Protocol of the Session on May 29, 2020

Es sprach Herr Abgeordneter Vogt. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Nückel. Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Tritschler, ich fahre keinen Dienstwagen. Ich fahre überhaupt kein Auto. Den ICE, der meinen Namen trägt, suche ich auch noch.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird in Deutschland durch Artikel 5 Grundgesetz gewährleistet. Er muss daher, wie auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach in seinen sogenannten Rundfunkurteilen festgestellt hat, auskömmlich finanziert sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt 2007 festgelegt, dass die Länder nicht aus politischen Gründen von der Gebührenempfehlung der KEF abweichen dürfen. Was dabei „auskömmlich“ bedeutet, legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs fest. Sie ermittelt den Finanzbedarf und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung. Dabei wurde in Deutschland – das halte ich auch für richtig – bewusst kein Indexmodell vereinbart, damit die Beiträge immer transparent diskutiert werden können.

Wir Liberale haben den Ländern das Indexmodell vor zehn oder elf Monaten abgelehnt, um eben keinen Erhöhungsautomatismus zuzulassen. Ein Grund dafür ist, dass ich die unabhängige und realistische Einschätzung der KEF dabei weiterhin für ausgesprochen wichtig halte. Die KEF hat in der Vergangenheit zweimal Beitragssenkungen empfohlen, und die letzte Veränderung des Beitragssatzes war eine Senkung.

Man kann sich außerdem nicht so einfach über die Empfehlung der KEF hinwegsetzen. Die Rundfunkurteile des BVG legen darüber ein beredtes Zeugnis ab. Die Ministerpräsidenten haben sich einmal geweigert, den Empfehlungen der KEF zu folgen – es gab eine Klatsche für die Landesmütter und Landesväter.

Da hilft es jetzt auch nicht, die Aufschiebung der Gebührenerhöhung zu fordern oder die Erhöhung in

diesen Zeiten an sich infrage zu stellen, sondern wir sollten vielmehr – das ist die Grundlage, um überhaupt zu einem sparsamen Rundfunk zu kommen – eine grundlegende Reform von Programmauftrag und Struktur anstreben, um das Angebot sicherlich auch preiswerter zu machen.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Das ist ein langer Prozess.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Dann fangen Sie doch an!)

Den sind wir und Teile der Ministerpräsidenten angegangen.

Ihnen geht es aber gar nicht darum. Ihnen geht es gar nicht um das Gehalt von Tom Buhrow. Sie sprechen vom WDR und meinen freie Medien. Mir ist schon klar, dass von Ihnen eher bevorzugte Medien RT Deutsch, KenFM oder Sputnik heißen.

(Lachen von Iris Dworeck-Danielowski [AfD] – Beifall von Sven Werner Tritschler [AfD])

Sie sind deshalb keine Alternative für Deutschland, sondern die Satelliten von Herrn Putin. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Nückel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Keymis das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es auch heute wieder kurz.

Wir Grüne sind für Coronasolidarität mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir begrüßen den Vorschlag der KEF und sind der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland eine herausragende Stellung hat. Denn er tut wirklich das, was wichtig ist für die Menschen. Er informiert, er unterhält, er bringt die wichtigen Dinge rüber, er berichtet über den Sport. Er macht das, was im Auftrag steht, und das ist gut so.

Reformbedarf erkennen alle, die sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk befassen. Deshalb muss ich nicht mehr viele Worte machen, Herr Tritschler. Der Antrag ist so überflüssig wie ein Kropf, und wir werden ihn ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Keymis. – Für die Landes

regierung hat nun in Vertretung von Herrn Ministerpräsident Laschet Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die aktuelle Situation aufgrund der Coronapandemie wird im Antrag der Fraktion der AfD als Aufhänger genutzt, um erneut den öffentlichrechtlichen Rundfunk infrage zu stellen und Ihrer Ablehnung des öffentlichen Rundfunks mit neuen Forderungen Ausdruck zu verleihen.

