Protocol of the Session on August 27, 2020

Parlamentarier und Parlamentarierin auch gegen Begehren aus den Ministerien zu stellen, wenn der damit verbundene Schaden den Anlass nicht rechtfertigt.

Dass durch die Verfahrensweise das Gesetzgebungsverfahren nun möglicherweise in Gänze nicht mehr rechtskonform ist, setzt dem Ganzen die Krone auf. Der eingebrachte Änderungsantrag hat keinerlei sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Gesetz. Er ist zudem erst nach der Ausschussberatung eingebracht worden. Dies verkürzt die Rechte des Wissenschaftsausschusses in unzulässiger Weise. Nach unserer Auffassung handelt es sich damit um ein unzulässiges Omnibusgesetz. Eine entsprechende Ausführung von Herrn Dr. Kober aus dem Jahr 2017 habe ich hier vorliegen.

Zumindest Herrn Rasche hätte dieser Sachverhalt bekannt sein müssen. Er hat in einer ähnlichen Angelegenheit im Jahr 2016 an die Präsidentin Folgendes geschrieben: Damit soll nunmehr offenbar ein sogenanntes Huckepackverfahren zur Anwendung kommen.

Diese von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Vorgehensweise halten wir für geschäftsordnungsrechtlich hoch problematisch, weil sich der vorgelegte Änderungsantrag nicht aus dem Verlauf der Debatte in der Beratung entwickelt hat, sondern durch seine erstmalige Behandlung in der zweiten Lesung ohne den Verlauf einer Ausschussberatung unmittelbar zur Entscheidung steht. Mitwirkungsrechte der Opposition, das Gesetzgebungsverfahren und Fristen werden verkürzt.

Hinzu kommt, dass sich die Fraktionen des Hauses im Vorfeld der Plenarsitzungen einvernehmlich darauf verständigt hatten, dass die Reden gestern zu diesem Punkt zu Protokoll gegeben werden sollen; also eine Debatte vor dem Landtagsplenum am gestrigen Tage ausbleiben wird. Derartige Änderungen unterfallen einer Einschränkung der Änderungsbefugnis und sind als geschäftsordnungswidrig zu verwerfen.

Der eingebrachte Änderungsantrag erweist sich nach Auffassung meiner Fraktion insoweit als unzulässig. Es liegt ein Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GO LT vor. Zudem wird das Anhörungsrecht der Minderheit aus § 57 Abs. 4 GO LT verletzt. Deshalb sind auf den Huckepackantrag die Regeln der GO LT über die Abweichung von der Geschäftsordnung anzuwenden. Die Abweichung ist danach unzulässig, wenn ihr fünf Abgeordnete widersprechen.

Wir sind heute Nachmittag bei gleicher Rechtslage an den Landtagspräsidenten herangetreten und haben ihn auf diese Problematik aufmerksam gemacht. NRW als größtes Bundesland läuft damit Gefahr, ein nicht rechtskonformes Gesetz über die „Stiftung für Hochschulzulassung“ zu verabschieden – dies alles wegen Sturheit und dicker Hose. Das ist schlichtweg

blamabel und ein Beweis handwerklicher Inkompetenz. Wir werden dem vorliegenden Gesetz in der derartigen Form nicht zustimmen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bell. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Kollegin Beihl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ besteht aus unterschiedlichen Elementen, auf die ich an dieser Stelle kurz eingehen möchte.

Art. 1 adressiert die Änderung der internen Governance-Strukturen der Stiftung für die Hochschulzulassung. Die schwarz-gelbe Landesregierung setzt damit einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Veränderung der Governance-Strukturen der Stiftung für Hochschulzulassung um. Diese Änderungen sind Ergebnis einer KMK-Arbeitsgruppe. Damit soll dynamischen Veränderungen durch immer komplexere Digitalisierungsprozesse im Vergabeverfahren Rechnung getragen werden.

Art. 2 und 3 adressieren Änderungen im Befristungsrecht, um eine im Bund bereits beschlossene Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auch im Landesrecht und für das verbeamtete und sich qualifizierende Personal in NRW nachzuzeichnen. Vorgesehen ist die coronabedingte Möglichkeit zur Verlängerung von Zeitverträgen für befristet beschäftigtes und sich qualifizierendes Hochschulpersonal. Viele Beschäftigte mussten durch den coronabedingten Lockdown und die Schließung von Hochschulen, Bibliotheken, Archiven und Laboren ihre Arbeit kurzfristig einschränken. Die vorliegende Ausgestaltung ist nun eine faire Lösung für die Beschäftigten in der Wissenschaft.

Durch den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP wird zudem eine redaktionelle Änderung im 15. Schulrechtsänderungsgesetz vorgenommen und klargestellt, dass sich das Recht auf Einsichtnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern nicht auf persönliche Notizen von Lehrkräften erstreckt. Diese Korrektur ist im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung erforderlich und gibt Rechtssicherheit. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beihl. – Als nächster Redner hat für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Bolte-Richter das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich dem Protest anschließen, den Kollege Bell hier hinsichtlich des Verfahrens geäußert hat. Denn wir hatten eine klare Vereinbarung, dass wir als Opposition einem kurzen Verfahren zu diesem Gesetz zur „Stiftung für Hochschulzulassung“ zustimmen und dass wir gestern Abend dazu alles zu Protokoll geben und es ganz kurz machen, weil wir auf Ihr Interesse zukommen wollten.

Plötzlich kam aber der Wunsch aus der Regierung, diesen Änderungsvorschlag zum Schulgesetz über einen Fraktionsantrag dazuzunehmen. In Rücksprache mit unseren Fachkolleginnen aus dem Schulbereich haben wir entschieden, dass das für uns so nicht in Frage kommt. Natürlich kam dann die Ansage – weil wir ja eigentlich gerade dabei waren, ein gutes Miteinander zu entwickeln –: Okay, dann halt nicht.

Vorgestern kam dann dieser Änderungsantrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb, wenn wir Ihnen entgegenkommen, dann erwarten wir, dass Sie sich kollegial verhalten. Was wir hier erlebt haben, ist grobes Foulspiel von Koalition und Regierung und ist obendrein ein Ausweis von schlichtweg schlechtem Regierungshandwerk.

Liebe Kollegin Daniela Beihl, lieber Kollege Nacke, Sie kennen aus Ihrer Abgeordnetenzeit nur die Regierungsseite. Ich wünsche Ihnen, dass Sie, wenn Sie einmal in der Opposition sein sollten, was in der parlamentarischen Demokratie ja durchaus möglich ist, dann eine Regierung haben, die hier in diesem Haus anständig mit Ihnen umgeht, und dass Sie dann auch eine regierungstragende Mehrheit haben, die nicht einfach mit der versammelten Arroganz der Macht jedes Bedenken als Sturm im Wasserglas vom Tisch wischt.

(Zurufe von der CDU)

Das müssen Sie sich hier schon anhören, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Wer nicht ordentlich mit uns umgeht, der muss diese Kritik ertragen – zumal wir es mit einem völlig unstrittigen Gesetz zu tun hatten. Das ist ja das Verrückte an dieser Situation, in die Sie uns hineinmanövriert haben: Wir haben gesagt, dass es fachlich in Ordnung ist und wir es in einem beschleunigten Verfahren mittragen können – alles gut.

Denn natürlich haben wir es mit einem Gesetz zu tun, bei dem die Beratungen aus dem Bund-Länder-Kreis und aus der Kultusministerkonferenz umgesetzt

werden, wo die „Stiftung für Hochschulzulassung“ in NRW ansässig ist und welcher Regelungen es bedarf, um die Realisierung der Vereinbarungen für alle Länder ordentlich zu organisieren: die GovernanceStruktur, den IT-Beirat und all diese Fragen. Das ist völlig in Ordnung gewesen. Wir haben auch nie infrage gestellt, dass an einigen Stellen sogar äußerst sinnvolle Regelungen enthalten sind. Auch die Änderungen in Art. 2 und 3, die sich weiterhin ergeben, haben wir nicht infrage gestellt, weil sie alle inhaltlich begründet sind.

Wir müssen aber einfach sehen: Sie haben uns als Parlament ursprünglich einen richtigen und für uns fachlich völlig in Ordnung gehenden Gesetzentwurf vorgelegt. In diesem Verfahren haben Sie es dann aber so richtig vergeigt. – Schade eigentlich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte-Richter. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Seifen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Warum die SPD, Herr Bell, noch eine dritte Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes beantragt hat, bleibt auch nach Ihrem Debattenbeitrag ein Geheimnis.

Ich wundere mich auch, Herr Bolte-Richter, über die Aufregung über die Arroganz der Macht. Wenn wir von der AfD sagen würden, dass wir das manchmal so empfinden, wäre das etwas anderes. Aber ich denke, Sie können sich doch nicht beklagen. Sie werden doch in alle Prozesse einbezogen und werden immer wieder gefragt. Ich bin wirklich erstaunt.

Sie haben natürlich recht: Da Sie ja so eng zusammenarbeiten zwischen CDU, FDP, Grünen und SPD, hätte man Ihnen das möglicherweise mitteilen können.

