Ich gla~be, es ist eine ganz nachvollziehbare Forderung der Kommunen, dass sie dann, wenn sie neue Aufgaben bekommen, dafür auch finanziell ausgestattet werden. D~s fordern wir in unserem Artikel, und ich glaube, das ist nur recht und billig.
mung beantragen. Ich hatte es bereits gesagt. Wir möchten die Artikel über das Verhältnis von Parlament und Regierung
und· die Artikel über die direkte Bürgerbeteiligung getren'nt. abstimmen, da wir diesen Artikeln zustimmen· mochten:
grüßen, und zwar Auszubildende des Berufsbildungswerkes der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Mitarb.eiterinnen
· und Mitarbeiter der Standortverwaltung Zweibrücken sowie Soldaten der Bundeswehr, das Fallschirmjägerbataillon. Seien Sie herzlich willkommen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall im Hause)
Sehr geehrter Herr· Präsident, verehrter Herr Präsident des Verfassungsgerichtshofs, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen-und Kollegen! Seitens der Landesregierung möchte ich zunächst noch einmal unterstreichen, für wie wichtig wir es halten, dass nach dieser langen Phase der Diskussion die Fortentwicklung · der rheinland-pfälzisch~n. Landesverfassung nun mit der heutigen Debatte möglich zu sein scheint, Wie man formal korrekt vor der Abstimmung formulieren muss. Aber es ist sicherlich auch in der Realität möglich.
-derungen in der Gesellschaft sowie die Veränderungen in der Herausforderungslage, in der die Menschen in RheinlandPfalzebenso wie in Deutschland und Europa stehen, aufzunehmen versucht und versucht, daraus Grundlagen für.d~e Verfassungsrealität und fÜr das Verfassungsrecht abzuleiten, wie wir in der Zukunft die Rahmenbedingungen, die Grund
Ich denke, dass wir dabei davon ausgehen sollten und auch davon auszugehen haben, dass die Menschen zu Recht einengrößeren Raum- für ihre individuelle Entwicklung beanspru
- chen und dass die staatlichen Organe un~ das staatliche Handeln - darin beziehe ich das kommunale Handeln ausdrück
Es muss aber genauso klar sein, dass die zukünftige Entwicklung neben der Freilfeit für das Individuum auch die G~mein- _
und dafür die notwendigen Anstöße und die notwendigen Vorgaben zu machen hat. Eine Verfassung muss diesen Rahm-en abstecken. Ich glaube, dass die rheinl,and-pfälzische Landesverfassung bei aller Diskussion über ihre Grundanlage, die aus der Entstehungsgeschichte erklärbar ist, in den gut fünf Jahrzehnten des Bestehens dieses Landes dieser Aufgabe ge-
Ich meine, dass das, was nunmehr an Lösungsansätzen für die Weiterentwicklung gefunden worden _ist, diesen Anspruch erheben darf. Ich bin zuversichtlich, das-s_ in einiger Zeit auch festgestelltwerden wird, dass das Parlament als Geber dieser
Namens der Landesregierung tut es mir Leid, dass wir nicht zu weitestgehend einmütigen Entscheid_ungen in diesen-Fragen
kommen können. DEmnoch glaube ich, dass gerade diese Grundanlage zwischen gemeinschaftlicher Verantwortung und individueller Freiheit in diesem· hohen Hause durchaus nicht im Dissens gesehen wird und wir uns insoweit-doch auf einen großen Konsensstützen können.
Ich möchte einen zweiten Rahmen ansprechen, der für diese _Verfassungsänderung sicherlich- mit Pate gestanden hat,
nämlich das Eingebundensein des Landes Rheinleind-Pfalz in die Gemeinschaft der deutseben Länder- Gott sei Dank in ei
nem wiederyereinigtep Deutschland -, aber_ auch das Eingebundensein dieses Land_es in die europäische Entwicklung, von der :"'ir annehmen kÖnnen- wir ringen in der Praxis auch
-darum~· dass sie einen starken Bund umfasst._ der neben den Nationalstaaten in hohem Maße den Regionen in Europa Spielraum lässt.
_den, um ihre eigenen entwickelten Vorstellungen ihrer staatlichen Ordnung auc~ in Zukunft aufrechterhalten zu können.
-I er Staadn diese europäische Entwicklung_ mit der Geschichte und der Stärke, wie wir Deutsche sie aufzuweisen haben,
- glücklicherweise gibt es dafür entsprechende Rahmenbedingüngen in den Verträgen der Gemeinschaft-, dass wir mit Partner- und Nachbarregi()nen unsererseits unmittelbar Verbindung aufnehmen können, um dieses gemeinschaftliche GefühC das in der ·Eu n(Jch weiter wachsen und weiterentwickelt werden muss, auch unsererseits unterstützen und befÖrdern können, so wie wir wiederum dafur eintreten, dass auch die kommunale Ebene solche Bezüge über das eigene
Lcmd und den eigenen Bundesstaat hinaus in Nachbarregiomm und andere europäische Regionen hinein unterhalten können muss, damit auch dort eine Balance hinsichtlich der Entwicklung des staatlichen Zusammenwirkens in Europa möglich ist.
Ich glaube, dass uns bevorsteht- die einzelnen Regelungen, über die wir heute reden~ bieten Ansatzpunkte, um auch ent
nen -, eine Se-lbstverständnisdebatte zu führen, weiChe Aufgaben und in welcher Art und Weise zwischen der europäi
men. Wir müssen dabei darauf achten, dass wir zum einen in ZL1kunft handlungsfähig bleiben, dass Entscheidungen zügiger getroffen werden können, als dies derzeit der Fall ist. Bei immer komplexeren Sachverhalten und immer schwierigeren Zusam_menhängen, d'ie darzustellen sind, muss auch die not