Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute vor einem Jahr habe ich eine erste Zwischenbilanz zum Mobilfunkpakt Nordrhein-Westfalen gezogen, den wir mit den Mobilfunknetzbetreibern im Juni 2018 geschlossen haben.
Damals haben wir uns zum Beispiel bereits darauf verständigt, die Netze spürbar zu verbessern, indem bis zum Sommer 2021 insgesamt 6.850 Mobilfunkstationen für LTE durch Neubau oder Aufrüstung eingerichtet werden sollen. Wir haben uns darauf verständigt, dass weiße Flecken im Mobilfunk sukzessive geschlossen werden, regelmäßig über die Ausbaufortschritte berichtet wird und frühzeitig und schnell Investitionen in qualitativ möglichst hochwertige 5G-Netze getätigt werden.
Zur Halbzeit des Mobilfunkpakts sind bereits mehr als 3.600 LTE-Basisstationen neu errichtet oder umgerüstet worden. Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt rund 14.300 Mobilfunkstandorte. Rund die Hälfte davon galt und gilt es also zu erneuern oder auszubauen.
Daran erkennen Sie die enormen Ausbauanstrengungen der Mobilfunknetzbetreiber. Die Haushalte in Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben der Unternehmen zu zwischen 94,3 % und 99,4 % mit LTE ver
sorgt, zwei der drei Anbieter haben die Versorgungsauflage von 97 % der Haushalte bis Ende 2019 deutlich übertroffen. Mehr als 93 % der Fläche NordrheinWestfalens sind mit mindestens einem Anbieter versorgt. Das ist unter den Flächenländern ein Spitzenwert.
Sie sehen: Mit dem Mobilfunkpakt waren wir in Nordrhein-Westfalen auch bundesweit Vorreiter, und das zahlt sich nun aus. Heute vor einem Jahr war noch nicht einmal die Auktion der sogenannten 5G-Frequenzen gestartet. 5G-Frequenzen sind Grundvoraussetzung für den Erfolg von innovativen Anforderungen wie Industrie 4.0, vernetztes Fahren, Internet der Dinge und vielem mehr. Die Entwicklung der Netze zu 5G wird hierbei von besonderer Bedeutung sein.
Auch vor diesem Hintergrund liegt der Landesregierung der Ausbau der 5G-Mobilfunknetzversorgung sehr am Herzen. Neben der flächendeckenden Versorgung durch die bestehenden Netze wird die Landesregierung den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze gezielt weiter vorantreiben und dabei Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung ergreifen.
Das Kabinett hat hierzu im Dezember die 5G-Mobilfunkstrategie für Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Damit hat sich die Landesregierung klare Ziele gesetzt, um den Ausbau in diesem Land voranzutreiben. Das Land will eine Führungsrolle bei der Einführung von 5G übernehmen, die Chancen dieser Technologie schnellstmöglich realisieren und sie flächendeckend umsetzen. Dieses Ziel erreichen wir, indem die Mobilfunkinfrastruktur konsequent ausgebaut wird, 5G-Anwendungen möglichst früh erprobt und rasch in die breite Anwendung gebracht werden und im Dialog mit allen relevanten Akteuren die Voraussetzungen für einen zügigen 5G-Ausbau im Lande geschaffen werden.
Die 5G-Mobilfunkstrategie sieht zudem klare und umfangreiche Maßnahmen vor, die einen erfolgreichen 5G-Rollout in Nordrhein-Westfalen unterstützen werden. Wir haben eine 5G-Kompetenzplattform eingerichtet, einen 5G-Förderwettbewerb gestartet und stellen bis zu 90 Millionen Euro für innovative 5G-Projekte bereit. Wir wollen nicht nur neue Geschäftsmodelle und Campusnetze fördern, sondern auch lokale und regionale Reallabore. Dabei ist und bleibt die Akzeptanz von 5G in der Bevölkerung selbstverständlich ein zentraler Aspekt.
Eine wichtige Säule unserer 5G-Strategie in Nordrhein-Westfalen ist der 5G-Dialog.NRW. In diesem Rahmen hat das Land bereits Ende Januar 2020 im Umweltministerium ein Fachgespräch zu 5G und Gesundheit durchgeführt, um die Handlungsbedarfe beim Gesundheitsschutz zu ermitteln und zielgerich
tete Maßnahmen zu entwickeln, die zu möglichst einvernehmlichen Standortfindungen zwischen Kommunen und Betreibern beitragen.
