Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner-57. Sitzung am 30. September 1999 beraten und dabei entschieden, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese Anhörung wurde in der 58. Sitzung am 28. Oktober 1999 durchgeführt. Dazu möchte ich Ihnen nachher eine·n kurzen Bericht geben. Der Haushalts- und Finanz
Ich möchte, auch wenn es nic_ht immer Usus ist, über d[e Gesetzesberatung etwas ausführlicher berichten, weil ich glau
be, dass dieser Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung.für diese.Beratung des Haushalts entscheidend ist.. Lassen Sie mich Ihnen deswegen einiges über die Anhörung sagen..
Am 28. Oktober hat der Haushalts- und Finanzausschuss zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt. Hintergrund des Gesetzen~wurfs ist, dass mit der Änderung des.Haushaltsgrundsätzegesetzes im Dezember _1997 Bund und Länder verpflichtet wurden, bis zum 1. Januar 2001 ihre Haushaltsordnungen an das neue Haushaltsrecht anzupassen. Mit der Fortentwicklung des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Dezember 1997 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den Haushaltsrechten von Bund und Land mehr Möglichkeiten für Flexibilisier'ung und Globalisierung in der Haushaltsl:)ewirtschaftung - also neue Steuerungsinstrumente- eingeführt werden können.
Die Ausführungen der Sachverständigen, die dem Ausschuss vorgetragen wurden, und die Diskussion mit den Sachverständigen \1\fä_hrend der Anhörung kreiste·n im Wesentlichen um die Frage, welche Instrumente zum einen bei der Aufstellung des Haushaltsplans und beim Haushaltsvollzug geeignet sind, eine dezentrale Ressourcenverantwortung herbeizufüh
ren, u,nd welche Instrumente zum anderen notwendig sind, um das verfasssungsrechtlich verankerte Budgetrecht des Parlaments zu sichern bzw. zu erhalten.
schiedene Vorschläge zur Kompensation für das Parlament gemacht, wie durch die erweiterten Möglichkeiten der Legis
lative beim Haushaltsvollzug, aber auch durch die neuen Steuerungsinstrumente,. die man schon bei der Haushaltsplangestaltung mit einbauen kann, Kompensationsmaßnahmen vorgesehen und wie diese formuliert werden können. Da wurden unter anderem genannt, die Informationsrechte des Parlaments durch den Ausbau eines entsprechenden Berichtswesens seitens· der Landesregierung auszubauen. Es wurde vorgeschlagen, Zustimmungsvorbehalte zu bestimm
ten Haushaltsermächtigungen vorzusehen, und es wurde auch vorgeschlagen, das Recht auf Aufhebung bestimmter
Es war den.Sachverständigen bei dieser Erört~rung durchaus klar, dass mit diesen zusätzlichen Rechten für das Parlament die verfassungsrechtliche Zuordnung der Aufgaben - ein_mal das Parlament, das mit der Haushaltsfeststellung und mit d_er
Haushal~skontrolle be~uftragt ist, und auf der anderen Seite die Regierung, die im Wesentlichen dann den Haushaltsvollzug bestimmt -, also diese klare Aufgabentrennung etwas ve_rwischt wird.
Aber nicht zuletzt der Präsident des Landesrechnurigshofs, Herr Dr. Schneid_er, wies darauf hin, dass zum Beispiel der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof bei seiner Ent
hat, dass der Verzicht auf parlamentaris-che Regelungsdichte bei der gesetzlichen Festlegung des Haushaltsplans durch eine intensivere parlamentarische Mitwirkung beim Haushaltsvollzug kompensiert werde.
Der vierte Themenkomplex, der intensiver bei der Anhörung erörtert wurde, war die Frage, ob Informations- und Steuerungsinstrumente, durch die das Budgetrecht des Landtags gesichert werden soll, außerhalb der tandeshaushaltsotdnung oder außerhalb des HaushaltsQesetzes in Form einer Vereinbarung geregelt werden können.
Zu dieser Frage äußerte die Mehrzahl der Angehörten Skepsis. Andere Fragen, die berührt wurden, will ich nur noch ein
mal nennen:· Ausgestaltung der Nebenhaushalte, und was für diese Ausgestaltung in der LandeshaushaltSordnung fest
gelegt werden soll, oder auch die Frage, wie die Berichte zu den Beteilig-ungen des Landes oder auch der Finanzhilfebe
tung im Haushalts- und Finanzausschuss, die im Anschluss an die gesamten Abstimmungen der Haushaltsänderungsanträge durchgeführt wurde - ich sage: die auch etwas im Schatten dieser Abstimmung stand -, SPD un~ F.D.P. einen Ände
rungseimtrag vorgelegt und dort einen weiteren Pragraphen aufgenommen, in dem sie vorsehen, Class dann, wenn von diesen FlexibilisierungsllJöglichkeiten bei der Haushaltsplanaufstellung Gebrauch gemacht werden kann, im Haushaltsplan ein so genannter leistungsauftrag beschrieben werden kann, das heißt, dass Kosten- und leistungsziele, die erwartet· werden und die mit einem bestimmten Budget, einem be
stimmten Ansatz versehen werden, beschrieben, definiert und damit aber auch überprüfbar gemacht werden können. Eine gleiche Regelung sieht der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und f.D.P. bei der Aufstellung von Wirtschaftsplänen vor.
Darüber hinaus berührt der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. die avisierte Regelung vor, dass das Parla
ment und die Regierung Vereinbarungen darüber treffen können, wie sie Instrumente entwickeln, ausbauen und fest
schreiben. Diese Regelung ist durch den Änderungsantrag gestrichen worden. Der SPD/F.D.P.-Antrag wurde im Aus
Es wurde in der Ausschusssitzung ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNQNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt. Dieser liegt Ihnen heute auch vor. Die Beschlussempfehlungen des 'Haushalts- und Finanzausschusses und des Rechtsausschusses
liegen Ihnen vor, nämlich den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungen, die durch den Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. vorgeschlagen wurden, _anzuneh
Frau Berichterstatterin, vielen Dank für den instruktiven Be; richt, der auch die Kolleginnen und Kollegen, die nicht dem Haushalts- und Finanzausschuss anQehören; in di~ Lage ver
lE!!) Bemühungen der Landesregier_ung und allen Bemühungen der Koalitionsfraktionen zum Trotz, die wir in den vergangenen zweieinhalb Tagen erlebt haben und die an Eigen-. lob nicht gerade arm gewesen sind, bleibt es dabei: Dieser Haushalt ist kein_Sparhaushalt und setzt keine korizeptionel- len Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
ner beispiellosen Verschuldung ein. Dieser Haushalt ist vielmehr ein Haushalt wie alle anderen HilUshalte dieser Landesregierung zuvor. Alle diese bisherigen Haushalte dieser Landesregierung waren g·roß als Sparhaushalte ~ngekündigt: