(Matthias Kerkhoff [CDU]: Seien Sie mal nicht so weinerlich! – Ibrahim Yetim [SPD]: Hör doch auf zu weinen!)
Wir werden die Skepsis aber nicht so weit treiben, sie in eine Ablehnung des Gesetzentwurfs münden zu lassen. Wir werden uns enthalten. – Vielen Dank.
(Beifall von der AfD – Wolfgang Jörg [SPD]: Und nie vergessen: Sie sind keine Opfer, Sie sind Täter! – Unruhe)
Vielen Dank, Herr Seifen. – Jetzt hat für die Landesregierung Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort.
Die Identität des sogenannten Bindestrichlandes Nordrhein-Westfalen – ich empfinde das überhaupt nicht als negative Bezeichnung – war nach seiner Gründung 1946 und nach der Eingliederung des Landes Lippe ein Jahr später ein Thema, das Landtag und Landesregierung wiederholt beschäftigt hat. Der Ausdruck „Bindestrichland“ ist meiner Meinung nach etwas sehr Positives, weil er genau eins der drei Mottos für dieses ganze Projekt beinhaltet, nämlich das Thema „Vielfalt“.
Überlegungen, durch ein Haus der Landesgeschichte die Entstehung und Entwicklung des Landes aufzugreifen und für die Menschen erlebbar zu machen, hat es bereits vor Jahren gegeben. Wir haben es schon gehört. Seit dem Jahr 2010 hat sich der damalige Landtagspräsident Herr Eckhard Uhlenberg in besonderer Weise für diese Idee engagiert. Die zügige Errichtung eines landesgeschichtlichen Museums scheiterte damals an verschiedenen Faktoren, unter anderem auch an haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Im Juni 2017 haben CDU und FDP das Thema erneut fokussiert und im Koalitionsvertrag folgendes Ziel verankert – mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten möchte ich zitieren –:
„Landesgeschichte und Landesidentität gehören untrennbar zusammen. Aus diesem Grund soll die Idee eines ,Hauses der Geschichte Nordrhein-Westfalens‘ in unmittelbarer Nähe zum Landtag aufgegriffen werden. Experten aus Universitäten, Instituten, Museen und Publizistik, Landtag und Landesregierung sollen dazu ein unabhängiges und überparteiliches Konzept entwickeln.“
Wir haben die Umsetzung dieses Projekts von Anfang an parteiübergreifend und partnerschaftlich zwischen Landtag und Landesregierung angelegt.
In der Sitzung vom 18. Januar 2018 hat der Landtag den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalens für die Menschen greifbar und erlebbar machen“ mit großer Mehrheit angenommen. Für die Landesregierung habe ich diesen Antrag im Plenum dieses Hohen Hauses damals ausdrücklich begrüßt.
Die Landesregierung wurde im Landtagsbeschluss vom 18. Januar 2018 beauftragt, den Landtag bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Daraufhin sind unter anderem eine Planungsgruppe und ein begleitendes Kuratorium eingesetzt worden, die ein Konzept für ein Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalens als Verbindung von Forschungsinstitut und Museum entwickeln sollten. Im Januar dieses Jahres hat Ministerpräsident Armin Laschet zudem in einem Brief an Landtagspräsident Kuper mitgeteilt, dass das geplante Haus der Geschichte in den landeseigenen Behrensbau, der ehemaligen Vodafone-Zentrale, einziehen kann und dort gemeinsam mit einem Veranstaltungsforum der Landesregierung untergebracht wird.
Das Forum soll als Tagungsort im Herzen unserer Landeshauptstadt allen gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden und Initiativen für größere Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sollen diese Räumlichkeiten dem Bedarf der Landesregierung für Veranstaltungszwecke dienen.
Ich bin sicher, dass die gemeinsame Unterbringung des Hauses der Geschichte und dieses Veranstaltungsforums Synergien schaffen wird. Mitten im Regierungsviertel, gegenüber von Landtag und Staatskanzlei entsteht so ein Ort, der interessierte Bürger, gesellschaftliche Akteure und auch politische Verantwortungsträger zusammenbringt. Zudem entsteht zwischen Landtag und Behrensbau eine Meile der Demokratie, die nicht nur Schülerinnen und Schülern einen Besuch wert sein dürfte.
Der vorliegende Gesetzentwurf folgt in seiner Grundstruktur dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ vom 28. Februar 1990. Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Das Haus der Geschichte in Bonn zeigt, wie es gelingen kann, Geschichte für Museumsbesucherinnen und besucher lebendig werden zu lassen und damit auch identitätsstiftend in die Gesellschaft hineinzuwirken.
Ich freue mich sehr, dass mit dem heutigen Beschluss des Stiftungsgesetzes das von Landtag und Landesregierung gemeinsam getragene Projekt „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalens“, eine entscheidende Etappe nimmt. – Vielen Dank.
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung, weil eine Überweisung des Gesetzentwurfs nicht vorgesehen ist. Wir stimmen über den Gesetzesentwurf Drucksache 17/7904 in erster Lesung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – CDU, SPD, FDP, Grüne und Herr Langguth, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD-Fraktion, wie angekündigt. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/7904 einstimmig in erster Lesung angenommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sind wir lernfähig angesichts der Erfahrungen mit der Nitrat-, der FFH- oder der Luftqualitätsrichtlinie, oder laufen wir sehenden Auges bei der Wasserrahmenrichtlinie auf ein erneutes Scheitern bei den Umsetzungszeitplänen zu?
