Ich darf dem nächsten Redner das Wort geben. Für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Wolf. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Jahr haben wir ein besonderes historisches Jubiläum. Denn vor 50 Jahren im Oktober 1970 trat mit dem hessischen Datenschutzgesetz das weltweit erste Gesetz zum Schutz der persönlichen Daten des Einzelnen in Kraft.
Damals war die Bedeutung dieses Gesetzes, glaube ich, noch nicht richtig abzusehen. Auch die Bedeutung des Datenschutzes ist erst in den darauffolgenden Jahren noch viel deutlicher geworden. Internet, soziale Medien waren lange noch nicht erfunden. Dennoch wurde bereits damals erkannt, welche Rolle ein wirksamer Datenschutz für eine freie und offene Gesellschaft spielt.
Bald folgten ähnliche Gesetze in weiteren Bundesländern, und im Jahr 1977 erließ der Bundesgesetzgeber zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für den Regelungsbereich des Datenschutzes das erste Bundesdatenschutzgesetz.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil erstmals im Bereich des Datenschutzes ein eigenes grundrechtsähnliches Recht, nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, formuliert.
Außerdem haben wir seit 2018 mit der DatenschutzGrundverordnung auf der europäischen Ebene unmittelbar verbindliche und auch sehr umfassende
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Vorlage des 24. Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts möchte ich der Landesdatenschutzbeauftragten auch im Namen der SPD-Fraktion herzlich danken.
Liebe Frau Block, ganz herzlich möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere für die vielen Ratschläge danken, die Sie den Ratsuchenden geben – ob es Behörden sind, ob es Vereine sind –, aber auch für die gute Art und Weise der Unterstützung. Das ist wirklich vorbildlich. Vielen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Bericht blicken wir auf die Jahre 2017 und 2018. Denn die Macht, die von der Kontrolle von Daten ausgeht, begründet eine besondere Verantwortung. Das ist uns allen vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenschutzskandale der letzten Jahrzehnte und des Aufkommens von großen Datenmonopolen wie Facebook, Google und Amazon noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt worden.
Daher ist klar, dass hier eindeutige Regelungen geschaffen und auch durchgesetzt werden müssen, um die Rechte des Einzelnen zu schützen und zu bewahren.
Hier auf der Landesebene haben wir deshalb auch sehr intensiv und ausführlich über die Verabschiedung der Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes debattiert. Dieser Anpassung haben wir – das erinnern Sie – nicht zugestimmt, da wir grundsätzliche Neuregelungen nicht für ausreichend gehalten haben.
Meine Damen und Herren, auch in der Gegenwart gilt es weiterhin, das richtige Verhältnis zwischen der staatlichen Handlungsfähigkeit und dem hohen Gut des Datenschutzes zu justieren.
Ich möchte als ein Beispiel das auch im aktuellen Datenschutzbericht beschriebene Problem der Fanpages auf sozialen Medien anführen. Nach dem EuGH-Urteil vom 5. Juni 2018 sind Facebook und die Betreiber einer Fanpage datenschutzrechtlich gemeinsam für diese Seite verantwortlich.
Deshalb bedarf es einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt werden, sowie der Bereitstellung der entsprechenden Informationen für die Besucherinnen und Besucher dieser Seiten.
In diesem Zusammenhang gab es inzwischen einige Verunsicherung – nicht nur bei den Nutzerinnen und Nutzern, sondern auch in den Reihen der Landesregierung –, wie man denn jetzt mit sozialen Medien umgeht. Deswegen ist hier eine zügige Klärung unabdingbar und zwingend notwendig.
Dabei muss es auch so sein, dass Behörden weiterhin in sozialen Netzwerken agieren – sei es, um Informationen weiterzugeben oder Klarstellungen im Zuge von Fake News vorzunehmen; sei es, um gegen Hass und Hetze im Internet klar Position zu beziehen. Das ist eine wichtige Rolle, die unser Land auch weiterhin gemeinsam ausüben sollte.
Ich will Ihnen, Frau Block, noch einmal ganz herzlich für den Bericht danken. Wir sollten noch einmal deutlich machen, dass wir in Deutschland und in Europa ein klares Zeichen für einen freien und selbstbestimmten Umgang mit unseren Daten setzen. Ein starker Datenschutz ist dafür eine wesentliche Grundlage und für uns alle eine wichtige Verpflichtung. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der 24. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zur Beratung vor.
Auch ich möchte mit einem Dank an Frau Block und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsteigen. In Bezug auf diesen Bericht ist nämlich besonders wichtig, noch einmal hervorzuheben, dass im Jahr 2018 die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Die LDI hat ja nicht allein die Aufgabe, das Parlament zu kontrollieren, sondern ist auch dafür zuständig, Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftstreibende zu unterstützen und ihnen als Beratungsstelle zur Seite zu stehen. Gerade in Zeiten des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung haben diese Aufgaben eine zentrale Rolle gespielt. Deswegen gebührt Ihnen ein ganz großes Dankeschön für Ihre Arbeit der vergangenen Jahre und insbesondere im Jahr 2018, in dem die Kapazitäten auch sehr belastet waren, glaube ich. Dafür noch einmal herzlichen Dank!
Gerade bei der Diskussion der vergangenen Tage zur Gesichtserkennung an deutschen Bahnhöfen merkt man immer wieder, wie wichtig das Thema
„Datenschutz“ ist. Es reicht auch ein Blick in andere Länder wie beispielsweise China, um zu sehen, dass so etwas auch schnell in eine falsche Richtung gehen kann. Deswegen müssen wir dieses Thema auch jedes Jahr aufrechterhalten und immer wieder intensiv darüber diskutieren.
Denn unsere Welt wird immer vernetzter, und das gesellschaftliche Zusammenleben basiert immer stärker auf Daten. Das bietet auch enorme Chancen, ob es die Nutzung des Smartphones, der individuell angepasste Unterricht in Schulen oder die Entbürokratisierung durch digitale Verwaltungsprozesse ist. Diese Chancen können wir aber nur dann voll ausschöpfen, wenn wir auch die Risiken im Blick haben und nicht unsere Augen davor verschließen.
Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dann auch der Datenschutz hat, macht eine Zahl ganz besonders deutlich. Im Jahr 2018 sind 12.000 Eingaben bei der LDI eingegangen. Im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017 sprechen wir da von einer Verdreifachung; denn in den Jahren zuvor sind jeweils ungefähr 4.400 Eingaben eingegangen. Es handelt sich also um ein enorm wichtiges Thema für die Bürgerinnen und Bürger.
Das basiert – ich habe es gerade schon angesprochen – auf der Datenschutz-Grundverordnung. Die DSGVO wurde in der Zeit ihres Inkrafttretens heftig diskutiert und auch teilweise kritisiert.
Ich möchte noch einmal nach vorne stellen, dass das Ziel der DSGVO völlig richtig ist, nämlich ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau, mit dem wir Wettbewerbsverzerrungen und Marktbarrieren beseitigen können. Nur mit einem solchen einheitlichen Datenschutzniveau können wir auch von Partnern in der Welt einen Datenschutz einfordern. Gerade bei den großen Plattformbetreibern wie Facebook, Google und Amazon ist noch einmal besonders darauf hinzuweisen.
Aber erinnern wir uns auch noch einmal an die Zeit im Mai 2018, als die DSGVO in Kraft getreten ist. Da herrschte wirklich große Unsicherheit. Ehrenamtler und Vereine sowie kleine und mittelständische Unternehmen waren sehr verunsichert und wussten nicht, wie sie mit dieser Situation umgehen sollten. Aus Angst vor Abmahnungen wurden ja teilweise Internetseiten heruntergenommen und Onlineangebote eingestellt.
Das alles hat nicht die großen Player wie Facebook, Google und Amazon, die man ja erreichen wollte, stark getroffen, sondern die vielen, vielen kleinen, die sich nicht schnell externe Beratung einkaufen konnten und mit der Situation am Ende des Tages überfordert waren.
Wenn man jetzt nach etwa zwei Jahren eine Zwischenbilanz zieht, dann stellt man fest, dass zum Glück diese große Abmahnwelle ausgeblieben ist.
durch die Europäische Kommission an. Da sollten wir aus Nordrhein-Westfalen, wenn der Bericht vorliegt, deutlich die Problemstellungen aufzeigen, vor denen sich KMUs und Ehrenamtler heute sehen, und auch die bürokratische Belastung, die die DatenschutzGrundverordnung für sie mit sich bringt, darstellen.
