Protocol of the Session on June 24, 2020

Ein weiterer wichtiger Punkt des Antrags und ein zentrales Anliegen der Wissenschaftspolitik der Landesregierung ist natürlich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die keineswegs nur eine Herausforderung für Frauen darstellt.

Um die besten Talente – Frauen und Männer sind gemeint – für eine Karriere in der Wissenschaft zu gewinnen, ist es wichtig, den Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur und auch die Weiterentwicklung von Arbeitszeitmodellen zu fördern. So wird es möglich, dass Menschen mit familiären Aufgaben – und zwar Frauen wie Männer – leichter Führungspositionen in der Wissenschaft übernehmen können.

Ich begrüße es sehr, dass der vorliegende Antrag viele Ansätze zusammenführt, die Frauen an unterschiedlichen Stationen ihres Werdegangs in der Wissenschaft begleiten und stärken: von der Frage der Berufsorientierung – Stichwort: Frauen in MINT-Berufen – über

die eben schon angesprochene Etablierung von Mentoringprogrammen bis hin zur Frage, wie etablierte Wissenschaftlerinnen unterstützt werden können, die sich in besonderem Maße für den wissenschaftlichen Nachwuchs und in Hochschulgremien engagieren.

Diese Ansätze wirken komplementär und verstärkend zu den Programmen, mit denen wir bereits erfolgreich Frauen in der Wissenschaft fördern. Zu nennen sind hier das gemeinsam von Bund und Ländern getragene Professorinnenprogramm, das es schon seit einigen Jahren gibt, sowie die Landesprogramme zur Förderung dieser spezifischen Fragen. In den letzten Jahren haben wir uns besonders um den gesamten Bereich der Hochschulmedizin gekümmert.

Mit diesem Programm setzen wir an den Stellen an, an denen Frauen in der Wissenschaft Unterstützung brauchen: durch die Stärkung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen, durch die Förderung von Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, und nicht zuletzt durch die Unterstützung von Frauen in der Universitätsmedizin – ich sagte es gerade –, die sich habilitieren und eine wissenschaftliche Karriere anstreben.

Die Landesregierung begrüßt den vorliegenden Antrag mit seinen zusätzlichen Impulsen für die aktive Förderung von Frauen in der Wissenschaft. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Wissenschaftsausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

10 NRW-Kommunen nicht länger hängen lassen –

Landesregierung muss endlich ihr Versprechen bei der Finanzierung von geflüchteten Menschen einlösen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/9810

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die Fraktion der SPD der Abgeordneten Frau Stock das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Kommunen sind tragende Säulen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen und leisten dabei hervorragende Arbeit.

Sie übernehmen ungemein wichtige Aufgaben, für die ihnen eigentlich eine kostendeckende Erstattung zusteht. Aber diese berechtigten Ansprüche werden den Städten, Gemeinden und Kreisen in NordrheinWestfalen bisher vom Land vorenthalten, obwohl mindestens seit Herbst 2018 ein entsprechendes Gutachten vorliegt, das ermittelt hat, welche Kosten den Kommunen tatsächlich entstehen, und die Landesregierung vollmundige Versprechen dazu abgegeben hat. Bisher wurden diese Versprechungen nicht eingehalten.

(Beifall von der SPD)

Dabei gibt es drei zentrale Punkte, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert werden.

Der erste Punkt betrifft die Weitergabe der Mittel des Bundes an die Kommunen. Eines der vollmundigen Versprechen aus dem Wahlprogramm der CDU vom 1. April 2017 heißt: Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten. – Doch was ist bisher passiert?

Im Jahr 2018 wurde ein Teil der Flüchtlingspauschale weitergeleitet. Ausschließlich im Jahr 2019 ging der vollständige Betrag an die Kommunen. Jetzt, in 2020, werden wiederum keinerlei Mittel vom Land von der mittlerweile in Migrationspauschale umbenannten Pauschale weitergegeben. Und das, obwohl der Bund in 2020 mindestens 151,2 Millionen Euro an Nordrhein-Westfalen zahlt. War das Versprechen im Wahlprogramm vor drei Jahren etwa ein Aprilscherz? Sämtliche Versprechen, diese berechtigte Anpassung endlich durchzuführen, verliefen seitens der Landesregierung leider im Sande.

