Protocol of the Session on December 18, 2019

Natürlich ist es richtig, dass wir uns heute hier in der Debatte mit dem Thema „Konsumgewohnheiten“

auseinandersetzen, insbesondere mit den negativen Auswirkungen der Konsumgewohnheiten, die es unzweifelhaft gibt: Wir haben negative Umweltauswirkungen, Flächeninanspruchnahme, Verlust der Artenvielfalt, Treibhausgasemissionen, hohen Ressourcenverbrauch.

Ein ganz wichtiges Thema sind – das schlägt auch wieder die Brücke zu dem, was uns auch in unserem Ausschuss immer umtreibt – die Mengen an Lebensmitteln, die tatsächlich auf dem Müll landen, meine Damen und Herren.

Zu alldem trägt der private Konsum bei. Jede Konsumentscheidung, die wir tagtäglich treffen – wie wir uns kleiden, wie wir uns fortbewegen, wie wir wohnen –, hat Auswirkungen auf unsere Umwelt. Deshalb haben wir es auch selbst in der Hand, es tatsächlich zu ändern.

Aber lassen Sie mich vorwegschicken: Ich bin dagegen, es mit dem erhobenen Zeigefinger zu ändern. Das bringt überhaupt nichts.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Wir werden, wenn wir nur auf Verbote setzen und ständig lehrerhaft durch die Gegend laufen, das Gegenteil erreichen.

Wir müssen Anreize setzen, wir müssen Motivationen schaffen. Wir müssen den Menschen klarmachen – eben wurde es gesagt –, wie unser Fußabdruck tatsächlich aussieht. Wir müssen Transparenz dafür schaffen. Dann bin ich zuversichtlich, dass sich hier einiges ändert.

Es ändert sich tatsächlich schon einiges: Schauen Sie sich mal die Essensgewohnheiten der Menschen an. Schauen Sie sich mal die Auslagen in den Supermärkten an, wie die sich in den letzten Jahren geändert haben.

Hier gibt es Trends, die schon klar zeigen, dass die Menschen tatsächlich mehr nachhaltige Produkte verzehren möchten. Hier wird mehr danach gefragt, wie Produkte hergestellt werden.

Als Politik müssen wir hier tatsächlich für Transparenz sorgen und den Menschen zeigen: Wie sind Produkte hergestellt, wie sind Lebensmittel hergestellt?

Wir haben auch eine große Diskussion, wenn der Bund über das Mercosur-Abkommen verhandelt. Dann geht es auch darum, mal zu schauen: Wie sind die Bedingungen, wie das Fleisch, das Getreide, Soja und anderes dort hergestellt werden? Dann muss es den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch klipp und klar gesagt werden. Wenn wir dieses Bewusstsein schaffen, glaube ich, werden wir mehr erreichen als mit einer Verbotskultur.

Das andere Extrem, vor dem wir stehen, was mein Vorredner eben gesagt hat, ist das „einfach laufen

lassen, und es wird sich schon richten“. Genau das wird nicht passieren.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Wir haben 7,5 Milliarden Menschen. Der Ressourcenverbrauch dieser 7,5 Milliarden Menschen beträgt gegenwärtig das 1,7-Fache dessen, was auf Dauer innerhalb eines Jahres auf der Erde zur Verfügung gestellt wird.

Und noch eine Zahl: Würde die gesamte Weltbevölkerung so konsumieren und produzieren wie wir in Nordrhein-Westfalen, würden ungefähr 3,3 Erden benötigt. Das ist noch einmal mehr. Das sind Zahlen, die man natürlich tatsächlich nachvollziehen kann, die man rechnen kann etc.

Wie kommen wir dagegen an? – Wir machen in der Landesregierung ganz viel. Wir haben die NRWNachhaltigkeitsstrategie; Hendrik Schmitz hat sie schon erwähnt. Wir werden Anfang nächsten Jahres hier auch wieder mit dem Thema „Privater Konsum, Nachhaltigkeit“ intensiv arbeiten und Vorschläge machen.

Wir haben die „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Wir haben 23 BNE-Einrichtungen hier in NordrheinWestfalen auf eine solide Grundlage gestellt; heute haben wir hier den Haushalt diskutiert.

In diesen 23 BNE-Einrichtungen lernen Kinder und Jugendliche, nachhaltig zu denken und auch nachhaltig mit ihren Lebensmitteln umzugehen, meine Damen und Herren.

Wir haben die Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft lernen NRW“. Da sind wir in allen Lebens- und Lernbereichen in den Schulen unterwegs. Ich bin sehr dankbar, dass das Schulministerium, die Schulministerin hier tatsächlich mit uns an einem Strang zieht.