Ich habe diesen Änderungsantrag studiert: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe da nichts Ehrenrühriges gefunden. Es sind redaktionelle Änderungen, die man einfach reinschieben muss. Dass Sie sich so über Verfahrensweisen aufregen, die Petitessen sind, während hier manchmal Beschlüsse fallen, bei denen einem die Haare zu Berge stehen, wundert mich schon.

An Sie, CDU und FDP, gewandt: Ich habe nicht für Sie Koalitionsverhandlungen zu führen, das wäre ja noch schöner. Aber Sie sollten einfach einmal überlegen, wer vernunftorientiert handelt und wer ideologisch handelt. Wir haben jetzt ein bisschen Pause, da gebe ich Ihnen das einmal als Hausarbeit auf – ich kann es einfach nicht lassen.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Ich kann es einfach nicht lassen.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Nehmen Sie es doch einfach mit Humor.

Also, die Regelung, die Situation des beamteten und sich qualifizierenden Personals mit befristeten Verträgen an die durch die Coronapandemie verursachten Zeitausfälle anzupassen, wird wohl kaum Gegenstand einer strittigen Debatte hier im Landtag sein. Das haben Sie von den Grünen und der SPD auch so festgestellt.

Diese Regelung ergänzt doch im Grunde nur einen vom Bundestag für die privatrechtlich Beschäftigten bereits verabschiedetes Gesetz und überträgt es auf die dementsprechenden Landesbediensteten an Universitäten und Hochschulen.

Dies ist doch eine mehr als nachvollziehbare Regelung, die sowohl die Forschungsvorhaben und die Institutsstrukturen sichern, die vor allem die Wissenschaftler mit befristeten Verträgen absichern und die Weiterführung ihres Forschungsvorhabens ermöglichen. Insofern kann doch diese Regelung nicht strittig sein, Herr Bell und Herr Bolte-Richter. Das müssen Sie diesen Leuten klarmachen, dass Sie diesem Gesetz nicht zustimmen. Das muss man sich einmal vorstellen.

Wenn überhaupt, dann könnte man über die Änderung der Leitungsstruktur der Stiftung debattieren. Aber auch das ist, glaube ich, heute überflüssig. Die alte Struktur der ZVS hat sich überlebt; die Stiftungen sind im Bereich der Leitung und Geschäftsführung in der Regel so organisiert, wie das vorliegende Gesetz es vorsieht. Außerdem kamen neue Aufgaben auf die Stiftung zu, und dann, das haben wir ja gerade gehört, sind es umfangreiche Besprechungen, Verhandlungen gewesen. Die Beteiligten, die am Tisch saßen, haben nicht politisch gepokert, sondern haben sich bemüht, ein möglichst effizientes und effektives Organ zu schaffen.

Ich denke, wir als Parlamentarier sind da gut beraten, das hier nicht umzustürzen. Es geht um Effizienz und Transparenz. Letzteres ist meiner Ansicht nach gegeben; zur Effizienz müssen dann auch die Leistungen der bestellten Geschäftsführer und Beiräte beitragen. Die Aufgaben des Aufsichtsrats kann der Stiftungsrat sehr gut wahrnehmen, die Transparenz wird dadurch sogar noch erhöht.

Die AfD stimmt der Gesetzesänderung zu und bedankt sich bei allen, die in der Vergangenheit erfolgreich dazu beigetragen haben, dass dieses Gesetz zustande gebracht wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Als Nächstes hat für die Landesregierung Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stiftung für Hochschulzulassung ist innerhalb der Gremien der Kultusministerkonferenz mit der Finanzministerkonferenz und über die Stiftung selbst auch mit der Hochschulrektorenkonferenz und den Landesrektorenkonferenzen aller Länder entwickelt und abgestimmt worden.

Der Entwurf beruht also auf einem außerordentlich breiten Konsens, wird aber – das wollte ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen – nur hier in diesem Landtag beraten und beschlossen, weil wir das für die ganze Bundesrepublik tun.

Die mit dem Gesetzentwurf verbundene Reform schafft zeitgemäße Gremien und Organstrukturen, das haben Sie gehört, für die interne Governance der Stiftung für Hochschulzulassung. Und – wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf – dieser Prozess war kein Spaziergang. Jetzt gilt es, wenn wir uns vielleicht doch noch verständigen können, ab 1. Januar auch für die ganze Bundesrepublik. Machen wir das nicht, gibt es ab 1. Januar keine geregelte Hochschulzulassung mehr, und dann werden wir in große Nöte geraten.

Der zweite Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs dient dazu, über Änderungen des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes die erheblichen Einschränkungen infolge der Coronapandemie im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb abzumildern. Der Bund hat dies für die angestellten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bereits bundesweit geregelt. Wir müssen uns hier jetzt um die landesbeamteten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler kümmern.