in der Ressourcen bei medizinischem Personal, gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst, knapp sind. Daher sollten wir diese Ressourcen verantwortungsvoll einsetzen und nicht nur aktionistische Forderungen stellen.
Wo liegen unsere Prioritäten in der Coronakrise: bei der Verfolgung von Infektionsketten oder bei der genaueren Feststellung von Todesursachen? – Ich denke, dass derzeit virologische und epidemiologische Erkenntnisse zu Übertragungswegen mehr Bedeutung für unsere politischen Entscheidungen haben.
So brauchen wir zum Beispiel Informationen zum Infektionsgeschehen bei Kindern, um besser über die Öffnungen von Kitas und Schulen entscheiden zu können. Daher bin ich sehr froh, dass unser Familienminister Dr. Stamp hierzu eine umfassende Studie in den Düsseldorfer Kitas initiiert hat.
Zum Schluss noch ein Aspekt zum Thema „Obduktion“ oder „Zwangsobduktion“: Kollege Yüksel hat gerade schon das Grundgesetz bemüht. Der Antragsteller hat anders argumentiert. Bei ein bisschen Recherche hätten Sie festgestellt, dass das Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine Regelung beinhaltet, wonach eine Obduktion grundsätzlich die Einwilligung der Angehörigen oder des Verstorbenen voraussetzt, sofern nicht Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen. Es reicht also ein einfacher Blick in unser Bestattungsgesetz, um zu sehen, dass dieser Antrag nicht geht.
Sie wollen Obduktionen gegen den Willen der Hinterbliebenen, gegen den Willen des Verstorbenen. Das zeigt mal wieder Ihr Menschenbild, dem Pietät und
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der Grünen hat der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Yüksel hat eben sehr ausführlich zum Rechtsverhältnis bei Obduktionen ausgeführt. Als ich die Überschrift des Antrags gelesen hatte und wusste, dass es um Obduktionen geht, dachte ich: Da hat die AfD vielleicht doch ein kleines richtiges Körnchen gefunden. – Sie haben mich aber wie so oft nicht enttäuscht.
Als zentrales Problem haben Sie geschrieben, dass die Obduktionen – das ist Ihr erster Beschlusspunkt – daran scheitern würden, dass die Betroffenen oder die Hinterbliebenen nicht zustimmen würden. Deswegen solle eine Anordnung des Landesministers erfolgen, dass Obduktionen auch gegen den Willen anzuordnen sind, obwohl das nach der gesetzlichen Lage gar nicht möglich ist.
Ich lese keine einzige Zeile in Ihrem Text und auch in der Literatur nicht, dass das an dem Willen der Betroffenen scheitern würde. Darüber habe ich keine Erkenntnis. Was ich weiß, ist – das ist durchaus richtig beschrieben –, dass das RKI am Anfang – das halte ich auch für falsch – viel zu vorsichtig mit der Frage umgegangen ist, ob man überhaupt Obduktionen durchführt.
Was Sie aber gänzlich durcheinanderbringen – das verstehe ich angesichts Ihrer Vorbildung eigentlich nicht –, ist die Frage, welche Erkenntnisse man aus Obduktionen zieht. Aus Obduktionen kann man sehr wohl Erkenntnisse ziehen – das hat Frau Kollegin Schneider, wie ich finde, richtig ausgeführt –, kann Fragen klären, die möglicherweise mit dem Krankheitsverlauf zu tun haben, für die Therapieerforschung und viele andere Dinge.
Inwieweit Eingriffs- und Kontaktbeschränkungen und andere Mechanismen zur Freiheitseinschränkung daraus abzuleiten sind oder nicht, erschließt sich mir überhaupt nicht. Das schreiben Sie aber trotzdem in Ihren Antrag.
Ihr Antrag ist leider wie so oft nicht zielführend. Sie hätten ein wichtiges Thema vernünftig beschreiben und daraus auch vernünftige Schlüsse ziehen können. Das tun Sie wiederum nicht.
