Protocol of the Session on October 11, 2017

Ich rufe auf:

14 Demokratie leben, Demokratie schützen, für

Demokratie werben – Politische Bildung muss alle mitnehmen!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/815

Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt heute nicht vorgesehen.

Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/815 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Aussprache und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wenn Sie dieser Überweisungsempfehlung folgen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

15 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umset

zung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/750

erste Lesung

Frau Ministerin Scharrenbach hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 3) Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/750 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Gibt es jemanden, der sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kin

dertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/751

erste Lesung

Herr Minister Dr. Stamp hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 4) Eine Aussprache ist also nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/751 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Gibt es jemanden, der dagegen ist – oder sich enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

17 Verfahren über die Verfassungsbeschwerden

I. des Herrn R. S. – Bevollmächtigter: Rechts

anwalt Thorsten Bölck, Bahnhofstraße 11, 25451 Quickborn –

1. unmittelbar gegen

a) den Beschluss des Bundesverwal

tungsgerichts vom 9. Juni 2016 –

BVerwG 6 C 37.16 –,

b) das Urteil des Bundesverwaltungsge

richts vom 18. März 2016 – BVerwG 6 C 7.15 –,

c) das Urteil des Oberverwaltungsge

richts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. März 2015 – 2 A 2423/14 –,

d) das Urteil des Verwaltungsgerichts

Arnsberg vom 20. Oktober 2014 – 8 K 3353/13 –

2. mittelbar gegen

§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem Nordrhein-Westfälischen Zustim

mungsgesetz

1 BvR 1675/16

II. des Herrn B. A. – Bevollmächtigter: Rechts

anwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf –

1. unmittelbar gegen

a) das Urteil des Bundesverwaltungs

gerichts vom 25. Januar 2017 – BVerwG 6 C 11.16 –,

b) das Urteil des Verwaltungsgerichts

hofs Baden-Württemberg vom 3. März 2016 – VGH 2 S 386/15 –,

c) das Urteil des Verwaltungsgerichts

Stuttgart vom 27. Januar 2015 – 3 K 1773/14 –,

2. mittelbar gegen

§ 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 15. Dezember 2010 (RBStV) in Verbindung mit dem Baden-Württembergischen Zustimmungsgesetz

1 BvR 745/17

III. des Herrn B. W. – Bevollmächtigter: