Ministerpräsident Beck: WOrden Sie zur Kenntnis nehmen, dass es europäisches Recht ist, das wir umsetzen mussten!)
Also bitte. Das können Sie doch jetzt nicht sagen. Stellen Sie sich doch vor, da wird ein Label kreiert, womit Leute darauf aufmerksam gemacht werden, schaut euch diese Sachen an, diese sind besonders jugendgefährdend, also muss noch irgendwo ein Kick enthalten sein. Ich halte es. geradezu fOr grotesk, das als Jugendschutz auszugeben.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit geht zu Ende. Ich hätte noch einige Punkte zu den Programmbuketts und auch zu den 2 % fOr die LPR und zum Landesrundfunkgesetz anzufahren. Vielleicht werden wir das noch bei dem Landesgesetz, bei dem es um den SWR-Staatsvertrag zum Thema
Kurz und gut, wir haben leider mehr Punkte gefunden, diesen Rundfunkstaatsvertrag abzulehnen, als ihm zuzustimmen. Unsere dringende Bitte ist, wesentliche Punkte, bevor sie in den Staatsvertrag kommen, auch hier im Parlament zu beraten,