und private Drittmittel verbieten würden, dann – das ergibt sich ganz klar, wenn man nur einen Blick in den europäischen und internationalen Wissenschaftsraum wirft – würden wir unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von der internationalen Entwicklung, von der Teilhabe an internationalen Forschungserfolgen und internationalen Forschungskooperationen abschneiden. Das, meine Damen und Herren, wäre einer weltoffenen Gesellschaft, wie wir sie hier in Nordrhein-Westfalen haben wollen, nicht würdig. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Freimuth. – Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der AfD-Fraktion. Herr Seifen bekommt jetzt das Wort für 1:30 Minuten, und dann kann Frau Freimuth darauf antworten. – Bitte schön, Herr Seifen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Freimuth, der Antrag sagt nichts davon, dass die Universitäten auf Dritt- oder Zweitmittel völlig verzichten sollen.
Aber ich möchte Sie an etwas erinnern, was Sie sicherlich auch noch wissen. In den Beschlüssen zu Ihrem Landesparteitag in Bielefeld zum Forschungsstandort NRW am 6. April 2003 heißt es unter dem Stichwort „Leistungsorientierte Wissenschaft“ – ich zitiere –:
Forschungseinrichtungen müssen sich zu modernen Wissenschaftsunternehmen entwickeln, ihre Forschungsergebnisse und Dienstleistungen für den globalen Markt anbieten. Sie konkurrieren auf dem internationalen Forschungsmarkt um Anerkennung, Drittmittel und qualifiziertes Personal. – Zitatende.
neben der Grundfinanzierung durch andere Finanziers. Hier geht es um einen Paradigmenwechsel. Hier geht es darum, aus Wissenschaftsinstitutionen einen Betrieb zu machen, der sich nach Angebot und Nachfrage orientiert.
Dieses Denken hat seit den 90er-Jahren Einfluss gefunden. Gerade Sie in der Regierung Rüttgers – ich meine nicht Sie persönlich, sondern die FDP und die CDU – haben in der Phase zwischen 2005 und 2009 – ich habe das im schulischen Bereich mitgemacht, aber im universitären Bereich war das viel tiefgreifender – die Vorstellung verbreitet, dass sich Schule, Universität, sozusagen Institutionen, in denen es um Sinnfragen geht, konstruieren können, organisieren können wie ein Wissenschaftsbetrieb. Davon haben wir noch Reste. Diese Reste müssen wir abbauen. Aber niemand verlangt, dass Dritt- und Zweitmittel nicht mehr gegeben werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Seifen, ich kann ziemlich klar festhalten, dass wir für unsere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Freiheit und die Autonomie wollen, weil wir Vertrauen zu unseren Hochschulen haben, weil wir glauben und davon überzeugt sind – das ist auch die Erfahrung der letzten Jahre seit dem Hochschulfreiheitsgesetz –, dass unsere Hochschulen sehr verantwortungsvoll mit der Freiheit umgehen und dass sie die Chancen nutzen, die in der Freiheit von Lehre und Forschung, in der Möglichkeit liegen, sich eigenverantwortlich, autonom und freiheitlich selbst zu organisieren und innerhalb der Wissenschaftslandschaft, innerhalb der Hochschule ihre Forschungsschwerpunkte mitzugestalten und zu setzen. Das ist auch erfolgreich, und zwar international im Wettbewerb. Davon profitiert der gesamte Wissenschaftsstandort NordrheinWestfalen.
Danke schön, Frau Freimuth. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Bolte-Richter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eingangs möchte ich mich beim Kollegen Tigges, beim Kollegen Rudolph und bei der Kollegin Freimuth dafür bedanken, dass sie die wesentlichen Punkte des Antrags bereits eingeordnet haben. Dieser Antrag ist einseitig, über
dramatisiert, enthält Falschdarstellungen und Widersprüche. Die Beispiele, die Sie heranziehen, dass etwa die Tabakrauchstudien der 70er-Jahre ein Beleg dafür sind, dass die heutigen Infraschallstudien wissenschaftlichen Standards nicht genügen, sind an vielen Stellen etwas weit hergeholt. Hier muss man einfach sagen, dass die AfD nicht sauber argumentiert, nicht sauber arbeitet und sich nicht an den Fakten orientiert.
