Wir haben über den eingereichten Eilantrag eine Abstimmung durchzuführen. Diese erfolgt direkt. Deshalb frage ich, wer dem Inhalt des Eilantrags Drucksache 17/10956 zustimmen möchte. – Das sind die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Eilantrag Drucksache 17/10956 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10970
Herr Leitender Ministerialrat Andreas Zelljahn, Herr Ministerialrat Burkhardt Dinglinger und Frau Richterin am Finanzgericht Dr. Friederike Engler, seien Sie uns herzlich willkommen.
(Die Genannten erheben sich von ihren Plät- zen auf der Besuchertribüne. – Beifall von der CDU, der SPD, der FDP, den GRÜNEN und der AfD)
Ich gehe davon aus, dass, wie im Vorfeld kommuniziert, über diesen Wahlvorschlag Drucksache 17/10970 im Rahmen der verbundenen Einzelabstimmung, also in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben Sie diesem Verfahrensvorschlag zugestimmt, und wir verfahren entsprechend.
Eine Aussprache zum Wahlvorschlag ist nicht vorgesehen, sodass wir direkt zur Abstimmung kommen. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 17/10970 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Der Vollständigkeit halber frage ich, ob es Gegenstimmen gibt. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 17/10970 angenommen, und die zuvor Genannten sind damit gewählt. Ich gratuliere ganz herzlich und wünsche Ihnen, meine Dame, meine Herren, viel Erfolg bei Ihrer anspruchsvollen Arbeit. Alles Gute!
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Erwin das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum ein Thema ist verachtenswerter als der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Knapp 16.000 Fälle von Kindesmissbrauch wurden für das vergangene Jahr angezeigt; die Dunkelziffer ist noch um ein Vielfaches höher. Diese Statistik zeigt deutlich, dass wir im Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht nachlassen dürfen.
Bereits in zahlreichen Debatten haben wir uns deshalb hier im Parlament über unterschiedliche Ausprägungen von Kindesmissbrauch ausgetauscht. Selten bestand ein so breiter Konsens wie beim Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Als Parlamentarier ist es unsere Pflicht, jede Möglichkeit zu ergreifen, die Täter zu bekämpfen und ihre Handlungsspielräume Schritt für Schritt einzuschränken.
Gleichzeitig müssen wir auch alles daransetzen, Kindeswohlgefährdungen zu verhindern, denn beim Schutz vor Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darf es keine Kompromisse geben. Auch diesbezüglich muss unsere Nulltoleranzpolitik strikt umgesetzt werden. Kinder und Jugendliche sind durch diese Straftaten für ihr Leben geprägt und erleiden schwerste seelische Verletzungen.
Durch die erfolgreich angestoßene Debatte zur Verschärfung des Strafrechts konnten wir uns auf Bundesebene bereits Gehör verschaffen und wichtige Zwischenziele erreichen.
Es ist das Mindeste, dass wir im Strafgesetzbuch nun endlich eine klare Kampfansage an die Täter verankern. Es ist ein schweres Verbrechen, Kinder sexuell zu missbrauchen. Es ist ein schweres Verbrechen, mit ihren Körpern und Seelen Geld zu verdienen. Es ist ein schweres Verbrechen, entsprechendes Material zu besitzen und zu verbreiten. All dies wird nun auch endlich als Verbrechen bestraft.
Als NRW-Koalition begrüßen wir diesen Schritt ausdrücklich. Wir wissen aber auch: Es muss noch weitergehen.
Nicht nur das Strafrecht muss angepasst werden, sondern wir müssen auch in der Strafverfolgung, im Strafprozessrecht klare Signale setzen.
Der Bund wird bislang nur in Teilen aktiv. Als NRWKoalition wollen wir aber ganz klar einen Schritt weitergehen: Wir wollen zum einen ein deutlich strikteres Verfahrensrecht, das die Nulltoleranz des Strafrechts klar aufnimmt und weiter umsetzt, und zum anderen eine Erweiterung der Straftatbestände an sich. Deshalb setzen wir uns für drei wesentliche Änderungen ein:
Erstens. Die Regelung zur Untersuchungshaft in § 112 Abs. 3 StPO muss erweitert werden. Auch das Anbieten und Nachweisen eines Kindes für sexualisierte Gewalt muss in den Katalog aufgenommen werden, nach dem die Untersuchungshaft angeordnet werden kann.
