Protocol of the Session on September 16, 2020

Ich finde es richtig, dass die Menschen entscheiden können, welche Form der Einflussnahme in ihrem Interesse ist und welche nicht. Deshalb braucht man Transparenz. Dialog und Diskurs mit gesellschaftlichen Gruppen gehören zum politischen Willensbildungsprozess dazu wie die Butter zum Brot. Wir brauchen Regeln, die Transparenz ermöglichen, wo sie erforderlich ist. Aber sie dürfen auch den beidseitigen Gesprächsbedarf nicht künstlich unterdrücken.

Das Grundanliegen, der Öffentlichkeit mehr Informationen zugänglich zu machen, Interessenkonflikte offenzulegen und Kontrollmöglichkeiten zu schaffen, ist okay.

Hier geht auch der Bundesgesetzgeber in die richtige Richtung. Vielleicht könnten wir die Erfahrungen, die da gewonnen werden, in unseren Überlegungen nutzbar machen und in der Zwischenzeit ernsthaft diskutieren, wie wir dieses Modell, dieses Anliegen im Detail ausgestalten wollen. Dazu sollte man sich die nötige Zeit nehmen. Der Innenausschuss bietet dafür eine Gelegenheit. Ich freue mich auf die Debatte. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der Grünen hat sich noch einmal Herr Abgeordneter Bolte-Richter zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst einmal vielen Dank für die Debatte bis hier. Es ist eine ganze Reihe von Gesprächsangeboten formuliert worden. Ich hoffe natürlich, dass sie ernst gemeint sind, und würde sie dann sehr gerne annehmen.

Ich glaube, es ist tatsächlich ein Thema. Deswegen habe ich zum Schluss meiner Rede die Gemeinsamkeit in den Vordergrund gerückt, was wir gemeinsam angehen sollten. Denn wir haben auch festgestellt, dass es von der Bundesebene ausgehend eine gewisse Bewegung bei dem Thema gibt.

Ich würde gerne auf einige Punkte eingehen. Kollege Höne hat erklärt, dass die Exekutive in dieser Diskussion stärker berücksichtigt werden muss. – Diese Kritik haben Grüne und FDP auf der Bundesebene gemeinsam an dem Gesetzentwurf geäußert.

Bei unserem Antrag ist die Exekutive enthalten, und mit dem Instrument des legislativen Fußabdrucks wird noch einmal abgesichert, dass gerade auf Regierungsseite eine umfassende Transparenz besteht. Da müssen wir als Parlament uns nicht kleinmachen. Das können wir von einer Regierung auch einfordern, die von unserem Vertrauen abhängig ist.

Herr Wolf hatte das Thema „Bagatellschwelle“ angesprochen. – Wir haben in den Antrag bewusst nur aufgenommen, dass es solch ein Instrument geben muss, weil eben Grenzfälle existieren. Das ist völlig klar. Es gibt durchaus Grenzfälle. Beim US-Kongress etwa, um ein Beispiel zu nennen, liegt die Schwelle für Lobbyaufwendungen an einem konkreten Fall bei bis zu 2.500 Dollar, die aufgewendet werden dürfen, ohne dass es anzeigepflichtig ist. Ich finde das relativ hoch gesetzt, aber solche Instrumente gibt es.

Natürlich steht im Mittelpunkt unseres Antrags die Interessenvertretung mit dem Ziel, Politik zu beeinflussen. Das bedeutet: Wenn mich jemand fragt, wie er die Coronahilfe beantragen kann, dann ist das selbstverständlich kein Lobbyismus.

Letzter Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte: Lieber Kollege Geerlings, das, was Sie vorgetragen haben, war genau das Schwarz-Weiß, das Sie mir unterstellt haben. Selbstverständlich ist es möglich, sich mit Unternehmen zu treffen, mit Kirchen, mit Sozialpartnern, mit Umweltverbänden und allen anderen, die in Punkt 1 b) unseres Antrags aufgeführt sind. Wir wollen, dass es diese Treffen gibt, weil sie richtig sind, weil sie zu unserer Meinungsbildung dazugehören. Wir wollen lediglich Transparenz darüber, dass es diese Treffen gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es muss nicht unbedingt Transparenz darüber geschaffen werden, wer welche einzelne Meinung vertreten hat, Herr Minister, sondern das Thema muss

klar sein. Anhand des Themas kann ich nachvollziehen, was Gegenstand des Treffens war.