Wie ist die tatsächliche Lage bezüglich der Drittmittel? – Die Drittmittel betragen 1,7 Milliarden. Das sind etwa 14 % der Gesamtfinanzierung. Das sind aktuelle Zahlen von IT.NRW. Aus der Erfahrung wissen wir, dass zwei Drittel von diesem ohnehin schon geringen Anteil von öffentlichen Fördergebern wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft kommen. Das heißt, Sie konstruieren hier ein Problem, weil früher alles besser war, und sortieren das in Ihre Weltsicht ein. Aber es stimmt einfach nicht, was Sie hier postulieren.
Sie haben das Zitat gebracht – auch das natürlich namenlos; darauf hat eben Kollegin Freimuth schon angespielt –, das da lautet: Wenn eine Frage gelöst ist, stellen sich zwei neue. – Ja, das nennt man Wissenschaft, Kollege Seifen.
Meine Damen und Herren, natürlich brauchen wir eine Anpassung der Grundfinanzierung, auch um Unabhängigkeit zu sichern. Das stimmt durchaus. Deswegen haben wir das hier als grüne Landtagsfraktion mehrfach beantragt.
Aber man kann nicht sagen, dass bei einem kompletten Verzicht auf jede Form von Drittmittelfinanzierung, wenn also sozusagen alles aus Eigenmitteln finanziert wird, bestimmte Bereiche noch in gleicher Höhe beforscht und ausfinanziert würden. Die Drittmittelforschung kann, wenn sie richtig gemacht wird, wenn sie den Transparenzkriterien genügt, wenn sie widerspruchsfrei funktioniert, durchaus Beiträge leisten. Insofern sollte man sich nicht grundsätzlich von der Drittmittelforschung verabschieden.
Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Egal, was Sie konstruieren – die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist keine Bedrohung für die Forschungsfreiheit, die AfD ist es schon. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Bolte-Richter. – Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der AfD-Fraktion. Herr Seifen wird die Kurzintervention vornehmen. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bolte-Richter, ich wundere mich sehr, dass Sie mir nicht euphorisch beigestanden haben.
Ihre Rede war doch sehr spröde. Ich erinnere Sie daran, dass 2013 Ihre wissenschaftspolitische Sprecherin, Frau Dr. Ruth Seidl, hier im Landtag NRW zu der Erkenntnis kam – ich zitiere –:
„Die Balance zwischen der Drittmittelquote und dem Anteil der Grundfinanzierungsmittel der Hochschulen ist zunehmend gestört. Es bedarf einer Lösung, die die Länder in die Lage versetzt, die Grundfinanzierung der Hochschulen merklich zu erhöhen.“
Auch Ihre Bundestagsfraktion hat immer darauf hingewiesen, dass die Abhängigkeiten zwischen den Drittmittelgebern und den Forschern austariert sein muss. Es redet also niemand davon, dass es diese Zusammenarbeit nicht geben soll. Im Berliner „Tagesspiegel“ steht unter der Überschrift „Medizinforschung: Vom Teufel bezahlt?“:
„Geld von der Tabakindustrie: Streit um ein von der Morris-Stiftung gefördertes Projekt des Deutschen Herzzentrums Berlin … Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Lisa Paus und Heidi Kosche ergab: In den Jahren 2003 bis 2005 wurde das Projekt mit 937 000 Euro von den der Philip Morris Research Foundation finanziert.“
Also, es geht hier nicht um einen Generalverdacht, sondern es geht darum, sicherzustellen, dass Forschung tatsächlich in ihrem ursprünglichen Sinne geschieht und es nicht eine zu starke interessengeleitete Forschung gibt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Seifen, zwischen dem, was Ruth Seidl 2013 gesagt hat, dem, was ich heute gesagt habe, und auch dem, was die grüne Bundestagsfraktion gesagt hat und Sie gerade zitiert haben, besteht kein Widerspruch.
Und wenn ich Ihr Herz heute rhetorisch nicht so erwärmen konnte wie sonst, dann ist das Ihr Problem.
