Protocol of the Session on September 16, 2020

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Dr. Pfeil das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede zum eigentlichen Thema beginne, möchte ich mich an eine Fraktion wenden, die in ihrem Beitrag eben von einer Diskurseröffnung in dieser Antragsdebatte sprach und damit auf Schwule, Lesben und Transgender Bezug nahm. Ich glaube, die Bezugnahme in diesem Zusammenhang ist verletzend für alle Betroffenen, wenn es so gemeint war, wie es bei uns hier ankam. Ich wünschte mir, dazu käme gleich noch eine Klarstellung.

(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt aber zum eigentlichen Thema, zur Beratung der beiden Anträge, die wir gestellt haben: Frau Schäffer, präventiver Kinderschutz, Hilfe für die, die von sexueller Gewalt betroffen sind, und strafrechtliches Handeln müssen gleichermaßen gewährleistet sein und sich dabei am Kindeswohl orientieren. Die Kinderschutzkommission, die von uns eingerichtet wurde, wird sich zwingend mit allen drei Aufgabenschwerpunkten beschäftigen.

Wir haben es heute mit einem Punkt zu tun, nämlich dem Strafrecht.

Zu den anderen Punkten gehören: grundlegende Nachversorgungskonzepte, flexibler und niederschwelliger Zugang zu Beratungen, qualifizierte digitale Beratungsangebote, die Verbesserung professioneller und interdisziplinärer Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und insbesondere die weitere Qualifizierung von Fachkräften, aber nicht nur von Familienrichtern, sondern auch von Fachkräften bei den Jugendämtern, bei der Polizei, beim Lehramt, von Ärzten und auch Anwälten.

Wir brauchen ein umfassendes Angebot von Personen, die sich darauf einlassen müssen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

In dem vorliegenden Antrag geht es nun um den Bereich der Justiz. Ein kurzer Blick zurück: Mit dem Antrag Drucksache 17/9819 vom 16. Juni 2020 wurden unter anderem schon verschiedene strafrechtliche Themen behandelt.

Zum Beispiel ging es darum, Straftaten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Darstellungen des Missbrauchs von Kindern betreffen, zukünftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Außerdem sollte eine neue Variante als Verbrechen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, und zwar Täter betreffend, die sich willentlich einer Gruppe in den sozialen Netzwerken anschließen, um Darstellungen des Missbrauchs von Kindern zu erhalten.

Es wurden Verschärfungen des Strafrechts – also Bundesrecht – von uns gefordert.

In dem Antrag Drucksache 17/6742 vom 2. Juli 2019 ging es um die Weiterentwicklung des Opferschutzes in Nordrhein-Westfalen. Hier waren unsere Forderungen auch auf eine kindgerechte Sprache gerichtet. Es ging darum, weitere Hilfsangebote insbesondere auch ins Internet zu stellen, um schnell Informationen zu bekommen. Bei sogenannten Großschadenslagen sollte die Opferschutzbeauftragte mit eingebunden werden.

Bei den vorliegenden beiden Anträgen, unter anderem „Starker Staat an der Seite der Schwächsten – Kinderschutz auch im Strafprozessrecht verwirklichen“, geht es wieder um Bundesrecht.

Von Frau Schäffer wurde die Frage gestellt: Warum nur diese beiden Themen und warum nicht andere Themen, die da vielleicht auch eine Rolle spielen sollten? – Mit Blick auf die anderen Themen bin ich mir sicher, dass die Kinderschutzkommission, die wir hier eingerichtet haben, in Zukunft noch wesentlich bessere Vorschläge machen wird.

Bei den beiden Themen, die wir jetzt bearbeiten, muss man aber auch in das Jahr 2010 zurückblicken. Denn schon zu diesem Zeitpunkt hat der Europarat einstimmig Leitlinien verabschiedet, die sich mit den Rechten der Kinder im Justizwesen unter der Überschrift „Leitlinien für eine kindgerechte Justiz“ beschäftigen. Der Europäische Gerichtshof hat in unterschiedlichen Entscheidungen dazu auch etwas gesagt.

Das Europäische Parlament hat in diesem Zusammenhang 2011 eine Richtlinie erlassen, die die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Gegenstand hat.

