Protocol of the Session on January 23, 2020

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Frau Altenkamp das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Letztes Jahr im Juni ist beim Bundestag eine Petition eingereicht worden, die sehr erfolgreich war. Es ging um Eigenanteile bei der stationären Pflege. Innerhalb von vier Wochen haben unglaublich viele Menschen, über 40.000, diese Petition unterstützt.

Die Zustandsbeschreibung in dem Antrag der AfD ist zwar einerseits zutreffend, aber nicht wirklich neu und, um ehrlich zu sein, in der Problemanalyse zum Teil etwas unterkomplex. Folgt man der Analyse der AfD, dann sind vor allen Dingen die Investitionskosten verantwortlich. Deswegen soll von der Landesregierung ein Konzept entwickelt werden, das die Pflegebedürftigen von den Investitionskosten entlastet. Allerdings wird nicht erwähnt, wie ein solches Konzept aussehen kann.

Das hat der Kollege Preuß sehr genau beschrieben. Denn das Drehen an den kleinen Stellschrauben, die Sie sich vorstellen, kann die Situation insgesamt noch „verschlimmbösern“. Tatsächlich machen die Investitionskosten maximal 10 % des Gesamtpflegesatzes in der stationären Pflege aus. Deshalb wird diese Forderung kaum eine Entlastung bei dem Problem bringen.

Der Analyseteil des Antrags ist übrigens in Teilen nicht zutreffend. Die AfD vergleicht die Bundesländer bei der Investitionskostenförderung, was aber nicht geht. Denn die Förderung der Bundesländer ist nicht vergleichbar. So gibt es in einigen Bundesländern noch die Objektförderung, zum Beispiel in Niedersachsen. Diese ist in NRW schon lange nicht mehr existent. In NRW gibt es eine Subjektförderung. Das heißt, gekoppelt an den einzelnen Langzeitpflegeplatz sind die Kosten für die Wiederbeschaffung und die Instandhaltung runtergebrochen und im Pflegesatz enthalten. Deshalb hinkt ein Vergleich zwischen den Bundesländern immer.

Ebenso trifft es nicht zu, dass die Investitionskosten in NRW quasi ungebremst steigen können. Die Landschaftsverbände prüfen die Höhe der Investitionskosten regelmäßig. Insofern ist eine der Grundannahmen des AfD-Antrags schlicht falsch.

Ein Grund für die steigenden Eigenanteile ist von Herrn Dr. Vincentz sogar selbst genannt worden. Das sind die Löhne – nichts, worüber wir uns aber beklagen sollten. Denn tatsächlich hat in den Grenzregionen von Nordrhein-Westfalen in der Zwischenzeit die Abwanderung der Fachkräfte in andere Bundesländer aufgehört. Das heißt, wir sind in einer Situation, dass Tariftreue tatsächlich ein Standortvorteil ist. Da geht mir als Sozialdemokratin natürlich das Herz auf.

Allerdings – das ist ein Problem – weichen zu viele Pflegebedürftige an den Landesgrenzen in andere Bundesländer aus, weil der Pflegesatz dort niedriger ist. Das ist eine problematische Entwicklung, die seitens des Ministeriums in Nordrhein-Westfalen deutlich beobachtet werden sollte. Denn Tariftreue darf nicht bestraft werden. Es muss ein einheitliches Verfahren zur Bemessung der Personalkosten bei den Pflegesätzen pro Platz zwischen den Ländern entwickelt werden.

Wir Sozialdemokraten unterstützen deshalb den Bundesarbeitsminister, der einen einheitlichen Tarif in der Pflege in Deutschland zum Ziel hat. Ein einheitlicher Tarif in der Pflege könnte zumindest die Konkurrenz zwischen den Einrichtungen in den unterschiedlichen Bundesländern verringern.

Deshalb muss eine Forderung sein, dass die Personalkosten in den Pflegesätzen in NRW nicht länger unter „Sachkosten“ veranschlagt werden, sondern als gesonderter Index. Schon heute machen die Personalkosten ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung über 90 % am Pflegegesamtbudget pro Platz aus. Die Orientierung der Dynamisierung an der allgemeinen Preisentwicklung geht also fehl. Sie orientiert sich nicht an den tatsächlichen und auch nur durchschnittlichen Tarifen, sondern an der Preisentwicklung.

Seit Januar 2020 sind die Angehörigen von Pflegebedürftigen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz deutlich entlastet worden. Davon profitieren insbesondere die Kinder vieler Pflegebedürftiger, leider aber nicht die Ehepartner. Deren Vermögen wird nach wie vor im Fall eines eingetretenen Pflegefalls mit herangezogen. Das war nicht immer so.

Als die Pflegeversicherung und 1996 das Altenpflegegesetz in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden sind, hat man damals auf die Einkommen geschaut und die Berechnung der Pflegesätze daran orientiert. Es hat allerdings eine Öffnung ins SGB gegeben. Das wiederum hat dazu geführt, dass dann die Städte, insbesondere die Sozialhilfeträger, darum gerungen haben, eine Entlastung aus der Pflegeversicherung zu erfahren. Diese Öffnung hat dazu geführt, dass heute die Vermögen herangezogen werden. Wir fragen uns, ob es nicht schlau ist, nach 26 Jahren Pflegeversicherung mal darüber zu diskutieren, wie die Grundidee der Pflegeversicherung für die Menschen tatsächlich wieder umgesetzt werden kann.

Das ist nicht zuletzt ein ganz wichtiger Diskussionspunkt bei der demografischen Entwicklung und weil wir diese Entwicklung in der Rentenkasse schon absehen können. Ich glaube, es ist an der Zeit, ganz grundsätzlich über die Pflegeversicherung zu diskutieren und zu schauen, wie wir für die Menschen das erzielen können, was wir ursprünglich alle gemeinsam mit der Pflegeversicherung wollten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Frau Schneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal etwas

Grundsätzliches: Die Finanzierung von Pflegeleistungen erfolgt entweder über Beiträge aus der Sozialversicherung oder über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen oder über kommunale Steuermittel bei der Sozialhilfe oder künftig vielleicht zusätzlich über Zuschüsse aus Bundesmitteln.

Auch der vorliegende Antrag wird nicht dazu führen, dass wir uns alle wie das kleine Mädchen in „Sterntaler“ hinstellen, das Hemdchen hochhalten können und es dann vom Himmel goldene Taler regnet. Wer also die Eigenanteile begrenzen will, hat nur die höchst fragwürdige Wahl, entweder Beschäftigte und Arbeitgeber als Beitragszahler der Sozialversicherung und damit den Arbeitsmarkt insgesamt zu belasten oder alle Steuerzahler heranzuziehen und damit die längst erforderliche Entlastung gerade für Facharbeiter und qualifizierte Angestellte beim Solidaritätszuschlag und bei der kalten Progression weiter hinauszuschieben.

Aus unserer Sicht müssen wir zwischen einer angemessenen Eigenverantwortung bei der Beteiligung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, einer Grenze für die Belastung der Beitragszahler und den fiskalischen Möglichkeiten für einen finanzierbaren Steuerzuschuss des Bundes abwägen.

Wenn Sie dann die Investitionskosten ansprechen, scheinen Sie immer noch nicht die Wirkmechanismen des Pflegewohngeldes zu verstehen. Dabei handelt es sich um eine besondere Leistung für Bewohner von stationären Einrichtungen, die ihre Heimentgelte nicht selbst finanzieren können. Das Pflegewohngeld wird nach einer Prüfung von Einkommen und Vermögen übernommen. Es handelt sich dabei aber nicht um Sozialhilfe, sondern um eine gesonderte Sozialleistung der Kreise und kreisfreien Städte, bei der günstigere Anrechnungsbedingungen gelten und zum Beispiel das Einkommen und Vermögen von Kindern nicht herangezogen wird. So profitiert rund die Hälfte der Heimbewohner vom Pflegewohngeld. Damit entlasten wir viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Wir entlasten sie hierbei, und wir entlasten sie seit dieser Woche auch bei der Suche nach einem adäquaten Heimplatz. Unser Gesundheitsminister KarlJosef Laumann hat in dieser Woche die „HeimfinderNRW“-App vorgestellt, mit der Menschen für ihre pflegebedürftigen Angehörigen einen Heimplatz suchen können.