Meine Damen und Herren, Herzstück unserer Kampagnen ist natürlich die Verbraucherzentrale mit ihrem Projekt „MehrWertKonsum“. Es wird aktuell aus Landesmitteln und aus EU-Mitteln gefördert. Es gibt alljährliche Aktionstage zum nachhaltigen Konsum , die „GlücksTaten“ in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, die sehr angenommen werden.

Last but not least, weil Frau Blask in ihrem Antrag einen Preis fordert. Frau Blask, wir haben schon den Effizienzpreis Nordrhein-Westfalen, mit dem wir Wirtschaftsunternehmen auszeichnen, auch Start-upUnternehmen, die pfiffige Ideen entwickeln, wie man ressourcenschonend produziert und was man machen kann.

Ich habe mich sehr gefreut, dass die VZ dieses Jahr bereits zum zweiten Mal mit dem Nachwuchspreis „MehrWertNRW“ dabei gewesen ist und Studierende und Absolventen hier für gutes Design, gute Produkte ausgezeichnet hat.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8103 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Europa und Internationales erfolgen soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Gibt es jemanden, der dagegen ist oder sich enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

8 Die Psychosoziale Prozessbegleitung als re

guläres Mittel des Opferschutzes im Strafverfahren durchsetzen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8100

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Röckemann das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Opfer schwerer und schwerster Straftaten kann es heute ein guter Tag werden, denn für viele Opfer ist es nicht leicht und manchmal sogar lebensgefährlich, vor Gericht als Zeuge auszusagen.

Dafür gibt es vielfältige Gründe: seien es sprachliche, intellektuelle, beziehungstechnische, familienrechtliche, familiäre oder kriminelle. Oft werden Zeugen eingeschüchtert und an Leib und Leben bedroht.

Um die Rechtsordnung zu wahren und die Opfer zu schützen, wurde das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung geschaffen, und das, meine Damen und Herren hier im Hohen Hause, finden wir alle gut.

Im vergangenen Plenum haben wir bereits über die psychosoziale Prozessbegleitung debattiert. Grund dafür war insbesondere die Tatsache, dass das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung kaum oder zumindest viel zu wenig durch die Opfer in Anspruch genommen wird. Nur ein Bruchteil der Opfer nutzt bislang sein Recht auf die Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters.

(Zuruf)

Für die CDU stellte Frau Erwin richtig fest: Wenn Menschen Opfer einer Straftat werden, erst recht einer schweren Straftat, mag dies bei vielen ein Gefühl der Hilflosigkeit hinterlassen.

Für die FDP sprach Herr Mangen davon, dass Opfer einer Straftat die Unterstützung der gesamten Gesellschaft verdienen; deshalb müsse man den Opfern unbürokratisch und schnell helfen.

Für die Grünen beschrieb Herr Engstfeld zutreffend, dass die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung ein entscheidender Schritt hin zu mehr Opferschutz gewesen ist.

Frau Bongers von der SPD war daran gelegen mitzuteilen, dass es nur darum gehen kann, das Gute, das schon da ist – also die psychosoziale Prozessbegleitung –, noch besser zu machen.

Im Ergebnis waren sich alle Vertreter des Hohen Hauses einig, eben den Opfern schwerer Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den oder die Täter zu helfen, meine Damen und Herren Kollegen.

Am 15. November haben Sie sich dann unter anderem entschieden, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten, um das Institut der psychosozialen Prozessbegleitung bekannter zu machen.

Wir haben uns enthalten, weil uns Ihre Lösungen nicht in der Tiefe überzeugt haben. Da auf der Agenda der Alternative für Deutschland der Opferschutz dem Täterschutz vorgeht, lassen wir nicht locker.

Viele der betroffenen Opfer sind nämlich gar nicht in der Lage, den für die Beiordnung erforderlichen Antrag zu stellen, sei es aus Gründen, die in der persönlichen Struktur der Opfer begründet sind, sei es aus schierer Angst. Genau das ist das Hauptproblem Ihrer wie so oft unausgegorenen und leider diesmal auch halbherzigen Herangehensweise, denn das gesetzliche Antragserfordernis steht dem konsequenten Opferschutz im Weg. Hier muss konsequent angesetzt werden.

Die Lösung ist tatsächlich ganz einfach: Das Opfer sollte die psychosoziale Prozessbegleitung nicht erst beantragen müssen, sondern diese ist jedem Opfer schwerer Straftaten von Amts wegen automatisch zu gewähren. Das Opfer kann dann selbst entscheiden,

ob es dieser Beiordnung widerspricht oder die Unterstützung in Anspruch nimmt. Das wäre wirklicher und wirksamer Opferschutz.

(Beifall von der AfD)