Wir waren gut gestartet. Es gab runde Tische mit Vertretern von Fischerei, Industrie, Naturschutzverbänden, Wasserkraftanlagenbetreibern, Wasserverbänden, Landwirtschaft, Wasserversorgern und Kommunen, kurz: mit allen Stakeholdern vor Ort. Da wurden Gutachten beauftragt, Maßnahmenprogramme entwickelt, und es wurde durchaus zügig mit der Umsetzung begonnen.
Zum Ziel eines guten Gewässerzustandes gehören dabei auch das Vorkommen der flussgebietstypischen Fischfauna und die Möglichkeit der Durchwanderbarkeit für Aal, Neunauge und den Lachs. Für ihn hat NRW in den Bewirtschaftungsplänen als Laichgewässer die Gewässersysteme von Sieg, Wupper und Rur ausgewiesen.
An der Rur wurde als erste und bislang einzige letzte große Maßnahme in 2007 die Fischtreppe am Staubecken Obermaubach eingeweiht. Das war es.
Der Elan der Anfangsjahre scheint hier wie dort verpufft. Bis heute verwehren an der Rur – wie auch an vielen anderen Flüssen – noch über 40 Anlagen den ungehinderten Auf- und Abstieg. Nicht nur Fischereiverbände und Genossenschaften beklagen den schleppenden Fortgang.
Während verwaltungsseitig noch an einem umstrittenen Salmonidenerlass festgehalten wird, während auch 20 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie elementare Gutachten etwa zur Mindestwasserführung fehlen, während die Bugwelle der erforderlichen Investitionen in Retentionsbodenfilter, Wehrumbauten, Strahlursprünge und Trittsteine von Jahr zu Jahr steigt, spitzen sich vor Ort die Konflikte unnötigerweise zu.
Am Gewässer seit Generationen ansässige Unternehmen klagen erfolgreich vor Gericht ihre Wasserrechte ein. Vorschläge zu Wehrumbauten und zu Niedrigwassergerinnen werden bei der Bezirksregierung auf die lange Bank geschoben. Rechtsfragen zur finanziellen Unterstützung von Privaten beim Wehrumbau, zur Finanzierung von allein lachsbedingten Maßnahmen oder zu den Konsequenzen einer Gewässerrenaturierung auf eine mögliche Veränderung der FFH-Gebiete stehen seit Jahren unbeantwortet im Raum.
Land, Bund und EU halten gegen jegliche Erkenntnis das Zeitziel 2027 hoch. Industrie, Gewerkschaften und Kommunen wollen aber am Ende nicht Verlierer von aktionistischem Handeln sein.
Es bedarf daher des gemeinsamen Vorgehens von Land und Bund bei der EU, um realistischere Umsetzungsfristen zu erreichen. Die Gewässer sind in Jahrhunderten verändert worden. Da ist es keine Aufgabe von 15 Jahren, dies rückgängig zu machen.
Durch eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums werden auch die finanziellen Bedarfe und Möglichkeiten im ganzen Land übereinandergebracht. Aus Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt jährlich aufgebrachte Mittel reichen bis 2027 erkennbar nicht, um dem Gesamtinvestitionsbedarf von der Niers bis zur Weser gerecht zu werden.
Allein das Maßnahmenprogramm des Wasserverbands Eifel-Rur bindet die im Landeshaushalt für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung stehenden Mittel von 74 Millionen Euro für über vier Jahre. Eine weitere Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts oder zusätzliche Belastung der Kommunen lehnen wir ab.
Mit dem Zeitgewinn wird auch die Umsetzung von Second-best-Maßnahmen sinnvoll, denn wenn ein Wehr nicht zurückgebaut werden kann, weil die Flächen für die notwendige Laufverlängerung fehlen, ist eine Rausche eine Option. Ist die Aufgabe von Wasserkraftanlagen reine Hoffnung, kann ein Niedrigwassergerinne manches Problem beseitigen.
Aber auch bei einer Fristverlängerung durch die EU heißt es, keine Zeit zu verlieren. Die Flächenmobilisierung am Gewässerlauf bedarf weniger eines Vorkaufsrechts als vielmehr bodenordnerischer Maßnahmen. Trotz vielfacher Hinweise sind diese Verfahren, die acht bis zehn Jahre dauern, oft genug noch nicht einmal eingeleitet worden. Statt eines am Symbol Lachs orientierten „Weiter so“ ist ein realistisches, am mittelfristig Machbaren orientiertes pragmatisches Handeln erforderlich.
Richten wir den Fokus auf die zügige Durchwanderbarkeit aller unserer Flüsse für alle Fische. Eine selbst nach einem erwarteten Zieländerungsverfahren nicht in jedem Jahr mögliche Lachswanderung ist allemal besser als der jetzige Zustand, wo in keinem Jahr ein zur selbsterhaltenden Reproduktion erforderlicher Aufstieg erfolgt.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Renaturierung unserer Flüsse und vor allem auch die
Durchlässigkeit der Flüsse ist auch den Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen. Der Naturschutz darf unter der Wasseroberfläche nicht aufhören. Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass wir daran zügig weiterarbeiten müssen.
Auch die Renaturierung des Flussumfeldes bei einer Neugestaltung eines Flussbetts ist wichtig. Dort können spannende Habitate entstehen. Aber – das ist die Krux, und das möchte ich auch betonen – man darf nicht durch die Setzung von FFH-Gebieten an diesen Stellen einen Zugang zum Wasser oder die Nutzung von Wasser für anliegende Industrie oder andere Nutzer unmöglich machen.