Als Landesregierung unterstützen wir eine langfristige, erfolgreiche Automobilwirtschaft dabei, Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. So können Arbeitsplätze gesichert werden, nicht durch eine hinter der Entwicklung her und in die falsche Richtung laufende Politik, die von der Industrie selbst abgelehnt wird. Den vorliegenden Antrag lehnt die Landesregierung wiederum ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Cordes, Sie sind ja Generalsekretär Ihrer Partei, und ich hätte mir schon ein bisschen mehr Feuer gewünscht. Es war ein ziemlich schwacher Versuch von Ihnen – in der üblichen herablassenden Arroganz, die Sie hier so zur Schau stellen –, der Meinung einer ehemalig relevanten Partei Gewicht zu verleihen.
Dass Sie dann am Ende noch die Verbotsforderung einflechten und mit Antifa-Sprech in diesem Plenum aufschlagen, zeigt eigentlich nur, wie undemokratisch es in Ihren Köpfen zugeht. Ich persönlich – das ist eine persönliche Wertung – finde das unwürdig; im vollen Bewusstsein, dass ich das nicht zu entscheiden habe, sondern das Präsidium darüber entscheiden wird.
Zum Antrag: Wären E-Autos vernünftig, dann würden Fakten dafür sprechen. Aber die Fakten sprechen im Großen und Ganzen gegen E-Autos. Warum ist das so?
Die Anschaffungspreise für E-Autos sind im Durchschnitt 11.500 Euro und damit 37 % teurer als die für umweltfreundliche, moderne Verbrenner – so eine Studie der Wirtschaftsprüfer von Deloitte aus dem letzten Jahr. Da fällt auch der umgerechnet etwas geringere Energiepreis pro Kilometer kaum noch ins Gewicht.
Wertverlust: Es gibt für E-Autos praktisch keinen Gebrauchtwagenmarkt. Warum ist das eigentlich so? Der Wert eines E-Autos hängt vor allem vom Batteriezustand ab, und dieser ist für Kaufinteressenten praktisch nicht ermittelbar.
Reichweite: Die meisten E-Autos schaffen nach wie vor zuverlässig nur um die 200 km. Wir haben gerade gehört, dass Zuverlässigkeit eines der großen Assets ist, die hier gefordert werden. Es gibt nur ein paar seltene Ausnahmemodelle, die unter Optimalbedingungen gerade einmal 500 km schaffen.
Ladezeiten – nicht das Laden über Nacht zu Hause, sondern das Laden auf längeren Fahrten –: Auf den Autobahnen gibt es zwar Schnellladesäulen, aber wie lange dauert das wirklich? Eine Übersicht auf der ADAC-Website zeigt, dass ein Großteil der E-Autos bei optimalen Ladebedingungen 20 Minuten braucht, um für 200 km nachzuladen. Vergleichen Sie das einmal mit einem konventionellen Tankstopp. Mit Auf- und Abfahrten dauert eine Reisezeit dann locker mal ein Drittel länger.
Und warum das Ganze? Weil Sie an die grüne Erzählung glauben, die auch heute hier wieder erzählt wurde. Sie postulieren „Follow the Science“, aber Sie meinen damit nicht die Wissenschaft im Allgemeinen, sondern Sie meinen Ihre Wissenschaft. Sie meinen Ihre Studien, Ihre Meinungen. Sie meinen Ihre Institute an Universitäten – vor allem amerikanischen –, die meist aus Ihrem politischen Umfeld finanziert werden.
Man könnte sagen, insbesondere die Grünen sind selbstreferenziell: Man beruft sich auf Ergebnisse von Studien, die man vorher selbst ausgearbeitet hat oder – lassen Sie es mich so sagen – auf Bestellung hat ausarbeiten lassen, mit der einen oder anderen Zielvorgabe.
Nein – es wird Sie überraschen –, niemand leugnet, dass es ein Klima gibt und dass sich dieses Klima wandelt. Das hat es über die Jahrtausende der Erdgeschichte hinweg immer getan; das ist ganz normal.