Für die Landesregierung ist 5G ein infrastrukturpolitisches Kernthema. Deswegen engagieren wir uns sehr frühzeitig und haben die Strategie mit einem konkreten Maßnahmenportfolio auf den Weg gebracht.
Es ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen, dass inzwischen auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bedeutung des Themas „5G“ erkannt hat und nachdrücklich unsere Aktivitäten unterstützt. Jedoch geht Ihr Antrag von falschen Prämissen aus.
Erstens ist die Landesregierung mit dem Mobilfunkpakt und der 5G-Strategie bereits seit 2018 dabei, die Rahmenbedingungen für den 5G-Rollout gezielt zu verbessern. Im Übrigen haben wir das erste Projekt zum Thema „5G“ in Gelsenkirchen mitbegleitet, das schon im Jahr 2018 begonnen wurde.
Zweitens. Der Mobilfunkausbau in Deutschland erfolgt in allererster Linie eigenwirtschaftlich durch die Mobilfunknetzbetreiber, und darüber hinaus ist gemäß Art. 87f GG der Bund dafür zuständig, dass wir die Versorgungsauflagen auch sichergestellt bekommen.
Drittens. 5G ist technologisch eine bedeutende Weiterentwicklung, aber keine Revolution. Der 5G-Ausbau setzt auf dem LTE-Ausbau auf, somit zahlt sich der von uns ganz massiv vorangetriebene LTEAusbau jetzt schon für den 5G-Rollout aus, insbesondere auch dort, wo die Standorte bereits mit Glasfaser angebunden sind und angeboten werden. Das gilt für die Städte genauso wie für die Fläche.
Viertens. Akzeptanz ist für den Mobilfunkausbau zweifellos wichtig. Wir arbeiten daher bereits konkret daran, aber das ist nicht das einzige relevante Handlungsfeld. Es geht zum Beispiel auch um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor Ort, die Sicherung geeigneter Standorte und um die frühzeitige Anwendung und Entwicklung von 5G-Technologien und Geschäftsmodellen. Hieran arbeitet die Landesregierung in engem Austausch mit den Mobilfunknetzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8578 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie
an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Spricht sich jemand dagegen aus? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mittlerweile müssen es auch die größten Ignoranten von RotGrün bemerkt haben, dass sich die Grundschule durch die vielen Belastungen, denen sie seit Jahren ausgesetzt ist, in einer tiefen Krise befindet. Die Grundfertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Lesen, Schreiben und Rechnen nehmen in erschreckender Weise ab, das Lehrpersonal ist am Ende seiner Kräfte angekommen.
Die Gründe dafür sind offensichtlicher denn je: Der geschilderte Istzustand ist eine Folge des von RotGrün angestrebten und ideologisch begründeten Systemwechsels im Bildungswesen. Die Marginalisierung der Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen, die Bildung hyperheterogener Lerngruppen – zum Teil bedingt durch Inklusion und die Auflösung der Förderschulen – und jahrgangsübergreifender Lerngruppen sowie der Abbau des Leistungsgedankens waren die zentralen Ziele einer linken Gleichheitspolitik im Schulwesen, die man mit Brachialgewalt durchgesetzt hat.
Die Umsetzung der zwischen 1992 und 1995 entworfenen Utopie einer neuen Schule der Freiwilligkeit und der Vorstellung einer spielerischen Wissensaneignung hat letztlich diesen Scherbenhaufen hinterlassen. Erlebte Disziplinlosigkeit und mangelnder Respekt seitens der Schüler, wie sie bislang vielleicht nur aus der Sekundarstufe bekannt waren, sind längst auch in der Lebensrealität der Grundschulen angekommen. Offenbar treffen die utopischen Unterrichtsmodelle auf eine Schülerschaft, der die Eignung fehlt, sich in diesem Umfeld selbst zu organisieren.
In ganz Deutschland haben laut Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen mittlerweile 34 % der
In NRW zeichnet sich ein noch konkreteres Bild ab, denn hierzulande sind Migrantenkinder an vielen Schulen in der Mehrheit.
