Protocol of the Session on June 24, 2020

(Zurufe von der SPD)

Mit der privilegierten Auffindbarkeit werden … Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen?

(Zurufe von der SPD: Nein!)

Dann ist ja gut. – Mit der privilegierten Auffindbarkeit werden soziale Netzwerke gezwungen, ihren Nutzern zuerst immer die Inhalte des Staatsfunks anzubieten. Private und von der Politik unabhängige Anbieter werden dagegen benachteiligt, in der Hoffnung, dass der unbedarfte Nutzer sie gar nicht mehr anklickt. Das sei unangemessen und einer freiheitlichen Demokratie unwürdig; so hat es eine Reihe von Sachverständigen bewertet.

Gleichzeitig wollen Sie neue und kleine Anbieter von Streams am besten ganz aus dem Geschäft ekeln. Das machen Sie mit einer Lizenzpflicht. Jeder, der mit seiner Webcam zu Hause ein bisschen Programm macht oder sein Computerspiel live überträgt,

muss sich jetzt bei der Rundfunkanstalt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen. Damit übertragen Sie eine Regelung aus dem Zeitalter des Röhrenfernsehers in das Zeitalter des Smartphones.

Die Lizenzpflicht für Rundfunkanbieter war durchaus mal berechtigt. Schließlich gab es technisch bedingt nur Raum für eine Handvoll Rundfunksender. Die Rundfunklizenz war als ein Instrument der Vielfaltssicherung. Heute ist sie das Gegenteil. Jeder kann mit seinem Smartphone oder Heimrechner Programm machen. Es ist eine unendliche Vielfalt entstanden, und genau das gefällt Ihnen eben nicht. Deshalb muss jetzt jeder, der aus seinem Kinderzimmer ein bisschen streamt, zur Landesmedienanstalt, oder er riskiert ein Bußgeld. Sie müssen ja große Angst haben, meine Damen und Herren.

Und um das Bild von der Volksrepublik abzurunden, wurde dieser Staatsvertrag im Hinterzimmer ausgekungelt, quasi vom obersten Sowjet der Medienminister unter Ausschluss der Opposition und der Öffentlichkeit. Ganz in der Tradition des demokratischen Zentralismus dürfen wir als Parlament jetzt hier diesen Staatsvertrag noch abnicken, damit auch alles seine Ordnung hat.

Es wird Sie nicht überraschen: Wir werden da nicht mitgehen. Wir kämpfen weiterhin für ein Internet, das bunt und vielfältig ist, ein Marktplatz der Meinungen und kein Verkündungsorgan der Mächtigen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Heinen-Esser in Vertretung für Herrn Ministerpräsident Laschet das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser fortgeschrittenen Stunde möchte ich um Ihre Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, kurz „Medienstaatsvertrag“, bitten.

Wir brauchen neue Regelungen, um auf die veränderte Medienlandschaft mit ihren neuen Akteuren sowie auf neue und veränderte Gefährdungslagen für die Medienvielfalt und Schieflagen im Blick auf faire Wettbewerbsbedingungen zu reagieren.

Dass die Länder mit dem Medienstaatsvertrag einen wichtigen Schritt gehen, ist auch das Ergebnis der Anhörung in den Ausschüssen des Landtags. Die gehörten Sachverständigen waren sich weitgehend einig, dass die relevanten Herausforderungen adressiert werden und die Vielfalt der Medien damit weiterhin sichergestellt werden kann.

Dies wird insbesondere auch durch die Regelungen zur Auffindbarkeit von Inhalten geschehen, denn gerade in Zeiten, in denen es immer mehr Zugangswege und Inhalte gibt, ist es wichtig, dass jene mit besonderer Meinungsrelevanz auch auffindbar sind und bleiben. So werden Medienvielfalt und kommunikative Chancengleichheit sichergestellt.

Es war ein langer und umfassender Entwicklungsprozess, in dem der Medienstaatsvertrag entstanden ist. Insofern darf ich an dieser Stelle ganz nachdrücklich all denjenigen danken, die sich in die vielen Erörterungen und Beteiligungsverfahren eingebracht haben.