Morgen werden Sie Gelegenheit haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich zu einem vernünftigen Sachverhalt zu äußern – wir werden mal schauen, wie sich die Landesregierung dazu verhält –, nämlich zu dem Thema „Testen, testen, testen“.
Ich freue mich schon auf die Debatte, insbesondere auf die Einlassung der FDP und wie sie sich dazu verhält. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja schon viel gesagt worden; es muss nicht von jedem alles gesagt werden.
Mittlerweile sind in Nordrhein-Westfalen – das wissen Sie – leider 1.576 Menschen mit oder an dem Virus verstorben. Bei den ausgewiesenen Zahlen des RKI ist nicht die Frage entscheidend, ob sie an dem Virus gestorben sind, sondern der Punkt, dass sie infiziert gestorben sind.
(Andreas Keith [AfD]: Woher wissen wir das? – Michael Hübner [SPD]: Lesen können Sie? Können Sie doch! Lesen ist nicht Ihre Stärke, Zuhören auch nicht!)
Wir wissen durch die vorliegenden Zahlen, dass 86 % der Verstorbenen in Nordrhein-Westfalen 70 Jahre und älter waren und dass damit das Thema „Vorerkrankungen“ eine ganz große Rolle spielt.
Zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen ist von meinen Vorrednern schon alles gesagt worden. Das Bestattungsgesetz NRW ist hier glasklar. Das Ministerium kann keine Obduktionen anordnen. Das geht nur aus polizeilichen Gründen. Es geht dann, wenn die Todesursache nicht feststeht. Dann ist es eine Entscheidung der örtlichen Gesundheitsämter und immer eine Einzelfallentscheidung. Daher wäre das, was die AfD hier beantragt, so einfach nicht möglich.
Wir haben trotzdem ganz viele Erkenntnisse, weil zum Beispiel das Universitätsklinikum in Aachen ein zentrales Register aller Obduktionen von COVID-19Erkrankten in ganz Europa – aus dem ganzen deutschsprachigen Raum, muss ich genauer sagen – aufbaut. So wissen wir sehr viel über die Ergebnisse von Obduktionen in diesem Bereich.
Zum Schluss will ich sagen: Im Bundesland Hamburg, das eine völlig andere Rechtslage hat als wir, hat das Ministerium entschieden, jeden Menschen, der mit oder an COVID-19 gestorben ist, zu obdu
zieren. Mittlerweile wurden in Hamburg, wenn ich es richtig weiß, 70 Leute obduziert. Die haben eine andere Rechtslage als wir.
Selbstverständlich stehen alle Ergebnisse aus Obduktionen in Hamburg auch der nordrhein-westfälischen Medizin zur Verfügung. Wir wissen also, dass die Menschen in der Regel, wenn sie an dem Virus sterben, erhebliche Vorerkrankungen hatten. Das sagen allein die Hamburger Zahlen aus.
wirklich viele Erkenntnisse durch diese Obduktionen – andere Bundesländer haben eine andere Rechtslage –, aber auch durch das Institut in Aachen.
Ich bin der Meinung, dass wir unser Bestattungsgesetz wegen dieser Frage nicht verändern, sondern es so lassen sollten, wie es ist. Das ist der Rechtsrahmen, mit dem wir in Nordrhein-Westfalen in dieser Frage verfahren.
Ich halte auch viel davon, dass man Obduktionen auf das absolut Notwendige beschränkt. Der Wille der Angehörigen und vor allen Dingen des Betroffen selbst muss Priorität haben. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/9382 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Drucksache 17/9387
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt in Drucksache 17/9387, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9053 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/9387 und nicht über den Gesetzentwurf. Wer möchte zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer ist dagegen? – Die AfD ist dagegen. Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/9053 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses Drucksache 17/9387 angenommen und verabschiedet.