Und so steht in der GEW-Zeitung – wohlgemerkt: in der Zeitung der GEW – vom 21. Mai 2019 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Lehrkräfte treffen bei ihrer Arbeit mit Kindern auf unterschiedliche Lernniveaus. Im Rahmen der praktizierten individuellen Förderung, des Inklusionsprozesses, der Zuwanderung von oft bildungsfernen Kindern aus Südosteuropa und den Flüchtlingen aus arabischen Ländern, die oft nicht oder mit arabischen Schriftzeichen alphabetisiert worden sind, verbieten sich vergleichende Arbeiten. VERA ist vor diesem Hintergrund kein geeignetes Messinstrument, sondern diskriminiert alle Akteure.“
VERA sagt alles Mögliche aus, bildet aber die Unterrichtsrealität nicht zutreffend ab und genügt nicht im Ansatz den grundschulpädagogischen Anforderungen. Wenn man die Auswertungen dieser Tests analysiert, kann man schnell feststellen, dass sie auf engstirnig vorgegebenen Kriterien beruhen. Der Bewertungsschlüssel lässt lediglich eine Bewertung in den Kategorien richtig oder falsch zu; Punkte für korrekte Teilantworten können nicht vergeben werden.
Bei allem finanziellen und organisatorischen Aufwand, der hier betrieben wird, wirft dieser VERA-Test keinen diagnostischen Mehrwert ab. Diesen Test brauchen die Lehrkräfte nicht, um ihre Schülerinnen und Schüler einschätzen zu können.
Die Praxis zeigt dagegen, dass das VERA-Verfahren für die Kinder und Lehrer frustrierend ist und als Belastung für beide Seiten wahrgenommen wird. Die klassenbezogene Veröffentlichung der Resultate innerhalb des Lehrerkollegiums und die Vorstellung der Resultate auf der Schulkonferenz erhöhen den destruktiven Druck auf Schüler und Lehrkräfte. Letztlich werden die pädagogischen Konsequenzen im Nachgang des Verfahrens lediglich für die Schulaufsicht formuliert, denn für den Schulalltag hat dieses Verfahren keinerlei Bedeutung.
Bei derartiger Ineffizienz lässt sich der Zeitaufwand der Lehrkräfte für das Prozedere des VERAVerfahrens nicht mehr rechtfertigen. Die Ergebnisse müssen anonymisiert eingetragen werden, das Analyseverfahren samt Rückmeldebogen muss professionell abgewickelt werden, Aufklärungsgespräche mit Eltern und Kindern spielen dabei auch eine wichtige Rolle.
mühsam erklären; natürlich vor allem dann, wenn die Ergebnisse schlecht sind. Dabei geraten sie unter Rechtfertigungsdruck, da bei schlechten Ergebnissen allzu oft den Lehrkräften die Verantwortung dafür übertragen wird. Dieser Rechtfertigungsdruck führt aber zu keinem Leistungsanreiz bei den Lehrkräften, da sie die schlechten Ergebnisse nicht zu verantworten haben. So kommt es oftmals zu einer kleinkarierten Schuldzuweisungsdebatte, die keinem nutzt.
Es ist endlich an der Zeit, auch hier eine Kurskorrektur vorzunehmen und die Lehrkräfte dort zu entlasten, wo ihnen überflüssige Belastungen unnötig die Kraft rauben. – Vielen Dank.
Herr Seifen, bevor ich in meine Rede einsteige: Ihr Beitrag war sehr interessant. Es ist hier immer wieder zu spüren, dass Wahrnehmung sehr unterschiedlich sein kann. Ihre Darlegungen zu den Ergebnissen von VERA haben – das kann ich sagen, da ich das VERA-Vergleichsarbeitensymbol selber kennengelernt habe – wenig Realitätsbezug.
Ich nehme für meine Fraktion gerne Stellung zum vorliegenden Antrag mit der Überschrift „Entlastung für unsere Grundschulen – VERA-Verfahren absetzen!“ Interessant ist, dass Sie darin nur eine zeitweilige Absetzung fordern. Das entspricht nicht dem, was Sie hier gerade gesagt haben; da hieß es dauerhaft. Wenn sie Ihren Antrag gelesen hätten, wüssten Sie, das darin „temporär einzustellen“ steht.
Dem ersten Teil der Überschrift kann ich grundsätzlich zustimmen. Vor allem, weil wir mit dem Masterplan, der bald in der Endfassung vorliegen wird, eine Entlastung für die Grundschulen in den Blick nehmen werden. Der zweite Teil der Überschrift – „VERAVerfahren absetzen“ – passt aber nicht zum ersten Teil.
Ich werde Ihnen das kurz erklären: VERA ist ein von der KMK beschlossenes, für alle Länder grundsätzlich verbindliches Verfahren, um vor Ort und durch die Nutzung von Vergleichsgruppen Aussagen über die Leistungssituation der einzelnen Schüler, der Klassen sowie der Schulen bezüglich der Klassen 3 und 4 zu treffen. Die Zuordnung zu diesen verschiedenen Gruppierungen macht die Aussage auch klar.