Wir wissen, in welch schwieriger Situation sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in diesen Wochen befinden. Denn als Abgeordnete sind wir dort, wo es möglich ist, unterwegs und stehen als Gesprächspartner zur Verfügung. Über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen wir eine Vielzahl von Kontakten und Anfragen, die wir abarbeiten, um konkret Hilfestellung zu leisten.
Nordrhein-Westfalen kämpft gemeinsam gegen das Virus. Wir unterstützen die unterschiedlichen Maßnahmen und die betroffenen Menschen. Als Abgeordnete setzen wir das Signal, dass wir keine Anhebung unserer Bezüge in diesem Kontext wollen.
Ja, das ist ein Symbol; denn durch diesen Verzicht hat keiner aus der genannten Gruppe von Kurzarbeitern und Solo-Selbstständigen 1 Euro mehr in der Tasche, niemand eine persönliche Sorge weniger.
Auch der Landeshaushalt, den wir in dieser Plenarsitzung mit zusätzlichen Garantien in einer Größenordnung von 10 Milliarden Euro ausstatten, um Coronarisiken abzudecken, wird durch die eingesparte Summe von 500.000 Euro weder saniert noch würde er bei einer Auszahlung über Gebühr belastet.
Dieses Symbol des Verzichts – meinetwegen bezeichnen Sie es als Symbolpolitik – ist dennoch richtig; denn Demokratie lebt auch von Symbolen. Demokratie darf sich aber nicht in solchen Symbolen erschöpfen.
Dass es auch auf symbolhafte Handlungen ankommt, dass es Signale und Kommunikation braucht, kann niemand ernsthaft bestreiten. Deshalb geht der Landtag in dieser für uns alle so besonderen Zeit diesen Weg. Ich bin allen Kolleginnen und Kollegen dankbar, dass sie den Weg mitgehen.
Ich weiß auch, dass die Frage der Höhe und Entwicklung der Abgeordnetenbezüge für Politiker insgesamt kein Gewinnerthema ist. Dennoch kann uns als Parlament niemand diese Debatte und die Entscheidung dazu abnehmen. Lassen Sie mich deshalb einige Sätze zu dem Mechanismus sagen, wie sich unsere Bezüge entwickeln.
Das sogenannte Warenkorbmodell sorgt dafür, dass sich Jahr für Jahr die Bezüge der Abgeordneten so entwickeln wie die Einkünfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen – weder besser noch schlechter. Die Preissteigerung fließt ebenso ein wie die Entwicklung von Bruttolöhnen, aber eben auch die Entwicklung des Arbeitslosengeldes oder der Rente. Jede positive und jede negative Entwicklung kommt auch bei uns Abgeordneten an.
Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, dass im kommenden Jahr auf der rechnerischen Basis der Warenkorbentwicklung von 2019 und 2020 aufgesetzt und damit wieder der Einkommensentwicklung gefolgt wird, wie es vorgesehen ist. Das halte ich für eine faire und vernünftige Regelung, die in der Sache übrigens auch geboten ist.
Herr Wagner, jetzt noch ein paar Dinge zu dem, was Sie vorgetragen haben: Ich habe in den vergangenen Wochen schon gedacht, dass die eine oder andere Sorgenfalte auf der Stirn bei Ihnen und den Kollegen größer geworden ist, weil Sie vielleicht die Befürchtung hatten, dass wir Ihrem Vorschlag folgen könnten.
Die Sorge können wir Ihnen nehmen, weil wir anders als Sie schon der Auffassung sind, dass sich die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge nicht von der Einkommensentwicklung im Land abkoppeln sollte und dass unser System sowohl in Aufschwung- wie in Krisenzeiten funktioniert. Ich habe es eben dargestellt.
Ich weiß auch, dass Sie gleich Ihrem eigenen Gesetzentwurf nur deshalb zustimmen, weil die Ablehnung durch uns gesichert ist.
Dann nehmen Sie für sich in Anspruch – das haben Sie auch eben dargestellt –, dass Sie die Ersten gewesen seien, die Verzicht gefordert hätten. – Das ist erstens Unsinn und zeigt zweitens ein seltsames Verständnis. Es kommt doch in der parlamentarischen Demokratie nicht darauf an, irgendwo Erster zu sein, sondern darauf, etwas vorzulegen, was eine Mehrheit findet. Nur dann wirkt es und hat entsprechende Effekte.
Sie wollen sogar dann Erster gewesen sein, wenn andere vor Ihnen durchs Ziel kommen. Vor wenigen Wochen haben Sie beleidigt Schippe und Förmchen weggeworfen, als Sie beim Pandemiegesetz nicht mitmachen durften. Demnächst behaupten Sie hier noch, Ihre Sandburgen seien immer die größten, und vor Ihnen hätte noch keiner größere und schönere Sandburgen gebaut.
Ich habe mir vorgenommen, dieses politische Trotzverhalten, das Sie an den Tag legen, gelassen zu ertragen, obwohl ich mir bei Ihnen nicht sicher bin, dass es wirklich nur eine Phase ist oder nicht doch vielleicht eher Wesensmerkmal Ihres Politikstils.
Ich möchte aber die Beratung dieses Gesetzentwurfs weder zeitlich noch inhaltlich mit Mutmaßungen über Ihren Entwicklungsprozess belasten. – Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen hat es Kollege Kerkhoff gerade sehr schön dargestellt: Die AfD-Fraktion hat in ihrem Redebeitrag förmlich um Lob und Anerkennung gebettelt.