Hierfür brauchen wir wirklich eine starke Stimme, auch aus Nordrhein-Westfalen gegenüber der europäischen Ebene, aber auch gegenüber der Bundesebene; denn, und das muss man auch sagen, Deutschland übererfüllt die Anforderungen und sorgt somit für sehr viel Bürokratie. Wir müssen hinterfragen, ob wir wirklich alles so in den Bundesdatenschutz umsetzen wollen, wie wir es derzeit tun. Auch hier ist aus meiner Sicht eine starke Stimme aus Nordrhein-Westfalen erforderlich, damit wir den Datenschutz auf der einen Seite im Blick haben, aber auf der anderen Seite auch die Praktikabilität, damit die Betriebe und die Ehrenamtler nicht in Bürokratie ersticken.
Abschließend möchte ich Ihnen, Frau Block, ganz herzlich danken. Sie scheiden ja bald aus. Vielen Dank für Ihre konstruktive kritische Arbeit. Auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren, so meine ich doch, dass die Zusammenarbeit eine sehr gute war. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Bolte-Richter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte natürlich auch zu Beginn meiner Rede, Frau Block, Ihnen ganz, ganz herzlich für Ihre Tätigkeit als Landesdatenschutzbeauftragte und Beauftragte für die Informationsfreiheit danken. Sie haben da eine ganz wichtige Aufgabe in den letzten Jahren wahrgenommen und das in einer Zeit, die an Herausforderungen nicht gerade arm war.
Darüber informiert auch der Datenschutzbericht, den wir hier heute miteinander beraten. Er zeigt auch, welch große Bedeutung dem Datenschutz in einem digitalen, in einem vernetzten Zeitalter zukommt, und wie wichtig der Schutz unserer Privatsphäre nach wie vor ist. Wahrscheinlich stellen sich viele Fragen erst recht in der heutigen Zeit.
Der erste ist natürlich die Datenschutz-Grundverordnung. An einer Stelle können wir uns einig sein, nämlich darin, dass Europa mit dieser Reform Zähne gegen die großen Konzerne des digitalen Zeitalters gezeigt hat, dass Europa einen neuen Goldstein des Datenschutzes definiert hat, und dass wir gezeigt haben, wenn sich ein Markt mit über 500 Millionen Menschen und seine parlamentarische Vertretung, seine politischen Vertretung gemeinsam auf etwas einigen, das eine globale Durchsetzungskraft hat. Alleine deshalb ist schon die Datenschutz-Grundverordnung ein großer Erfolg gewesen.
Sie hat das Thema „Datenschutz“ in Deutschland auf die Agenda gebracht. Das zeigen auch die Eingaben, das zeigen auch die unzähligen Beratungen, die die LDI in diesem Berichtszeitraum geliefert hat.
Sie hat damit auch gezeigt, dass diese Befürchtungen, denen man am Anfang rund um das endgültige Inkrafttreten am 25. Mai 2018 nur durch Transparenz und nur durch aktive Unterstützung begegnen konnte, schlicht und ergreifend nichts anderes waren als Angstmacherei. Denn, lieber Kollege Brockmeier, es lag ja nicht nur an der Beratungsleistung, es lag nicht nur daran, dass sich Unternehmen und Vereine viel Datenschutzkompetenz eingekauft hätten, sondern es lag daran, dass viele dieser Befürchtungen, die rund um das Inkrafttreten der Datenschutzreform in die mediale Öffentlichkeit gebracht wurden, sich im Nachhinein aufgelöst haben. Deswegen hat es diese großen Abmahnwellen, die befürchtet wurden, nicht gegeben.
Insofern sollten wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, Europa für einen hohen Standard für viele Millionen Menschen hier auf unserem Kontinent dankbar sein.
Wir sollten durchaus darauf hinweisen, dass die Landesdatenschutzbeauftragte im Umsetzungsprozess beim nordrhein-westfälischen Datenschutzanpassungsgesetz klargemacht hat, dass zum Beispiel mit Blick auf die Videoüberwachung hier in NordrheinWestfalen europarechtlich fragwürdige Umsetzungsschritte gegangen wurden. Wir müssen schlicht und ergreifend sehen, dass eine Chance für einen stabilen Datenschutz in unserem Land durch die schwarzgelbe Landesregierung vergeben wurde.