Protocol of the Session on May 29, 2020

Die Pflegequalität wird in dem Antrag genauso wie die Schwarzarbeit erwähnt und am Ende sogar noch das Megathema „Pflegeversicherung“. All das wird ohne Lösungsvorschläge undifferenziert in den Raum gestellt. Wenn man sich näher mit den Themen beschäftigen will, muss man ganz klar strukturieren, worüber wir denn eigentlich sprechen.

Ich will es einmal wie folgt versuchen: Es ist Realität, dass viele Familien bei der Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt durch ausländische Kräfte aus dem EU-Raum unterstützt werden.

Dabei muss man wissen, dass es sich in den wohl meisten Fällen nicht um examinierte Pflegekräfte handelt, sondern um Haushaltshilfen, die sich auch um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern.

Das ist nicht illegal. Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist es möglich, EU-Bürger in einem Privathaushalt ohne besondere Arbeitserlaubnis zu beschäftigen. Natürlich müssen Arbeitszeiten, Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuer und Mindestlohn beachtet werden. Das gilt im Übrigen für jeden, der jemanden in seinem Haushalt beschäftigt.

Solche Beschäftigungsverhältnisse sind durchaus wünschenswert, werden sogar steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen gefördert und entlasten viele Familien bei der Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.

Nun wird in dem Antrag behauptet, dass derartige Beschäftigungen schwarz erfolgten; einen Beleg dafür gibt es allerdings nicht.

Die Sozialdemokraten fordern darüber hinaus eine Amnestie für diejenigen, die diese Dienstkräfte schwarz beschäftigen. Wir wollen aber doch Schwarzarbeit bekämpfen.

Durch Amnestie schaffen wir keine Anreize für legale Beschäftigung, zumal diese Dienstkräfte jederzeit ordnungsgemäß angemeldet werden können und die anschließende Legalisierung mit den Anforderungen an eine höhere Pflegequalität verbunden sein soll, wenn man den Antrag liest.

Nun soll natürlich auch die Pflegequalität sichergestellt werden. Wie die Haushaltshilfen unter Beachtung der Pflegequalität eingesetzt werden sollen, wird in dem Antrag nicht beschrieben.

Sind nur ausländische Haushaltshilfen oder alle betroffen? – Ich vermute, dass alle gemeint sind. Dann stellt sich natürlich die generelle Frage, wie häusliche Pflege in der gebotenen Qualität kontrolliert werden soll. Zum ganz überwiegenden Teil wird Pflege zuhause in der Familie geleistet – mit oder ohne Haushaltshilfe, mit oder ohne ambulante Fachdienste.

Wir wollen doch den Familien nicht unterstellen, sie könnten ihre Angehörigen nicht betreuen. Abgesehen von strafrechtlich relevanten Vernachlässigungen obliegt es natürlich auch der eigenen Verantwortung der Familienangehörigen, zu prüfen und zu klären, ob sie noch in der Lage sind, Betreuung und vor allem Pflege fachlich sicherzustellen, oder ob sie auf ambulante oder stationäre Dienste zurückgreifen müssen.

Hier wird der Eindruck erweckt, dass die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen ohne die Hilfe von illegal Beschäftigten nicht zu bewältigen sei. Das ist so sicherlich nicht festzustellen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Die Pflegeversicherung bietet Leistungen und Strukturen, die eine gute Versorgung von Menschen in der häuslichen Pflege gewährleisten.

In den vergangenen Jahren wurde die Pflegesituation für Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen und Pflegekräfte durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes grundlegend verändert und verbessert. Dazu gehört beispielsweise auch die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes.

Die Leistungen sind flexibilisiert worden und können nun individueller in Anspruch genommen werden. Außerdem ist die Höhe der Leistungsbeträge gestiegen, und es steht nun mehr Geld zur Verfügung.

Durch die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, ihren Beruf und die Pflege von Angehörigen zu vereinbaren.

Wir haben es hier im Plenum schon mehrfach erörtert: Natürlich bedarf auch die Pflegeversicherung – im Prinzip ein Megathema – der Weiterentwicklung; dagegen wird sich auch niemand sperren. Man muss das aber schon etwas näher betrachten und sicherlich auch als separates Thema sehr intensiv besprechen.

Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. Ich freue mich auf die Beratungen dieses insgesamt doch sehr wichtigen Themas.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Preuß. – Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Frau Schneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir kennen die Situation aus Erzählungen, einige von uns vielleicht auch aus dem eigenen Umfeld.

Ältere Menschen leben alleine, Partner sind verstorben, Kinder und Enkel arbeiten und wohnen in

anderen Städten, und die Selbstversorgung funktioniert aufgrund zunehmender Einschränkungen auch nicht mehr richtig.

Der Weg ins Heim soll aber so lange wie möglich vermieden werden, denn wir möchten ja, dass die Menschen im Quartier in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben.

Die Antwort lautet in diesem Fall häufig: Es gibt doch entsprechende Agenturen, die Pflegekräfte und Betreuungskräfte aus Polen oder anderen EU-Ländern vermitteln.