Zum anderen hat Ihr Redebeitrag noch einmal sehr deutlich gemacht, Herr Wagner, wie sehr Sie sich selbst und Ihre Arbeit überschätzen. Sie können die Zahlen auf den Tisch legen, wie viele Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe Sie vorgelegt haben und dass Sie immer die Nummer eins gewesen sind. Aber über Qualität und Inhalt dieser Anträge und Kleinen Anfragen sagt das leider überhaupt nichts aus. Das hat auch Ihr Redebeitrag sehr deutlich gemacht.
In den letzten Tagen und Wochen haben wir in diesem Parlament kaum ein Thema diskutiert, das nicht direkt oder zumindest mittelbar im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus steht. Wir haben heute schon wie in den letzten Wochen hier im Plenum darüber gesprochen. Im Laufe des Tages werden wir noch weitere wichtige Themen haben; dabei geht es auch um die Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Die Coronakrise greift in unseren Alltag ein – das wurde in den letzten Tagen immer deutlicher –, wie wir es uns vor einigen Monaten noch gar nicht hätten vorstellen können.
Manch einer redet in diesen Tagen schon über Lockerungen und darüber, wie es weitergeht. Das ist richtig, denn auch darüber muss man sich Gedanken machen.
Trotzdem dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass Corona für viele Menschen nach dem Ende der Pandemie noch nicht ausgestanden sein wird. Darum soll es auch heute gehen, denn die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise werden uns leider wahrscheinlich noch sehr lange begleiten.
Schon heute fürchten viele Inhaber von Geschäften, von kleineren und mittleren Betrieben, von Restaurants usw. um ihre wirtschaftliche Existenz.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Viele sind in Kurzarbeit und wissen überhaupt nicht, wie es in den nächsten Monaten weitergehen soll.
Glücklich können sich all diejenigen schätzen, die arbeiten können, ohne ihre Gesundheit zu gefährden, weiterhin ihr reguläres Gehalt bekommen und sich keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen.
Zu dieser Gruppe gehören auch wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Wir wissen – das ist Anlass des gemeinsamen Gesetzentwurfs – um diese besondere Situation und sehen uns deswegen auch in der Verantwortung. Wir wissen, dass es unsere Verantwortung ist – egal ob regierungstragende Fraktionen oder Opposition –, den Menschen in diesem Land Orientierung und Hilfe zu geben, wo es erforderlich ist.
Dass die Parlamente arbeiten, dass sie funktionieren, haben die letzten Wochen in Nordrhein-Westfalen gezeigt. Wir haben uns vergewissern und in vielen Debatten und Diskussionen zeigen können, dass auch zu Zeiten von Corona Demokratie in NordrheinWestfalen Hochkonjunktur hat.
Bei allen auch sehr kontroversen Diskussionen in den letzten Wochen um die Zukunft unseres Landes müssen wir auch immer wieder unsere eigene Rolle
und unsere eigene Stellung als Abgeordnete im Kontext dieser aktuellen Lage reflektieren; das ist unsere Aufgabe.
Das betrifft insbesondere die sensible Frage der Abgeordnetenbezüge, denn nur wenige Menschen können über ihre Bezüge selbst bestimmen; wir als Abgeordnete gehören dazu.
Anders als die öffentliche Diskussion es häufig nahelegt, gehen wir als Abgeordnete von Nordrhein-Westfalen – davon bin ich fest überzeugt – sehr verantwortungsvoll und überlegt mit diesem Privileg um.
Deswegen haben wir auch gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, FDP und Grünen diesen Gesetzentwurf vorgelegt, der bedeutet: Wir werden die Abgeordnetenbezüge in diesem Jahr zum 1. Juli nicht erhöhen.
Um noch einmal auf den ersten Redebeitrag zurückzukommen: Dafür brauchen wir die AfD-Fraktion nicht. Denn lange bevor Ihr Gesetzentwurf auf dem Markt war, haben wir schon darüber gesprochen, wie man Lösungen finden kann. Für diese Ideen sind Sie nicht notwendig. Ihren Gesetzentwurf hätten wir nicht gebraucht, wir hätten heute sowieso darüber diskutiert. Deswegen brauchen Sie sich auch gar nicht weiter zu beschweren.
Das Prinzip der Demokratie ist deutlich: Parlamentarier sollen so ausgestattet sein, dass sie frei und unabhängig entscheiden können. Das gilt auch für ihre finanzielle Situation.
Diese Freiheit wird nicht eingeschränkt, wenn wir verzichten, während andere zurzeit nicht wissen, wie es weitergehen soll. Deswegen sieht das Abgeordnetengesetz auch eine jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli vor.
Kollege Kerkhoff hat schon darauf hingewiesen: Ganz viele verschiedene Kriterien wie zum Beispiel die Lohn- und Rentenentwicklung und der Verbraucherpreisindex für das abgelaufene Jahr werden einbezogen.
Dieser Mechanismus entlang der klaren Parameter soll die Steigerung der Bezüge der Abgeordneten objektivieren bzw. – einfacher ausgedrückt – die jährliche Entscheidung nicht den Abgeordneten überlassen.
Das ist ein sehr gutes Prinzip, an dem man grundsätzlich unbedingt festhalten sollte, denn damit wird gewährleistet, dass sich die Abgeordnetenbezüge weder besser noch schlechter entwickeln als die durchschnittlichen Einkommen und Preise hierzulande.
das so eben nicht machen, weil die Coronapandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen noch nicht berücksichtigt werden können. Eine Erhöhung der Bezüge in Zeiten, in denen sich viele Menschen berechtigte Sorgen um ihre Zukunft machen, halten wir nicht für richtig – deswegen heute dieser Entwurf.