Protocol of the Session on June 24, 2020

und das nicht funktioniert, lieber Herr Rüße.

Deshalb habe ich die inständige Bitte: Befassen Sie sich einmal mit unserem Gifttiergesetz. Wir haben gesagt, dass wir ein klares, schlankes Gesetz machen müssen, das vernünftig vollzogen werden kann.

Das ist in der Tat unser Gifttiergesetz. Erstmals werden Privatpersonen die von ihnen gehaltenen gefährlichen Gifttiere

(Unruhe – Glocke)

der zuständigen Behörde melden müssen. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum Sie sagen, es gebe keine Meldepflicht. Natürlich gibt es eine Meldepflicht für die Gifttiere. Diese Meldepflicht führen wir ja gerade ein.

Aufgrund der jetzt vorliegenden Erkenntnisse lässt sich in der Tat nur schwer einschätzen, wie viele Tiere anders untergebracht werden müssen. Das liegt in der Natur der Sache. Denn bisher gab es diese Meldepflicht in Nordrhein-Westfalen nicht. Wir haben noch nicht einmal richtige Schätzwerte, mit denen wir arbeiten können.

Trotzdem haben wir gesagt, dass wir hier arbeiten müssen. Wir müssen hier auch deshalb arbeiten,

weil wir im vergangenen Jahr sehr deutlich gesehen haben, was passiert, wenn man keine gesetzliche Grundlage hat.

Herr Rüße, Sie hatten in der letzten Legislaturperiode die Chance, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Vielleicht wäre der Fall in Herne nicht passiert, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie in der letzten Legislaturperiode ordentlich gearbeitet hätten.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ganz kurz noch zu unserem Gesetzentwurf: Wir wollten eine schlanke Verbotsregelung. Ich weiß, dass die FDP das nicht so gerne hört, und versuche deshalb, es etwas vorsichtiger zu formulieren. Es geht darum, dass Bestandshalter ihre Tiere behalten dürfen, sofern sie diese anzeigen, also melden, und ihre persönliche Zuverlässigkeit über ein Führungszeugnis nachweisen.

Das Thema „Sachkundenachweis“ ist wirklich schon intensiv diskutiert worden. Wir können als nordrheinwestfälische Landesregierung und als nordrheinwestfälisches Parlament nach meiner Auffassung keinen Sachkundenachweis selber ins Gesetz schreiben. Dafür liegt die Kompetenz grundsätzlich beim Bund. Das muss vom Bund im Tierschutzgesetz geregelt werden. Es macht doch überhaupt keinen Sinn, hier Sachen zu regeln, die wir meines Erachtens nicht regeln dürfen und die hinterher vor den Gerichten möglicherweise angreifbar sind. Wir können dazu aber gemeinsam eine Bundesratsinitiative starten, meine Damen und Herren.

Die Neuanschaffung von Gifttieren ist künftig nicht mehr erlaubt. Auch das ist klar. Ich weiß, dass das viele kritisieren. Es ist aber wohl unser gemeinsames Ziel, dass sehr giftige Tiere, deren Biss beispielsweise zum Tod führt, in unseren Privathaushalten nichts mehr zu suchen haben.

Ich darf mich bei allen herzlich bedanken, die auch in dieser schweren Zeit an dem Gifttiergesetz und den Änderungen konstruktiv mitgearbeitet haben. Ich gebe zu, dass das am Ende sportlich war. Das hatte auch etwas mit der Coronazeit zu tun. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der Opposition um Entschuldigung dafür, dass es so lange gedauert hat. Wir stehen Ihnen aber auch gerne noch für intensive Diskussionen zur Verfügung. Das Gesetz wird zudem evaluiert. Wir sehen uns fünf Jahre lang an, wie es wirkt, und sind auch immer aufgeschlossen, einiges besser zu machen.

Ich bin froh und dankbar, dass wir das Gifttiergesetz heute verabschieden können, weil wir damit dann wirklich etwas zum Schutz unserer Bevölkerung beigetragen haben. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Folglich kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/9846, den Gesetzentwurf in der Drucksache17/7367 abzulehnen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache17/7367 mit dem eben gerade festgestellten Ergebnis abgelehnt.

Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. Das ist die Drucksache 17/9915. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Grüne und AfD. Wer enthält sich? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/9915 angenommen.

Wir stimmen drittens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/8297. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/9845, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst in der soeben geänderten Fassung, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte diesem zustimmen? – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne und AfD. Wer enthält sich? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/8297 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich rufe auf:

18 Staatsvertrag zur Modernisierung der Medien

ordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 17/9052

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 17/9847

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die Fraktion der CDU der Abgeordneten Stullich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Medienstaatsvertrag, dessen Entwurf die Ministerpräsidenten im Dezember beschlossen haben, soll nach fast 30 Jahren den Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Außerdem setzt er EU-Vorgaben auf Länderebene in nationales Recht um.

