Protocol of the Session on March 11, 2020

Danke schön, Herr Loose. – Herr Sundermann, Sie können jetzt reagieren. Bitte schön. Dafür haben Sie 1:30 Minuten Zeit.

Herr Präsident, ich habe zwei Optionen: Ich kann antworten, aber ich muss nicht. Ich wähle Option b).

So ist das Leben. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Sundermann. – Ich rufe den Sprecher der FDP-Fraktion, Herrn Kollegen Freynick, auf. Er hat jetzt das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um das Thema „Windenergie“ generell einzuordnen.

Der hier vorliegende Antrag schlägt unter anderem eine Abstandsregelung für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus in der gesamten Bundesrepublik vor.

Fakt ist: Die NRW-Koalition hat den Windkraftausbau bereits in gelenkte und geordnete Bahnen gebracht, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende sicherzustellen. Gerne rufe ich einige Punkte in Erinnerung, die aufzeigen, was bisher getan worden ist.

Aktuell wird auf Bundesebene eine Abstandsregelung in Verbindung mit der Einführung einer Länderöffnungsklausel diskutiert. Sie entspricht nahezu identisch der eingebrachten nordrhein-westfälischen

Bundesratsinitiative, was sehr erfreulich ist. Das zeigt, dass unser Land unter Leitung der NRWKoalition in Berlin wieder ein deutliches Mitspracherecht hat.

Als NRW-Koalition setzen wir insbesondere im Bereich des Ausbaus der Windenergie das um, was wir vor der Wahl versprochen haben. Wir haben den Windenergie-Erlass überarbeitet. Außerdem haben wir den LEP grundlegend überarbeitet und sehen darin einen Vorsorgeabstand von 1.500 m zu ASBGebieten vor. Zudem beenden wir mit dem neuen LEP den Bau von Windenergieanlagen im Wald. Die Kommunen haben nun endlich mehr Entscheidungsfreiheit, weil sie am besten über mögliche örtliche Konflikte Bescheid wissen. Außerdem haben wir die Flächenfestlegung in Regionalplänen für Windkraftanlagen aufgehoben.

All dies zeigt, meine Damen und Herren: Die NRWKoalition arbeitet bereits seit Beginn der jetzigen Legislaturperiode an einem Windenergieausbau, der auch auf die breite Akzeptanz der Bevölkerung setzt. Wir heben die vormals mit der Brechstange forcierte einseitige Bevorzugung der Windenergie auf und schöpfen gleichzeitig die Potenziale anderer Energieträger aus. Geothermie und Photovoltaik sind hier zwei wichtige Beispiele.

Meine Damen und Herren, deshalb sehen wir als FDP-Landtagsfraktion den hier vorliegenden Antrag als hinfällig an. Er lässt die Berücksichtigung der aktuell bereits initiierten Vorhaben auf Landesebene vermissen. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Freynick. – Jetzt spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Brems.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben wieder einmal einen Antrag der AfD vor uns liegen, der vor Halbwahrheiten, Leugnungen und, leider muss man auch sagen, Lügen nur so strotzt. Das ist wieder typisch für diejenigen, mit denen wir es hier zu tun haben, die die Klimawissenschaft leugnen.

(Helmut Seifen [AfD]: Und auch das Klima leugnen!)

Der Antrag versucht – das haben wir eben schon gehört –, ein anderes Bild darzustellen. Wir haben es mit unzähligen Fußnoten zu tun. Sie versuchen hier, pseudowissenschaftlich etwas darzustellen.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Ich greife nur einen Aspekt heraus, den der Antrag thematisiert, und zwar den Infraschall. Sie schreiben, es gebe mehrere Studien, die Ihre Thesen unterstützten. Ich muss Ihnen jedoch ganz klar sagen: Die Studien, die Sie zitiert haben – das hat ein Vorredner der CDU bereits ganz klar dargestellt –, belegen etwas anderes.

Wissenschaftlich zu arbeiten, ist eben etwas anderes, als nur den ersten Satz eines Artikels zu zitieren. Vielmehr gehört zum wissenschaftlichen Arbeiten, sich alles anzugucken.

(Beifall von Marc Herter [SPD] und Josefine Paul [GRÜNE])

Und wenn man das tut, wird in dem von Ihnen zitierten Artikel klar: Beim Thema „Infraschall“ sind die Ergebnisse der vorhandenen Studien inkonsistent. Es gibt beispielsweise Studien, die zeigen, dass die Psyche angesichts von Windenergieanlagen in Nachbarschaften Krankheitsempfindungen triggern kann und negative Erwartungshaltungen bei möglichen Erkrankungen ebenfalls eine Rolle spielen können. Alle diese Dinge blenden Sie einfach aus, weil sie nicht in Ihr Weltbild passen.

Das gilt auch für die Hinweise darauf, dass es Probleme mit Infraschall in der Landwirtschaft gibt. Hier meine ich Menschen, die Trecker fahren, aber auch Menschen, die Autos fahren, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Flugzeugindustrie. Diese Bereiche scheinen Ihnen vollkommen egal zu sein, obwohl man sie sich eigentlich auch angucken müsste.

Das ist Ihre inkonsequente Vorgehensweise, die Sie immer wieder an den Tag legen. Sie tun an der einen Stelle so, als würden Sie sich für eine Sache interessieren. Aber den nächsten Schritt gehen Sie dann nicht.

Darüber hinaus möchte ich eine Aussage zu den Abständen zitieren. Sie behaupten, größere Abstände seien hilfreich und würden vielleicht sogar zu Akzeptanz führen. Das hören wir an unterschiedlichen Stellen leider immer wieder.

Aber ich nenne nur ein Beispiel. Wie sieht es denn mit Sprengungen in Steinbrüchen aus? In NordrheinWestfalen dürfen diese 300 m von der Wohnbebauung entfernt durchgeführt werden. Wieso sagen Sie dazu nicht einmal etwas? Das ist doch auch ein Problem für die Menschen, die in der Nähe wohnen und diese Belastung aushalten müssen.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Zu allen diesen Punkten sagen Sie überhaupt nichts. Da scheint Ihnen das völlig egal zu sein. Das zeigt ganz klar: Sie verfolgen nur Ihre eigene Agenda.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Man könnte ja meinen, Sie hätten heute einfach nur mal wieder Ihre Aluhüte zu Hause vergessen. Aber so einfach ist es leider nicht. Denn Sie kalkulieren

das ganz eiskalt. Sie kalkulieren, dass es für uns hier gar nicht genug Zeit gibt, um alle Ihre wilden Behauptungen und Lügen zu widerlegen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir machen das aber so nicht mit. Ihre Widersprüche decken wir auf. Aber wir lassen uns auch nicht auf jede Ihrer Diskussionen ein.

Wir sind ganz klar dafür, dass die Klimawissenschaft hier die Prämisse ist und die anderen Aspekte …

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Wir wollen wissenschaftlich arbeiten und nicht so, wie Sie das hier tun, wenn Sie sich nur den ersten Satz eines Artikels heraussuchen, weil er Ihnen gefällt. Das machen wir nicht mit. Deswegen tragen wir natürlich auch niemals einen solchen Antrag mit.

(Beifall von den GRÜNEN – Helmut Seifen [AfD]: Das ist aber schade!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Brems. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes hat Gott einen Garten angelegt. Deswegen ist einer der ältesten Berufe, einer der schönsten Berufe der des Gärtners – neben dem Zimmermann.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Herr Sundermann, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Ausbildung. Der Gärtnerberuf gehört zu den nachhaltigen Berufen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in der gesamten Republik.

Herr Sundermann, Sie haben gefragt, wie die Landesregierung denn nun mit den Vorschlägen der Bundesregierung umgeht. Ich kann Ihnen das sehr einfach beantworten: Die Landesregierung geht klug damit um, so wie wir immer klug mit den Sachverhalten umgehen.

Insofern: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Windenergie neu zu gestalten. Es gilt insbesondere, die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie zu erhalten. Vor diesem Hintergrund haben wir den Landesentwicklungsplan geändert.

Vor diesem Hintergrund haben wir auch im vergangenen Jahr eine Bundesratsinitiative eingebracht. Diese wird begleitet von einer Bundesratsinitiative aus dem Land Brandenburg, die sich zum gleichen Inhalt verhält, nämlich zu der Frage: Wie schaffen wir

es, die Akzeptanz beim Windenergiezubau in der Bevölkerung zu erhalten?

Bei der Einhaltung eines Vorsorgeabstandes – das ist der, den wir in den Landesentwicklungsplan eingefügt haben – von möglichst 1.500 m von neu zu errichtenden Windenergieanlagen zu reinen oder allgemeinen Wohngebieten kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass zum Beispiel von den Windenergieanlagen bei immer noch zunehmender Anlagenhöhe keine optische Beeinträchtigung zulasten der Wohnnutzung ausgeht und somit auch das Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt wird.

Seit dem Beschluss des Klimakabinetts auf der Bundesebene im September 2019, einen Mindestabstand von 1.000 m für Windkraftanlagen einzuführen, wurden bereits verschiedene Varianten bundesgesetzlicher Regelungen diskutiert. Zur gesetzlichen Umsetzung läuft derzeit auch die Abstimmung auf der Ebene der Bundesregierung.

Wir sind in sehr konstruktiven Gesprächen und hoffen, dass wir das, was wir mit unserer Bundesratsinitiative intendiert haben – nämlich, endlich wieder eine Länderöffnungsklausel zu bekommen, die Rücksicht auf die einzelnen Länder und die Situationen in den Ländern nimmt –, zeitnah, noch in diesem Jahr, auch als Gesetzgebungsverfahren auf der Bundesebene erleben werden.

Die Landesregierung wird sich daher in diese Diskussion im Sinne des akzeptanzerhaltenden Ausbaus der erneuerbaren Energien weiter einbringen. Dabei gilt es – darauf legen wir Wert –, auf die faire Abwägung der Interessen direkt betroffener Anwohner einerseits sowie des gesamtgesellschaftlichen Interesses am Klimaschutz und am Ausbau der erneuerbaren Energien andererseits hinzuwirken.

Hinsichtlich der Berücksichtigung von Natur-, Arten- und Habitatschutz wie auch der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Planungs- und Genehmigungsverfahren darf ich Sie auf die Inhalte – und sie sind bewährt – des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen“ verweisen. Gleiches gilt auch für die rechtlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Windenergieanlagen werden darüber hinaus immissionsschutzrechtlich gleichbehandelt wie alle anderen Industrieanlagen auch. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen – also Lärm und bewegtem Schattenwurf; all dem, was wir ja durchaus miteinander diskutieren – werden diese in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Detail geprüft.

Der antragstellende Betreiber einer Windkraftanlage ist verpflichtet, eine Schallprognose vorzulegen, mit der er die Einhaltung der zulässigen Immissionswerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen

Lärm, der TA Lärm – auch das haben wir hier schon häufiger miteinander ausgetauscht –, nachweist. Dabei wird auch der Infraschall letztlich berücksichtigt.