Ja, es gibt ein sich wandelndes Klima, aber ob der menschliche Einfluss bei 10 %, bei 5 % oder sogar noch darunter liegt, ist völlig unklar und in der Wissenschaft – also in der gesamten Wissenschaft – hoch umstritten.
Ihre Behauptung, dass 97 % der Wissenschaftler sagen würden, dass der Klimawandel menschengemacht ist, ist schlicht falsch. Aber es ist interessant, dass Sie sich genau über diesen Punkt so erregen.
Durch die tonnenschweren Batterien werden unsere maroden Straßen und Brücken noch weiter überstrapaziert. Auch die Reichweitenproblematik spielt hier eine besondere Rolle.
Wenn Sie E-Mobilität unbedingt weiter fördern wollen, können Sie dies gerne tun. Aber diese Ideologie ohne Rücksicht auf Verluste mit Verboten und vor ihrer Zeit durchdrücken zu wollen, ist falsch und wirtschaftsfeindlich. Stimmen Sie heute gerne gegen diese Verbote. Stimmen Sie stattdessen mit der AfD für Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit, für eine Politik der Vernunft
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung.
Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9167 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu?
Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit der Drucksache 18/9167 abgelehnt.
Herr Abgeordneter Tritschler hat sich in seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 3 der gestrigen, 63. Sitzung des Plenums unparlamentarisch geäußert, indem er einen Vergleich der EU-Ostpolitik mit der NSExpansionspolitik vornahm. Das ist der Würde des Parlaments absolut nicht angemessen.
Ich werde die Äußerung natürlich nicht wiederholen, aber Herr Abgeordneter Tritschler, ich ermahne Sie und bitte Sie, Derartiges künftig zu unterlassen.
5 Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Herrn Lehne das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2018 und der darauf folgenden Grundsteuerreform des Bundes möchten wir nun mit einem weiteren Baustein die Gesetzgebung rund um die Grundsteuer endgültig abschließen.
Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Klarheit für unsere Kommunen. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze ermöglichen wir eine gute und bürgerfreundliche Weiterentwicklung der Grundsteuer.
Wir tragen mit dem Instrument den räumlich-strukturellen Besonderheiten der einzelnen Kommunen Rechnung. Wir stärken dadurch auch die Selbstverwaltung der Kommunen in unserem Land. Damit reagieren wir auf die im fortschreitenden Umsetzungsprozess aufgetretenen Problematiken, dass Wohngrundstücke zukünftig stärker belastet werden könnten, während Nicht-Wohngrundstücke tendenziell entlastet werden können.
Dieses Phänomen tritt aber nicht flächendeckend und gleichermaßen überall auf, sondern ist je nach Region und Struktur sehr unterschiedlich ausgeprägt. Daher ist eine weitere Differenzierung auf kommunaler Ebene notwendig und sinnvoll. Damit
leisten wir auch einen Beitrag dazu, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität aufseiten der Kommunen eingehalten und vernünftig zwischen den Grundstücksarten austariert werden kann.
Eine Anpassung der Hebesätze der Städte und Gemeinden wäre im Zuge der Grundsteuerreform ohnehin in einer Mehrzahl der Kommunen notwendig gewesen. Durch den Gesetzentwurf erweitern wir die Möglichkeiten der Kommunen dahin gehend, dass zwischen den Hebesätzen für Wohn- und Gewerbegrundstücke differenziert werden kann. Damit stärken wir die kommunalen Verantwortungsträger und geben ihnen die Möglichkeit, einer stellenweisen Mehrbelastung für die Eigentümer von Wohngrundstücken entgegenzuwirken.
Entscheidend ist hier, dass es sich nicht um eine Verpflichtung zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze handelt. Wir erweitern lediglich den Spielraum, den vorwiegend solche Kommunen nutzen können, die durch die Grundsteuerreform eine deutliche Mehrbelastung von Wohngrundstücken sowie eine ebenfalls eindeutige Entlastung von Gewerbegrundstücken feststellen. Damit liegt die Entscheidungsgewalt über die Einführung differenzierter Hebesätze allein bei den kommunalen Verantwortungsträgern und folglich bei genau denjenigen, die die Lage vor Ort kennen und bestmöglich einschätzen können.