Der Medienstaatsvertrag ist ebenso komplex wie einmalig. Er ist ein riesiger Schritt hin zu einer modernen Medienordnung im Sinne der Nutzer. Das war auch die Kernaussage der schriftlichen Anhörung.

In den Stellungnahmen habe ich viel Zustimmung dafür gelesen, dass der Medienstaatsvertrag endlich auch digitale Medienangebote in die Pflicht nimmt: Plattformen und Intermediäre, soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Sprachassistenten.

Sie müssen künftig zum Beispiel deutlich machen, wie sie Inhalte gewichten. Sie dürfen keine Angebote unterdrücken oder eigene bevorzugen. Das ist konsequent und richtig und, wie es Professor Holznagel von der Uni Münster für die Anhörung formuliert hat – Zitat – eine innovative Antwort auf die Herausforderungen, die vom Internet und den sozialen Medien für die nationalen Kommunikationsordnungen ausgehen.

Weiter schreibt Holznagel: Den Ländern gelingt es überzeugend, das bestehende Rundfunk- und Presserecht mit dem Ziel der Vielfaltssicherung weiterzuentwickeln. – Zitat Ende.

Der neue Staatsvertrag legt außerdem erstmals fest, dass journalistisch-redaktionelle Angebote auch im Internet der Sorgfaltspflicht unterliegen. Das ist eine der wichtigsten Errungenschaften, was die Experten mehrfach positiv bewerteten. Denn dies ist grundlegend im Kampf gegen Fake News und Desinformation. Es ist gut, dass die Landesmedienanstalten dafür die Kontrolle übernehmen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden natürlich in der Praxis beobachten, ob die neuen Regelungen ausreichen und wo nachgesteuert werden muss – gerade vor dem Hintergrund der schnellen technologischen Entwicklung und in einem Markt, der sich rasant wandelt.

Klar ist, der Medienstaatsvertrag ist ein Work in progress – ein living document, wie es Professor Bieber von der Uni Duisburg-Essen für die Anhörung formuliert hat. Deshalb werden in der Protokollerklärung zum Staatsvertrag die kommenden Aufgaben schon benannt. Auch die Sachverständigen haben für unsere Anhörung auf die Themen hingewiesen, mit

denen der Medienstaatsvertrag weiterentwickelt werden soll.

Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, ob die Zulassungspflichten für Rundfunkprogramme noch weiter erleichtert werden können. Es geht auch um Regelungen zum Beispiel zur Transparenz, zur erleichterten Auffindbarkeit oder zur Verhinderung von Diskriminierung.

Solche Vorschriften müssen laufend konkretisiert und, wenn nötig, an sich verändernde Gegebenheiten angepasst werden.

Im Hinblick auf das Thema „Barrierefreiheit“ hat die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen zu Recht darauf hingewiesen, dass Angebote, die eine besondere gesellschaftliche Relevanz haben wie Nachrichten oder die Übertragung von Großveranstaltungen, unmittelbar barrierefrei vorgehalten werden müssen.

Mehrfach wurde in der Anhörung auch der Vorbildcharakter des Medienstaatsvertrags für europäische Regelungen genannt. Da trifft es sich gut, dass der Direktor der Landesmedienanstalt NRW, Tobias Schmid, auch Vorsitzender der ERGA, dem europäischen Verbund der nationalen Medienregulierer, ist. Es trifft sich ebenso gut, dass Deutschland nächste Woche die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt. Das sind, wie ich finde, zwei gute Voraussetzungen dafür, die fortschrittliche Medienregulierung aus Deutschland auch auf europäischer Ebene zu entfalten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Vogt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch zur späten Stunde wollte ich den Medienminister eigentlich für diesen gut ausgehandelten Medienstaatsvertrag loben.

(Zuruf: Ist der schon wieder nicht da?)

Leider ist der Medienminister auch bei einem Punkt, der direkt von ihm kommt und unterzeichnet wurde, wieder einmal nicht anwesend. Auch der Medienstaatssekretär ist nicht da.

(Michael Hübner [SPD]: Noch nicht mal der Staatssekretär?)

Das sagt wieder einiges über den Stellenwert und die Organisation dieser Regierung aus.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf: Ah!)

Zum Staatsvertrag: eine innovative Antwort auf die Herausforderungen, die vom globalen Internet und