In der Regel kommen diese Frauen für mehrere Monate nach Deutschland und leben mit im Haushalt, um eine kontinuierliche Betreuung rund um die Uhr zu ermöglichen. Meist wechseln sich die Einsatzzeiten der Frauen bei den jeweiligen Auftraggebern ab.

Die Coronakrise und insbesondere die im März hektisch erfolgten Grenzschließungen sowie die rigiden Vorschriften unserer östlichen Nachbarländer zur Wiedereinreise und Quarantäne haben dazu geführt, dass viele dieser Pflege- und Betreuungskräfte in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind und geplante Wechsel von Einsatzkräften nicht mehr stattgefunden haben.

Auf einmal waren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen allein gelassen und mussten schauen, wie sie die Versorgung organisieren.

Natürlich stellen sich einige Fragen hinsichtlich des Status und der Arbeitsverhältnisse beim Modell der Betreuung im Haushalt. Handelt es sich bei rollierenden Einsätzen bei den Auftraggebern um eine selbstständige Tätigkeit im Rahmen autonomer Dienstleistungsverträge oder um eine abhängige Beschäftigung?

Wenn eine abhängige Beschäftigung angenommen wird, wie sieht es dann mit der Bemessung der Arbeitszeit aus? Wie könnten bei der üblichen Betreuung rund um die Uhr Arbeitszeitgesetz und Entlohnung nach Mindestlohn eingehalten werden?

Die Antworten im vorliegenden Antrag erscheinen jedoch sehr simpel. So lautet eine zentrale Forderung, illegale Beschäftigung zu legalisieren. Sie unterstellen also, dass es sich bei der Betreuung im Haushalt generell um illegale Arbeitsverhältnisse handelt.

Sie machen sich nicht einmal die Mühe zu prüfen, inwiefern nicht doch eine selbstständige Tätigkeit anzunehmen ist oder in wie vielen Fällen bereits ein reguläres Arbeitsverhältnis angemeldet wurde.

Werte Kollegen der SPD, welche realistischen Alternativen wollen Sie denn bieten? Da ist Ihr Antrag auch ein bisschen dünn. Wenn eine 24-Stunden-Betreuung mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in einem Schichtdienst mit 40 Stunden die Woche organisiert werden soll, erreichen wir in Summe ein fünfstelliges Arbeitgeberbruttoentgeld. Das wird

keiner, auch keine Pflegeversicherung, bezahlen können.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie sind jetzt ja wenigstens ehrlich!)

Die Antwort wird nur lauten, dass der Weg ins Heim nicht mehr zu vermeiden ist.

Die nächste Forderung lautet: Wir brauchen mehr Geld. Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sollen reduziert werden. – Wer aber die Eigenanteile begrenzen will, hat nur die fragwürdige Wahl, entweder Beschäftigte und Arbeitgeber als Beitragszahler der Sozialversicherung und damit den Arbeitsmarkt insgesamt zu belasten oder alle Steuerzahler heranzuziehen und damit die längst erforderliche Entlastung gerade für Facharbeiter und qualifizierte Angestellte weiter hinauszuschieben.

Aus meiner Sicht führt an mehr Eigenverantwortung und mehr privater Vorsorge kein Weg vorbei. Wir müssen auch die Grenze für die Belastung der Beitragszahler und die fiskalischen Möglichkeiten für einen Steuerzuschuss des Bundes im Blick behalten. Das blendet Ihr Antrag aber völlig aus. – Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Frau Schneider. – Jetzt hat Herr Mostofizadeh das Wort für die Grünen im Landtag NRW.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Wortbeitrag des Kollegen Preuß wollte ich mit der Bemerkung einsteigen: Der macht es sich aber ein bisschen einfach und beschreibt die reale Situation der Pflege nicht richtig, wenn er meint, man müsse sich nur an Recht und Gesetz halten; dann würde schon alles funktionieren.

Frau Schneider aber sagt an diesem Redepult offen: Ohne Sozialdumping, ohne Überschreiten der Arbeitsschutzgrenzen, ohne das Ausbluten der häuslichen Pflege ist das alles nicht zu machen. – Ich finde es ein starkes Stück, wie Sie hier eben argumentiert haben, Frau Kollegin.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich weise mit Entschiedenheit zurück, dass das ein Modell sein kann. Aber ich stimme Ihnen zu: Im Ergebnis ist es im Moment so. Wir machen die Augen zu.

Selbst die angemeldeten Arbeitskräfte aus Polen, aus Rumänien – der größte Teil kommt ja aus Polen – arbeiten nicht 35 oder 38 Stunden, wie es tarifvertraglich abgesichert ist, sondern sind in der Regel

im Haus und bleiben viele Stunden darüber hinaus im Dienst. Davor machen auch viele die Augen zu.

Nicht nur die nicht angemeldeten sind ein großes Problem, sondern auch die angemeldeten Pflegekräfte.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Von Frau Schneider.