Damit komme ich auch zu dem eigentlichen Grund, warum wir uns heute mit diesen beiden weiteren Anträgen beschäftigen. Der Richtlinientext dieser EURichtlinie lässt zum einen Kindersexpuppen komplett außer Acht, obwohl der Richtlinientext sehr umfangreich ist. Nach der derzeit geltenden Rechtslage sind in Europa der Vertrieb, der Verkauf und der Erwerb von Kindersexpuppen erlaubt.

Die Redezeit.

Kindersexpuppen sind aber keine Ware im Sinne des Gesetzes. Aus diesem Grund müssen wir hier ein klares Zeichen setzen.

Die Redezeit!

Ich bin sofort fertig.

Wir erklären deswegen, dass entsprechend den in Art. 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit hier Einschränkungen vorgenommen werden müssen. Genau da greift der erste Antrag.

Der zweite Antrag ist deswegen notwendig, weil …

Herr Kollege!

Ein Satz noch; dann bin ich fertig.

Ein Punkt ist nämlich ganz wichtig. Es gibt ein Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission. Danach ist die Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt, insbesondere von Deutschland nicht. Es gibt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Herr Kollege, ich darf Sie bitten, jetzt wirklich zum Schluss zu kommen.

Wir wollen mit diesem Antrag die bisherige Unterstützung der Bundesregierung weiter fortsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pfeil. – Sie haben gesehen, dass es eine angemeldete Kurzintervention gibt, und zwar von Frau Dworeck-Danielowski von der Fraktion der AfD. Sie können sie an Ihrem Platz

entgegennehmen oder hier am Rednerpult. – Jetzt hat Frau Abgeordnete Dworeck-Danielowski für 90 Sekunden das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Dr. Pfeil, Sie hatten gerade um eine Klarstellung oder Stellungnahme gebeten. Also nutze ich das Mittel der Kurzintervention dazu.

Vorweg: Es ging mir in meiner Rede in keiner Weise darum, Homosexualität mit Pädophilie in Zusammenhang zu bringen. Ich möchte noch einmal kurz ausführen, was ich meinte.

(Zurufe)

Wenn nicht dazwischengeschrien wird, versteht man es vielleicht auch besser. Und wenn ich jemanden verletzt habe, dann tut es mir auch sehr leid.

Worum es mir geht, ist Folgendes – um das Beispiel der „Lindenstraße“ zu nehmen –: Die „Lindenstraße“ hatte damals mit Carsten Flöter und Robert Engel zu einem Zeitpunkt, als es noch lange nicht gang und gäbe war, dass homosexuelle Paare auf dem Bildschirm erscheinen, eine positive Vorreiterrolle, die sicherlich mit zur Akzeptanz in den deutschen Wohnzimmern beigetragen hat.

In diesem Zusammenhang frage ich mich, was sich denn die Macher der „Lindenstraße“ dabei denken, wenn sie einen Plot aufgreifen, in dem ein sympathischer Pädophiler mit seinen inneren Auseinandersetzungen dargestellt wird. Möchte man das auch ins deutsche Wohnzimmer tragen, damit es zu mehr Akzeptanz führt?

Das war vielleicht ein irreführendes Beispiel, aber war in keiner Weise so gemeint, dass ich beides gleichsetzen möchte. Wenn das so angekommen ist, dann tut es mir leid. Das war nicht so gedacht.

Der zweite Punkt ist sehr wohl, dass die queere Bewegung in der Theorie – das wird von den Wissenschaftler*innen selber in ihrer Literatur aufgegriffen …

(Zurufe)

Es wurde um eine Klarstellung gebeten. Darum bemühe ich mich. – Ich bin weiterhin nicht damit zufrieden …

Frau DworeckDanielowski, die 90 Sekunden sind abgelaufen.

(Beifall von der AfD)

Herr Kollege Dr. Pfeil, Sie können erwidern, wenn Sie möchten. – Sie möchten nicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. – Das bleibt auch so. Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/10737. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun zum Inhalt des Antrags um das Votum der Abgeordneten bitten möchte.

Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der SPD und der Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Neinstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/10737 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten angenommen wurde.

Zweitens lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/10796 abstimmen. Auch hier haben die antragstellenden Fraktionen direkte Abstimmung beantragt, sodass ich frage, wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/10796 zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die dagegenstimmen wollen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Auch das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/10796 einstimmig angenommen wurde.