Zuletzt hatte das Land Anfang dieses Jahres versprochen, innerhalb der ersten Jahreshälfte zu handeln und die FlüAG-Pauschale endlich an die realen Gegebenheiten anzupassen. Und das sollte rückwirkend zum 1. Januar 2018 geschehen, aber leider: Still ruht der See.

Der dritte und letzte Punkt betrifft die Kostenpauschale für die Unterbringung und Versorgung von sogenannten geduldeten Personen. Sie ist für die Kommunen nicht auskömmlich. Sie wird nur für drei Monate gewährt, was sehr weit von der Realität entfernt ist. Hier ist die Einbeziehung des Personenkreises

der Geduldeten in die FlüAG-Erstattung dringend und längst überfällig.

Zusammengefasst kann man sagen: Die Kommunen leiden finanziell weiter.

Wir fordern deshalb in unserem Antrag die Landesregierung dazu auf, die FlüAG-Pauschale endlich auf die wirklichen Kosten anzuheben, die Finanzierung von geduldeten Menschen an die reale Verweilzeit anzupassen und die Mittel des Bundes gemäß dem Wahlversprechen der CDU ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten.

(Beifall von der SPD)

Halten Sie endlich Ihre Versprechen und lassen Sie unsere Kommunen nicht weiterhin eiskalt im Regen stehen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Sie wissen alle, wie es bei uns vor Ort aussieht. Die Kommunen brauchen unsere Hilfe. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Blondin das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kommunen nicht länger hängen lassen“ –

(Christian Dahm [SPD]: Ja!)

die Überschrift des SPD-Antrages hat mich doch etwas überrascht. Denn gerade die SPD bewegt sich in meinen Augen bei der kommunalen Entlastung in Sachen Flüchtlingskosten auf dünnem Eis.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Immerhin trug sie gemeinsam mit den Grünen während der Hochphase der Flüchtlingskrise Regierungsverantwortung, und wir wissen alle, wie viel Rot-Grün aus den Mitteln der Integrationspauschale des Bundes – ein weiteres wichtiges Instrument zur Finanzierung der Integrationspolitik – in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 an die Kommunen weitergegeben hat, nämlich nichts.

Auch die Mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 sah keine Weiterleitung durch die Landesregierung an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor.

(Zuruf von der SPD)

Insofern frage ich mich ernsthaft, wie Sie sich nun hinstellen und behaupten können, die Landesregierung solle die Kommunen nicht länger hängen lassen.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Wir haben Ihr Wahlprogramm gelesen!)

Nach der Regierungsübernahme hat die NRWKoalition in einem ersten Schritt im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 100 Millionen Euro an die Kommunen weitergegeben. Im darauffolgenden Haushaltsjahr 2019 wurde die Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro wie versprochen eins zu eins an die Kommunen weitergeleitet.

(Beifall von der CDU)

CDU und FDP haben der kommunalen Familie entsprechend in Summe 532,8 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt als die Vorgängerregierung.

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Ja, bitte.

Kollege Dahm!

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich glaube, der Antrag zielt weniger auf die Integrationspauschale, sondern auf die FlüAG-Pauschale. Von daher würde ich gerne von Ihnen wissen, wann Sie als regierungstragende Fraktion gedenken, die FlüAGPauschale gegenüber den Kommunen entsprechend anzupassen.

Herr Kollege, zum einen bin ich auf die Integrationspauschale insofern gerne eingegangen, weil das Ihre Kollegin – meine Vorrednerin – auch getan hat.

(Beifall von der CDU)

Zum anderen werde ich jetzt im Zusammenhang auch noch über die FlüAG-Pauschale reden. Dabei können bis zu 49 % der Mittel von den Kommunen für Kosten verwendet werden, die durch Geduldete entstehen,

(Zuruf von der SPD: Bei FlüAG oder bei der Integration?)

für die keine Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr gezahlt werden. Die Landesregierung hat hier kurzfristig reagiert und Abhilfe für eine Regelung geschaffen, die die rot-grüne Vorgängerregierung getroffen hat. Demnach endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für Geduldete drei Monate nach Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht. Danach stehen die Kommunen in der Finanzierungsverpflichtung.