Meine Damen und Herren, obwohl wir nun einen Medienstaatsvertrag vorliegen haben, der bereits grundlegend viele der neuen Medienphänomene behandelt, besteht ohne Frage natürlich auch weiterer Handlungsbedarf. In der Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag sind bereits Themen abgebildet, die in den nächsten Schritten angegangen werden sollen. Zu nennen sind hier erstens die Lizenzpflicht und zweitens die regionale Vielfalt. Die Barrierefreiheit in den Medien ist ein drittes Thema, das hier behandelt wird.

Bei der Einbringung in den Landtag im April hat die Landesregierung ausgeführt – ich zitiere –:

„Der Medienstaatsvertrag ist die Antwort der Länder als Mediengesetzgeber auf die Digitalisierung der Medienwelt und ein wichtiger medienpolitischer Meilenstein.“

Zitat Ende. – Das ist durch die Anhörung in den Ausschüssen nunmehr bestätigt worden. So wie sich die moderne Medienlandschaft stetig weiterentwickelt, wird auch der Medienstaatsvertrag künftig weiterzuentwickeln sein. Auf diesen ersten Meilenstein werden wir daher weiter aufsetzen. Deshalb darf ich im Namen der Landesregierung um Ihre Zustimmung zum Medienstaatsvertrag werben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in Drucksache 17/9847, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung zur Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 17/9052 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer möchte hier zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU und FPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt.

Ich rufe auf:

19 Endlager für hochradioaktiv strahlende Abfälle

im deutsch-belgischen Grenzgebiet – deutsche Beteiligung am Konsultationsverfahren sicherstellen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/9817

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9916

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/9917

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Nolten das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es rumort in der Eifel. Einmal mehr geht es um die belgische Atompolitik, dieses Mal um die Vorgehensweise bei der Strategischen Umweltprüfung der für Endlagerung zuständigen Fachbehörde NERAS.

Belgien strebt die nationale Lösung der Endlagerungsfrage an. Dabei untersucht das Land wie Frankreich und die Schweiz die unterirdische Lagerung in Tonstein. Gegenstand der SUP ist letztlich die Frage, ob es innerhalb Belgiens Gesteinsformationen gibt, die für die präferierte tiefengeologische Endlagerung von schwach-, mittel- und hochradioaktivem Abfall infrage kommen. Das sorgt vor Ort für heftige Proteste. Mögliche Standorte liegen zum Teil nur wenige Kilometer von den Grenzkommunen Monschau und Hellenthal entfernt oder unweit von Aachen.

Die Frage der sicheren Elektrizitätsversorgung wie auch der Endlagerung sind Fragen der nationalen Sicherheit und Souveränität – ohne jeden Zweifel.

Zweifel gibt es an der Eignung der Standortvorschläge, da die rheinischen Schiefergebirge auf deutscher Seite im Standortbestimmungsverfahren nicht im Fokus sind. Das Erdbeben von Roermond von 1992 mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala hat die Lage der Standorte in einem tektonischen Verwerfungsgebiet zwischen Maas und Rhein deutlich in Erinnerung gerufen.

Erhebliche Zweifel bestehen daran, dass die zur Umsetzung des Århus-Übereinkommens eingegangenen Verpflichtungen der Verordnung 1367/2006/EG und der sie konkretisierenden, auch vom Königreich

Belgien in nationales Recht umgesetzten EU-Umweltinformations-, Öffentlichkeitsbeteiligungs- und SUPRichtlinien erfüllt werden. Öffentlichkeitsbeteiligung, Zugang zu Umweltinformationen und Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten sind die drei zentralen Säulen des Århus-Übereinkommens.

Wenn ich mir den Leitfaden zur Umsetzung der Espoo-Konvention zur UVP im grenzüberschreitenden Rahmen anschaue, stelle ich fest: Zentral sind frühzeitige offene Gespräche, eine proaktive Informationsübermittlung selbst bei geringer Wahrscheinlichkeit erheblicher grenzüberschreitender Wirkungen sowie der Austausch über Kontaktstellen, Antragsteller, verantwortliche Behörden in der Grenzregion beider Vertragspartner und der NGOs.

Die im deutschen Standortauswahlgesetz betonten Prinzipien Fairness, Transparenz und Wissenschaftsbasierung werden in überregionalen Beteiligungsformaten und Regionalkonferenzen vermittelt. Dass dies bei der Endlagersuche auch über Grenzen hinweg möglich ist, zeigt das Vorgehen unserer Schweizer Nachbarn seit Jahren. Umso unverständlicher erscheint das nun in Rede stehende Beteiligungsverfahren im Hinblick auf die Betroffenen diesseits und jenseits der Grenzen.

