Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt gibt es doch noch eine Wortmeldung des Kollegen Yetim von der SPD-Fraktion.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an den Innenminister. Herr Minister Reul, da Frau Schulze Föcking kein Interesse daran hat, eine Strafanzeige gegen diejenigen zu stellen, die bei ihr auf dem Hof eingebrochen sind, frage ich mich natürlich: Was macht die Polizei eigentlich? Ich meine, das ist ein Offizialdelikt. Und da Sie ja von diesen Einbrüchen Kenntnis haben, müsste doch eigentlich die Polizei ermitteln.
Die Polizei hat sich die Sache angeschaut; es ist zur Kenntnis genommen worden. Und mehr Informationen habe ich nicht.
Es ist nicht so, dass der Innenminister über jeden Einbruch in Nordrhein-Westfalen persönlich informiert wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, kurze Nachfrage: Nach meinem Kenntnisstand ist nichts entwendet worden, und es gab auch keine Diebstahlsabsicht, sodass es sich nicht um einen Einbruch im Sinne von §§ 242, 243 des Strafgesetzbuches handelt, sondern lediglich um einen Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 Strafgesetzbuch und somit um ein Privat- und Anklagedelikt. Wäre das so korrekt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie die wahrscheinlich eher rhetorische Frage als solche identifiziert haben, möchte die Ministerin gerne antworten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt habe ich eine weitere Wortmeldung von Herrn Kollegen Bolte-Richter vorliegen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich würde gerne dem Minister des Innern eine anschließende Frage stellen. Herr Reul, Sie haben nämlich eben gesagt, dass der Innenminister nicht über jeden Einbruch in Nordrhein-Westfalen informiert wird. Nach meiner Kenntnis ist es allerdings so, dass, wenn Mitglieder des Landtages oder der Landesregierung von einem Einbruch betroffen sind, darüber eine WE-Meldung, also eine Wichtige-Ereignis-Meldung, angefertigt wird.
Wenn ich mich recht erinnere – ich bin mir nicht hundertprozentig sicher –, ist die Information über diesen Vorgang uns allen erst dadurch bekannt geworden, dass Filmaufnahmen gesendet wurden, und nicht durch irgendeine Anzeige.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir haben bereits die eine Stunde, die für eine Fragestunde vorgesehen ist, um knapp 18 Minuten überschritten. Ich schaue aber vorsichtshalber, damit es keine weiteren Irritationen gibt, noch einmal in die Runde. – Das bleibt auch so.
Ich rufe jetzt keine weiteren Mündlichen Anfragen auf, sondern frage, sofern die Fragestellerinnen und Fragesteller im Raum sind, kurz ab, ob sie die Mündlichen Anfragen, die noch vorliegen und die eingereicht worden sind, schriftlich beantwortet haben möchten oder wir sie in die nächste Fragestunde geben.
von Herrn Dr. Blex. Möchten Sie eine schriftliche Beantwortung oder eine Beantwortung in der nächsten Fragestunde?
Das waren die Fragen, die noch vorgelegen haben. Damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 5, den ich damit schließe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für unsere Polizei hier in NordrheinWestfalen; denn wir werden die 2016 eingeführte gesetzliche Kennzeichnungs- und Legitimationspflicht wieder abschaffen.