k_eit, für das politische Gewicht der Rechtspolitik zu streiten und Rechtspolitik nicht an den Rand geraten zu lassen, wie wir das in verschiedenen Länderkabinetten mittlerweiie leider erleben müssen.
spruch, und zwar etwa 40 %. Dies kann nicht bedeuten; dass sie deswegen keinen Sparzwängen unterliegt. Natürlich unterliegt sie ebenfalls den Spar'zwängen, die insgesamt für den _ Haushalt gelten. Dies bedeutet, dass wünschenswerte Vorhaben nur in kleinen Schritten verwirklicht werden können. Alles andere zu sagen, wäre unredlich. Der Kollege Mertes, unser Fraktionsvorsitzend er, hat uns heute Morgen deutlich· ge
macht, dass es mitunter schmerzhaft ist, zu sagen, dass das und das nicht mehr geht. Wer würde nicht gern durch die Landgerichte und Amtsgerichte ziehen und sagen, _ihr braucht alle mehr Richter, Rechtspfleger und Technik? Jeder würde gerne das Füllhom ausschütten. Es muss jedoch be-.. zahlrwerden.
Herr Kollege Berg, wenn man sich einmal mit der Ausgangslage auseinander setzt und feststellen will, wie die wirkliche Bel?stung in der Justiz ist, empfiehlt es sich, sich e-inmal einige Zahlen zu Gemüte zu führen. So k.:mn festgestellt werden, dass bei den·Zivilsachen zwischen 1989-und 1998- in neun Jahren- ein Anstieg von 9-% zu verzeichnen war. Jch _muss die
anwaltschaften 23 %, den Finanzgerichten 17 %, den Sozialgerichten 33% und den Arbeitsgerichten 31·%. Das sagt eine ganze Menge über die soziale Situation, die dahinter steht, aus. Bei den Mahnsachen war der Anstieg 40 %. Das war der. Anstieg der Fälle.
. gleichem Maße angestiegen. Dies bedeutet, die Justiz kann gar nicht so schrecklich schlecht ausgestattet sein, wie Sie das glauben machen wollten, Herr Berg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen schon motiviert sein, um diese viele Arbeit zu bewältigen.·
Immer wieder die Ausgangsjahre 1989 und 1998 genommen, kann man feststellen, dass die Verfahre'nsdauer beim Amtsgericht in Zivilsachen von 4,1 Monaten auf 4,4 Monate angestiegen ist. Das entspricht 7,3 %. ln Zivilsachen ist sie bei_ den Landgerichten sogar zurückgegangen, und zwar von 17,1 Monaten auf 16,3 Monate. Das ist ein Mious von 4,7 %. Bei Familiensachen· am Amtsgericht ist sie von 8,9 Monaten auf 10,4 Monate angestiegen.· Das entspricht einem Anstieg von 16,9 %. Das ist insgesamt der stärkste Anstieg. Bei Strafsachen ·an den _Amtsgerichten·, die ausgeurteilt wurden, ist ein Anstieg von 4,2 Monaten auf 4,4 M_onate zu verzeichnen. Das ist ein Anstieg von 4,8 %. Bei den Landgerichten sind die Strafsach-en von 6,6 Monaten auf 6,1 Monate zurückgegan'gen. Das ist ein Minus von 7,6%. So dramatisch ist das nicht, wie Sie uns glauben machen wollen.
Eine Lösung der Probleme finden zu wollen, bedeutet nicht, wie ich schon gesagt habe, mehr Richter und mehr Geld zu versprechen, sondern bedeutet zuallererst, dass wir sparen
. müssen. Neben dem Sparen müssen wir versuchen, moderne Technik einzusetzen. Dieser Schritt wird in Rheinland-Pfalz gemacht. Rheinland-Pfalz kaf!n sich durchaus im Vergleich mit anderen Ländern sehen lassen.
Wir hatten mit unserem Arbeitskreis im Dezember BadenWürttemberg besucht und haben uns dort einmal umgesehen. Heute hat es der Kollege Berg nicht gemacht, aber bei anderer Gelegenheit hat e'r immer gesagt: Baäen-Württemberg ist führend. Da geht das alles so toll. - Die Leute.in Baden-Württemberg waren ganz erschrocken, als wir dort
ankamen, weil die gar nicht ·wussten, warum wir nach ihrer Technik schauen wollten. Diese haben sie nämlich alles andere als für vorbildlich gehalten. ln der Diskussion hat sich
schnell herausgestellt, dass Rheinland-Pfalzweiter als BadenWürttemberg ist. Das war der Punkt. Von daher müssen wir
Wir müssen die Ausstattung mit moderner Technik konsequent weitergehen. Dabei muss jedem bewusst sein, dass das eine Menge Geld kostet. Im ersten Schritt wird es erhebliche Personaleinsparungseffekte geben, im zweiten Schritt nicht
mehr. Im zweiten Schritt muss die Technik ersetzt werden. Das kostet auch wieder viel Geld, aber die personellen Einspareffektewerden sich dann in Grenzen halten. Gleichwohl muss dieserWeg weitergegangen werden.
Ich habe von den motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz gesprochen, denen unser Dank gilt. Damit diese 'weiter motiviert bleiben, müssen die Arbeitsbedingungen weiter verbessert werden. Sie sind in den letzten Jahren schon verbessert worden. Dazu gehört die eben erwähnte Technik. Dazu gehört aber auch, dass der Zugang zur Justiz für möglichst viele Menschen offen bleibt, zum Beispiel für Richter, Rechtspfleger usw. Dem diente unter anderem das,
-was wir als Änderung der Referendarausbildung beschlossen haben, und zwar-die Umstellung vom Beamte'hverhältnis ~uf
Ich weiß, das war nicht populär gewesen und ist mit Risiken. behaftet. Das ist gar keine Frage. Für uns war es schmerzhaft, diesen Weg zu gehen. Gerade vor dem Hintergrund dessen, was iCh am Beginn gesagt habe, dass man keine Füllhörner
mehr ausschütten kann, ist dies ein sinnvoller Weg gewesen. Wir müssen schauen, dass wir ilin beibehalten und den Ver~ such wagen, dass mehr Referendare in die Ausbildung kommen und die Warteschlangen kürzer werden, ·wenn unter den einzelnen Referendaren weniger verteilt wird.
Das müssen wir tun, ·auch wenn die Justizministerkonferenz gesagt hat: Wir wollen die Zahl der Jura-Zugänge im Studium von 17 500 auf 10 500 reduzieren.- Diese Maßzähl, die man sich_vorgenommel') hat, ist schön. Ob sie erfüllt wird, steht in den Sternen, insbesond~re was die Dauer des Doppelhaushalts anbetrifft.
ln. Bezug auf die Gerichtsvollzieher hat Herr Kolleg·e Berg· a'uch einiges gesagt, aber die Zahl derjenigen, die in Ausbildung sind, ist ih letzter Zeit erhöht worden. Das hat auch seinen Sinn. Durch die lnsolvenzo[dnung, durch die eidesstaatlic chen Versicherungen ist eine höhere Arbeitsbelastung bei den Gerichtsvollziehern entstanden: Wenn wir das nicht abarbeiten können, so wie das erwartet wird, müssen wir in zwei Jahren noch einmal hinschauen und ggf. nach laden. ·
Jetzt haben Sie im Brustton der Überzeugung gesagt, die Anhebung bei den StraiVollzugsbeamten, das ist eine alte Forderung der CDU, müsst ihr jetzt endlich machen, weil w.ir es solange gefordert haben..
Es gibt ein Versorgungsrefo~mgesetz a~s dem Jahr 1998, verabschiedet und beschlossen, nachdem der letzte Doppelhaushalt in diesem Haus verabschiedet wurde. Damit wurde erst
men zu können. Der Geschäftsführer unserer Fraktion hat unmittelbar, nachdem das 1998 passiert war, mit dem Justizministerium Kontakt aufge-nommen, um den Weg für diesen Doppelhaushalt zu öffnen, damit wir das in diesem Haushalt geklärt bekommen. Wir haben das übrigens mit den Betroffenen diskutiert. Diese finden die Lö~ung, die wir ihnen an
.: bieten, angemessen, vernünftig un~ sind froh, dass wir das in die Hand genommen haben und dass wir das mit dem Justizministerium gemeinsam regeln können.
terschiedlich. Es gibt welche, die sagen: Prima, dass so etwas gemacht wird. - Andere sehen den Rechtsstaat untergehen und haben bestimmte Lobbyinteressen, die eingebracht wer
den. Das war immer so, wenn über Justizreform geredet wurde. Es gibt meiner Auffassung nach keinen Königsweg bei der Justizreform. Die Reformen der 90er-Jahre -Zur Justizbeschleunigung und -Vereinfachung. haben auch gezeigt, dass es keinen Königsweg gibt. Diese reichen auch bis heute nicht. Deswege_n wird weiter über Justizreformen nachgedacht.
lieh. Dazu gibt es Eckpunkte. Das müssen nicht alle Punkte sein, die einem dazu einfa(Jen, aber ich will diese Eckpunkte einmal nennen. Dazu gehört schon die Verfahrensvereinfachung.Auch dazu haben wir vor z:wei Jahren gesproc_hen. Das bedeutet, bei einver~ehmlichen Scheidungen ka~n man anders vorgehen, als das bisher der Fall ist. Bel-Registersachen geht man diesi:m Weg zum Teil schon; Man sollte ihn konsequent weitergehen, dass man vereinfacht.
schleunigung und zur. Vereinfachung ·machen. Man kann sagen, e_in einmal festgestellter Sachverhalt bleibt festgestellt und muss nicht bei den unterschiedlichen Rechtsarten noch einmal ein zweites oder drittes Mal festgestellt werden. Die außergerichtliche StreitschliChtung sollte populärer und attraktiver gemacht werden.
den, weil wir denken, gerade das Land Rheinland-Pfalz müsste ein Interesse daran haben, dass auch außergerichtliche Streitsc;:hlichtungen in den Fä.llen möglich sind, wenn der Gegner in einem anderen Bundesland wohnt. Das ist im Moment nicht möglich. EinFall, bei dem einer in Wiesbaden und einer in Mainz sitzt,·kann außergerichtlich nach diesem Ge
setz nicht geregelt werden. Das ist für unsnicht nachvollziehbar..Gerade Rheinland-Pfalz mit seinen Grenzen zu Baden