Ich komme zum Schluss. Wir alle gemeinsam brauchen diese Diskussion. Ich habe aus der Debatte mitgenommen, dass es eine Bereitschaft gibt, in die Diskussion einzutreten. Wenn wir das schaffen, dann haben wir heute tatsächlich einen großen Schritt hin zu mehr Transparenz und mehr Demokratie in unserem Land geschafft. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/10838 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

6 Gesetz zur Erweiterung von Auskunftsrechten

auf Mitglieder der Medienkommission gegenüber der Landesanstalt für Medien (Auskunfts- rechte-Erweiterungsgesetz Medienkommission NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/10856

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende AfD-Fraktion dem Abgeordneten Trischler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden sich vielleicht erinnern, dass ich für meine Fraktion im vergangenen November einen Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht habe. Er wurde im Mai dieses Jahres abschließend beraten.

Es ging darum, dass die Lokalradios in NordrheinWestfalen von sogenannten Veranstaltergemeinschaften kontrolliert werden, deren Mitgliedschaft meist nirgendwo veröffentlicht wird. Diese Geheimgesellschaften, so muss man sie nennen, werden von Lokalpolitikern und Verbandsfunktionären besetzt. Man kennt das zwar vom WDR-Rundfunkrat, der ähnlich aufgebaut ist, aber wenigstens sind die Mitglieder dort bekannt und müssen gewisse Selbstauskünfte erteilen.

In der Debatte und im Ausschuss hat mir jeder Vertreter der Altparteien entgegengehalten, dass das alles von der Landesanstalt für Medien beaufsichtigt werde. Unseren Gesetzentwurf haben Sie natürlich abgelehnt, wie Sie es ja immer tun.

Nun ist die Landesanstalt für Medien nicht jedem bekannt. Deshalb sollte man sie vielleicht kurz erklären. Es handelt sich dabei um die Aufsichtsbehörde für private Medienanbieter. Sie erteilt Lizenzen oder verweigert sie, schaut auf den Jugendschutz, verhängt Bußgelder und Ähnliches. Ähnlich wie beim WDR mit seinem Rundfunkrat gibt es dort eine Art Ersatzparlament, die Medienkommission.

Und weil diese vom Staat geschaffene, finanzierte und mit Kompetenzen ausgestattete Behörde irgendwie staatsfern sein soll, wird dieses Gremium nicht demokratisch gewählt, sondern der Landtag hat – ganz staatsfern natürlich – festgelegt, welche Verbände Mitglieder in die Kommission entsenden dürfen. Einige werden auch direkt vom Landtag geschickt, wie zum Beispiel meine Wenigkeit, andere kommen auf dem Ticket der Kirchen, der Gewerkschaften, der Umweltverbände usw.

Da dachte ich mir, leichtgläubig wie ich bin: Als Mitglied dieses Kontrollorgans wirst du ja wohl das Recht haben, Einsicht zu nehmen und herauszufinden, wer nun zu diesen Veranstaltergemeinschaften gehört. – Aber nein, weit gefehlt! Mir wurde mitgeteilt, dass auf Grundlage unseres Mediengesetzes weder eine Minderheit noch ein Einzelmitglied der Medienkommission irgendwelche Auskunftsrechte gegenüber der Behördenleitung hat.

Wir übertragen das mal auf den Parlamentsalltag. Das wäre so, als würden die Verfassung und die Geschäftsordnung vorsehen, dass wir als Abgeordnete oder als Fraktionen gegen die Mehrheit des Hauses keine Anfragen an die Regierung richten können. Das heißt, die Mehrheit, die eine Regierung eingesetzt hat, kann zugleich jede kritische Frage verhindern. Das klingt absurd, irgendwie postdemokratisch, aber genauso funktioniert es bei der Landesanstalt für Medien. Die Mehrheit der Medienkommission, die den Direktor, den Behördenchef, wählt, kann ohne Weiteres kritische oder unangenehme Fragen vor ihm abblocken.

Jetzt werden Sie wahrscheinlich gleich sagen, diese Gremien seien staats- und politikfern. Aber wie glaubhaft ist das denn? Dabei müssten Sie eigentlich rot werden. Wir erinnern uns doch alle daran, wie der ehemalige NRW-Medienstaatssekretär Eumann, SPD, mangels Anschlussverwendung in einem höchst undurchsichtigen Verfahren von seinen Genossen mit dem Direktorenposten der rheinland-pfälzischen Medienanstalt versorgt wurde. Also machen wir uns nichts vor: Der Direktor wird dort politisch installiert und weiß, was er zu tun hat, wenn er seine Amtszeit verlängert wissen will.

Die Medienkommission in ihrer jetzigen Form ist ein scheindemokratisches Gremium. Es simuliert Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen, in Wahrheit herrscht aber eine Diktatur der Mehrheit, die wiederum von den jeweiligen Mehrheiten im Landtag bestimmt wird.

Meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, die uns gleich wieder erklären werden, warum dieser Antrag schrecklich rechtspopulistisch ist: Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten hier nicht das Recht zu einer Kleinen Anfrage, zu einer Großen Anfrage, zu Untersuchungsausschüssen, zu Berichtsanfragen oder zu Mündlichen Fragen ohne die Zustimmung der Regierungskoalition aus CDU und FDP. Was wäre dieses Haus dann noch außer einem überbezahlten Kaffeekränzchen? Genauso aber ist es mit der Medienkommission. Dann ist sie in letzter Konsequenz in der derzeitigen Form schlicht überflüssig.

Denken Sie noch einmal darüber nach. In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat die Abgeordnete Frau Stullich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Schreiben des AfD-Abgeordneten Tritschler ist Anlass für den vorliegenden Gesetzentwurf. Er hat als Mitglied der Medienkommission beim Direktor der Landesmedienanstalt Informationen über die Mitglieder der Veranstaltergemeinschaften der NRW-Lokalsender erfragt und nicht bekommen. Deshalb muss, so meint die AfD, jetzt ein Gesetzentwurf her, mit dem sie für die einzelnen Mitglieder der Medienkommission einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Direktor der Landesmedienanstalt durchsetzen will.

Nun ist es so, dass Auskunftsbefugnisse der Medienkommission insgesamt zustehen. Deshalb ist ein individuelles Auskunftsrecht einzelner Mitglieder gar nicht notwendig. Oder anders gesagt: Es gibt keinen Bedarf für den vorliegenden Gesetzentwurf. Er ist genauso wie der gerade geschilderte Vorgang dahinter bemerkenswert unnötig.

Statt für Ihr Anliegen ein Gesetz zurechtzuzimmern, würde es vielleicht einfach reichen, Herr Tritschler, wenn Sie als Mitglied der Medienkommission, das Sie ja sind, in der Medienkommission einen entsprechenden Antrag stellen, über den die Kommission dann befindet. So ist das Verfahren. Allen Mitgliedern der Medienkommission steht das Recht zu, die Kommission mit einem Anliegen zu befassen. Mir ist übrigens kein einziger Fall bekannt, bei dem der Direktor

der Landesmedienanstalt jemals der Medienkommission eine Auskunft verweigert hat.

Diese Verfahren in der Medienkommission als Scheindemokratie zu bezeichnen, finde ich eine absolute Unverfrorenheit. Scheindemokratisch sind, glaube ich, in diesem Hause Sie und sonst niemand.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielleicht muss der Landtag auch nicht gleich jedes Mal ein Gesetz verabschieden, nur weil jemand eine Mail an den Direktor der Landesmedienanstalt schickt, in der er um eine Auskunft bittet, die er nicht bekommen kann, weil es rechtlich nicht geboten ist.

Es gibt einfach keinen Regelungsbedarf, schon gar keinen, der irgendwie verhältnismäßig wäre, noch dazu zu Mitgliedern von Veranstaltergemeinschaften, die ehrenamtlich im privaten Rundfunk tätig sind. Die Zusammensetzung der Veranstaltergemeinschaften unterliegt der Rechtsaufsicht der Landesmedienanstalt. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen dieser Aufgabe mit sehr großer Sorgfalt nach.

Die Auskunftsansprüche der Medienkommission gegenüber dem Direktor der Landesmedienanstalt sind weitreichend und eindeutig. Von mangelnder Transparenz kann keine Rede sein, auch wenn die diversen Gesetzentwürfe der AfD dies immer wieder unterstellen.

Es ist völlig absurd, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf und gerade eben auch wieder von der – Zitat – „Fortführung des lokalen Hörfunks in Nordrhein-Westfalen durch ‚Geheimgesellschaften‘„ fantasieren. Sie offenbaren damit, Herr Tritschler, Ihre Neigung, die Sprache von Verschwörungstheoretikern zu verwenden. Sie spielen sich wieder einmal scheinheilig zur Medienpolizei auf und befeuern einmal mehr Ihren völlig absurden Medienverschwörungsunfug.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dieser Gesetzentwurf ist rechtlich nicht geboten. Er ist nicht notwendig, weil es keinen Bedarf gibt. Er ist einfach überflüssig und wieder einmal scheinheilig, denn eigentlich, Herr Tritschler, wollen Sie doch nur Misstrauen säen, indem Sie immer wieder die Begriffe „Medien“ und „fehlende Transparenz“ in einen völlig wirren Zusammenhang setzen.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Das werden wir auch dieses Mal ganz sicher nicht zulassen. Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir natürlich trotzdem zu. – Herzlichen Dank.