(Beifall von der FDP)

Diese App – das nur kurz zur Erklärung – erspart stunden- und tagelanges Herumtelefonieren. Sie erspart, die Heime abzulaufen, sich hier anzuhören, was passiert, und sich dort anzuhören, was passiert. Ich rate Ihnen: Installieren Sie diese App, und gucken Sie nach, wo ein Pflegeplatz für die Dauerpflege frei ist, wo es einen Pflegeplatz für die Kurzzeitpflege

gibt. – Das sind Maßnahmen, die wir in NordrheinWestfalen voranbringen und durch die wir die Pflegenden und ihre Angehörigen entlasten können.

Zum Schluss noch eine Anmerkung – ich glaube, mein Kollege Lenzen hat die Antragsteller auch schon mal darauf hingewiesen –: Eine Partei, die sich jahrelang nicht auf ein Rentenkonzept verständigen kann und angekündigte Parteitagsentscheidungen zur Rente immer wieder aufschiebt, ist meiner Meinung nach gänzlich ungeeignet, demokratischen Fraktionen eine Empfehlung zur Gestaltung eines Systems der sozialen Sicherung in Deutschland auszusprechen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Gabriele Walger-Demolsky [AfD])

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann sehr gut an das anknüpfen, was Frau Kollegin Schneider gesagt hat, sowohl was den Problemaufriss als auch den letzten Satz angeht.

Die AfD muss sich entscheiden, denn das Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Und das tut sie nicht. Sie haben sich noch im November darüber unterhalten, ein Rentenkonzept vorlegen zu wollen. Sie tun es nicht. Die Seite um Jörg Meuthen herum plädiert dafür, die Rentenversicherung quasi ganz abzuschaffen und es komplett in die private Vorsorge zu geben. Es gibt einen anderen Teil, der sagt: Der Staat muss alles übernehmen.

(Andreas Keith [AfD]: Wie lange hat es bei den Grünen gedauert, bis die mal was hatten?)

Noch interessanter ist: Die AfD ist gegen den Mindestlohn. Die AfD hat auch Prioritäten gesetzt, was die Abschaffung des Solidaritätszuschlags angeht. Das sind die Grundbedingungen.

Dann wundert es nicht, wenn ein Antrag hier hingelegt wird, in dem gesagt wird: Wir müssen die Pflegekosten senken und an die Investitionskosten heran. – Herr Vincentz, die Investitionskosten sind in diesem Jahr sogar gesunken, was etwas mit dem Pflegestärkungsgesetz zu tun hat.

(Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD])

Ich komme zu dem zurück, was hier zu entscheiden ist. Meine Fraktion ist definitiv dagegen, in den Heimen wieder Mehrbettzimmer einzuführen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir sind auch dagegen, dass das Pflegepersonal schlechter bezahlt wird, und wir sind nicht dafür – das

haben die Kollegen eben angedeutet –, dass die Personalkosten gesenkt werden, indem die Löhne gesenkt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns doch eigentlich darüber einig, dass die Personalkosten überproportional steigen werden, zumindest überproportional gegenüber den anderen Personalbereichen, weil erstens wahrscheinlich demnächst die Leute in Konkurrenz zu den Krankenhäusern werden mehr verdienen müssen, sonst werden wir die Pflegekräfte nicht kriegen, und zweitens der Bedarf steigt. Schon jetzt ist auf den Stationen die Pflegesituation so, dass dort zu wenige Leute arbeiten und zu befürchten ist, dass die Kosten steigen. Wer das nicht offen ausspricht, der analysiert die Situation nicht richtig.