Vielen Dank, Herr Bolte-Richter. – Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke meinen vier Vorrednern, die alle wesentlichen Punkte zu diesem Thema erörtert und sich zu einem Antrag geäußert haben, dessen Inhalt irgendwie völlig neben der Realität an den Hochschulen liegt. Ich fasse es trotzdem gerne noch einmal zusammen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung schützt und fördert die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, wie es das Grundgesetz vorsieht. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen in eigener Initiative und Verantwortung ohne Einschränkungen forschen können. Dies gilt auch für die Verwendung von Mitteln Dritter in der Forschung sowie für die Auftragsforschung, die jedoch nicht miteinander zu verwechseln sind. Im vorliegenden Antrag ist eine solche Verwechslung offenbar geschehen, sodass ich einige grundlegende Punkte noch einmal klarstellen möchte.
Über die Hälfte der Ausgaben der Hochschulen für Forschung und Entwicklung kommt bundesweit – nicht nur hier – aus der institutionellen Grundfinanzierung der Länder. In Nordrhein-Westfalen ist gerade der Erfolg nordrhein-westfälischer Hochschulen in der letzten Zeit, zum Beispiel in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, ein Beleg dafür, dass das Land seiner Verantwortung nachkommt, für exzellente Forschung auf Basis freier Wissenschaft eine auskömmliche Grundfinanzierung sicherzustellen.
Auch für attraktive Beschäftigungsbedingungen – das war ein Thema, das in den letzten zwei, drei Jahren sehr intensiv diskutiert worden ist – für das Hochschulpersonal hat sich das Land Nordrhein-Westfalen eingesetzt, und zwar ganz besonders in dem inzwischen abgeschlossenen und demnächst in Kraft tretenden Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, der genau dieses Thema besonders in den Fokus gerückt hat.
60 % der Drittmittel der Hochschulen bundesweit stammen von öffentlichen Geldgebern. Das sind – auch dies wurde hier bereits gesagt – die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der Bund, die Länder und – natürlich auch sehr bedeutend – die EU.
Die DFG ist nebenbei bemerkt mit einem Fördervolumen von 3 Milliarden Euro der größte Drittmittelgeber; dabei stammt allerdings ungefähr ein Drittel wiederum aus den Länderhaushalten.
Zusätzlich leisten die Länder durch eigene Förderformate und Programme einen weiteren, nicht unerheblichen Finanzierungsbeitrag.
Es bleibt also festzuhalten: Forschung und Entwicklung an Hochschulen werden überwiegend aus öffentlichen Haushalten finanziert.
Selbst im Bereich der aus privaten Mitteln finanzierten Forschung kann nur anteilig von Auftragsforschung gesprochen werden, da einerseits ein großer Teil dieser Mittel für interne Forschungs- und Entwicklungsaufgaben der Unternehmen verwendet wird und andererseits die Privatwirtschaft auch themenoffene Forschung fördert.
Die Forschung an Hochschulen inklusive der Auftragsforschung unterliegt zudem einem elaborierten gesetzlichen Regelwerk, das von der Veröffentlichungspflicht bis zu den bei Drittmittelprojekten einzuhaltenden Transparenzgeboten alles regelt, was von gesetzgeberischer Seite für die Wissenschaftsfreiheit und die Wahrung öffentlicher Belange erforderlich ist.
Daneben sind unter anderem mit den DFG-Standards zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und mit unterstützenden Angeboten der Hochschulverwaltungen Vorkehrungen getroffen worden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden oder im Einzelfall korrigierend zu wirken.
Darüber hinaus – das ist hier eben auch schon erwähnt worden – sind in der medizinischen Forschung ebenso wie in der Pharmaforschung an den Universitätskliniken Ethikkommissionen eingerichtet worden, die die Einhaltung ethischer und rechtlicher Anforderungen überwachen.
Zu einer Einschränkung der Forschungsfreiheit oder gar Einflussnahme auf die Ergebnisse der Forschung kommt es daher durch Drittmittelfinanzierung, anders als in diesem Antrag beschrieben, nicht. – Vielen Dank.