Sie haben über das laufende Konsultationsverfahren Mitte Mai aus der Presse erfahren, zur Halbzeit der am 13. Juni ausgelaufenen 60-Tage-Frist zum Vorbringen von Anregungen und Bedenken. Das scheint auch auf das BMU zuzutreffen. Die vor drei Jahren eingerichtete Deutsch-Belgische Nuklearkommission wurde nicht konsultiert. Warum gibt es die Kommission, wenn dort derart wichtige Fragen nicht diskutiert werden? Warum existiert keine entsprechende Arbeitsgruppe?

Das Bundesumweltministerium ist in der Pflicht, die belgischen Behörden um eine rechtskonforme formale Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit wie auch der Behörden zu ersuchen. Ich begrüße es außerordentlich, dass sich die Landesregierung unabhängig davon mit einer eigenen Stellungnahme an die belgische Regierung gewandt und eine angemessene Berücksichtigung der Belange der Menschen in der Grenzregion eingefordert hat.

Nur über den fortwährenden engen Austausch werden national unterschiedliche Vorgehens- und Verfahrensweisen bewusst und lassen sich akzeptable Lösungen finden, die die Interessen der verschiedenen Seiten berücksichtigen.

Als unmittelbarer Nachbar Belgiens muss NordrheinWestfalen bei der Suche eingebunden werden. Das können die Menschen in den grenznahen Regionen zu Recht erwarten. Nach Jahrzehnten offener Grenzen, mit den Erfahrungen aus der Euregio MaasRhein und den verschiedenen Städtepartnerschaften können wir auch über heikle Themen reden. Davon

bin ich überzeugt. Schweigen ist keine Lösung, weder in Brüssel noch in Berlin. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Nolten. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Bell.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Selbstverständlich ist das Thema, über das wir hier heute zu sehr später Stunde sprechen, ein außerordentlich wichtiges, nicht nur für die Menschen in der Region, weil die Frage der Endlagerung des atomaren Erbes diesseits und jenseits der Grenze Menschen beunruhigt und natürlich entsprechend hohe Emotionen auslöst.

Wir selbst werden in Deutschland im Herbst miteinander eine Diskussion zu führen haben, wenn nach dem Standortfindungsgesetz die ersten Regionen ausgewiesen werden. Auch das werden in Deutschland keine einfachen Diskussionen sein. Ein erster Vorgeschmack wird hier faktisch präsentiert, weil die belgische Regierung eben die Region ausgewiesen hat, um zu prüfen, ob hier geeignetes Gestein vorhanden ist, um eine atomare Endlagerung vorzunehmen.

Wir teilen ausdrücklich die Kritik, die im Antrag der Regierungskoalition zum Ausdruck kommt, dass nämlich die transparente und offene Beteiligung der Grenzregion sichergestellt werden muss. Wir halten das für zwingend erforderlich, um Akzeptanz abzusichern, wie es im deutschen Standortauswahlverfahren auch festgelegt ist. Wir glauben auch, dass die 60-Tage-Frist, die mitten in der Coronazeit gesetzt worden ist, nicht geeignet ist, um dies formal abzusichern. Es wirft mehr Fragen auf, als dass Antworten gegeben werden können. Es löst zu Recht, finde ich, in der Region Verunsicherung aus. Deswegen gilt – das will ich sehr deutlich sagen – unsere Solidarität zunächst der Bevölkerung in der betroffenen Region, weil wir wissen, wie schwierig die Ausgangssituation aktuell dort ist.

Ich glaube persönlich, dass die gemeinsame Erklärung der Abgeordneten aus der Region eine gute Basis des weiteren Verfahrens hier im Landtag sein kann. Sie bringt überfraktionell zum Ausdruck, was diskutiert wird und welcher Geist im Grunde in der Zusammenarbeit nötig ist, um hier gemeinsam politische Kraft in Richtung unserer belgischen Freunde entwickeln zu können. Deswegen werbe ich hier auch noch mal ausdrücklich dafür, dass wir in der Perspektive in diesem Hohen Haus fraktionsübergreifend möglichst eine gemeinsame Linie miteinander finden. Ich glaube, es ist wichtig, dass dieser Landtag gemeinsame Zeichen setzt. Sie sind notwendig, damit eine politische Kraft zum Ausdruck kommt.