Mir fehlt ein ganz entscheidender Punkt. Der Fokus wird lediglich auf die Heimpflege gelegt. Wir müssen auch andere Aspekte einbeziehen, zum Beispiel dass die Pflege vor Ort stattfindet. Dazu sagt dieser Antrag überhaupt nichts. Ich will jetzt nicht den Streit „ambulant vor stationär“ aufmachen. Aber das wird die Zukunft sein. Wir werden die Pflegekräfte in dem Umfang nicht haben.

Insofern springt dieser Antrag an ganz vielen Stellen zu kurz. Er ist ein Wünsch-dir-was-Antrag. Er analysiert die Situation falsch. Er bietet keine Lösung an und zeigt auf andere, alles in allem ziemlich unbrauchbar. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Laumann das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich zu dem Antrag sagen, dass er nach meiner Meinung die Investitionsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Pflege etwas verkennt.

In Nordrhein-Westfalen ist es so – viele Redner haben es bereits ausgeführt; ich muss nicht alles wiederholen –, dass bei den Investitionskosten – jedes Heim wird alle zwei Jahre überprüft – den Leuten nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. In der Umsetzung haben wir sehr viel Stress auch mit den Heimbetreibern, weil sie sagen, dass das Tatsächlichkeitsprinzip in die Pacht- und Mietverträge eingreift. Aber ich bin in der Sache so aufgestellt, dass ich sage: Wir müssen dafür sorgen, dass die Heime die tatsächlichen Kosten erstattet bekommen.

Ich habe ein großes Interesse daran, dass in Heime und Infrastruktur für Pflege auch privat investiert wird. Wir brauchen diese Investitionen, um eine gute

Struktur zu erhalten. Denn ich bin schon der Meinung, dass wir in Nordrhein-Westfalen sowohl in der stationären als auch in der ambulanten und in der teilstationären Versorgung ein ganz gutes System und sehr gute Einrichtungen haben.

Man hat sich in Nordrhein-Westfalen vor vielen Jahren entschieden, die Investitionsförderung über das Pflegewohngeld zu machen. Das Pflegewohngeld ist eine Aufwendung im Bereich der stationären Pflege von 542 Millionen Euro, in der Kurzzeitpflege von 42 Millionen Euro, in der Tagespflege von 25 Millionen Euro, und die pauschale Investitionskostenförderung beträgt 79 Millionen Euro. Das heißt, dass wir in Nordrhein-Westfalen – das ist vor allem eine kommunale Leistung – die Investitionen in die Pflegeinfrastruktur nicht nur in Heimen, sondern auch in den anderen Bereichen jedes Jahr mit 690 Millionen Euro fördern. Nordrhein-Westfalen ist das Land in Deutschland, das sich am meisten an den Investitionskosten beteiligt.

Ich gebe ein Zahlenbeispiel: Bei einer durchschnittlichen Zuzahlung in Nordrhein-Westfalen von 2.405 Euro ist der Anteil der Investitionskosten in Höhe von 521 Euro nicht vom Pflegebedürftigen zu bezahlen. Natürlich haben wir im Bereich der stationären Versorgung Einkommensgrenzen, aber wir haben im Bereich der teilstationären Versorgung und der ambulanten Strukturen, was die Investitionskosten angeht, überhaupt keine Einkommensanrechnung. Wenn man das zusammenrechnet, dann kommt man darauf, dass das Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen höher ist als das Landespflegegeld, das in Bayern gezahlt wird.

Ich habe das im Sommer nicht ganz verstanden. Die ganze Welt redete darüber, dass Bayern ein Landespflegegeld einführt. Wir haben in Nordrhein-Westfalen schon seit ganz vielen Jahren eine ebenso gute Unterstützung in dieser Frage. Daher finde ich, dass das Land bezüglich der Förderung der Investitionskosten nichts verändern muss. Das heutige System ist vernünftig und in Ordnung.

Dann muss man eine weitere Sache sehen: Wir haben im Deutschen Bundestag über ein Gesetz beraten, dass Kinder nur noch dann für ihre Eltern bezahlen müssen, wenn sie ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Damit – das darf man sicherlich auch einmal sagen – ist das Thema, dass Kinder durch die Pflege ihrer Eltern stark belastet werden, erledigt.