Dass hier keine echte Auseinandersetzung in der Sache erfolgt – das ist eben schon mehrfach erwähnt worden –, zeigt sich auch daran, dass wesentliche verfassungsrechtliche Grundlagen außer Acht gelassen worden sind. Der Antrag verkennt bereits im Ansatz, dass die Feststellung einer auskömmlichen Finanzausstattung nicht Aufgabe der Politik ist.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist bedarfsgerecht zu finanzieren – so geben es die Verfassung und die Rundfunkstaatsverträge vor –, medienpolitische Zwecksetzungen dürfen mit diesem Beitrag nicht verfolgt werden. Aus gutem Grund ist es daher alleinige Aufgabe der mit unabhängigen Sachverständigen besetzten Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, den Finanzbedarf der Anstalten, zu prüfen.

Die KEF hat in ihrem 22. Bericht, der im Februar 2020 veröffentlicht wurde, auf der Grundlage ihrer Prüfungsergebnisse empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro zu erhöhen, um eine auskömmliche Ausstattung der Anstalten weiterhin zu gewährleisten. Dieser Empfehlung soll mit der durch die Ministerpräsidentenkonferenz in Aussicht genommenen Beitragserhöhung entsprochen werden.

Ferner fordert die AfD mit ihrem Antrag einen Beitrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Bewältigung der Coronakrise. – Genau diesen Beitrag leisten die Anstalten derzeit in besonderem Maße; auch das ist eben schon gesagt worden. Denn der Informationsbedarf der Bevölkerung ist aktuell so hoch wie sonst kaum. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in der Lage, in seiner Vielfalt und Stabilität genau hierauf zu reagieren. Die hohe Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeigt sich nicht zuletzt an den im Rahmen der Krise gestiegenen Nutzungszahlen, vor allem bei jüngerem Publikum.

Nicht unerwähnt bleiben darf hier wohl auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk über seinen publizistischen Auftrag hinaus Verantwortung in der aktuellen Situation übernimmt. Dies betrifft insbesondere die Übernahme von Kosten bei Produktionen, Stundung oder Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags für finanziell in Not Geratene oder Stundungen von Infrastrukturkosten gegenüber privaten

Rundfunkveranstaltern. Diese in publizistischer, aber auch in solidarischer Hinsicht erbrachte Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte man anerkennen.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Der Erste Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – kurz: Erster Medienänderungsstaatsvertrag – liegt dem Landtag zur Vorunterrichtung vor. Mit ihm soll die bedarfsgerechte Finanzierung der Anstalten gesichert werden. Die Länder kommen damit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nach.

Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der Beitragserhöhung, über die wir jetzt reden, um die erste Erhöhung seit elf Jahren handelt.

Abschließend möchte ich zusammenfassen: Der von der AfD eingebrachte Antrag ist sowohl aus Rechtgründen als auch in der Sache nicht mitzutragen und deswegen vollständig abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Wir kommen nun, da sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt haben, diesen Antrag direkt abzustimmen, zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/9378. Ich darf fragen, wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung beim fraktionslosen Abgeordneten Langguth. Damit ist der Antrag Drucksache 17/9378 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten abgelehnt.

Wir sind damit bei:

6 Gesetz zur Durchführung der Kommunal

wahlen 2020

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 17/9365

zweite Lesung

Änderungsantrag der Fraktion der AfD

Drucksache 17/9504

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9455 – Neudruck

Ich darf darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/9342 „Gesetz zur Erleichterung der Teilnahme an den Kommunalwahlen während der Corona-Pandemie (Kommunalwahlerleichterungsgesetz NRW)“ gestern in der Abstimmung zur ersten Lesung abgelehnt worden ist. Nach § 74 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung ist der Gesetzentwurf damit erledigt. Daher entfällt die für heute geplante zweite Lesung dieses Gesetzentwurfes.

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD und FDP zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage)

Damit kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9504. Ich darf fragen, wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung beim fraktionslosen Abgeordneten Langguth. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/9504 abgelehnt.

Ich lasse zweitens abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP Drucksache 17/9365 in der zweiten Lesung. Ich darf fragen, wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Enthaltungen? – Neinstimmen? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/9365 einstimmig in der zweiten Lesung verabschiedet wurde.

Darüber hinaus lassen wir drittens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/9455 – Neudruck. Ich darf fragen, wer diesem Entschließungsantrag folgen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Enthaltungen? – Enthaltung bei der Fraktion der AfD. Ich stelle fest, dass auch der Entschließungsantrag Drucksache 17/9455 – Neudruck – nicht die parlamentarische Mehrheit gefunden hat und damit abgelehnt ist.