Besonders bei diesen Taten haben wir es schließlich mit einer Form der menschenverachtenden Vorbereitung schwerer sexualisierter Gewalt zu tun. Das Opfer wird buchstäblich zum Objekt eines Handels gemacht und die Menschenwürde fundamental verletzt.
Zweitens. § 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO regelt, dass für bestimmte Anlasstaten der Haftgrund der Wiederholungsgefahr herangezogen werden kann.
Wir sind uns wohl einig, dass das Verbreiten und die Besitzverschaffung von Missbrauchsdarstellungen bereits dazu beitragen, dass die Produktion des entsprechenden Bildmaterials angeheizt wird. Wir müssen diese wesentliche Ursache sexualisierter Gewalt gegen Kinder auch prozessual in diesen Katalog der Anlasstaten aufnehmen.
Aus unserer Sicht müssen die Täter durch die Instrumente des Strafprozessrechts daran gehindert werden, weiterhin aktiv zu sein. Nur so verhindern wir nämlich, dass unsere Kinder weiter der Ausbeute und möglicherweise sogar sexueller Gewalt ausgesetzt sind.
Drittens. Wir müssen im Sinne eines konsequenten und stringenten Vorgehens prüfen, welche weiteren Straftatbestände notwendig sind, um den Schutz der Kleinsten unserer Gesellschaft zu gewährleisten.
Zudem häufen sich Erkenntnisse, dass die Fantasien der Täter durch den freien Verkauf von Sexspielzeug in Form von sogenannten Kindersexpuppen angeregt und wohl sogar befördert werden. Jeder kann im Internet auf uns allen sehr geläufigen Seiten eine derartige Puppe völlig legal bestellen. Für mich persönlich ist das einfach nur erschreckend und widerwärtig.
Vor allem dürfen wir uns aber von der Puppe nicht blenden lassen oder das sogar verharmlosen – im Gegenteil: Es handelt sich dabei schlicht um ergreifend um einen legal zu erwerbenden Kinderersatz.
Meist werden diese Kindersexpuppen im Ausland produziert. Eine Einfuhr nach Deutschland lässt sich durch den Zoll allerdings nicht so leicht verhindern. Der Grund dafür ist, dass es bis dato an den entsprechenden gesetzlichen Schranken fehlt.
Die Folge ist, dass die Hemmschwellen der Täter durch das authentische Missbrauchsmaterial gesenkt werden. Das Einüben von Missbrauchshandlungen an diesen Kinderattrappen, die als Puppen bezeichnet werden, wird somit begünstigt. Der sexuelle Umgang mit und an Kindern und Jugendlichen wird verharmlost.
Diese Kindersexpuppen sind eine Einstiegsdroge. Jetzt liegt es an uns, schnellstmöglich zu handeln. Deshalb fordern wir, dass das Verbot des Besitzes, des Erwerbs sowie der Einfuhr solcher Kindersexpuppen im Strafgesetzbuch verankert wird.
Für uns als NRW-Koalition gilt es, sowohl bei Verbotsmaßnahmen als auch im Strafverfahrensrecht eine klare Kante gegen Kindesmissbrauch zu zeigen. Deshalb gibt es auch nur zwei logische Konsequenzen aus den heutigen Anträgen:
Kinder und Jugendliche müssen überall vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden. Es gilt, ihr Leben vor derartigen seelischen Eingriffen zu bewahren.
Es muss an uns liegen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und Tätern ihre Plattformen zu entziehen. Lassen Sie uns daran gemeinsam und fraktionsübergreifend konsequent arbeiten. Lassen Sie uns den Druck auf die Täter erhöhen, denn sie begehen Mord an Kinderseelen, und diese Seelen wollen wir mit allen Mitteln schützen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.